Schlagwort: Verfassungsgericht

  • Händler und Gastronomen wehren sich gegen die Corona-Notbremse

    BERLIN // Eine Gruppe von Einzelhändlern und Gastronomen will sich gemeinsam auf juristischem Weg gegen die Einführung einer bundesweiten Corona-Notbremse zur Wehr setzen. Die Bundesregierung hat diese Woche beschlossen, die Federführung in der Corona-Pandemiebekämpfung in die Hand zu nehmen und das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen.

    Bundesverfassungsgericht soll prüfen

    Die Gruppe der Unternehmer plant, die Ergänzung der gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf Lockdowns und weitere Einschränkungen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die verschiedenen Branchen unterschiedlich behandelt werden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine Reihe von Betrieben von Zwangsschließungen betroffen sei. Die Gruppe, zu der die Unternehmen Intersport, Tom Tailor und L'Osteria zählen, fordert die Aufhebung der Shutdowns oder eine Entschädigung für die erlittenen Verluste.

    pnf

  • Wirte protestieren gegen Rauchverbot

    WIEN // Die österreichischen Pläne ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie einzuführen, sorgen für dicke Luft in der Branche.

    Sollte der Gesetzentwurf in der geplanten Form verabschiedet werden, wolle der Gastronomieverband vor dem Verfassungsgericht klagen, kündigten die Wirte vergangene Woche in Wien an.

    Für den 28. April ist um 17 Uhr eine Demonstration vor dem Parlament geplant. Bei dieser Gelegenheit will der Verband eine Liste mit 300.000 Unterschriften überreichen, die von Bürgern unterzeichnet wurden, die sich gegen das Rauchverbot aussprechen.

    Die österreichische Regierung hatte vergangenen Freitag beschlossen ab Mai 2018 ein striktes Rauchverbot in Lokalen einzuführen. Nach der aktuellen Regelung können Wirte separate Raucherräume einrichten, solange im sogenannten Hauptraum ein Rauchverbot gilt. In kleinen Lokalen ist Rauchen noch erlaubt.
    red

    (DTZ 17/15)

  • Raucher darf vor die Tür gesetzt werden

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Der Rentner Friedhelm Adolfs lebt seit 40 Jahren in seiner ehemaligen Dienst- und jetzigen Mietwohnung. Er ist Raucher. Nun wurde dem früheren Hausmeister gekündigt, weil sich andere Mieter vom Tabakrauch im Treppenhaus belästigt fühlen. Die Kündigung ist rechtens, entschied am 31. Juli das Amtsgericht Düsseldorf.[p][/p]

    Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Rauch ins Treppenhaus dringe und eine „unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung“ für andere darstelle. Die Richter hätten abgewogen zwischen zwei Grundrechten, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn und dem auf die freie persönliche Entfaltung des Rauchers. Sie gaben ersterem den Vorzug. Hätte Friedhelm Adolfs durch geöffnete Fenster den Tabakrauch nach draußen geblasen und ihn nicht durch die Wohnungstür entlüftet, dann hätte er in seiner Wohnung bleiben dürfen.
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    Der Beklagte will wohl in Berufung gehen. Dabei müsste er eigentlich gute Karten haben, denn sogar das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt ist. Doch noch bevor die Angelegenheit womöglich in der nächsten Instanz verhandelt wird, kann es allerdings passieren, dass der 75-Jährige längst vor der Tür sitzt, weil die Vermieterin die Wohnung direkt zwangsräumen lassen kann.
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    DTZ 32/13

  • Rauchverbot verfassungswidrig

    HAMBURG/KARLSRUHE (DTZ/red). Für Hamburgs Raucher wird der Restaurant-Besuch wieder gemütlicher. Statt vor der Tür dürfen sie in einem separaten Raum ihren Tabak zum Menü genießen.

    Demnach müssen Restaurantbetreiber in der Hansestadt die gleiche Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen haben wie Betreiber von reinen Schankwirtschaften. Das hat das Bundesverfassungsgericht Medienberichten zufolge in einem am Dienstag veröffentlichen Beschluss entschieden.

    Die Richter erklärten eine Bestimmung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz von Passivrauchern für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 21/11).

    Bisher durften nach einer bundesweit einmaligen Regelung in Hamburg nur reine Schankwirtschaften wie beispielweise Kneipen oder Bars, die kein Essen anbieten, getrennte Raucherräume einrichten.

    Dies verstoße gegen die Freiheit der Berufsausübung in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschieden die Richter. Eine vergleichbare Regelung gibt es nach Angaben des Gerichts in anderen Bundesländern nicht. Entweder herrscht dort ein striktes Rauchverbot oder die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen sei zulässig, unabhängig davon, ob in der Gaststätte Speisen angeboten werden oder nicht.

