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  • Mittelstandsfeindliche Regulierungswut

    BERLIN // Das Bundeslandwirtschaftsministeriums plant mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD), den Verkauf von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016 komplett zu untersagen.

    Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor. Das Fehlen dieser Frist im Referentenentwurf des Ministeriums stellt laut DZV einen Bruch des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD dar, der eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vorschreibt. „Ein aus nicht nachvollziehbaren Gründen vorzeitig erfolgendes Verbot von Mentholzigaretten wäre gesundheitspolitisch unsinnig, gefährdet die deutschen Produktionsstandorte und kostet den Finanzminister hunderte Millionen Euro“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Altbundeskanzler Helmut Schmidt, Deutschlands berühmtester Raucher, soll nach Plänen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gezwungen werden, bereits ab dem kommenden Jahr auf seine bevorzugten Mentholzigaretten zu verzichten.

    Während in der EU-Tabakproduktrichtlinie ein Verfahren aufgezeichnet wird, um die Verwendung von Zusatzstoffen einheitlich zu regulieren, greift Deutschland vorweg und führt damit zu Verzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarktes.


    Mittelständische Hersteller besonders betroffen

    Da auch die Ausfuhr von Mentholzigaretten in die übrigen EU-Mitgliedstaaten ab Mai 2016 nicht länger zulässig wäre, wird mit dem vorzeitigen Verbot den exportstarken Herstellungsstandorten in diesem Land und den dortigen Beschäftigten massiv geschadet. Die Produktion würde zwangsläufig in andere EU-Mitgliedstaaten verlagert werden. „Mittelständische Hersteller, die ihren Produktionsstandort nicht verlagern können und wollen, werden von diesem Verbot ganz besonders getroffen. Das Landwirtschaftsministerium zeichnet sich einmal mehr durch wirtschaftsunfreundliche Regulierungswut aus“, kritisiert Mücke: „Die Begründung des sofortigen Verbots des Zusatzstoffes Menthol ist nicht nachvollziehbar und trägt neoprohibitionistische Züge.“

    Für Konsumenten wie Altkanzler Schmidt bliebe die Möglichkeit, ihren Bedarf an Mentholzigaretten bis 2020 im benachbarten Ausland zu decken. Damit liefe auch eine vermeintlich gesundheitspolitische Zielsetzung des sofortigen Verbots weitgehend ins Leere.
    pi

    (DTZ 29/15)

  • Mehrheit für Raucherräume

    LONDON // Das strikte Rauchverbot in der britischen Gastronomie wird acht Jahre nach seiner Einführung von der Mehrheit der Bevölkerung kritisiert.

    Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des britischen Marktforschers und Unternehmensberaters Populus, die im Auftrag der Interessengemeinschaft Forest durchgeführt wurde. An der Populus-Umfrage haben insgesamt 2.000 erwachsene Briten teilgenommen.
    Knapp 60 Prozent der Befragten sind demnach für die Lockerung des Verbots und für die Einrichtung von ausgewiesenen Raucherräumen in Pubs und privaten Clubs.

    Zu einem ähnlichen Schluss kommt eine gleichlautende Ehrhebung des Institute of Economic Affairs (IEA) unter 4.000 britischen Staatsbürgern. Nur 35 Prozent der Teilnehmer waren für ein striktes Rauchverbot.
    Das IEA ist die älteste britische marktliberale Denkfabrik (englisch think-tank).
    red

    (DTZ 28/15)

  • WHO: Hohe Steuern gegen Tabakkonsum

    MANILA // Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihren jährlichen Welt-Tabak-Bericht veröffentlicht. Dieser stellt erwartungsgemäß Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums vor.

