Schlagwort: Werbeverbot

  • Strengere Tabakregeln

    BERN // Ein einheitliches Tabakgesetz regelt ab sofort den Verkauf von Tabakprodukten in der Schweiz. Nur noch volljährige Personen dürfen diese erwerben.

    Seit dem 1. Oktober gilt das neue Tabakproduktgesetz in der gesamten Schweiz. Ab sofort dürfen Zigaretten und andere Tabakprodukte wie E-Zigaretten nur noch an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Damit endet das bisherige kantonale Durcheinander.

    In den Kantonen Schwyz und Appenzell Innerrhoden war es bis Ende September selbst Kindern möglich, Zigaretten zu kaufen, da es dort kein gesetzliches Schutzalter gab. In anderen Kantonen mussten Käufer mindestens 16 oder 18 Jahre alt sein. Jetzt gilt schweizweit: Tabakprodukte sind nur für Volljährige erhältlich.

    Änderungen bei der Werbung

    Das neue Bundesgesetz schränkt auch die Tabakwerbung ein. Tabakanzeigen sind auf öffentlichem Grund nicht mehr erlaubt und auf privatem Grund nur dann, wenn sie nicht von öffentlichem Raum aus sichtbar sind. Veranstaltungen, die sich an ein minderjähriges Publikum richten, dürfen keine Tabaksponsoren mehr haben. Auch kostenlose Werbegeschenke im Zusammenhang mit Tabakkonsum sind verboten.

    Das Rauchen von E-Zigaretten ist an Bahnhöfen ebenfalls nur noch in signalisierten Raucherzonen erlaubt. Die Regeln gegen Passivrauchen gelten nun für alle Tabakwaren.

    Allerdings ist noch unklar, wie das nationale Tabakproduktgesetz umgesetzt wird. Die Höhe der Bußgelder und ob es Kontrollen geben wird, liegt in der Verantwortung der Kantone.

    red

  • Werbeverbot gefordert

    MAINZ // Der 128. Deutsche Ärztetag hat sich für ein Werbeverbot für Nikotin- und Tabakprodukte, Alkohol und Glücksspiel ausgesprochen, das auch im Internet und in sozialen Medien gelten soll.

    Bei der Abstimmung in Mainz votierten 160 Delegierte dafür und drei dagegen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Verschärfung der Marketing- und Sponsoring-Regelungen für diese Produkte, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, umzusetzen.

    Jugendschutz beachten
    Die Bundesärztekammer (BÄK) appelliert an die Behörden, die Einhaltung der Verbote online zu überwachen und besonders den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Bestehende Werbebeschränkungen und freiwillige Selbstbeschränkungen der Industrie seien unzureichend.

    Die Tabakkontrolle in Deutschland wird im internationalen Vergleich als ungenügend betrachtet. Beim Glücksspiel kritisiert der Ärztetag den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag von 2021, der Sportwetten von einigen Werbebeschränkungen ausschließt, und bemängelt die Omnipräsenz von Glücksspiel- und Sportwettenanbietern im Sportsponsoring. 

    red

  • „Unmündige Konsumenten“

    BERLIN // Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim [link|https://www.verband-rauchtabak.de/]Verband der Rauchtabakindustrie (VdR)[/link], hat sich Gedanken zu Werbeverboten und individueller Freiheit gemacht. Lesen Sie hier seinen Gastbeitrag.

    Werbeverbote sind immer ein Angriff auf die Freiheit. Ob es um Zucker oder Tabak geht – die Idee, dass der Staat entscheidet, welche Produkte beworben werden dürfen und welche nicht, ist unvereinbar mit den Prinzipien der freien Marktwirtschaft und den Prinzipien des mündigen Bürgers.

    Aufgabe des Staates
    Es ist nicht Aufgabe des Staates, das Konsumverhalten seiner Bürger zu lenken oder einzuschränken. Es ist Aufgabe der Verbraucher, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen dieser Entscheidungen zu tragen. Besonders, wenn es sich um alltägliche Genussprodukte handelt.

