Schlagwort: Menthol

  • FDA lehnt zwei Menthol-Vuse-E-Zigarettenprodukte ab

    SILVER SPRING // Die Food and Drug Administration (FDA) hat zwei Menthol-E-Zigarettenprodukte der R.J. Reynolds Vapor Company vom Markt genommen. Betroffen davon sind die „Vuse Vibe Tank Menthol“ und die „Vuse Ciro Cartridge Menthol“. Sie dürfen laut FDA bis auf Weiteres in den USA nicht vermarktet oder vertrieben werden.

    Der US-Aufsichtsbehörde mit Sitz in Silver Spring, im US-Bundesstaat Maryland, fehlen die wissenschaftlichen Beweise im entsprechenden Antrag dafür, dass der Nutzen für erwachsene Raucher in Abwägung mit dem Jugendschutz überwiegt, heißt es in einer [link|https://content.govdelivery.com/accounts/USFDA/bulletins/3449bfe]Stellungnahme[/link].

    R.J. Reynolds zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. Die BAT-Tochter beabsichtigt, eine sofortige Aussetzung der Entscheidung zu beantragen. Man werde andere geeignete Wege verfolgen, um Vuse zu ermöglichen, seine Produkte weiterhin ohne Unterbrechung für Erwachsene anzubieten, teilt der Hersteller gegenüber „CNN“ mit.

    Bedeutung der Menthol-Produkte
    „Wir glauben, dass Menthol-Dampfprodukte entscheidend dazu beitragen, dass erwachsene Raucher von Zigaretten wegkommen. Die Entscheidung der FDA wird, wenn sie in Kraft tritt, der öffentlichen Gesundheit schaden und nicht nützen. Reynolds wird die Ablehnung anfechten “, zitiert der Nachrichtensender Reynolds.

    Die FDA erklärte, dass sie bei der Prüfung von Anträgen für Tabakerzeugnisse sowohl die Gesundheitsrisiken als auch die Art und Weise der Herstellung, Etikettierung und Verpackung des Produkts bewertet.

    Das Unternehmen könne erneut Anträge einreichen und alle Probleme beheben, die nicht den behördlichen Standards entsprechen.

    Andere Vuse-Produkte, einschließlich Mentholprodukte, sind von der Absage nicht betroffen.


    E-Zigaretten in den USA

    E-Zigarettenprodukte durften in den USA bis 2020 ohne Regulierung verkauft werden. Seither müssen die Hersteller Anträge bei der FDA stellen und die Markttauglichkeit ihrer Produkte beweisen. Oder: um die Markttauglichkeit ihrer Produkte zu beweisen. Die Behörde wird laut CNN seit Jahren dafür kritisiert, dass sie bei der Regulierung beziehungsweise bei der Prüfung von E-Zigaretten zu langsam vorgeht.

    Die Unternehmen haben bisher Anträge für über 6,7 Millionen Euro? Produkte in Silver Spring eingereicht. Die FDA hat nach eigenen Angaben 99 Prozent von ihnen geprüft. Im vergangenen Jahr hatte die FDA nach eigenen Angaben mehr als 1 Million Produkten die Zulassung verweigert.

    red

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi

  • Gutachten: Menthol ist unproblematisch

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor wenigen Wochen eine Stellungnahme zu Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Darin empfiehlt die Behörde die Aufnahme etwa von Menthol in die Liste verbotener Inhaltsstoffe in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern.

    Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat den Pharmakologen und Toxikologen Bernhard-Michael Mayer gebeten, ein Gutachten zur Stellungnahme des BfR und im Besonderen zum gesundheitlichen Risiko von Menthol zu erstellen. Fazit: „Menthol ist bei üblicher Anwendung in E-Zigaretten nicht toxisch. Dessen Verbot würde die Attraktivität des Dampfens mindern und keinesfalls zur Reduktion der Raucherquoten beitragen.“

    Bedeutung von Menthol
    In seinem Gutachten verdeutlicht Mayer die Bedeutung von Menthol für Dampfer: Menthol ist ein häufig verwendetes Aroma in Liquids, das nicht nur in Sorten mit Mentholgeschmack vorkommt, sondern in niedriger Konzentration auch in zahlreichen handelsüblichen Liquids enthalten ist, um deren Geschmack abzurunden. Eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Menthol würde die Attraktivität von Fertig-Liquids vermindern und damit den nachhaltigen Umstieg von Rauchern auf das Dampfen erschweren.