    Hohe Steuern könnten ein Mittel zum Zweck sein, schlägt die WHO bei der Präsentation in der philippinischen Hauptstadt Manila vor. Dabei werden Mitgliedsländer positiv hervorgehoben, in denen die Tabaksteuer bereits Dreiviertel des Verkaufspreises ausmachen. Deutschland, das die 75-Prozent-Marke fast erreicht, habe auch durch stetige Preiserhöhungen und einem Verkaufsverbot an Unter-18-Jährige seit 2009 die Raucherquote bei Jugendlichen massiv reduziert, so ein WHO-Sprecher.
    red

    (DTZ 28/15)

  • Zippo einigt sich mit Lorillard

    BRADFORD // Im Rechtsstreit um einen Markennamen haben die US-Firmen, der Feuerzeugproduzent Zippo und der Zigarettenhersteller Lorillard, eine Einigung erzielt.

    Über den genauen Wortlaut gibt es keine Angaben, heißt es in der Online-Ausgabe des „Bradford Era“. Im Gespräch mit der US-Tageszeitung sagte Greg Booth, CEO bei Zippo, dass „beide Parteien den Rechtsstreit mit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung beigelegt haben.“

    Hintergrund: Zippo hatte in der Verwendung der Bezeichnung „blu“ für die elektronische Zigarette von Lorillard eine Verletzung seiner Markenrechte an der gleichlautenden Feuerzeug-Serie „BLU“ gesehen.

    Das Bradforder Unternehmen führte in seiner Klage an, dass die fast identische Markenbezeichnung zu Verwechslungen beim Endverbraucher führen könnte.
    Demgegenüber reklamierte Lorillard für seine elektronische Zigarette, dass beide Produkte in keinerlei Wettbewerb zueinander stehen und auch optisch keine Gemeinsamkeit aufweisen. Lediglich im Namen und in der blauen Farbe der Markenbezeichnung gebe es gewisse Übereinstimmungen.

    Das Abkommen wurde bereits im Mai fixiert und von Zippo erst vergangene Woche veröffentlicht. Über die Details gibt es keine Angaben, berichtet die Tageszeitung.
    red

    (DTZ 28/15)

  • Habanos-Point-Konzept stößt auf wachsendes Interesse

    WALDSHUT-TIENGEN // Bereits 84 Fachhändler in Deutschland führen aktuell den Titel „Habanos Point“. Am 3. Juli endete ein Workshop in Waldshut-Tiengen, dem Firmensitz des Habanos-Importeurs 5th Avenue Products Trading-GmbH, mit der Übergabe der Urkunden an sieben neue Teilnehmer aus verschiedenen Teilen der Bundesrepublik.

    Habanos Point ist ein Fachhandelskonzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde und seitdem vom kubanischen Zigarrenexporteur Habano S. A., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialist“ werden mit dem Titel „Habanos Point“ bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Habanos überzeugen. Alle „Habanos Points“ halten ein sorgfältig ausgewähltes Habanos-Sortiment dauerhaft bereit und präsentieren es in ansprechender Form.

    Fachgerechte Lagerung in einem Klimaschrank oder einem begehbaren Humidor bei optimaler Befeuchtung ist dabei selbstverständlich. Diese Geschäfte werden außerdem vorrangig mit neuen Produkten und Spezialitäten beliefert. Bei „Habanos Points“ werden ausschließlich von Habanos S. A. autorisierte Importe angeboten. 5th Avenue veranstaltet außerdem spezielle Schulungen, an denen Inhaber und Angestellte der Fachgeschäfte teilnehmen und vertieftes Produktwissen erwerben. Erkennbar sind die „Habanos Point“ am entsprechenden Logo und an der von 5th Avenue ausgestellten Urkunde.
    pnf

    (DTZ 28/15)

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    pi

    (DTZ 28/15)

  • Ernährungsministerium will EU-Monster TPD füttern

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ankündigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden.

    [pic|375|l|||Das Bundesernährungsministerium schießt über die EU-Vorgaben hinaus und will unter anderem die Kino- und Außenwerbung verbieten.|max||]

    Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Produkten wegfallen und diese Erzeugnisse bereits ab 20. Mai nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein dürfen.