    Doch der staatliche Paternalismus ist auch hier auf dem Vormarsch. Das Tabakwerbeverbot war nur der Anfang, das geplante Zuckerwerbeverbot ist der nächste logische Schritt staatlicher Übergriffigkeit. Es geht vorgeblich um den Schutz von Kindern und den Kampf gegen das Übergewicht. Hehre Ziele – wie könnte man dagegen sein? Doch die Problematik reicht tiefer, schafft sie doch erneut einen Präzedenzfall für staatlichen Verbotismus.

    Unmündiger Konsument
    Der Bürger wird hierbei einmal mehr zum unmündigen Konsumenten degradiert, der ohne Bürokraten, die ihm unter die Arme greifen, nicht in der Lage ist, sich gegen süße Versuchungen oder den ein oder anderen Zug an einer Zigarette zu erwehren. Selbst die Kindererziehung traut man den Eltern im Land anscheinend nicht mehr zu, dafür braucht man neuerdings die tatkräftige Unterstützung von Bundesministern.

    Und dennoch gibt es auch in unserer Branche Industrievertreter, die dem grünen Regulierungs- und Verbotswahn etwas Positives abgewinnen können. Eine vordergründig „smarte Regulierung“ wird sogar öffentlich gefordert. Die Forderung nach derartiger Regulierung hat mit fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun. Dass der Mittelstand ein „Level playing Field“ benötigt, welches sich gerade durch faire Marktchancen und die unternehmerische Freiheit auszeichnet, wird hier bewusst vergessen.

    So werden vor allem die deutschen Mittelständler die Leidtragenden dieser Verbotsvorhaben sein. Wie so oft. Eine Gruppe, die es mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen am Standort Deutschland ohnehin schwer genug hat. Eine solche Regulierung schadet aber nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Verbrauchern. In einer Welt mit weniger sichtbaren Marken können große Konzerne ihre Dominanz ausbauen. Dies führt zu einer eingeschränkten Wahlmöglichkeit für Verbraucher und einem Mangel an Wettbewerb auf dem Markt. Schlechte Qualität und hohe Preise sind das Ergebnis.

    Befürwortern von Werbeverboten
    Daran sieht man auch, dass es den Befürwortern von Werbeverboten in der Industrie keineswegs um den Schutz von Konsumenten geht. Stattdessen entsteht der Eindruck, es könnte hier einzig und allein um Marktdominanz gehen. Man sollte es dann allerdings auch so klar benennen und sich nicht hinter politischer Opportunität verstecken.

    Es geht hierbei um alles – nämlich um unser Selbstbewusstsein und unser Selbstverständnis als Branche. Wir brauchen keine moralisierenden Ratgeber oder oberlehrerhafte Attitüden, sondern mehr Freiheit und Wettbewerb auf dem Markt. Das sind wir uns und unseren Kunden schuldig. Und das ist unsere Pflicht als freiheitlich gesinnte Bürger dieses Landes.

    Michael von Foerster

  • Bündnis gegen ungesundes Essen

    BERLIN // In der öffentlichen Diskussion um gesündere Ernährung sprechen sich Mediziner und Verbraucherschützer für massive Einschränkungen bei Werbung in Online-und TV-Medien sowie Radio aus, die sich gezielt an Kinder richtet. Ein entsprechendes Werbeverbot soll zwischen 6 und 23 Uhr gelten.

    Dazu haben sich AOK-Bundesverband, der Bundesverband der Verbraucherzentrale und das Wissenschaftsbündnis Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) in einem Bündnis zusammengeschlossen.
    Mit ihrem Appell wollen sie vor allem eine umfassende Werbebeschränkung für Lebensmittel mit einem hohen Zucker-, Fett- und Salzgehalt erreichen. Die Ampelkoalition hatte sich im Koalitionsvertrag bereits darauf festgelegt, die an Kinder gerichtete Werbung einzuschränken.

    100-Meter-Bannmeile um Kitas
    Bei Plakatwerbung für solche Produkte solle eine 100-Meter-Bannmeile um Kitas, Schulen und Spielplätze gelten, heißt es. Gesunde Lebensmittel, die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erfüllten, sollen von Verboten nicht betroffen sei.

    pi

  • Diskussion um Werbeverbot

    BERN // Am 13. Februar stimmen die Schweizer über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ ab. Angestoßen wurde von der „Kinder-ohne-Tabak-Initiative“.

