Schlagwort: Richtlinie

  • Händler sollen Meinung schreiben

    KÖLN // Die EU-Kommission plant die nächsten Verschärfungen bei der Vermarktung von Tabak- und Nikotinprodukten. Bevor diese in Angriff genommen werden, sollen die bisherigen Tabakregulierungen bewertet werden. Hierfür hat die EU-Kommission am 20. Mai einen sogenannten Call for Evidence zur „Evaluierung des Rechtsrahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs“ gestartet. Diese öffentliche Konsultation bildet den Auftakt eines Prozesses, der unter anderem auf eine weitere Verschärfung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie hinauslaufen soll.

    Individuelle Stimmen im Fokus
    Die [link|https://bit.ly/3agY0B9]Konsultation [/link]richtet sich insbesondere auch an Unternehmen der Tabak- und E-Zigarettenbranche – sowohl der Industrie als auch des Handels. Der EU-Kommission kommt es hierbei vor allem auf die individuellen Stimmen der einzelnen Marktteilnehmer an. Deshalb sind jetzt vor allem auch der Tabakfachhandel, Kioskbetreiber und Filialisten gefordert, ihre Stellungnahme mit eigenen Worten bei der EU abzugeben. Torsten Löffler, Präsident des Handelsverbandes Tabak (BTWE): „Jetzt ist Volkes Stimme gefragt. Ob tabakfreie Nikotinbeutel oder bürokratisches Rückverfolgungssystem: Viele im Handel sind genervt, weil sie bei der Vermarktung von Tabak- und Nikotinprodukten regelmäßig und unvorhersehbar durch Behörden reglementiert werden. Der Handel wünscht sich für den Verkaufsalltag eine sichere Rechtslage und keine Unsicherheiten oder Restriktionen, die nur Bürokratie schaffen, aber nicht der Gesundheit nutzen.“

    Der Handelsverband Tabak (BTWE) ruft die betroffenen Handelsunternehmen auf, der EU-Kommission bis zum 17. Juni ihre persönliche Meinung mitzuteilen. Nach ihrer Registrierung können Händler umgehend aktiv werden. Löffler: „Jeder Handelsunternehmer hat jetzt die Chance, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen. Wenige Sätze reichen hierfür aus. Jede abgegebene Stimme ist Gold wert.“ Das Feedback soll Basis für weitere Regulierungen der EU-Kommission sein.

    Wichtige Hilfestellungen
    Der BTWE empfiehlt dem betroffenen Einzelhandel zusätzlich auch die Registrierung auf der Homepage www.dein-ding.eu/tabakhandel. Die Branchenaktion soll interessierten Tabakwarenhändlern in Zukunft wichtige Hilfestellungen rund um anstehende Regulierungen anbieten. Die Nutzer der Seite erhalten relevante Informationen zur Konsultation, eine Anleitung zur Beteiligung und einfache Hinweise, worauf bei der Stellungnahme geachtet werden sollte. Zusätzlich ist vorgesehen, nach Abschluss der Konsultation über den Überarbeitungsprozess der Tabakprodukt-Richtlinie weiter zu informieren.

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  • Sonderfonds geplant

    BRÜSSEL // Spätestens Ende 2022 sollen die Hersteller von Zigaretten für weggeworfene Zigarettenkippen zur Kasse gebeten werden. Das sieht die europäische „Einweg-Plastik-Richtlinie“ vor, die neben Tabakkonzernen auch die Hersteller anderer Produkte aus Kunststoff stärker in die Verantwortung nimmt.

    Doch was kommt konkret auf die Hersteller in Deutschland zu? Fest steht bislang nur, dass sie für Zigarettenstummel, die auf Straßen und in Parks oder auch öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden, künftig aufkommen müssen. Höhe und Abwicklung sind jedoch heftig umstritten, die rechtliche Umsetzung steht noch aus.

    Sonderabgaben sollen Reinigungsaktionen finanzieren
    Jetzt deutet sich an: Für die Hersteller kann es richtig teuer werden. Nach DTZ-Informationen plant das Bundesumweltministerium eine gebührenfinanzierte Sonderabgabe. Wie diese rechtssicher umgesetzt werden kann, hat das Ministerium von Juristen in einem Gutachten untersuchen lassen. Danach steht einer Sonderabgabe verfassungsrechtlich dann nichts entgegen, wenn diese zweckgebunden eingenommen wird.

    Die Sonderabgabe solle daher in einen „Einwegkunststoff-Fonds“ fließen, mit dessen Mitteln dann Reinigungsaktionen finanziert werden könnten. Als Verwalter dieses so genannten nicht rechtsfähigen Sondervermögens schlagen die Gutachter grundsätzlich ein Ministerium oder eine Bundesoberbehörde vor, konkret wird das Umweltbundesamt genannt.

