Schlagwort: Warnhinweise

  • TPD: Von Eicken schlägt Alarm

    LÜBECK (DTZ/pnf). Eines der kontroversesten Regulierungsvorhaben der letzten Jahre ist die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) der EU, die voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet wird. Derzeit finden in Hinterzimmergesprächen in Brüssel, Trilog genannt, die Detailverhandlungen zu den einzelnen Punkten zwischen den Verantwortlichen aus Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament statt.

    Einige der Vorhaben haben dabei das Potenzial, den gesamten Mittelstand der Tabakbranche zu lähmen. Das Lübecker Familienunternehmen Von Eicken, Hersteller von Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabaken und Feinschnitt, schlägt Alarm.

    Details machen den Unterschied: Wer vom Schmetterlingseffekt gehört hat, weiß um die riesigen Effekte, die eine kleine Veränderung bewirken kann. Auf eine entsprechende Sensibilität und das nötige Problembewusstsein bei den Teilnehmern des derzeit stattfindenden Trilogs baut derzeit der gesamte Mittelstand der Tabakbranche. Bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Position zur TPD können die Details zwischen den Zeilen der umfassenden Richtlinie die Geschäftsmodelle des Mittelstandes ins Wanken bringen. Besonders dramatische Folgen sieht das Traditionsunternehmen Von Eicken in Artikel 14 (Rück- und Nachverfolgbarkeit von Tabakprodukten) und Artikel 8 (Warnhinweise).

    Investitionen brechen Mittelstand das Genick
    Der illegale Handel von Tabakwaren in der EU ist ein gigantisches Problem mit Auswirkungen in viele andere kriminelle Bereiche. Es ist daher zu begrüßen, dass es entschiedene Maßnahmen gegen den illegalen Handel von Tabakwaren gibt. Die in diesem Zusammenhang von der EU in Artikel 14 vorgeschlagenen Systeme zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren werden aber auf den Schmuggel keine Auswirkung haben. „Die Abgeordneten verlangen, dass Einzel- und Versandverpackungen in Zukunft ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen. Mit diesem soll sich der komplette Distributionsweg des Produkts vom Hersteller bis zum Einzelhändler inklusive aller genutzten Lager und Identitäten aller Käufer elektronisch nachverfolgen lassen. Das ist für die kleinen und mittleren Betriebe nicht umsetzbar“, sagt Marc von Eicken, Geschäftsführer der Joh. Wilh. von Eicken GmbH.

    Dabei sind Nachverfolgungssysteme nichts Neues, die bestehenden Mechanismen sind zuverlässig und haben sich bewährt. Die Branche hat sich an die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits vor Jahren erarbeiteten Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit im Rahmen des sogenannten Anti-Schmuggel-Protokolls orientiert. Dieses System wurde von der EU mehrfach gelobt und hat sich als erfolgreich erwiesen. Nun wird von ihr ein neues System vorgeschlagen, das gerade für kleine und mittelständische Hersteller massive Auswirkungen in finanzieller und administrativer Hinsicht hat: „Dieses realitätsferne Nachverfolgungssystem ist unverhältnismäßig und in der Praxis für uns nicht darstellbar. Gerade wir Mittelständler mit unserer großen Sortimentsbreite und kleinen Chargen haben eine enorme Last der Bürokratie-Schikane zu tragen. Eine Umstellung auf dieses System würde unsere Kosten massiv in die Höhe treiben und somit unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den großen Herstellern schwächen. Die Kostenexplosion, mit der wir hier rechnen müssen, würde uns über Gebühr belasten und die hiesigen Arbeitsplätze gefährden. Wir plädieren daher für die von der Weltgesundheitsorganisation erarbeiteten Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren, “ sagt Marc von Eicken.

    Warnhinweise größer als die Packung?
    Während das Europäische Parlament vielen drastischen Maßnahmen gegen die Tabakbranche zugestimmt hat, sollen weiterhin erlaubt bleiben. Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht aussieht, wird durch starre Vorgaben zu den Mindestgrößen der Warnhinweise revidiert. Denn diese führen zu einem Verbot von Slim-Zigaretten durch die Hintertür.