    Hinter der Initiative haben sich ein Bündnis aus Ärzten, der Schweizer Krebs- und der Schweizer Lungenliga sowie Sport- und Jugendverbände zusammengeschlossen.

    Tabakproduktegesetz ausreichend
    Der Bundesrat und das Parlament der Eidgenossenschaft lehnen den Vorstoß ab. Auch die Schweizer Werbe- und Medienbranche kritisiert das Vorhaben. Man sei für einen pragmatischen und zielgerichteten Jugendschutz, aber gegen ein striktes Werbeverbot, betonen die Marketingexperten. Darüber hinaus habe man in der Schweiz im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz beschlossen, das diese Punkte regele. Darin werde der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Ebenso sei Werbung in und an öffentlichen Gebäuden, im Bereich des öffentlichen Verkehrs und auf Sportplätzen untersagt. Das betreffe auch Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos.

    Das Tabakproduktegesetz sehe ebenso ein Werbeverbot für Zeitungen, Zeitschriften oder Internetseiten vor, die sich direkt an Minderjährige richten, so der Bundesrat. „Die Initiative schießt weit über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Die Werbebranche wird zum Sündenbock für ein gesellschaftliches Problem gemacht. Werbung ist nicht alleiniger Treiber für den Tabakkonsum von Jugendlichen“, sagte Roland Ehrler, Direktor des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes im Gespräch mit „Horizont Swiss“.

    red

  • Handel: Mehr Hilfen notwendig

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 3: Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Handelsverband Tabak (BTWE).

    Zweiter Lockdown
    Der zweite Lockdown stellt den Einzelhandel mit Fokus Tabakwaren und E-Zigaretten erneut auf eine harte Probe. Die Zwangsschließungen sind eine schwere Hypothek für die Handelsunternehmer, die je nach Bundesland, Standort und Sortiment ganz unterschiedlich davon betroffen sind.

    Handel nicht allein lassen
    Die Einzelhandelsorganisation hat im Bund und in den Ländern bis zuletzt dafür gekämpft, dass Einzelhandelsgeschäfte nicht erneut geschlossen werden müssen. Bundesregierung und Länderregierungen dürfen die Händler jetzt nicht allein lassen. Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Sonst so attraktive Geschäftslagen wie Bahnhöfe, Flughäfen oder Einkaufszentren sind zudem seit Beginn der Pandemie besonders benachteiligt und die staatlichen Hilfen bei weitem nicht ausreichend.

    Die Pandemie kostet Bund und Länder sehr viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass auch die nächste Bundesregierung nach der Wahl in diesem Jahr bei einer Tabaksteuererhöhung verantwortungsbewusst agiert. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    BTWE lehnt Verbot ab
    Der BTWE hat sich mit Stellungnahmen und im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Tabakwerbeverbot dafür eingesetzt, dass legale Produkte legal beworben werden dürfen. Werbeverbote für Tabakprodukte lehnt der BTWE grundsätzlich ab. Nicht zuletzt das geplante Werbeverbot für Verdampfer und Erhitzer ist gesundheitspolitisch ein Treppenwitz! Wichtiger BTWE-Erfolg: Das Recht des Fachhandels, für seine Produkte im Geschäft und im Schaufenster zu werben, wird nicht angegriffen. Der BTWE ist gespannt, wie der Fachhandel in Zukunft vom neuen Marketingmix der Hersteller profitieren wird.

    Klassische Sortimente
    Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars haben jedes Jahr mit jeder Menge Innovationen ihren großen Auftritt beim Messe-Highlight InterTabac. Aber auch wir Menschen brauchen das Dortmunder Kraftzentrum, denn Geschäfte werden zwischen Menschen gemacht. Und der persönliche Kontakt ist durch nichts zu ersetzen. Die InterTabac ist deshalb auch 2021 ein Pflichttermin für alle, die erfolgreich sein wollen. Tragen Sie sich den 16. bis 18. September 2021 fest in den Kalender ein.