    Vorstellungen über Kosten liegen weit auseinander
    Das Problem: Mit diesem Schritt könnte die Höhe der Gebühren künftig politisch festgelegt und womöglich für mehrere Jahre festgeschrieben werden. Gegen die Gebührenbescheide könnten sich die Hersteller dann praktisch nicht wehren. Das Gutachten unterläuft die Bemühungen der Branche, eine Abwicklung über die privat organisierte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu organisieren. Mit einer Lösung über die bestehende ZSVR erhoffte sich die Branche deutlich geringere Kosten.

    Wie weit die Vorstellungen von Industrie und kommunalen Entsorgern auseinanderliegen, hatte sich gezeigt, als etwa der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die sogenannte Littering-Studie zu den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Einwegkunststoffartikeln im öffentlichen Raum als nicht nachvollziehbar kritisierte.

    max

  • Mit Optimismus ins Jahr 2021

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 6: Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ).

    Omnipräsente Thema Corona
    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie als der Ansprechpartner für alle relevanten Fragen rund um das Thema Zigarren und Zigarillos blickt auf das vergangene Jahr, aber auch auf 2021, mit einer vorsichtig optimistischen Einstellung. Das zurückliegende Jahr und der Beginn 2021 waren und sind sicherlich geprägt durch das omnipräsente Thema Corona, welches teilweise Auswirkungen auf die Absatzkanäle – zumindest bei vereinzelten Schließungen im gehobenen Fachhandel – hatte, aber auch zu Änderungen in den Abläufen in den Unternehmen geführt hat. Es ist offensichtlich, dass diese Problematiken uns auch weit durch das Jahr 2021 verfolgen werden, und es bleibt zu hoffen, dass die Auswirkungen auf den Fachhandel nicht zu gravierend sein werden.

    Leicht positiver Trend
    Ansonsten blicken die Mitglieder des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie auf ein stabiles bis positives Jahr 2020 zurück. Das Statistische Bundesamt hatte berichtet, dass im Kalenderjahr 2020 bei Zigarren und Zigarillos ein leichter Anstieg von 3,7 Prozent auf ein Volumen von 2,742 Milliarden Stück gegenüber 2,644 Milliarden Stück im Jahr 2019 zu verzeichnen war. Der BdZ kann einen leicht positiven Trend für 2020 bestätigen; demnach haben Homeoffice und die Verschiebungen bei den Ausgaben der Konsumenten sowie der Wegfall des Auslandsurlaubes zu einer leicht erhöhten Nachfrage nach Zigarren geführt. Aber: Dieser ist nicht so hoch ausgefallen wie vom Statistischen Bundesamt berichtet. Der BdZ geht von einem stabilen bis leicht steigenden Markt für 2020 aus und möchte auf den wesentlich aussagefähigeren, langfristigen Trend verweisen, der zeigt, dass diverse fiskalpolitische Instrumente – insbesondere zwei Änderungen bei der steuerrechtlichen Definition und die Einführung einer Mindeststeuer – dazu geführt haben, dass sich der Markt seit 2007 mehr als halbiert hat. Seither behaupten sich Zigarren und Zigarillos in der Nische für anspruchsvolle Genießer.


    Regulierung

    Das Jahr 2020 war aber auch von regulatorischen Änderungen geprägt, die Auswirkungen auf das Kalenderjahr 2021 und die Folgejahre haben werden. An erster Stelle ist hier sicherlich das Dauerthema Tabakaußenwerbeverbot zu nennen. Die Möglichkeit, Außenwerbung für traditionelle Tabakprodukte in der bisherigen Form zu betreiben läuft Ende des Jahres 2021 aus. Der BdZ hat sich im parlamentarischen Prozess dafür eingesetzt, dass zumindest die Abgabe von Rauchproben für Zigarren und Zigarillos erlaubt bleibt. Hierbei – wie auch bei anderen Regulierungsmaßnahmen – spielte die Tatsache, dass Zigarren und Zigarillos Genussartikel sind, die keiner Jugendschutzproblematik unterliegen, eine wesentliche argumentative Rolle.

    Einwegplastik
    Ein weiteres Themengebiet sind die Konsequenzen, die aus der Einwegplastik-Richtlinie für Tabakprodukte entstehen. In einem ersten Schritt müssen die Verpackungen für Tabakprodukte mit Filtern oder für Filter, die Plastik enthalten, zum 3. Juli 2021 eine entsprechende Markierung enthalten. Der BdZ hat sich auf nationaler und auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass es zu einer für die Produktkategorie praktikablen Lösung kommt.