    Dampfer könnten bei einem Verbot mentholhaltiger Liquids ihre Liquids mit dem adäquaten Aroma aus anderen Quellen versetzen und damit nicht nur das Verbot umgehen, sondern sich auch möglicherweise einer gesundheitsschädlichen Gefahr aussetzen. Liquid-Hersteller würden Menthol vermutlich durch alternative „Cooling Agents“-Zusätze ersetzen, deren Wirkungen auf den Organismus vergleichsweise wenig untersucht sind.

    Wirkung von Nikotin
    Der Grazer Experte Mayer weist darauf hin, dass Menthol die atemwegsreizende Wirkung von Nikotin verstärkt und dadurch die Reduktion der erforderlichen Nikotinkonzentration von Liquids erlaubt. Menthol sei in Arzneimitteln und zahlreichen anderen Produkten enthalten, die als gesundheitsfördernd gälten und deren vielfältige und langjährige Anwendungen keinen Hinweis auf Schädlichkeit erbrächten. Menthol ist als nicht-toxische Substanz in der Europäischen Union gelistet.

    Jugendliche könnten durch Menthol nicht leichter E-Zigaretten konsumieren, da der Stoff nicht wie in Tabakzigaretten die Atemwegsreizung maskiert, sondern im Dampf von E-Zigaretten verstärke.

    Dazu erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „Aromen sind ein äußerst wichtiges Argument für erwachsene Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, dampfen nur sehr wenige Jugendliche in Deutschland. Ein Verbot von Menthol macht vor dem Hintergrund keinen Sinn und das Gutachten von Professor Mayer zeigt, dass es keine Anhaltspunkte für eine gesundheitsschädliche Wirkung von Menthol gibt.“

    vi

  • Aromakarten auf dem Prüfstand

    FRANKFURT // Der Verkauf von Menthol-Zigaretten ist seit 20. Mai europaweit verboten. Kritiker sehen in den „Aroma Cards“ in der Geschmacksrichtung Menthol eine Umgehung der Vorgabe.

    Die Aromakarten der Firma Rizla, die zu Reemtsma Cigarettenfabriken gehört, geben nach dem Einlegen in eine herkömmliche Zigarettenpackung ihr Aroma an die Zigaretten ab, heißt es.

    Kein Tabakprodukt
    Das Aktionszentrum Forum Rauchfrei sieht darin eine Umgehung des Verbots´, berichtet die „Frankfurter Rundschau“ (FR).

    Ein Reemtsma-Sprecher erklärt auf FR-Anfrage, dass die „Aroma Cards“ weder die Tabakzusammensetzung noch die Rauchemissionen herkömmlicher Tabakzigaretten verändern. Das EU-Verbot betreffe lediglich Zigaretten und Tabake mit einem charakteristischen, von Tabak unterscheidbaren Aroma. „Bei den Rizla Aroma Cards“, so der Sprecher, „handelt es sich jedoch nicht um ein Tabakprodukt.“


    Kritik der Drogenbeauftragten

    Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, kritisiert den Verkauf der „Aroma Cards“. „Wenn die Tabakindustrie nun quasi durch die Hintertür mittels aromatisierter Mentholstreifen weiter auf den Markt drängt, ist das schlicht und einfach ein schamloser Versuch, das Verbot zu umgehen“, teilte Ludwig auf Anfrage der FR mit.

