Schlagwort: Bildwarnhinweise

  • Streit um „Smokytheken“

    KÖLN/LUXEMBURG // Der (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten (sogenannte Smokytheken) geht in die nächste Runde. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hin.

    In dem von der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geführten Prozess gegen zwei Münchner Supermärkte sind nach Einschätzung des Verbandes die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantworteten Vorlagefragen bisher nicht der Schlüssel zur Klärung des Falles.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem verkündet, dem EuGH noch einmal die zwei der insgesamt vier Fragen vorlegen zu wollen, die der EuGH in der Rechtssache C-370/20 am 9. Dezember 2021 nicht beantwortet hatte.

    Hintergrund des Falles war die Anschuldigung, die vorgeschriebenen Warnhinweise für Tabakwaren seien auf den Warenautomaten nicht erkennbar (DTZ berichtete).

    Warnhinweise nicht erkennbar?
    Bisher hat der BGH unter Berücksichtigung der Auslegungskriterien des EuGH unter anderem noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob es sich bei den Abbildungen auf dem streitgegenständlichen Warenautomaten aufgrund ihrer Gestaltung hinsichtlich Umrissen, Proportionen und Markenlogo um „Abbilder von Packungen“ handelt.

    Mit diesem Schritt widerspricht der BGH der Auffassung des EuGH, dass die Vorlage-fragen zur Lösung des Sachverhalts hinreichend beantwortet seien.

    Ob und inwiefern sich der EuGH zu den beiden unbeantworteten Vorlagefragen äußern wird, ist laut BDTA aktuell nicht einzuschätzen.

    vi

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red

  • Die nächste Runde

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob Zigarettenpackungen in Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen zum Kauf bereitgehalten werden dürfen, wenn die Text- und Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen durch den Warenausgabeautomaten verdeckt sind. Bis zur Beantwortung der Fragen durch den EuGH hat der BGH das Verfahren ausgesetzt.

    Der Kläger ist der Verbraucherverein „Pro Rauchfrei“. Bei dem Beklagten handelt es sich um zwei Münchner-Supermärkte des Lebensmittelunternehmens Edeka.

    Klage abgewiesen
    Das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht München blieb ebenfalls ohne Erfolg. Das Berufungsgericht hatte angenommen, der Beklagte habe nicht gegen das in Paragraf 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Tabakerzeugnis-Verordnung geregelte Verdeckungsverbot verstoßen. Nach Einschätzung der Richter des OLG werden den Käufern keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Schockbilder erst vor dem Bezahlen sehen. pi

    26.06.2020

  • „Luft nach oben“

    DRESDEN // Vor einigen Tagen fand in der sächsischen Landeshauptstadt die BDTA-Unternehmertagung und Jahreshauptversammlung statt. DTZ berichtet.

    Auch in diesem Jahr fand die Jahrestagung des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) im Taschenbergpalais in Dresden statt. An der Veranstaltung nahmen Gäste aus der Industrie sowie Zulieferer aus dem Automatengewerbe teil.

    Sensible Themen

    Der BDTA-Vorsitzende Michael Reisen hieß im Rahmen der Eröffnung der Unternehmertagung die knapp 140 Veranstaltungsteilnehmer willkommen. Reisen blickte zu Beginn seiner Einführungsrede auf die Ansprachen zurück, die er in den vergangenen Jahren gehalten hatte – um festzustellen, dass die darin angesprochenen Themen unverändert Aktualität haben: Seit Jahren wurde über das „Bürokratiemonster“ Track & Trace nur gesprochen, jetzt, im Jahr 2019, ist es soweit. Bildwarnhinweise auf Automaten beschäftigten die Branche stets intensiv, und nach wie vor ist dieses Thema essenziell und weiterhin sensibel zu behandeln. Auch beim Thema Branchensolidarität sah Reisen weiterhin „Luft nach oben“. Eine Abstimmung zu politischen Branchenthemen der verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette könne für alle Wirtschaftsteilnehmer nur hilfreich sein.

    Kritisch äußerte sich Reisen erneut zum Einsatz von Marketinginstrumenten der Hersteller. Diese seien eigentlich nicht vorhanden, sondern konzentrierten sich im Wesentlichen auf den Preis beziehungsweise die Inhaltsmengen von Packungen.

    pi

    (DTZ 23/19)

  • Faszination des Verbotenen

    CAMBRIDGE // Die Wirkungslosigkeit von Schockbilder auf Tabakwaren wird schon lange angezweifelt. Eine neue Studie zeigt, dass die Kritiker dieser Maßnahme Recht haben.

    Die Untersuchung der RAND Corporation malt ein neues Bild der jugendlichen Verhaltensweisen. demnach könnten Teenager durch Bildwarnhinweise in Tabakfachgeschäften eher zum Zigarettenkonsum verleitet als davon abgeschreckt werden.

