BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ankündigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden.
[pic|375|l|||Das Bundesernährungsministerium schießt über die EU-Vorgaben hinaus und will unter anderem die Kino- und Außenwerbung verbieten.|max||]
Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Produkten wegfallen und diese Erzeugnisse bereits ab 20. Mai nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein dürfen.
Anders als bei Zigaretten und Feinschnitt schreibt die EU-Richtlinie bei Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos nicht zwingend Warnhinweise außen auf der Packung vor, sondern lässt diese im Inneren zu. Von dieser Möglichkeit will das BMEL jedoch keinen Gebrauch machen und begründet dies damit, dass in Deutschland hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften bislang nicht zwischen den verschiedenen Rauchtabakerzeugnissen differenziert worden sei. „Eine Fortführung der Gleichbehandlung aller Rauchtabakerzeugnisse ist damit zu rechtfertigen, dass es sich um gleichermaßen gesundheitsgefährdende Erzeugnisse handelt. Diese Verordnung schreibt folglich die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise für alle Rauchtabakerzeugnisse verpflichtend vor“, heißt es im Gesetzentwurf.
Völliges Unverständnis
Bei der Zigarrenbranche und den Pfeifentabak-Anbieter, die von der Verschärfung der TPD völlig überrascht wurden, herrscht absolutes Unverständnis über die Vorlage des BMEL. Die Richtlinie gebe den nationalen Regierungen das Recht, auf Bildwarnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zu verzichten. Warum das Ministerium entgegen der eigenen Ankündigung einen anderen Weg einschlage, sei nicht nachzuvollziehen. „Man hat jetzt ein Regelwerk in die Ressortabstimmung gegeben, welches eine Vernichtung der mittelständischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie bedeutet“, stellt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), fest. Bei Zigarren und Zigarillos handele es sich um Produkte, die nur gelegentlich von meist männlichen Konsumenten gehobenen Alters genossen würden, ein Jugendschutzproblem liege nicht vor. Außerdem seien sie zusammen mit einem Marktanteil von nur einem Prozent reine Nischenprodukte im Tabakmarkt. Aus diesem Grunde habe die EU für Zigarren und Zigarillos diese Ausnahme vorgesehen.
Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der BdZ die Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand am 30. Juni für eine außergewöhnliche Protestmaßnahme genutzt. Statt Zigarren – wie in den Vorjahren – gab es einen Stand mit einem Trauerflor, der auf die verzweifelte Situation der Branche hinweist.
Man hofft nun, das Blatt durch politische Überzeugungsarbeit noch wenden zu können. Denn schon die anderen Maßnahmen der Tabakproduktrichtlinie seien für die mittelständischen Unternehmen finanziell kaum zu stemmen.
Eklatanter Eingriff
Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Entwurf sehe ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies stelle einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD dar. Denn die Koalitionsvereinbarung schreibe grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. „Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Und er fährt fort: „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“
Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den Referentenentwurf ebenfalls ab, und zwar nicht nur wegen der neu ins Spiel gebrachten kombinierten Bild- und Textwarnhinweise auch für Pfeifentabak außen auf den Packungen, sondern wegen des geplanten vollständigen Werbeverbots. Darin sieht Michael von Foerster, neuer Hauptgeschäftsführer des VdR, einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und in die Kommunikationsmöglichkeit für ein legales Produkt. Er betont: „Unsere Konsumenten sind zum Großteil über 30 Jahre alt. Die Tabakwerbung hierfür dient nicht dazu, neue Raucher zu gewinnen, sondern dazu, bestehende Raucher für andere Marken zu interessieren. In einer freien Gesellschaft sollte dies aus grundsätzlichen Erwägungen weiterhin möglich sein.“
Als Bevormundung und Absage an die Souveränität der Bürger bezeichnet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Pläne des BMEL, ein Totalverbot der Tabakwerbung in Deutschland einzuführen. Die noch verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten der Branche auf Plakaten und Kino zu untersagen, würde die Grundregeln freier Märkte außer Kraft setzen. „Tabakunternehmen produzieren und vertreiben legale Erzeugnisse. Eine vollständige Kappung des werblichen Kontakts zum erwachsenen Kunden stellt die Branche außerhalb des Systems der Marktwirtschaft“, warnt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. Ein Totalverbot der Tabakwerbung wäre ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe, dem keine verbraucherschützenden Wirkungen gegenüberstünden. Eine solche Regelung entbehre jeglicher Rechtfertigung. Der ZAW appelliert deshalb an die Politik, derartige Pläne fallen zu lassen.
da
(DTZ 27/15)
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