    Richtlinie für Hersteller

    Auch hier muss leider erkannt werden, dass die Regeln einer Richtlinie für die Hersteller zeitgenau umgesetzt werden, die EU-Kommission sich aber an die selbst formulierten Vorgaben nicht hält. So hätte der entsprechende europäische Durchführungsrechtsakt eigentlich schon am 3. Juli 2020 und nicht erst Ende 2020 (und in fehlerhafter Form) vorliegen müssen, so dass die Hersteller ein Jahr Zeit für die Umsetzung gehabt hätten. Das fehlende halbe Jahr führt bei den mittelständischen Herstellern der Zigarrenindustrie nun zu großen Problemen und in letzter Konsequenz zu teuren Vernichtungen von Verpackungsmaterial.

    Verbunden mit der Thematik der Einwegkunststoffrichtlinie ist das Thema der Kostenübernahme durch die Hersteller. Hier arbeitet der BdZ mit den anderen betroffenen Verbänden an einer sinnvollen und umsetzbaren Regelung für die Zukunft.


    Dauerbrenner Track & Trace

    Ein Dauerbrenner der Verbandsarbeit und vor allem für die Mitglieder des BdZ ist das Thema Track & Trace. Auch wenn die entsprechenden Regelungen für Zigarren und Zigarillos erst zum Mai 2024 umzusetzen sind, drängt die Zeit, denn die Anforderungen für die mittelständische Zigarrenindustrie sind immens. Der BdZ hat gegenüber der Politik immer wieder auf die Unverhältnismäßigkeit dieser Reglung hingewiesen, denn die wirtschaftlichen Auswirkungen werden für die Unternehmen gravierend sein, ohne dass sie dem eigentlichen Ziel der Verhinderung des Tabakschmuggels dienen, denn dieser liegt in dieser Produktgattung nicht vor. Der BdZ hat eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sich die Mitglieder des BdZ mit der Materie beschäftigen.

    Ein wesentlicher Aspekt der Verbandsarbeit des BdZ wird auch in Zukunft sein, dass er sich für die besondere Stellung von Zigarren und Zigarillos im Tabakmarkt einsetzt. Sämtliche Statistiken belegen, dass es sich bei Zigarren und Zigarillos um ein echtes Genussgut handelt, welches nur gelegentlich und meist von Männern gehobenen Alters geraucht wird. Ein Jugendschutzproblem, das immer wieder als Grundlage für strengere Regulierungen zitiert wird, gibt es bei dieser Produktgattung nicht. Außerdem hatten wir 2020 eine Reihe an Veranstaltungen mit den Botschaften anderer Herstellerländer geplant, um die wirtschaftliche Bedeutung der Zigarrenherstellung aber auch des Tabakanbaus zu dokumentieren. Nach der Veranstaltung mit der Botschaft der Dominikanischen Republik mussten wir diese Veranstaltungsreihe wegen Corona unterbrechen, hoffen aber auf neue Veranstaltungen im Kalenderjahr 2021, sobald solche Events wieder ohne Risiko durchzuführen sind.

    Fazit
    Für den BdZ ist es sehr erfreulich, dass Zigarren und Zigarillos durch die Öffentlichkeit als besonderes Kultur- und Genussgut wahrgenommen werden. Dies gibt dem Verband und seinen Mitgliedern den Optimismus, in einem immer schwierigeren regulatorischen Umfeld positiv in die Zukunft und in das Jahr 2021 zu schauen. Der BdZ würde sich natürlich freuen, wenn weitere Hersteller oder Importeure die Verbandsarbeit durch eine Mitgliedschaft unterstützen würden, um somit den mittelständischen Unternehmen der Tabakindustrie ein noch stärkeres Gewicht zu geben.

    Bodo Mehrlein

  • „Es liegt noch viel Arbeit vor uns“

    MÖNCHENGLADBACH // Das Thema Track & Trace (T & T) beeinflusst weiter die gesamte Branche. DTZ hat ein Stimmungsbild eingeholt und sprach dafür mit Uwe Dobewall, Geschäftsführer Tabacos, Werner Syndikus, IT-Leiter bei Tobaccoland, Johannes Kayenburg, Assistent der Geschäftsführung bei Hall Tabakwaren und beim BDTA Referent für T & T, sowie Stefan Schöner, Gesellschafter von TabakSysteme und Mitglied im Vorstand des BDTA.