    Dadurch, dass Slim-Varianten schmaler als Standard-Produkte sind – mit entsprechend kleineren Verpackungen – kommt es zur absurden Situation, dass die EU einen Warnhinweis fordert, der größer ist als die Verpackung selbst. Da die Hersteller diese Größen nicht unterschreiten dürfen, wird das Produkt de facto verboten. Der Umbau der speziell für diese Produkte angeschafften Maschinen ist finanziell für Mittelständler nicht zu leisten. „Unser Unternehmen existiert seit 1770, Tradition ist für uns kein Marketingbegriff, sondern gelebte Realität“, sagt Marc von Eicken. „Für mittelständische Hersteller ist es heutzutage im deutschen Tabakmarkt nur möglich, sich mit einer hohen Spezialisierung durchzusetzen. Wir plädieren daher dafür, die absoluten Mindestmaße der Warnhinweise zu streichen und sie stattdessen prozentual an die Verpackungsgröße anzupassen. Wir sind überzeugt, dass die jetzige Variante mit ihren Konsequenzen so von der EU nicht gewollt ist. Sollten die in diesen Tagen diskutierten Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden, wird es den Mittelstand in der Tabakbranche in seiner jetzigen Form nicht mehr geben“, konstatiert Marc von Eicken.

    (DTZ 46/13)

  • Auch EU-Parlament will harte Tabakregulierung

    BRÜSSEL (DTZ/pnf/fok). Das Plenum des EU-Parlamentes (EP) hat am Dienstag dieser Woche mit großer Mehrheit den Entwurf der EU-Kommission für eine deutlich verschärfte Neuversion der Tabakproduktrichtlinie (TPD) grundsätzlich gebilligt und sich in seinem Votum weitgehend an den tabakfeindlichen Vorschlägen des federführenden Gesundheitsausschusses des Parlamentes orientiert.

    Nach ersten Meldungen plädiert das Parlament für den Zwang zu Bildwarnhinweisen, die 65 Prozent der Verpackungsfläche bedecken sollen. Die Kommission und der Gesundheitsausschuss hatten 75 Prozent vorgeschlagen, der Ministerrat 65 Prozent. Das Verbot von Slim-Zigaretten wurde vom Parlament nicht mehr verfolgt, aber Packungsformate im Lippenstiftformat sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Das Aus soll für Aroma- und geschmacksbestimmende Zusatzstoffe kommen, wie z.B. Menthol, Vanille oder Schokolade, die Übergangsfrist soll nach dem Willen des Parlaments aber bis zu 5 Jahre nach In-Kraft-Treten der Richtlinie dauern können.

    Eine große Enttäuschung für die Tabakbranche dürfte die kaum praktikable Fassung der Track & Trace-Regelungen sein, bei denen das EP die Idee eines Bürokratiemonsters unbeirrt weiter verfolgt und die Nachverfolgbarkeit der Warenströme bis hin zum Einzelhändler verlangt.

    Für eine kleine Lockerung plädiert das EP bei einigen Delegierten Rechtsakten, z.B. bei Mindest- und Höchstwerten, wo der parlamentarische Weg künftig weiter erforderlich sei soll, um Änderungen zu beschließen.

    Bei E-Zigaretten setzte sich zwar nicht die Extrem-Position durch, diese nur noch als medizinisches Produkt zuzulassen. Doch sind strengere Auflagen geplant, wonach u.a. eine Pflicht zur Offenlegung der Inhaltsstoffe der Liquids vorgeschrieben werden soll.

    Die zuständige EP-Berichterstatterin Linda McAven wurde vom Parlament mit dem Mandat betraut, den nun folgenden Trilog mit Kommission und Ministerrat zu führen.

    (DTZ 41/13)

  • EU-Parlament verschiebt Abstimmung über TPD

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Die Abstimmung des Europaparlaments über den Entwurf der geänderten Tabakproduktrichtlinie wird voraussichtlich erst am 8. Oktober stattfinden.