    Anders als bei Zigaretten und Feinschnitt schreibt die EU-Richtlinie bei Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos nicht zwingend Warnhinweise außen auf der Packung vor, sondern lässt diese im Inneren zu. Von dieser Möglichkeit will das BMEL jedoch keinen Gebrauch machen und begründet dies damit, dass in Deutschland hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften bislang nicht zwischen den verschiedenen Rauchtabakerzeugnissen differenziert worden sei. „Eine Fortführung der Gleichbehandlung aller Rauchtabakerzeugnisse ist damit zu rechtfertigen, dass es sich um gleichermaßen gesundheitsgefährdende Erzeugnisse handelt. Diese Verordnung schreibt folglich die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise für alle Rauchtabakerzeugnisse verpflichtend vor“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Völliges Unverständnis

    Bei der Zigarrenbranche und den Pfeifentabak-Anbieter, die von der Verschärfung der TPD völlig überrascht wurden, herrscht absolutes Unverständnis über die Vorlage des BMEL. Die Richtlinie gebe den nationalen Regierungen das Recht, auf Bildwarnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zu verzichten. Warum das Ministerium entgegen der eigenen Ankündigung einen anderen Weg einschlage, sei nicht nachzuvollziehen. „Man hat jetzt ein Regelwerk in die Ressortabstimmung gegeben, welches eine Vernichtung der mittelständischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie bedeutet“, stellt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), fest. Bei Zigarren und Zigarillos handele es sich um Produkte, die nur gelegentlich von meist männlichen Konsumenten gehobenen Alters genossen würden, ein Jugendschutzproblem liege nicht vor. Außerdem seien sie zusammen mit einem Marktanteil von nur einem Prozent reine Nischenprodukte im Tabakmarkt. Aus diesem Grunde habe die EU für Zigarren und Zigarillos diese Ausnahme vorgesehen.

    Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der BdZ die Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand am 30. Juni für eine außergewöhnliche Protestmaßnahme genutzt. Statt Zigarren – wie in den Vorjahren – gab es einen Stand mit einem Trauerflor, der auf die verzweifelte Situation der Branche hinweist.

    Man hofft nun, das Blatt durch politische Überzeugungsarbeit noch wenden zu können. Denn schon die anderen Maßnahmen der Tabakproduktrichtlinie seien für die mittelständischen Unternehmen finanziell kaum zu stemmen.

    Eklatanter Eingriff

    Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Entwurf sehe ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies stelle einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD dar. Denn die Koalitionsvereinbarung schreibe grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. „Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Und er fährt fort: „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“
    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den Referentenentwurf ebenfalls ab, und zwar nicht nur wegen der neu ins Spiel gebrachten kombinierten Bild- und Textwarnhinweise auch für Pfeifentabak außen auf den Packungen, sondern wegen des geplanten vollständigen Werbeverbots. Darin sieht Michael von Foerster, neuer Hauptgeschäftsführer des VdR, einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und in die Kommunikationsmöglichkeit für ein legales Produkt. Er betont: „Unsere Konsumenten sind zum Großteil über 30 Jahre alt. Die Tabakwerbung hierfür dient nicht dazu, neue Raucher zu gewinnen, sondern dazu, bestehende Raucher für andere Marken zu interessieren. In einer freien Gesellschaft sollte dies aus grundsätzlichen Erwägungen weiterhin möglich sein.“

    Als Bevormundung und Absage an die Souveränität der Bürger bezeichnet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Pläne des BMEL, ein Totalverbot der Tabakwerbung in Deutschland einzuführen. Die noch verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten der Branche auf Plakaten und Kino zu untersagen, würde die Grundregeln freier Märkte außer Kraft setzen. „Tabakunternehmen produzieren und vertreiben legale Erzeugnisse. Eine vollständige Kappung des werblichen Kontakts zum erwachsenen Kunden stellt die Branche außerhalb des Systems der Marktwirtschaft“, warnt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. Ein Totalverbot der Tabakwerbung wäre ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe, dem keine verbraucherschützenden Wirkungen gegenüberstünden. Eine solche Regelung entbehre jeglicher Rechtfertigung. Der ZAW appelliert deshalb an die Politik, derartige Pläne fallen zu lassen.
    da

    (DTZ 27/15)

  • Zigarettenmarken verschwinden

    HAMBURG // Viele Zigarettenmarken werden vom Markt genommen, weil sie sich vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie nicht mehr lohnen.