    Herr Dobewall, die gesamte Branche und insbesondere der Tabakwarengroßhandel werden immer noch stark durch das seit dem 20. Mai 2019 gültige T & T-Verfahren beeinflusst …
    Uwe Dobewall: Ja, wobei Track & Trace, das System zur Rückverfolgbarkeit, bislang für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Für alle übrige Tabakerzeugnisse tritt T & T fünf Jahre später, am 20. Mai 2024, in Kraft.

    Wer ist besonders betroffen?
    Dobewall: Dazu zitiere ich aus der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates: Das System betrifft „alle am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligten Wirtschaftsteilnehmer, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der Ersten Verkaufsstelle“. Das bedeutet, dass Einzelhändler und Automaten von der Rückverfolgungspflicht ausgenommen sind. Dieses T & T-System ist somit ein nach unten geöffnetes Rückverfolgungssystem.

    Was geschieht mit den Tabakprodukten, die vor dem 20. Mai 2019 hergestellt wurden und dementsprechend keine ID-Nummer für das T & T-System aufweisen?
    Dobewall: Ware ohne ID-Nummer, dass heißt Ware, die vor dem 20. Mai 2019 produziert worden ist, darf in einer Übergangsfrist von einem Jahr – genauer gesagt: bis einschließlich 19. Mai 2020 – in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Mai 2020 darf diese Ware nicht mehr im Markt sein.

    In welchem Stadium der Implementierung befinden sich der Tabakwarengroß- und der Tabakwareneinzelhandel?
    Dobewall: Da kann ich vor allem für die Mitglieder des BDTA und des BWTE sprechen, die sich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium der Implementierung befinden. Dies ist besonders auf die inzwischen langjährige und sehr gute Zusammenarbeit beider Verbände, besonders beim Thema Track & Trace, zurückzuführen. Es liegen noch weitere Herausforderungen vor der Branche, dennoch werden schon jetzt die Anforderungen des Systems erfüllt.

    Herr Syndikus, das System scheint ein hochkomplexes Gebilde zu sein. Wie verlief die Implementierung und welche Komplikationen traten auf?
    Werner Syndikus: Es gab unterschiedliche Herausforderungen, wobei zwei im Vordergrund standen. Zum einen die von Ihnen erwähnte Komplexität des Systems, verbunden mit einem sehr kurzen Realisierungszeitraum, und zum anderen die Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien, also der EU, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Auch wenn die Kommunikation sehr intensiv war, ist diese natürlich nicht reibungslos verlaufen.

    Können Sie da ein Beispiel nennen?
    Syndikus: Noch wenige Wochen vor dem Start des Systems waren hinreichende und bestimmte Vorgaben im technischen und im verfahrenstechnischen Bereich nicht geklärt, zum Beispiel wurde die endgültige Code-Struktur erst kurz vor dem 20. Mai beschlossen und bekannt gegeben. Das betrifft nicht nur die Hersteller, die die Codes auf die einzelnen Packungen und den weiteren Aggregationsstufen aufbringen müssen, sondern auch die Tabakwarengroßhändler, die diese Codes lesen und verarbeiten müssen. Außerdem gab es – wie beim Start eines solch komplexen Systems mit so vielen unterschiedlichen Marktteilnehmern nicht anders zu erwarten – zu Beginn diverse Kommunikationsprobleme und Ausfälle bei den verschiedenen Systemen …

    Können Sie diese Ausfälle näher benennen?
    Syndikus: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, hatte anfangs unter anderem Dentsu Aegis …

    … das ist das Unternehmen, das von der EU für die Funktion des Secondary Repository und des Routers ausgewählt wurde …
    Syndikus: Genau. Dentsu Aegis hat nicht mit der schieren Menge an Daten gerechnet, so dass eine ununterbrochene Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden konnte. Nichtsdestotrotz wurden durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Systemteilnehmern die Kinderkrankheiten ausgemerzt. Notwendige Verbesserungen und Anpassungen müssen allerdings auch weiterhin durchgeführt werden. Es liegt noch viel Arbeit vor uns.

    Herr Kayenburg was war die größte Herausforderung bei der Implementierung von T & T?
    Johannes Kayenburg: Die Einführung eines so großen Rückverfolgbarkeitssystems bedarf einer präzisen Abstimmung zwischen dem Regulierer – hier also der EU –, der Industrie, dem Handel und den zuständigen Software-Unternehmen. Und die Kommunikation zwischen den handelnden Parteien verlief nicht reibungslos.

