BRÜSSEL // Jetzt macht das Europäische Parlament in Sachen Werbung im Internet ernst. Künftig sollen Netflix, Youtube und Co. strengere Vorschriften befolgen.
Der Kultur- und Medienausschuss des Euroäischen Parlaments hat einen Erlass beschlossen, mit dem die Behörden gegen verdeckte Reklame im Netz vorgehen können. Damit dürften etwa für Youtuber bald dieselben Vorschriften gelten wie für Fernsehsender.
Wer künftig Web-Videos produziert und ins Netz stellt, der wird gesetzlich verpflichtet, explizit auf Produktplatzierungen und erfolgte Sponsoring-Maßnahmen hinzuweisen. Das soll für jede Form von Bewegtbild gelten. Bislang gibt es nur wenige Video-Produzenten, die in den sozialen Netzwerken darauf hinweisen, ob sie von Unternehmen unterstützt wurden.
Bislang gibt es keine allgemeingültigen Regeln – was es für Konsumenten schwierig macht, die Aussagekraft solcher Sendungen zu bewerten. Die neue EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten schreibt vor, dass wahrheitsgetreu auf solche Werbeinhalte hingewiesen werden muss. Petra Kammerevert (SPD, S & D), Vorsitzende des Ausschusses, erklärte in der „NZZ“ dazu: „Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen.“
Noch gravierender für die Tabakbranche ist ein paralleler Vorstoß des Gremiums, mit dem Web-Film-Anbietern verboten werden soll, Reklame für Zigaretten und andere Tabakwaren – sowie für alkoholische Getränke – zu verbreiten. Das betrifft ausdrücklich auch Online-Videotheken wie Netflix.
Lobbyisten der privaten Sender fordern bereits seit einiger Zeit, für Online-Dienste müssten die gleichen Werbevorgaben gelten wie fürs TV.
Und noch einen Bereich wollen die europäischen Parlamentarier stärker regulieren. Dabei geht es um eine Quote für europäische Produktionen. Anbieter wie Amazon Prime Video oder Netflix sollen dazu verdonnert werden, bestimmte Mindestanteile ihres Film- oder Serienangebots im EU-Raum herstellen zu lassen. Die Rede war von 30 Prozent. Damit müssten sich die Internet-Dienstleister auch stärker als bisher an der Filmförderung der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen.
In „Werben & Verkaufen“ bezog Marco Zingler, Vizepräsident im Bundesverband Digitale Wirtschaft, Stellung: „Die Angebotsvielfalt einzuschränken, wie vom Kulturausschuss des EU-Parlaments gefordert, ist der falsche Weg. Entscheidend für den Verbraucher ist die Frage nach der Qualität des Angebots. Dass die amerikanischen Anbieter dabei einen Vorsprung haben, kann man ihnen in einem freien Markt nicht vorwerfen.“
max
(DTZ 18/17)
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