    Zu diesem Schluss kommt die Studie, die Anfang Dezember 2017 in der Fachzeitschrift „Nicotine & Tobacco Research“ veröffentlicht wurde. Ein Ergebnis, das die Auftraggebern, dem Nationalen Krebsinstitut der USA und der Nahrungs- und Medikamentenbehörde FDA zumindest nachdenklich machen dürfte.

    Fragen zum Konsumverhalten
    Insgesamt nahmen 441 Jugendlichen zwischen elf und 17 Jahren am Experiment teil. Durch Fragebögen wurde im Vorfeld bereits die Einstellung der Heranwachsenden zum Thema Rauchen geklärt. Darin wurden die Probanden auch nach ihrem Konsumverhalten befragt.

    Die Mehrheit der Teenager war entschlossen, nicht mit dem Rauchen zu beginnen. Etwa 20 Prozent stuften die Studienleiter als gefährdet ein, mit dem Rauchen anzufangen. Fünf Prozent der Jugendlichen hatte bereits geraucht. Anschließend wurden die Jugendlichen zum Einkaufen in ein simuliertes Geschäft geschickt. Die eine Hälfte ging in ein Geschäft, wo in der Nähe der Tabakprodukte ein Bildwarnhinweise installiert war. Die andere Hälfte in einen Laden ohne Schockbild.

    Bereitschaft sgar gestiegen
    Das Bild war eines von neun Fotos, die die FDA zuvor für Zigarettenpackungen ausgewählt hatte. Nach dem Einkauf wurden die Probanden erneut gefragt. Dabei zeigt sich, dass bei den Teenagern, die bereits als gefährdet eingestuft worden waren, und die das Schockbild gesehen hatten, die Bereitschaft gestiegen war mit dem Rauchen zu starten oder es fortzusetzen. Auf die anderen hatten die Bilder keinen Einfluss.

    William Shadel, Hauptautor der Studie, erklärte sich dieses Verhalten durch eine sogenannte konterintuitive Wirkung. „Es ist möglich, dass gefährdete Jugendliche mit einer Abwehrhaltung auf die Poster reagierten. Sie haben die Gesundheitsrisiken, die in den Plakaten porträtiert wurden, verworfen oder heruntergespielt“, zitiert die „Deutsche Welle“ den Autor.

    Durch Schockbilder erst aufmerksam geworden
    Weiter bestehe die Möglichkeit, dass die Teenager durch das Schockbild erst auf die Wand mit den Tabakprodukten aufmerksam geworden seien. Der Gesetzgeber müsse vorsichtig sein, wenn er Bildwarnhinweis als Teil seiner Anti-Tabak-Strategie nutzte, findet Shadel. Effektiver als jedes Bild seien womöglich Warnhinweise auf jeder einzelnen Zigarette. Ein entsprechender Versuch mit 1000 16- und 24-Jährigen habe dies gezeigt. red

    (DTZ 1/18)

  • Unbegründetes Störfeuer

    BERLIN // Die im Handel verwendeten Produktkarten, die im Warenregal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform. Darauf hat der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hingewiesen.

    DZV‐Geschäftsführer Jan Mücke erklärte, der Handel befinde sich damit im Einklang mit europäischem und deutschem Recht: „Die EU-Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations‐, sondern eine Produktrichtlinie. Wie Tabakwaren in den Geschäften ausgestellt werden, ist Sache der Händler.“

    Im Tabakwarenhandel sind seit einiger Zeit die neuen Zigarettenpackungen mit den großen Bildwarnhinweisen erhältlich. Um angesichts der großen Schockbilder den Überblick über das Sortiment im Warenregal zu behalten, setzen viele Händler auf Produktkarten, die die relevanten Informationen – Markenlogo und ‐name, Produktvariante und Preis – enthalten und vor den Warenschacht gesteckt werden.

    Anders als vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und einigen wenigen Ordnungsbehörden – im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat nach Zeitungsberichten das Ordnungsamt einen Händler zum Entfernen der Produktkarten aufgefordert – argumentiert, ist diese Lösung der Tabakwarenhändler eindeutig rechtskonform.

    Für die Reglementierung der Warenpräsentation in den Tabakwarengeschäften fehlt der EU die Gesetzgebungskompetenz. Die EU‐Richtlinie enthält produktbezogene Regelungen zur Verkehrsfähigkeit von Tabakprodukten und soll damit der Harmonisierung des EU‐Binnenmarktes dienen. Aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fällt der stationäre Handel nicht in den Regelungsbereich der EU‐Richtlinie.