    Haben auch Sie hier ein Beispiel?
    Kayenburg: Nehmen wir beispielsweise die Code-Struktur der Unique Identifier. Diese Struktur ist erst wenige Wochen vor dem 20. Mai durch die Bundesdruckerei bekannt gegeben worden. Dadurch sind jedoch nicht nur die Hersteller unter starken zeitlichen Druck geraten, sondern auch alle weiteren Teilnehmer in der Supply Chain, die diese Codes lesen, also scannen, und verarbeiten müssen. Außerdem gab es Startschwierigkeiten bis hin zu Systemausfällen.

    Was waren das für Startschwierigkeiten und sind diese zwischenzeitlich gänzlich behoben?
    Kayenburg: Da die Einführungsphase einer Testphase gleichkam, kam es zum Beispiel zu Lastproblemen, die unter anderem dazu führten, dass Systeme nicht mehr dauerhaft erreichbar waren beziehungsweise ganz abgeschaltet werden mussten. Es ist anzunehmen, dass die enorme Datenmenge zwar nicht überraschend kam, jedoch in der Folgezeit einiges an Nachjustieren nötig war. Das gilt unter anderem für Dentsu Aegis, aber auch für die Bundesdruckerei, die für die Vergabe von Codes verantwortlich ist.

    Und jetzt arbeiten die Systeme einwandfrei?
    Kayenburg: Nein, das heißt nicht, dass die Probleme jetzt alle gelöst wären. Wie auch Herr Syndikus bereits sagte, sind weitere Verbesserungen und Anpassungen notwendig.

    Aber so, wie es jetzt läuft, ist alles den Bestimmungen entsprechend?
    Kayenburg: Ich bin der Meinung, dass alle Produkte die von Mitgliedern des BDTA zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen und alle Mitglieder des BDTA die aktuellen T & T-Bestimmungen so umsetzen, wie es zur Zeit möglich ist.

    Herr Schöner, inwiefern hat der BDTA seine Mitglieder bei der Implementierung des T & T-Systems unterstützt?
    Stefan Schöner: Neben dem Arbeitskreis von Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels gemeinsam mit der Industrie, in dem auch der BDTA vertreten ist, hat unser Verband selbst einen gesonderten Arbeitskreis zu den mit dem System verbundenen Fragen der Informationstechnologie gebildet. Bei diesen IT-Meetings waren durch die rege Teilnahme der verschiedenen Software-Häuser nahezu 100 Prozent der BDTA-Mitglieder eingebunden. Dadurch garantieren wir, dass unsere Mitglieder flächendeckend T & T umsetzen konnten.


    Was waren die zusätzlichen Ziele des BDTA-Arbeitskreises?

    Schöner: Die beteiligten Unternehmen haben daran gearbeitet, T & T mit den vielen verschiedenen Anbietern von T&T-Lösungen einheitlich umzusetzen. Wir haben damit dem Wunsch nach einer für alle Seiten zufriedenstellenden Branchenlösung Rechnung getragen.

    Und das hat funktioniert.
    Schöner: Da ich selbst Teilnehmer dieses IT-Kreises bin, kann ich Ihnen versichern, dass die Software-Lösungen unserer Mitglieder, die zur Abwicklung von T & T genutzt werden, die EU-Richtlinien erfüllen.

    red

    (DTZ 04/20)

  • „Falsche Entwicklungen“

    BERLIN // Eine Allianz verschiedener Verbände kritisiert die geplante Verschärfung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie. Mit dabei: der Deutsche Zigarettenverband (DZV). Die Pläne des Bundesumweltministeriums verhinderten den notwendigen Wandel von der Wegwerf- zur Recycling-Gesellschaft, heißt es.

    Die Verbändeallianz weist darauf hin, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen der Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Herstellerverantwortung in Deutschland weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus ausweiten soll. Die Europäische Union hatte die Grundlage für die sogenannte Herstellerverantwortung im Frühjahr gelegt: Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen und Zigarettenfilter fallen darunter. Bestimmte Plastikartikel, etwa Teller und Besteck, sind ab 2021 in der EU ohnehin verboten.

    Freier Wettbewerb in Gefahr
    Die Verbände meinen: Mit der geplanten Verschärfung würden in Deutschland erneut nationale Hürden zu Lasten des freien Wettbewerbs aufgebaut. Und das Ansinnen, Hersteller von Produkten zukünftig für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zahlen zu lassen, sei ein Freibrief für alle Verbraucher, die Abfall regelwidrig entsorgten. Gegen diese falschen Entwicklungen wendet sich die Verbändeallianz aus Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), DZV, Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), Markenverband und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen Pro-S-Pack.

