BMEL will TPD verschärfen

BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt.

Entgegen der bisherigen Annahme soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden. Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Zigaretten wegfallen und diese Produkte bereits ab 20. Mai 2016 nicht mehr erlaubt sein.
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(DTZ 27/15)

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