    red

  • Liebe Leserinnen und Leser,

    willkommen in Woche 10 nach dem Beginn der Restriktionen. Zwar sind wir in vielen Bereichen längst raus aus den strikten Maßnahmen – stecken aber weiter tief im Krisenmodus. Dabei tritt das Virus angesichts immer niedrigerer Fallzahlen allmählich in den Hintergrund. So hat gerade Gabriel Felbermayr, Präsident des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) erklärt, dass auf den eigentlichen Lockdown nur rund ein Drittel des Schadens zurückzuführen sei. Viel belastender ist die Furcht davor, wie es weitergeht: „Es sind Zukunftsängste entstanden, die sehr viel nachhaltiger sind als die Bedrohung durch das Virus selbst.“

    Glaubwürdigkeit und ein klarer Blick
    Felbermayr übrigens ist auch einer der Wissenschaftler, die fordern, dass in Deutschland viel breiter auf Covid-19 getestet werden solle. Denn nur mit einem genaueren Bild von der tatsächlichen Durchseuchung könne man die Glaubwürdigkeit des Krisenmanagements erhöhen. Dazu fällt mir eine Anekdote meiner Vergangenheit ein. Sie gestatten? Ich war in einem früheren Leben bei der Bundeswehr. Als junger Leutnant war ich während einer Divisionsgefechtsübung in Bergen-Hohne als Fernmeldeoffizier eingesetzt. Eines Nachts sicherte ich mit dem halben Fernmeldezug den rückwärtigen Bataillonsgefechtsstand. Da griff uns eine Panzergrenadierkompanie an, rund 80 Mann. Mit viel Feuerzauber und ein paar taktischen Kniffen konnten meine zehn Soldaten den Angriff abwehren, den Feind vertreiben und noch ein paar Gefangene machen. Bei der Besprechung mit dem Schiedsrichter fragte dieser den Grenadier-Hauptmann, wer ihm wohl gegenüber gestanden habe. Er meinte, das sei wohl mindestens ein Bataillon gewesen. Sie sehen, worauf ich hinaus will: Hat man kein klares Bild von der Lage, dann lässt man sich manchmal vorschnell ins Bockshorn jagen. Wie es in Sachen Corona aussieht, weiß derzeit niemand so genau.

    Preise und Produkte
    Was gibt es sonst Neues? Die Preise für Obst und Gemüse steigen deutlich – teils bis zu 50 Prozent. Denn in Italien und Spanien ist die Ernte schwieriger denn je. Im Tabakmarkt ist eine Preissteigerung derzeit nicht in Sicht. Allerdings dürfte der Staat angesichts gähnender Leere in den Kassen auch bei der Tabaksteuer bald die Stellschrauben enger ziehen.

    Noch drängender ist das Handeln bei einer bestimmten Produktgruppe: Falls Sie noch Menthol-Produkte im Bestand haben, sollten Sie die umgehend verkaufen, falls möglich. Denn ab Mittwoch dürfen diese nicht mehr verkauft werden. Und eine Verlängerung der Übergangsfrist wird es – trotz Corona-Zwangsschließungen – nicht geben (DTZ berichtete).

    Übrigens: Wenn Sie mir zustimmen oder im Gegenteil überhaupt nicht meiner Meinung sind, freue ich mich über eine Mail an [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link]. Und vergessen Sie nicht unseren „Corona-Service“ (mehr auf [link|http://www.lesen-im-homeoffice.de/tabak/]http://www.lesen-im-homeoffice.de/tabak/ [/link]).

    Kommen Sie gut in diese Woche.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Neuer Blend ohne Menthol

    KÖLN // JTI (Japan Tobacco International) passt im Zuge des am 20. Mai in Kraft tretenden Menthol-Verbots sein Winston Portfolio an. Damit Konsumenten weiterhin ihre bevorzugte Marke kaufen können, erhalten die Winston Menthol-Zigaretten eine neue Tabakmischung – nun ohne Menthol.


    Konsumenten werden vorab informiert

    Der neue mentholfreie Blend ist in den Varianten Winston Green und Winston White Green jeweils zum Preis von 6,30 Euro für 20 Stück im Handel erhältlich. Die speziell für die Winston Menthol-Produkte entwickelte Tabakmischung zeichne sich durch einen angenehm ausgewogenen Geschmack aus, informiert JTI. Die Konsumenten werden über die bevorstehende Anpassung durch einen Beileger in den entsprechenden Winston Zigarettenpackungen vorab informiert.