    Diese TPD 2 wird von der Mehrheit der Hersteller als Begründung dafür angegeben. Die Richtlinie der Europäischen Kommission wird ab nächstem Jahr in nationales und damit auch in deutsches Recht umgesetzt. Dann werden auf zwei Drittel der Zigarettenpackungen Fotos und Warnhinweise gedruckt. Ein derart radikaler Schritt lohnt sich nicht für alle Marken, heißt es.

    „Es gibt Nischenmarken, bei denen die Umstellung im Verhältnis zum Marktanteil einfach zu teuer sein wird“, sagte Ralf Wittenberg, Vorstandsvorsitzender bei British American Tobacco der „Welt“. BAT bietet in Deutschland 16 Marken an. Davon werden, so Wittenberg, am Ende sechs übrig bleiben.

    Ähnlich ist die Situation bei der Reemtsma Cigarettenfabrik. Die Hamburger wollen sich gegebenenfalls von Nischenmarken trennen, berichtet die „Welt“. Davon sind den Angaben zufolge Marken wie Route 66, Fairwind, Eckstein, Juno ohne Filter und Salem betroffen.

    Philip Morris überprüft regelmäßig sein Markenportfolio. Mit der TPD 2 habe dies nichts zu tun, sagte eine Firmensprecherin auf Anfrage der Tageszeitung.

    Bei Japan Tobacco International sind ebenfalls Veränderungen vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie geplant. „Wie alle Marktteilnehmer so werden auch wir durch die Richtlinie unsere Menthol-Produkte langfristig nicht mehr anbieten“, sagte Heike Maria Lau, Director Corporate Affairs & Communications der „Welt“.
    red

    (DTZ 27/15)

  • Markt wird neu geordnet

    KÖLN // Dieser Schritt bringt den deutschen Markt für E-Zigaretten gehörig in Fahrt: Japan Tobacco International (JTI) führt als erster Tabakkonzern eine E-Zigarette in der Bundesrepublik ein. Seit 1. Juli ist „E-Lites Curv“ erhältlich.

    Jens Hermes-Cédileau, Verantwortlicher für das neue Produkt, erklärt: „Mit E-Lites Curv bietet JTI eine Alternative für Situationen, in denen man nicht auf Genuss, aber auf das klassische Rauchen verzichten möchte.“

    Mit der neuen E-Zigarette stößt JTI als erster internationaler Tabakwarenhersteller auf den deutschen Markt vor. Für das Unternehmen ist es laut eigenem Bekunden besonders wichtig, den Einzelhandel unterstützend für die Vermarktung zu gewinnen. Für Geschäftsinhaber sind E-Zigaretten interessant, weil sie recht hohe Margen bieten.

    JTI weist zudem darauf hin, dass der deutsche E-Zigarettenmarkt der fünftgrößte weltweit und der drittgrößte Europas sei. Nahezu 100 Prozent der E-Zigarettenkonsumenten sind demzufolge klassische Tabakraucher (Quelle: JTI Marktforschung und Ipsos Studie 2013 und 2014). Immer mehr Konsumenten versorgten sich über den Einzelhandel.

