TPD: Von Eicken schlägt Alarm

LÜBECK (DTZ/pnf). Eines der kontroversesten Regulierungsvorhaben der letzten Jahre ist die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) der EU, die voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet wird. Derzeit finden in Hinterzimmergesprächen in Brüssel, Trilog genannt, die Detailverhandlungen zu den einzelnen Punkten zwischen den Verantwortlichen aus Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament statt.

Einige der Vorhaben haben dabei das Potenzial, den gesamten Mittelstand der Tabakbranche zu lähmen. Das Lübecker Familienunternehmen Von Eicken, Hersteller von Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabaken und Feinschnitt, schlägt Alarm.

Details machen den Unterschied: Wer vom Schmetterlingseffekt gehört hat, weiß um die riesigen Effekte, die eine kleine Veränderung bewirken kann. Auf eine entsprechende Sensibilität und das nötige Problembewusstsein bei den Teilnehmern des derzeit stattfindenden Trilogs baut derzeit der gesamte Mittelstand der Tabakbranche. Bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Position zur TPD können die Details zwischen den Zeilen der umfassenden Richtlinie die Geschäftsmodelle des Mittelstandes ins Wanken bringen. Besonders dramatische Folgen sieht das Traditionsunternehmen Von Eicken in Artikel 14 (Rück- und Nachverfolgbarkeit von Tabakprodukten) und Artikel 8 (Warnhinweise).

Investitionen brechen Mittelstand das Genick
Der illegale Handel von Tabakwaren in der EU ist ein gigantisches Problem mit Auswirkungen in viele andere kriminelle Bereiche. Es ist daher zu begrüßen, dass es entschiedene Maßnahmen gegen den illegalen Handel von Tabakwaren gibt. Die in diesem Zusammenhang von der EU in Artikel 14 vorgeschlagenen Systeme zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren werden aber auf den Schmuggel keine Auswirkung haben. „Die Abgeordneten verlangen, dass Einzel- und Versandverpackungen in Zukunft ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen. Mit diesem soll sich der komplette Distributionsweg des Produkts vom Hersteller bis zum Einzelhändler inklusive aller genutzten Lager und Identitäten aller Käufer elektronisch nachverfolgen lassen. Das ist für die kleinen und mittleren Betriebe nicht umsetzbar“, sagt Marc von Eicken, Geschäftsführer der Joh. Wilh. von Eicken GmbH.

Dabei sind Nachverfolgungssysteme nichts Neues, die bestehenden Mechanismen sind zuverlässig und haben sich bewährt. Die Branche hat sich an die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits vor Jahren erarbeiteten Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit im Rahmen des sogenannten Anti-Schmuggel-Protokolls orientiert. Dieses System wurde von der EU mehrfach gelobt und hat sich als erfolgreich erwiesen. Nun wird von ihr ein neues System vorgeschlagen, das gerade für kleine und mittelständische Hersteller massive Auswirkungen in finanzieller und administrativer Hinsicht hat: „Dieses realitätsferne Nachverfolgungssystem ist unverhältnismäßig und in der Praxis für uns nicht darstellbar. Gerade wir Mittelständler mit unserer großen Sortimentsbreite und kleinen Chargen haben eine enorme Last der Bürokratie-Schikane zu tragen. Eine Umstellung auf dieses System würde unsere Kosten massiv in die Höhe treiben und somit unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den großen Herstellern schwächen. Die Kostenexplosion, mit der wir hier rechnen müssen, würde uns über Gebühr belasten und die hiesigen Arbeitsplätze gefährden. Wir plädieren daher für die von der Weltgesundheitsorganisation erarbeiteten Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren, “ sagt Marc von Eicken.

Warnhinweise größer als die Packung?
Während das Europäische Parlament vielen drastischen Maßnahmen gegen die Tabakbranche zugestimmt hat, sollen weiterhin erlaubt bleiben. Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht aussieht, wird durch starre Vorgaben zu den Mindestgrößen der Warnhinweise revidiert. Denn diese führen zu einem Verbot von Slim-Zigaretten durch die Hintertür.

Dadurch, dass Slim-Varianten schmaler als Standard-Produkte sind – mit entsprechend kleineren Verpackungen – kommt es zur absurden Situation, dass die EU einen Warnhinweis fordert, der größer ist als die Verpackung selbst. Da die Hersteller diese Größen nicht unterschreiten dürfen, wird das Produkt de facto verboten. Der Umbau der speziell für diese Produkte angeschafften Maschinen ist finanziell für Mittelständler nicht zu leisten. „Unser Unternehmen existiert seit 1770, Tradition ist für uns kein Marketingbegriff, sondern gelebte Realität“, sagt Marc von Eicken. „Für mittelständische Hersteller ist es heutzutage im deutschen Tabakmarkt nur möglich, sich mit einer hohen Spezialisierung durchzusetzen. Wir plädieren daher dafür, die absoluten Mindestmaße der Warnhinweise zu streichen und sie stattdessen prozentual an die Verpackungsgröße anzupassen. Wir sind überzeugt, dass die jetzige Variante mit ihren Konsequenzen so von der EU nicht gewollt ist. Sollten die in diesen Tagen diskutierten Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden, wird es den Mittelstand in der Tabakbranche in seiner jetzigen Form nicht mehr geben“, konstatiert Marc von Eicken.

(DTZ 46/13)

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