    Die Parlamentarier lehnten es mehrheitlich ab, an dem zunächst sehr kurzfristig vorgeschlagenen Abstimmungstermin Mitte der zweiten September-Woche festzuhalten. Es gebe angesichts der Vielzahl von Änderungsvorschlägen noch erheblichen Bedarf, die Gesetzesvorlage gründlich zu studieren, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können, war vor allem aus Kreisen der Christdemokraten und der Liberalen zu hören. Änderungsbedarf sehen etliche Abgeordnete vor allem an der geplanten Einführung eines indirekten Plain Packagings durch übergroße Warnhinweise, an dem künftigen Ausschluss parlamentarischer Mitbestimmung durch Delegierte Rechtsakte und an einer bürokratischen Strangulierung durch weit überzogene Rückverfolgungsregeln.

  • Schockbilder und Menthol im Visier der Minister

    LUXEMBURG (DTZ/red). Mit Schockbildern und Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen beschäftigen sich am Freitag, dem 21. Juni, die EU-Verbraucher- und Gesundheitsminister im Kirchberg Konferenzzentrum in der Stadt Luxemburg.

    Im Rahmen des vierteljährlichen Treffens des EPSCO-Rates (Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz) steht auf der Agenda auch die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD2).

    (DTZ 25/13)

  • BTWE warnt vor Arbeitsplatzverlusten

    KÖLN (DTZ/vi). Laut aktuellen Medienberichten unterstützt die Bundesregierung das Verbot der gerade bei älteren Menschen beliebten Menthol-Zigaretten.

    Hingegen gibt es – anders als ursprünglich in Medienberichten dargestellt – keine Entscheidung zu Schockbildern. Der BTWE zeigt Unverständnis für extreme Maßnahmen zur Tabakregulierung und warnt vor unbeabsichtigten Konsequenzen.

    Nach seiner Ansicht sollen Tabakwaren zwar umfassend, verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller Konsequenzen reguliert werden. Extreme Maßnahmen, wie übergroße Schockbilder und Warnhinweise sowie das Verbot von Mentholzigaretten seien für die gesundheitspolitischen Ziele jedoch kontraproduktiv, zudem fehle der wissenschaftliche Nachweis über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

    „Gerade ein Verbot von ganzen Produktreihen wie Mentholzigaretten ist ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt, der schon heute erschreckende Ausmaße angenommen hat. Der Jugendschutz wird durch den Schwarzmarkt völlig unterwandert. Mentholzigaretten werden vornehmlich von älteren Konsumenten bevorzugt, was gegen das Argument des Jugendschutzes spricht“, sagt Rainer von Bötticher, Präsident des BTWE.

    Die Maßnahmen der EU-Kommission schränkten Verbraucher direkt in ihrer Auswahl ein und nähmen ihnen wichtige Informationsmöglichkeiten. Der BTWE geht davon aus, dass dies dazu führt, dass Produkte stärker über den Preis kommuniziert werden.

    „Ein solcher Preiskampf bei einer gleichzeitigen Einschränkung des Sortiments führt zu einer Marktverschiebung. Der Tabak-Fachhandel ist mit seinen rund 8 000 Händlern und 25 000 Arbeitsplätzen Leidtragender einer solch einseitigen Politik“, so von Bötticher. Die größten gesundheitspolitischen Erfolge würden mit umfassenden Informations- und Präventionsmaßnahmen erreicht. So belegt eine Langzeitstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dass der Anteil jugendlicher Raucher derzeit auf einem historischen Tiefstand ist und sich allein in den letzten zehn Jahren halbiert hat.

    Andere nationale Parlamente haben bereits Kritik an den Plänen der EU-Kommission geäußert. Am kommenden Freitag tagt der EU-Ministerrat um über die TPD zu beraten.