    Dass die Bundesumweltministerin zukünftig Hersteller von Produkten einseitig für die Sauberkeit im öffentlichen Raum zahlen lassen wolle, ohne dass sie Einfluss auf die Ermittlung der Kosten, die Ursachen von „Vermüllung“ oder die Organisation der Abfallsammlung und Verwertung hätten, bewerten die Verbände als inakzeptabel. Mit diesen Ideen werde der erforderliche Wandel von einer Wegwerf- in eine Recycling-Gesellschaft verhindert und Konsumenten aus ihrer Pflicht entlassen, Abfälle korrekt zu entsorgen.

    Verantwortung für eine saubere Umwelt
    Gelebte Herstellerverantwortung könne nicht bedeuten, dass ein Akteur für das Fehlverhalten des anderen geradestehen muss. Vielmehr müssten alle Akteure des Wertschöpfungskreislaufs – vom Hersteller über Konsumenten und Kommunen bis zu den Recycling-Unternehmen – die Verantwortung für eine saubere Umwelt und für Rohstoffkreisläufe übernehmen und bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen miteinbezogen werden.

    In einem europäischen Binnenmarkt seien gemeinsame Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling von Produkten unabdingbar. Mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung schieße Bundesministerin Svenja Schulze über das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung von europäischen Regelungen hinaus. So funktioniere ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt nicht.

    Gemeinsam fordern die Verbände einen fairen Wettbewerb in privatwirtschaftlich organisierten Systemen der Herstellerverantwortung. Der Wettbewerb müsse um die besten Produkte, die beste Vermarktung, die hochwertigste Abfallverwertung und Vermeidung und die besten Lösungen für eine saubere Umwelt geführt werden. Für die Finanzierung der Reinigungs- und Entsorgungskosten sei es zweckmäßig, an bestehende privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen anzuknüpfen.

    Pro Tag werden in Deutschland 204 Millionen Zigaretten geraucht.

    red

    (DTZ 41/19)

  • Anti-Filter-Richtlinie

    BERLIN // Der Rat der Europäischen Union hat vor wenigen Tagen eine neue Richtlinie verabschiedet, mit der die Herstellung und Benutzung von Einwegartikeln aus Plastik eingeschränkt wird.

    Neben Tellern und Besteck, Strohhalmen und Wattestäbchen sind auch Zigarettenfilter betroffen, sofern sie Plastik beinhalten. Folge der Richtlinie ist eine erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet: Die Anbieter entsprechender Zigaretten müssen für die Entsorgungskosten aufkommen. Außerdem ist ein weiterer Warnhinweis geplant.

    red

    (DTZ 22/19)

  • Kein normales Verfahren

    MAINZ // Das System zur Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Feinschnitt ist gestartet. Seit 10. Mai läuft die Registrierung und werden die Codes vergeben. Ab 20. Mai muss EU-weit jede Zigarettenschachtel lückenlos zurück zu verfolgen sein. Ein Mammutprojekt, das im Vorfeld nicht nur wegen des straffen Zeitplans harsche Kritik hervorgerufen hat. Waren die Befürchtungen gerechtfertigt?

    Die nette Frauenstimme am anderen Ende der Leitung lässt dem Anrufer zwei Optionen offen: „Wenn Sie Hersteller, Importeur oder Großhändler sind, drücken Sie die 1. Sind Sie eine Verkaufsstelle, drücken Sie die 2.“ Doch gleichgültig, welche Ziffer man drückt, der Anrufer landet in der Warteschleife. Wer die Service-Hotline 0 30 / 25 98 40 44 der Bundesdruckerei wählt, muss in diesen Tagen Geduld mitbringen. Fragen zur Track & Trace (T & T), Codes oder den Abläufen im Allgemeinen beantwortet ein Help-Desk (deutsch: eine Beratungsstelle) telefonisch oder per E-Mail, verspricht das Staatsunternehmen auf seiner [link|https://www.bundesdruckerei.de/de/Rueckverfolgungssystem-fuer-Tabakwaren]Homepage[/link].

    Industrie ist vorbereitet
    Keine Frage, für eine erste umfangreiche Bestandsaufnahme ist es noch zu früh. Die Mehrheit der Teilnehmer in Industrie und Großhandel haben laut DTZ ihre Hausaufgaben gemacht und sind im Zeitplan. Der Erwartungsdruck ist dennoch immens. „So etwas habe wir noch nicht erlebt“, sagt ein Insider gegenüber DTZ. Die Gründe liegen auf der Hand. „Die späte Anpassung auf die finale Datenstruktur – in Verbindung mit dem Starttermin zur Registrierung bei der Bundesdruckerei erst zum 10. Mai – zeigen die große Herausforderung für Industrie und Handel“, kritisiert ein Hersteller. Das geschehe unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen, ärgert sich ein anderer Branchenteilnehmer. „Die zuversichtliche Auffassung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) in Bezug einer fristgerechten Umsetzung können wir nicht nachvollziehen“, spottet ein Industriemanager. Man arbeite aktuell überall mit Hochdruck. „Das ist sehr zeitaufwendig, binde viele Ressourcen und ist außerdem sehr kostenintensiv.“