    Anlass war die Klage einer Hamburger Wirtin einer Gaststätte in einem Autohof. Sie wollte einen getrennten Raum als Raucherraum deklarieren, da 80 Prozent ihrer Gäste Raucher seien. Die Lkw-Fahrer könnten problemlos auf raucherfreundliche Lokale in den benachbarten Bundesländern ausweichen. Durch das strikte Gesetz habe sie eigenen Angaben nach viele Stammkunden verloren.

    Die Hamburger Gesundheitsbehörde will das Urteil prüfen.

    (DTZ 08/12)

  • Belgier demonstrieren gegen Verbot

    BRÜSSEL (DTZ/red). In Brüssel sind am Wochenende Wirte und Gäste sowie Tabak-Freunde auf die Straße gegangen um gegen das strikte Rauchverbot zu demonstrieren. Mehrere hundert Menschen haben sich laut Medienberichten in der Brüsseler Innenstadt versammelt und für mehr Genuss-Freiheit protestiert.

    Das belgische Verfassungsgericht hatte im März für eine Verschärfung des Rauchverbots gestimmt. Das Gesetz tritt ab 1. Juli in Kraft. Die Besitzer von Cafés und Restaurants befürchten jetzt Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent, heißt es. Bisher existierte ein Rauchverbot nur in Gaststätten, die Speisen servieren. Die Ausnahmeregelung sei eine Wettbewerbsverzerrung meinten die Richter und entschieden sich für die Verschärfung des Gesetzes.

    (DTZ 17/2011)

  • Betreiber von Shisha-Cafés klagen

    Münchner Kanzlei vertritt 500 Gastronomen

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Im Auftrag mehrerer Betreiber von Shisha-Cafés in Bayern und in Abstimmung mit dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) hat eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht und beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären.

    In der Klageschrift heißt es, die Gäste besuchten Shisha-Cafés nur, um Wasserpfeifen zu rauchen. Sie würden durch das bayerische Totalrauchverbot in ihrer Freiheit eingeschränkt, die Betreiber seien in ihrer Existenz bedroht. Und noch ein Punkt ist entscheidend: Das Nichtrauchergesetz will die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren schützen. „In Shisha-Bars kann aber gar nicht passiv geraucht werden“, erklärte einer der Betreiber.

    (DTZ 32/10)

  • Bayern: Kein Rauchverbot bei Familienfeiern

    MÜNCHEN (DTZ/pnf).

    Bei der Umsetzung des per Volksentscheid erzwungenen totalen Rauchverbots in der bayerischen Gastronomie wird es voraussichtlich doch noch minimale Ausnahmen geben.

    In den vom bayerischen Gesundheitsministerium ausgearbeiteten und jetzt veröffentlichten Vollzughinweisen zu dem ab 1 August 2010 gültigen Gesetz darf auf „echten geschlossenen Gesellschaften“ das Rauchen auch weiter gestattet werden, da es sich dabei nach dem Spruch des Verfassungsgerichts um einen Privatbereich handle, in dem jeder selbst entscheiden könne. Voraussetzung sei, dass die Feiern in einem abgetrennten Raum oder in der gesamten Gaststätte stattfinden. Dies gelte nur für typische Familienfeiern, Raucherclubs sollen dagegen untersagt bleiben.

    (DTZ 30/2010)

  • Gastrorauchverbot im Saarland gestoppt

    SAARBRÜCKEN (DTZ/fok). Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das In-Kraft-Treten des von der Jamaika-Koalition beschlossenen totalen Rauchverbots in der saarländischen Gastronomie, das ab 1. Juli Gültigkeit haben sollte, vorerst gestoppt.

    Die Richter gaben dem Eilantrag dreier Gastwirte statt, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, und verfügten in einer einstweiligen Anordnung, dass die drastische Verschärfung der Rauchverbotsregelung nicht in Kraft treten darf, bis das Verfassungsgericht die vorliegenden Klagen auch inhaltlich entschieden hat. Nach Aussage einer Gerichtssprecherin wird das endgültige Urteil zu den Verfassungsbeschwerden erst im Jahr 2011 gefällt werden.

    Nach Abwägung der Verfassungsrichter ist der Bestandsschutz für die Kläger, die teilweise erhebliche Investitionen in getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche getätigt haben, zunächst vorrangig gegenüber einem Totalverbot, weil Nichtraucher bereits heute viele Möglichkeiten haben, rauchfreie Lokale zu besuchen, während für die Kläger eine aktuelle Existenzgefährdung bestehe.

    Innerhalb der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition schwelt weiter Unmut gegen die von den Grünen als Gegenleistung für ihren Regierungsbeitritt erzwungene Verschärfung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie, die auch von etlichen FDP- und CDU-Abgeordneten als Beschneidung der typisch saarländischen Geselligkeit gesehen wird.

    (DTZ 25/10)