    Für Klarheit sorgen
    Wie wichtig der Dialog zwischen den Wirtschaftsstufen ist, haben die letzten Wochen und Monate gezeigt. Zuletzt griffen lokale Ordnungsbehörden Handelsunternehmer an, die die neuartigen Nicotine Pouches / OND vermarkten. Hier müssen Politik und Gerichte endlich für Klarheit sorgen. Es kann nicht sein, dass der Händler am Ende der Dumme ist. Auch das seit dem Mai 2020 geltende Rückverfolgungssystem lief lange nicht ganz rund. Wir hoffen, dass die letzten Signale von den IT-Experten im Handel endlich Besserung bringen.

    Neue Produkte von großer Bedeutung
    Für den Tabakwaren-Fachhandel sind Innovationen und neue Produkte sowohl bei den klassischen Tabakwaren als auch bei neuen Produkten von großer Bedeutung. Neuigkeiten wecken die Neugier des Kunden und damit seine Bereitschaft, im Tabakwaren-Fachgeschäft einzukaufen. Sicher sind die Corona-Krise und das Tabakwerbeverbot Herausforderungen, der sich Industrie und Handel stellen müssen. Der BTWE ist jedoch auch für die Zukunft zuversichtlich, dass die Tabakfamilie Wege finden wird, um die große Vielfalt unserer Genussmittel zu erhalten und weitere innovative Produkte im Markt einzuführen.


    Steffen Kahnt

  • Werbeverbot beschlossen

    BERLIN // Tabakkonzerne dürfen künftig nur noch in begrenzten Ausnahmefällen für ihre Produkte werben. Der Bundesrat hat jetzt das Gesetz gebilligt, das die Außenwerbung für Tabakprodukte – etwa in Form von Plakaten – verbietet. Lediglich an Tabakfachgeschäften darf derartige Werbung angebracht werden.

    Im Kino dürfen Werbespots für Tabakprodukte nur noch in Filmen laufen, die ab 18 Jahren freigegeben sind.

    Widerstand der Unionsfraktion
    Das Bundeskabinett hatte ein solches Verbot bereits 2016 beschlossen. Der Bundestag konnte sich zum Umsetzen der Vorlage zum Werbeverbot dann aber jahrelang nicht einigen – vor allem wegen des Widerstands in der Unionsfraktion. Dort herrschten generelle Bedenken gegen einen derartigen Eingriff.

    Die neue Regelung für die Kinowerbung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Die Einschränkungen für Außenwerbung sollen stufenweise umgesetzt werden – sie gelten ab 1. Januar 2022 für Tabakwaren, ab 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab 1.  Januar 2024 für elektronische Zigaretten.

    Einnahmeverluste für Kommunen
    Schätzungen zufolge hat die Tabakindustrie für Kino- und Außenwerbung zuletzt 100 Millionen Euro im Jahr ausgegeben. Ein Teil dieser Einnahmen floss auch an die Kommunen – etwa für Plakatwerbung an Bushaltestellen. Diese Einnahmen gehen den Kommunen verloren.

    red

  • Werbeverbot rechtswidrig?

    BERLIN // Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen für ein umfassendes, faktisch absolut wirkendes Werbeverbot für Tabakprodukte, E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis komme ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, teilt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) mit.

    Dies gelte schon für Tabakprodukte, umso mehr für risikoärmere E-Zigaretten und erst recht für solche E-Zigaretten, die überhaupt kein Nikotin enthalten.

    Willkürliche Gleichbehandlung
    Der Hauptgeschäftsführer des [link|http://www.bvte.de]BVTE[/link], Jan Mücke: „Die geplanten umfassenden Werbeverbote für Tabakwaren und E-Zigaretten sind unverhältnismäßig und eine willkürliche Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte. Auch gesundheitspolitisch wäre es vollkommen kontraproduktiv, die Kommunikation zu potenziell weniger schädlichen Alternativen wie E-Zigaretten zu unterbinden, besonders wenn diese auch noch nikotinfrei sind.“

    Eingriff in die Grundrechte
    Das neue Rechtsgutachten „Verfassungswidrigkeit neuer Werbeverbote für E-Zigaretten“ stellt den Verbotsplänen von CDU/CSU und SPD ein ungenügendes Zeugnis aus. Diese bedeuteten einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Berufs-, Meinungs- und Kunstfreiheit, der mit den Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes nicht zu rechtfertigen sei. Umso mehr gelte dies für die Erstreckung der Werbeverbote auf E-Zigaretten.