    (DTZ 25/13)

  • TPD 2: Übertriebene Forderungen

    BRÜSSEL (DTZ/red). Der Europa-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz (CDU) spricht sich gegen die standardisierte Einheitspackung für Tabakprodukte nach australischem Vorbild aus. Er hält diesen Vorschlag für überzogen, berichte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

    Obwohl bei den Verhandlungen zur geplanten überarbeiteten Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) kaum mit kontroversen Diskussionen gerechnet wird, zeichnet sich Medienberichten zufolge in der konservativen Fraktion im Europäischen Parlament Widerstand ab.

    Florenz kritisiert den britischen Vorschlag das Plain packaging (dt. Einheitspackung) europaweit einzuführen. Darüber hinaus halten er und andere christdemokratische Abgeordneten der EVP (Fraktion der Europäischen Volkspartei) den Vorschlag statt der bisher vorgeschriebenen 40 künftig 75 Prozent der Packung mit Warnhinweisen und -bildern zu bedrucken, für übertrieben. In der Fraktion gebe es Stimmen, so Florenz, die für einen Anteil von 40 bis 50 Prozent plädieren. Letztlich rechnet er mit einem Anteil von 60 Prozent, als Ergebnis der Verhandlungen von Parlament und Regierungen, heißt es.

    Vorbehalte gegen die strengeren Auflagen kommen auch von den Regierungen in Polen, Frankreich sowie den süd- und osteuropäischen Mitgliedsländern.
    Die Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) wird gleichberechtigt vom Europäischen Parlament und den EU-Regierungen entschieden. Wie die FAZ berichtet, soll die TPD 2 noch vor Ablauf der Wahlperiode des EU-Parlaments im Frühjahr 2014 verabschiedet werden. Für Juli sei die Abstimmung im Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments geplant. Anschließend haben die Parlamentarier das Wort. Für die Abstimmung mit den einzelnen EU-Regierungen bleibe dann ausreichend Zeit, heißt es.

    (DTZ 16/13)

  • Über 200 000 Protestunterschriften

    BERLIN (DTZ/vi). Sechs Wochen lang sammelte der deutsche Tabakwaren-Einzelhandel im Rahmen einer Protestaktion Unterschriften gegen die geplante neue Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Kommission. Jetzt ist die vom Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) und vom Branchenbündnis „Entscheiden Sie selbst!“ gestartete Aktion abgeschlossen: 209 029 Unterschriften gegen die TPD waren bundesweit in den Tabakwaren-Geschäften abgegeben worden.

    Unter dem Motto „Dann ist der Laden weg?!“ hatten die beteiligten Händler ihren Kunden und der gesamten Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass die vorgesehenen überdimensionierten Warnhinweise mit Schockbildern auf Tabakwarenverpackungen ebenso wie die Vorgabe von Einheitspackungen und das Verbot von Produkten mit charakteristischen Aromastoffen wie Mentholzigaretten die Existenz des Fachhandels massiv gefährden.

    Unter einem solchen Eingriff würden nicht nur die Handlungsfreiheit wie auch der Wettbewerb leiden, sondern auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet und, last but not least, die Konsumenten bevormundet und in ihrer Produktwahl massiv beeinträchtigt.

    Unterschriftenübergabe an AusschussvorsitzendenRainer von Bötticher, Präsident des BTWE sowie Mitglied im Branchenbündnis „Entscheiden Sie selbst“, und die Händlerin Janine Schulzki übergaben am Montag dieser Woche in Berlin die Unterschriften an Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Bundestag. Schulzki hatte bereits selbst gegen die neue Richtlinie protestiert und sich jetzt rege an der bundesweiten Unterschriftenaktion beteiligt. „Es wird Zeit, dass sich die deutsche Politik für die Belange der Händler und betroffenen Verbraucher einsetzt. Sinnvolle Regulierung tragen wir mit, aber überzogene Abschreckung und Verbote für legale Produkte können nicht die Lösung sein“, formulierte Schulzki das Anliegen vieler Unterzeichner.