    Appell an den Handel

    Die Umsetzung der EU-Richtlinie fordert alle Beteiligten bis zum Äußersten. Daher auch der Appell an den Handel: Wer es bisher noch nicht getan hat, sollte so schnell wie möglich seine IDs (EOID und FID) beantragen und an die Hersteller melden. Denn wenn der Überbrückungszeitraum abgeschlossen ist und nur noch neue T & T-konforme Ware produziert wird, benötigen die Produzenten diese IDs. Ohne diese Codes darf keine Ware ausgeliefert werden.

    Großhändler und Einkaufsgenossenschaften haben dem Handel ihre Unterstützung, die Codes zu beantragen, angeboten – vorausgesetzt, es liegen die notwendigen Einverständniserklärungen vor.

    EU-Datenbank gefordert
    Das System ist auf Kante genäht, aber die Branche krempelt sprichwörtlich die Ärmel hoch. Doch das Problem sehen viele woanders. „Wir hören, dass es an der Kommunikation mit Dentsu Aegis hackt“, sagt Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV). An den Betreiber der EU-Masterdatenbank (Secondary Repository) müssen alle Daten gemeldet werden. Aber auch Dentsu Aegis ist erst seit 10. Mai am Start. „Das System war von Anfang an viel zu ambitioniert“, so Mücke. „Die Bundesdruckerei wollte ursprünglich mindestens sechs Wochen vor dem 20. Mai mit der Registrierung beginnen und bereits vor dem offiziellen Termin Codes vergeben, ist aber genauso wie die Hersteller und der Handel von dem rechtzeitigen Funktionieren der technischen Schnittstellen des EU-weiten Datenbankbetreibers abhängig.“ Abgesehen davon stellen sich die gleichen Probleme nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Staaten. „Ich bin zuversichtlich, dass wir es schaffen – aber ein normales Verfahren ist das nicht“, betont der DZV-Geschäftsführer.

    Bei der Bundesdruckerei (BDr) in Berlin ist man dagegen optimistisch. Alles laufe nach Plan: Dentsu Aegis, der Betreiber der zentralen EU-weiten Datenbank, „hat planmäßig am 10. Mai seinen Betrieb gestartet und nimmt die Meldungen der Daten von den Wirtschaftsteilnehmern und den Ausgabestellen der Mitgliedsstaaten entgegen“, betont eine BDr-Sprecherin. In Berlin habe man wie geplant die Tätigkeit als Ausgabestelle im Sinne der Durchführungsverordnung EU 2018 / 574 aufgenommen, heißt es. Seit dem 10. Mai habe sich ein Großteil der Wirtschaftsteilnehmer aus Industrie und Handel erfolgreich bei der Bundesdruckerei registriert.

    „Das Feedback der Wirtschaftsteilnehmer nach den ersten Tagen des Go-Live-Betriebes (deutsch: Start) ist positiv“, informiert die Sprecherin der Bundesdruckerei.

    kes

    (DTZ 21/19)

  • Verschmutzung durch Zigarettenstummel

    BERLIN // Der Bundesregierung liegen keine konkreten Daten zur Umweltverschmutzung durch Zigarettenreste vor. Weder zur Menge unsachgemäß entsorgter Zigaretten noch zu den Folgekosten der nicht sachgerechten Entsorgung kann die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Angaben machen.

    Das Bundeskabinett verweist allerdings auf eine Langzeitstudie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VUK), die unter anderem die Wahrnehmung der Bevölkerung analysiert habe. „Hiernach sind Zigarettenkippen und Take-away-Verpackungen die beiden am häufigsten unsachgemäß entsorgten Gegenstände“, heißt es in der Antwort. Im Jahr 2016 weise die VUK-Studie für Zigarettenstummel einen Anteil von zirka 35 Prozent des Gesamtmülls aus.

    Maßnahmen, um beispielsweise Hersteller von Zigaretten in die Pflicht zu nehmen, plant die Bundesregierung aktuell nicht. Laut Antwort will sie zunächst die Verabschiedung der vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur „Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ abwarten. Danach soll geprüft werden, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene zur Umsetzung ergriffen werden, heißt es in der Antwort.

    pnf

    (DTZ08/19)

  • Industrie soll für Entfernung von Zigaretten-Resten zahlen

    BERLIN // Umweltministerin Svenja Schulze will künftig die Tabakkonzerne in die Pflicht nehmen und sie an den Kosten für die Beseitigung von Zigarettenresten beteiligen.