    Auch das deutsche Recht, das die Richtlinie umsetzt, macht keine abweichenden Vorgaben zur Präsentation der Tabakprodukte im Handel. Konsequenterweise beziehen sich die Umsetzungsvorschriften zu den Warnhinweisen ausschließlich auf die Kennzeichnung der Verpackung. Sinn und Zweck der Vorschriften ist es, die grafische Integrität der Warnhinweise zu schützen: Die Warnhinweise auf der Packung dürfen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht verdeckt werden. Das deutsche Tabakerzeugnisgesetz versteht unter Inverkehrbringen die Abgabe eines Tabakprodukts zum Verbrauch. Bei der Abgabe an den Kunden sind die Warnhinweise auf den Packungen nicht verdeckt. Der Kunde erhält im Geschäft eine rechtskonforme Packung der von ihm gewünschten Marke mit vollständig sicht‐ und lesbaren Warnhinweisen. Die Kennzeichnungs‐ und Verpackungsvorschriften werden somit eingehalten.

    Der DZV forderte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, Fehlinformationen der Öffentlichkeit zu unterlassen und künftig Verunsicherungen des Handels und der Verbraucher zu vermeiden. „Zuständig für die Überwachung sind die Bundesländer und nicht der Bund. Wir raten allen Tabakwarenhändlern, möglichen Beschwerden gelassen und selbstbewusst entgegenzusehen. Die Rechtslage ist eindeutig“, sagte Mücke abschließend.
    pi/red

    (DTZ 48/16)

  • Tot oder lebendig?

    WORMS // Die Schockbilder auf Tabakprodukten zeigen Wirkung. Wenn auch nicht immer so, wie beabsichtigt: Immer wieder melden sich Menschen in der Öffentlichkeit, weil sie glauben, sich oder ihre Angehörigen auf den Abbildungen wiedererkannt zu haben. Netzwerk Rauchen hat sich auf die Spurensuche gemacht.

    Unter [link|https://www.ihr-uns-auch.de/index.php/2016/09/03/schockbild-gesucht-to]www.ihr-uns-auch.de [/link]sucht das Netzwerk nach den Personen, die auf den Bildwarnhinweisen abgebildet sind.

    Die unabhängige Organisation präsentiert dabei eine Thematik, die zum Teil groteske Züge annimmt: So wollen Angehörige eines verstorbenen österreichischen Nichtrauchers bereits vor Monaten diesen auf einem veröffentlichten Bildwarnhinweis erkannt haben. Auf dem gleichen Porträt glaubt jedoch auch eine Belgierin ihren verstorbenen Mann zu sehen. Schließlich hat sich ein Frührentner aus dem Saarland gemeldet, der sich selbst dort porträtiert sieht – nach einer Gehirn-OP vor 15 Jahren.

    Damit nicht genug: In Österreich haben sich zwei weitere Betroffene gemeldet. Es geht um einen 2001 an Lungenkrebs gestorbenen Ex-Gatten sowie einen lebendigen Polen. Die EU-Kommission beharrt laut Netzwerk Rauchen weiterhin darauf, ein ominöser deutscher Schauspieler sei abgebildet, dessen Identität man nicht preisgeben wolle.

    Ob das zutreffe, müsse sich noch herausstellen. Der erwähnte Pole berichtet, dass er vor ein paar Jahren in einem Wiener Krankenhaus im Koma lag und wohl währenddessen ohne sein Wissen abgelichtet worden sei – woraufhin das Gesundheitsministerium erfolglos bei ihm nachgefragt habe, ob sein Foto genutzt werden dürfe, heißt es.
    red

    (DTZ 36/16)

  • Südkorea will Bildwarnhinweise

    SEOUL // Die südkoreanische Regierung hat 40 Bildwarnhinweise vorgestellt, die ab 23. Dezember auf Zigarettenpackungen abgedruckt werden müssen.

    Nach Informationen der „Korea Times“ müssen sie 50 Prozent der vorderen Packungsfläche bedecken. Mindestens 30 Prozent davon entfallen dabei auf den Bild- und die übrigen 20 Prozent auf den Texthinweis.
    red

    (DTZ 14/16)

  • Rabenschwarzer Tag für die deutsche Tabakwirtschaft

    BERLIN // Der Deutsche Bundestag hat das Tabakerzeugnisgesetz verabschiedet. Es verpflichtet die Hersteller ab dem 20. Mai, die Verpackungen von Zigaretten und Feinschnitterzeugnissen mit Bildwarnhinweisen zu versehen.

    Die beiden führenden Verbände der Tabakwirtschaft der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sprechen von einem „rabenschwarzer Tag für die deutsche Tabakwirtschaft".
    „Das neue Gesetz wird zu erheblichen Marktverzerrungen und zum Verlust von vielen Arbeitsplätzen bei einigen deutschen Herstellern führen“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Die Verbände hatten bis zuletzt für eine Fristverlängerung um ein Jahr im Interesse der deutschen Werksstandorte gekämpft (DTZ berichtete). Ein Gutachten des Instituts für Drucktechnik der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) hatte wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Produktionsumstellung innerhalb weniger Wochen bis zum 20. Mai technisch nicht für alle Hersteller möglich ist.
    pi

    (DTZ 08/16)