    Hans-Michael Goldmann, Vorsitzender des federführenden Bundestagsausschusses für die TPD, begrüßte das Motto der Initiative „Entscheiden Sie selbst“, weil es in besonderer Weise die Eigenverantwortung des mündigen Marktteilnehmers betone. Er versprach das Anliegen der Aktion „Dann ist der Laden weg?!“ in den politischen Beratungsprozess mit aufzunehmen. „Informationen, gute Pro- und Kontra-Argumente und der bilaterale Austausch sind enorm wichtig für den politischen Entscheidungsprozess. Wir werden die vorgelegten Vorschläge der EU-Kommission kritisch prüfen und eine Lösung für alle Beteiligten finden.“ BTWE-Präsident Rainer von Bötticher bedankte sich im Namen des Branchenbündnisses bei Goldmann. Er fügte hinzu: „Verbote ganzer Produktgruppen, Schockbilder und die Vereinheitlichung der Verpackungen führen in die falsche Richtung. Es gibt keine Beweise dafür, dass Einheitspackungen Konsumenten dazu bewegen, mit dem Rauchen aufzuhören. Sie sind ausschließlich ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten und geschmuggelten Zigaretten. Dass es auch anders geht, zeigt der sehr gut funktionierende Jugendschutz an der Ladentheke.“

    Bereits während der EU-weiten Konsultation zur Tabakprodukt-Richtlinie im Jahr 2010 erreichten 85 000 Eingaben die Europäische Kommission, davon rund 7 000 aus Deutschland. Die überwiegende Mehrheit davon kam von Bürgern. „Die Kunden sehen noch mehr EU-Regulierung kritisch und unterstützten den Fortbestand der lokalen Geschäftskultur“, erklärte von Bötticher im Namen der Initiative „Entscheiden Sie selbst“. „Das zeigt auch unsere Aktion: Die über 200 000 Unterschriften gegen die EU-Pläne wurden in sechs Wochen allein an den Ladentheken der Fachgeschäfte in Deutschland gesammelt.“ Zum Vergleich: Für eine Anhörung im Bundestag benötigt eine Petition mindestens 50 000 Stimmen in den ersten vier Wochen.

    Die Tabakprodukt-Richtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament und Ministerrat diskutiert. Mit einer Entscheidung zum Vorschlag der EU-Kommission ist frühestens Ende 2013 zu rechnen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

    (DTZ 16/13)

  • Vom Bundesrat gibt es kein Veto gegen TPD

    BERLIN (DTZ/fok). Das Plenum des Bundesrates hat am Freitag vergangener Woche die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) weitgehend abgenickt. Es folgte damit den Vorschlägen des federführenden Ausschusses für Fragen der Europäischen Union.[p][/p]

    Konkret begrüßt der Bundesrat die neue TPD, nennt hier als Beispiel u.a. auch die geplante Vergrößerung der Warnhinweise und die Verwendung zusätzlicher Bildwarnhinweise. Da liest es sich schon sehr sarkastisch, wenn der Bundesrat abregt, „ es sollte nun sichergestellt werden, dass die geplanten kombinierten Warnhinweise (75 Prozent der Vorder- und Rückseite sowie 50 Prozent der Schmalseiten) den Herstellern ausreichend Möglichkeiten zur Marken- und Produktdifferenzierung bieten“, weil sonst Produktfälschungen und hieraus resultierende gesundheitspolitische Fehlentwicklungen zu befürchten seien.[p][/p]

    Neben einer Reihe kleinerer, meist definitorischer Änderungsvorschläge regt der Bundesrat nur wenige inhaltliche Korrekturen des Richtlinienentwurfs an. Dazu zählt der Vorschlag, die Ausnahmen für Zigarren-/Zigarillos und Pfeifentabake beim dem geplanten Verbot charakteristischer Aromastoffe (z.B Menthol) auf die Bereiche der Schnupf- und Kautabake auszuweiten. Konkret geht es hier vor allem um die traditionelle Verwendung von Menthol beim Snuff. Als Begründung für die gewünschte Ausnahme führt der Bundesrat an, diese traditionsreichen Nischenprodukte würden überwiegend von älteren Menschen konsumiert, so dass das Argument des Jugendschutzes hier keine gravierende Bedeutung habe.[p][/p]

    Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch künftig die Dosenverpackungen für Feinschnitt neben den Pouchverpackungen zuzulassen. Schließlich schlägt der Bundesrat ergänzende Regelungen für nikotinhaltige (und nikotinfreie) Substanzen wie die Liquids von E-Zigaretten vor.[p][/p]

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hinsichtlich der in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nicht nur kompetenzrechtlich, sondern auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette betroffener Unternehmen zu überprüfen.[p][/p]

    Im Bundesrat haben die Länder mit Regierungen von Parteien, die im Bundestag auf den Oppositionsbänken sitzen (SPD, Grüne, Linke) eine Mehrheit von 36 der 69 Stimmen.[p][/p]
    DTZ 13/13

  • Bundesregierung stellt Schockfotos in Frage

    BERLIN (DTZ/pnf). Die schwarz-gelbe Regierungskoalition zeigt sich gegenüber den EU-Plänen zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie skeptisch.

    „Bild am Sonntag“ stellte in ihrer Ausgabe vom letzten Wochenende heraus, dass Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zwar die Zahl der Raucher reduzieren wolle, gleichzeitig aber bezweifle, ob größere Warnhinweise oder Ekelfotos auf den Packungen den Tabakkonsum tatsächlich einschränkten.

    Die Zeitung zitiert einen Ministeriumssprecher mit den Worten: „Bisher sind diese Maßnahmen umstritten, deshalb ist es jetzt an der EU-Kommission, die Wirksamkeit neuer Warnhinweise zu untermauern.“ Allerdings widersprach Aigner im Nachgang anderen Pressemeldungen, wonach sie grundsätzlich gegen Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen sei. Sie stimme vielmehr mit der Position von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) überein, dass größere Warnhinweise oder Schockbilder in Betracht kommen könnten, doch sei eben der Nachweis ihrer effektiven Wirksamkeit auf den Konsum vorher zu erbringen.

    Das Wirtschaftsministerium unter Minister Rösler hatte sich im Vorfeld gegen eine Bevormundung der Verbraucher durch Brüssel ausgesprochen und gilt als Gegner massiver Eingriffe der EU in die Markenrechte und Packungsgestaltungen. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird nachgesagt, dass sie gegenüber TPD2 erhebliche Vorbehalte hat.

    Da die Bundesregierung bisher aber noch nicht zu einer einheitlichen Position gekommen ist, stellt sich nach wie vor die Frage, ob Deutschland sich den TPD-kritischen Mitgliedstaaten anschließt und auf substanzielle Änderungen der Richtlinie, vor allem bei den markenkillenden übergroßen Warnhinweisen hinwirken wird.

    (DTZ 11/13)

  • TPD-Pläne bringen Willkür statt sinnvolle Regulierung

    BERLIN (DTZ/red). Die geplante drastische Verschärfung der Tabakregulierung durch die EU stößt in der Tabakwirtschaft ebenso wie in anderen Bereichen der deutschen Wirtschaft auf unverändert starke Kritik. Hierzu äußerte sich auch der Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Rauchtabakindustrie, Franz Peter Marx, in einem Interview mit der Tabak Zeitung mit deutlichen Worten.

    Seine Ablehnung der von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Tabakproduktrichtlinie richtet sich vor allem gegen Maßnahmen, die ganz offensichtlich der Diskriminierung der Tabakprodukte dienen, ohne dass ein Nachweis für die gesundheitspolitische Wirksamkeit dieser Maßnahmen vorliegt. Marx zeigt dies anhand der geplanten überzogen großen Warnhinweise ebenso auf wie am Beispiel des vorgesehenen Verbots von Zusatzstoffen für Rauch- und Schnupftabake.

    Das würde für die getroffenen Produktgruppen, also hier vor allem aromatisierte Feinschnitte und die klassischen mentholisierten Schnupftabake, das Aus bedeuten. In den von der Kommission geplanten delegierenden Rechtsakten sieht der VdR einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und eine Untergrabung der Parlamentskompetenzen auf europäischer ebenso wie auf nationalen Ebenen.

    (DTZ 07/13)