    Wertvolle Informationen
    Gemäß einhelliger Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Deutschen Krebsforschungsinstituts (DKFZ) seien E-Zigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Tabakzigaretten. Durch ein Werbeverbot würden den Konsumenten wertvolle Informationen über diese Alternative zum Rauchen vorenthalten. Für die nikotinfreien Varianten dieser Produkte, die nicht zu Nikotinabhängigkeit führen können und somit ein noch geringeres Risikopotenzial aufweisen, sei ein Verbot erst recht nicht zu rechtfertigen.

    Experten kritisieren Vorhaben
    Verfassungsrechtliche Defizite dieses Gesetzesvorhabens sind von Experten wiederholt kritisiert worden. So äußerte der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart im Dezember 2018 neben materiellen Einwänden deutliche Zweifel an der formellen Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

    red

  • BVTE fordert Verschiebung des Werbeverbots

    BERLIN // Die für diese Woche im Bundestag vorgesehene 1. Lesung des Gesetzentwurfs über ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten sendet laut BVTE ein fatales Signal in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

    Belastungs-TÜV
    „Im aktuell vielfach beschworenen Belastungs-TÜV neuer Regelungsvorhaben in der Corona-Krise muss diesem Gesetz zwangsläufig das Prüfsiegel verweigert werden,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) Jan Mücke heute in Berlin und forderte eine Verschiebung des Vorhabens.

    Kommunikation
    Die mit dem Gesetzentwurf geplanten weitreichenden Verbote der kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten betreffen nicht nur die Hersteller und Händler dieser Produkte.

    Geplante Verbote
    Den Kommunen, den Kinos und der Gastronomie, die allesamt von den Auswirkungen der Pandemie mit besonderer Wucht getroffen wurden, drohen durch die geplanten Verbote zusätzliche finanzielle Einbußen.

    Die Vermarktung öffentlicher Werbeflächen in Städten und Gemeinden werde durch das Außenwerbeverbot massiv negativ beeinträchtigt. Das vorgesehene Kinowerbeverbot sorge für weitere Einnahmeausfälle bei den gegenwärtig nur mit sehr eingeschränkter Platzkapazität arbeitenden Lichtspielhäusern. In der durch Corona schwer getroffenen Gastronomie soll Tabakwerbung in Außenbereichen, zum Beispiel auf Sonnenschirmen, ebenfalls künftig untersagt werden und sorge damit für zusätzliche Einnahmeausfälle.

    Die Stadt Dortmund habe vor kurzem ermitteln lassen, dass ein Werbeverbot für Tabak, E-Zigaretten, Alkohol und Glücksspiel zu jährlichen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt von knapp einer Million Euro führen würde. Dies sind Mittel, die angesichts wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen dringend benötigt werden, erklärt der BVTE.

    Zusätzliche Belastung
    Von Vorhaben, die zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft sowie Städte und Gemeinden verursachen, müsse im Interesse einer möglichst schnellen Bewältigung der Wirtschaftskrise vorläufig Abstand genommen werden, so der Bundesverband. Dies habe der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD bereits am 22. April ausdrücklich festgehalten.

    Zeitnahe Verschiebung
    „Eine zeitliche Verschiebung der vorgesehenen Maßnahmen bringt eine spürbare Entlastung für die betroffenen Unternehmen, aber auch die kommunalen Kassen. Die Ideen für neue Werbeverbote stammen aus einer anderen Zeit vor der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind mitten in der Krise töricht, ordnungspolitisch völlig falsch und schaden der deutschen Wirtschaft zusätzlich. Auf alle Maßnahmen, die die Konjunktur in der aktuellen Lage zusätzlich belasten, muss jetzt verzichtet werden“, so BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke.

    Bundestag
    Der Gesetzentwurf der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktionen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes soll am 29. Mai erstmalig im Parlament beraten werden. Für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten sieht der Entwurf weitreichende Werbeverbote etwa auf Plakaten oder im Kino vor. Von den Verboten sollen auch Nachfüllbehälter für E-Zigaretten betroffen sein, die weder Nikotin noch Tabak enthalten.

    pi

  • Werbeverbot – wie geht‘s weiter?