    „Wer Wegwerfartikel wie Zigaretten herstellt, wird künftig mehr Verantwortung für den Müll übernehmen müssen“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“. „So könnte die Zigarettenindustrie zum Beispiel an den Kosten für die Reinigung von Stränden oder Parks beteiligt werden.“ Dafür werde sie sich innerhalb der EU einsetzen. Das Europaparlament hatte dem Bericht zufolge zuerst eine Kostenbeteiligung der Tabakbranche als verschärfende Maßnahme zur geplanten Einweg-Plastik-Richtlinie gefordert. Schulze hofft, dass „noch in diesem Jahr ein europaweites Verbot von überflüssigem Einwegplastik auf den Weg“ gebracht werde. Das allein reiche aber nicht. Man müsse „weltweit zu drastischeren Mitteln greifen als bisher“, sagte sie.

    Über die Richtlinie diskutieren vor wenigen Tagen die EU-Kommission, das Europaparlament und der Ministerrat. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Anton Hofreiter warf Schulze beim Thema Plastik ein „doppeltes Spiel“ vor: „Während Umweltministerin Schulze in Berlin die Plastik-Trendwende verspricht, verwässert sie in Brüssel die dafür notwendigen Gesetze“, sagte Hofreiter den Funke-Zeitungen. Es brauche dringend ein klares Vermeidungsziel für Einwegplastik und verbindliche Maßnahmen, um Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Die Bundesregierung müsse „den billigen Worten auch handfeste Taten folgen lassen“, sagte Hofreiter.

    red

    (DTZ 51/52/18)

  • Werbung raus aus Youtube

    BRÜSSEL // Jetzt macht das Europäische Parlament in Sachen Werbung im Internet ernst. Künftig sollen Netflix, Youtube und Co. strengere Vorschriften befolgen.

    Der Kultur- und Medienausschuss des Euroäischen Parlaments hat einen Erlass beschlossen, mit dem die Behörden gegen verdeckte Reklame im Netz vorgehen können. Damit dürften etwa für Youtuber bald dieselben Vorschriften gelten wie für Fernsehsender.

    Wer künftig Web-Videos produziert und ins Netz stellt, der wird gesetzlich verpflichtet, explizit auf Produktplatzierungen und erfolgte Sponsoring-Maßnahmen hinzuweisen. Das soll für jede Form von Bewegtbild gelten. Bislang gibt es nur wenige Video-Produzenten, die in den sozialen Netzwerken darauf hinweisen, ob sie von Unternehmen unterstützt wurden.

    Bislang gibt es keine allgemeingültigen Regeln – was es für Konsumenten schwierig macht, die Aussagekraft solcher Sendungen zu bewerten. Die neue EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten schreibt vor, dass wahrheitsgetreu auf solche Werbeinhalte hingewiesen werden muss. Petra Kammerevert (SPD, S & D), Vorsitzende des Ausschusses, erklärte in der „NZZ“ dazu: „Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen.“

    Noch gravierender für die Tabakbranche ist ein paralleler Vorstoß des Gremiums, mit dem Web-Film-Anbietern verboten werden soll, Reklame für Zigaretten und andere Tabakwaren – sowie für alkoholische Getränke – zu verbreiten. Das betrifft ausdrücklich auch Online-Videotheken wie Netflix.

    Lobbyisten der privaten Sender fordern bereits seit einiger Zeit, für Online-Dienste müssten die gleichen Werbevorgaben gelten wie fürs TV.

    Und noch einen Bereich wollen die europäischen Parlamentarier stärker regulieren. Dabei geht es um eine Quote für europäische Produktionen. Anbieter wie Amazon Prime Video oder Netflix sollen dazu verdonnert werden, bestimmte Mindestanteile ihres Film- oder Serienangebots im EU-Raum herstellen zu lassen. Die Rede war von 30 Prozent. Damit müssten sich die Internet-Dienstleister auch stärker als bisher an der Filmförderung der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen.

    In „Werben & Verkaufen“ bezog Marco Zingler, Vizepräsident im Bundesverband Digitale Wirtschaft, Stellung: „Die Angebotsvielfalt einzuschränken, wie vom Kulturausschuss des EU-Parlaments gefordert, ist der falsche Weg. Entscheidend für den Verbraucher ist die Frage nach der Qualität des Angebots. Dass die amerikanischen Anbieter dabei einen Vorsprung haben, kann man ihnen in einem freien Markt nicht vorwerfen.“

    max

    (DTZ 18/17)