    Angesichts dieses Trends wird der Ruf nach Regulierung immer lauter. „JTI unterstützt eine verantwortungsvolle und angemessene Regulierung von E-Zigaretten“, heißt es dazu aus Köln. Die Produkte müssten den Vorschriften zu elektronischer und Produktsicherheit entsprechen. In Sachen Steuern schlägt der Konzern vor, eine spezifische Abgabe zu erheben, die sich auf das Volumen des Nikotins innerhalb der Liquids beziehen könnte.
    red

    (DTZ 27/15)

  • Vorgaben ohne Sicherheit

    HANNOVER // Eine stolze Zahl für eine noch junge Branche: 118 Mitglieder verzeichnet der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) aktuell. Das gab der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft, Dac Sprengel, auf der jüngsten Verbandstagung in Hannover bekannt.

    Dabei zählt der VdeH auf 30 Vollmitglieder, der Rest ist fördernd dabei. Und immerhin rund 50 Mitglieder waren an die Leine gereist, um sich über aktuelle Trends in der Branche und über die Tätigkeiten des Verbandes informieren zu lassen. Schwerpunktthema war natürlich die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die zum 20. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten soll und die auch die E-Zigarette einschließt.

    Verkauf an Endverbraucher
    Der VdeH hatte als Referenten den Hamburger Rechtsprofessor Holger Schwemer nach Hannover gebeten, der den aktuellen Stand der Vorgaben – also vor dem Umsetzen in nationales Recht – beleuchtete. Für die E-Zigaretten-Branche geht es dabei einerseits um Regeln, die den Verkauf an Endverbraucher betreffen. Daneben gibt es Vorgaben für die Aufmachung von E-Zigaretten und Liquids sowie diverse Pflichtangaben, die die Hersteller und Importeure machen müssen.

    Tabakproduktrichtlinie
    Während den E-Zigaretten-Praktikern bei dieser Aufzählung bange wurde, sah Schwemer auch positive Aspekte: „Die TPD räumt mit der Unsicherheit auf, die es derzeit beim Handel mit E-Zigaretten und Liquids gibt.“ Und er machte der Branche Hoffnung: In Deutschland könne gegen einzelne Punkte der Umsetzung geklagt werden. Zwar sei es nicht möglich, auf diesem Weg gegen die TPD oder die nationale Umsetzung in Form des Tabakgesetzes vorzugehen. Falls aber einzelne Bestimmungen unverhältnismäßig seien, sei es möglich, das Bundesverfassungsgericht oder – auf TPD-Ebene – den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

    Schwemer machte außerdem deutlich, dass es eine Übergangsfrist für Produkte, die den Vorgaben nicht entsprächen, geben könne. Die gelte dann für E-Zigaretten, die bis November 2016 hergestellt werden, voraussichtlich bis Mai 2017. Aber: Bevor nicht klar ist, wie die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden, sind dies weitgehend Annahmen.


    Jugendschutz

    Weitgehend geklärt ist dagegen eine Novelle des Jugendschutzes mit Blick auf E-Zigaretten. Der Referentenentwurf liegt dem VdeH vor. Dieser sei, so Sprengel, „bemerkenswert sauber“. Der Verbandschef begrüßte die Vorlage, da sie nach langem Hin und Her Rechtssicherheit bringe. Zudem sei etwa die Vorgabe, E-Zigaretten nicht an Minderjährige zu verkaufen, ohnehin längst eine Forderung des Verbandes gewesen. Als „zu schwammig“ kritisierte Sprengel allerdings das Verbot, Jugendlichen E-Zigaretten „zu präsentieren“. Hier müsse nachgebessert werden.

    In der anschließenden Diskussion äußersten einige Teilnehmer die Befürchtung, es werde eine zweistufige Alterskontrolle – beim Bestellen und beim Ausliefern – geben. Die Kontrolle des Alters beim Versand sei kaum möglich, da dann ein Logistik-Mitarbeiter von Post oder Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen müsse. Das koste, und diese Kosten müssten auf den Kunden umgelegt werden. Dann aber würde dieser garantiert bei anderen Anbietern bestellen, die günstiger seien, so Sprengel.
    max

    (DTZ 27/15)