    BERLIN // Mittlerweile ist die Frist zum Einreichen von Stellungnahmen bezüglich der Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes abgelaufen. Nun soll bereits am 25. März im Kabinett über die „Formulierungshilfe“ beraten werden. Ziel ist es offenbar, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Recht für jedes legale Produkt zu werben
    Neben den Industrieverbänden hat sich auch der BTWE Handelsverband Tabak zu den Änderungsvorschlägen geäußert. Steffen Kahnt von der BTWE-Geschäftsführung wies darauf hin, dass der BTWE schon immer die Position vertreten habe, dass das Recht zu werben für jedes legale Produkt gelten müsse. Deshalb lehne der BTWE das geplante Außenwerbeverbot prinzipiell ab.

    Außenwerbeverbot
    Das gelte insbesondere auch für das – wenn auch zeitverzögerte – Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten. Im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik unterstützten Gesundheitsbehörden anderer Industrieländer den Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte. Mit einem Außenwerbeverbot für diese Produkte erlange der Gesundheitsschutz der deutschen Konsumenten dagegen einen herben Rückschlag.

    Genaue Definition
    Kahnt weiter: „Eine besondere praktische Herausforderung aus Sicht des Einzelhandels ist die Einordnung von Einzelhandelsgeschäften als ‚Fachhandel‘. Hier bestünden gegensätzliche Positionen, die eine verlässliche Rechtspraxis gefährdeten. Laut Definition seien „Fachhandelsgeschäfte für Tabakerzeugnisse“ nur solche Geschäfte, die ausschließlich für den Handel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien.

    Branchenvielfalt
    Der überwiegende Teil der Tabakwaren-Fachgeschäfte biete Randsortimente wie Zeitungen / Zeitschriften, Lotto Toto, Spirituosen, Schreibwaren, Süßwaren und sofort an. Eine weitere große Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte agiere zudem mit dem Drei-Säulen-Modell Tabak / Lotto / Presse. Wären mit der geplanten Formulierung vom Außenwerbeverbot nur Geschäfte ausgenommen, die ausschließlich für den Handel mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien, stünde die Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte vor deutlichen Einnahmeverlusten. Außerdem dürften Fachgeschäfte, die zum Beispiel zusätzlich Ansichtspostkarten verkauften, im Schaufenster nicht mehr für ihre Produkte werben.

    Der BTWE schätze, dass ein großer Teil der Fachgeschäfte als „Mono-Tabak-Läden“ – insbesondere in kleineren Städten und auf dem Land – nicht mehr lebensfähig wäre. Daher solle der Begriff „Fachhandel“ im Gesetz eindeutig definiert werden.

    Der BTWE wendet sich außerdem gegen das Verbot der kostenlose Abgabe von Tabakwaren sowie gegen reduzierte Registrierungspflichten bei E-Zigaretten.

    Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
    Zusammenfassend heißt es: „Der BTWE sieht wesentliche Inhalte der Formulierungshilfe zu einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sehr kritisch. Das Außenwerbeverbot und im Besonderen ein Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten lehnen wir aus gesundheitspolitischen Gründen ab. Mit seinen Vorschlägen setzt sich der BTWE vor allem dafür ein, bewährte und sichere Vertriebswege zu erhalten, die Existenz zahlreicher Nahversorger in Deutschland zu sichern, indem mit klaren Formulierungen eine rechtssichere Geschäftsausübung auch in Zukunft gewährleistet wird.“

    Auch das Forum Rauchfrei hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie nicht anders zu erwarten, gehen der Organisation die Regeln nicht weit genug. Man müsse vielmehr „das Profitstreben der Tabakkonzerne durch ein umfassendes, also ein Werbeverbot ohne Einschränkungen, bekämpfen“, hieß es.

    Einige der Forderungen:
    [bul]Verbot der Tabakwerbung am und im Ort des Verkaufs
    [bul]Kein Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
    [bul]Verbot der Präsentation der Ware am Ort des Verkaufs
    [bul]Uneingeschränktes Verbot von Tabakwerbung im Kino
    [bul]Verbot von Zigarettenautomaten
    [bul]Einführung von Plain Packages

    red

    (DTZ 12/20)