    Stichtag 20. Mai
    Nachdem im Mai 2016 zunächst „Menthol“ als Bezeichnung vom Gesetzgeber verboten wurde, aber Menthol-Zigaretten an sich weiterhin erlaubt waren – endet nun zum 20. Mai die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein striktes Verkaufsverbot.

    Das bedeutet für Händler, dass bis einschließlich 19. Mai die mentholhaltigen Winston Green und Winston White Green in den Verkaufsstellen angeboten und verkauft werden dürfen. Ab dem 20. Mai ist dies untersagt. Sämtliche Menthol-Zigaretten müssen dann aus der Warenpräsentation und dem Verkauf verschwunden sein. Die neuen mentholfreien Winston Green und White Green sind mit der Aufschrift „Neuer Blend“ versehen, sodass sie für Händler und Konsumenten leicht erkennbar sind.

    pi

  • Mentholverbot und neuer Feiertag

    MAINZ // Auf Verbraucher und Kunden kommen ab dem 1. Mai einige neue Änderungen zu.

    Zum Beispiel ändert die Deutsche Post senkt zum Stichtag das Porto für Pakete auf den ursprünglichen Preis. Erst Anfang 2020 hatte die Post den Versand von Paketen teurer gemacht. Im Januar waren die Porto-Gebühren für Paketsendungen im Durchschnitt drei Prozent teurer als im Jahr zuvor.

    Die Bundesnetzagentur kritisiert dies und forderte eine erneute Senkung der Porto-Gebühren. Die Deutsche Post solle ihre Stellung als Marktführer in Deutschland nicht ausnutzen. Die wiederum argumentierte damit, dass Transport- und Personalkosten jährlich steigen würden.


    Porto-Gebühren senken

    Letztendlich hatte die Bundesnetzagentur mit ihrer Forderung, das Porto wieder zu senken, aber Erfolg. Ab dem 1. Mai 2020 werden wieder die alten Gebühren eingeführt. Einziges Manko: Online-Frankierungen bleiben weiterhin günstiger als Frankierungen, die vor Ort in den Filialen gemacht werden. Mit der Preiserhöhung war der Unterschied aber noch größer.

    Zusätzlicher Feiertag für Berlin
    Während der 1. Mai in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag ist, bekommt Berlin in diesem Jahr einmalig einen Feiertag dazu: Am 8. Mai 2020 ist der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

    Es handelt sich dabei nicht um den ersten Feiertag, der nur in Berlin gefeiert wird. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesland entschieden, den Internationalen Frauentag am 8. März als gesetzlichen Feiertag einzuführen.

    Berlin hat damit nun insgesamt zehn Feiertage. Zum Vergleich: Nordrhein-Westfalen hat elf Feiertage. Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland haben hingegen zwölf und damit die meisten freien Tage.

    Verbot von Menthol-Zigaretten
    Bis zum 20. Mai dürfen Menthol-Zigaretten in der EU noch verkauft werden. Danach greift die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2). Mit der Maßnahme will die EU den Tabakkonsum senken, heißt es.

    red

  • Reemtsma korrigiert Rizla-Preis

    HAMBURG // Der Zigarettenhersteller Reemtsma sorgt seit April mit den Rizla-Aroma-Cards dafür, dass Raucher auch nach dem 20. Mai, wenn die Frist für Zigaretten und Feinschnitt mit einem vom Tabak unterscheidbaren Aroma – darunter auch Menthol, nicht auf diesen Geschmack verzichten müssen.

    Das berichtete DTZ in Ausgabe 13 auf Seite 7. Den im Beitrag genannten Preis von 30 Cent korrigiert Reemtsma jetzt auf 50 Cent.

    red

  • Marken sterben

    MAINZ // Dass mit der Umsetzung der Tabakproduktdirektive 2 immer mehr Zigarettenmarken verschwinden, ist bekannt.
    Die Tageszeitung „Die Welt“ hat jetzt für ihre Leser noch einmal zusammengestellt, welche Produkte nicht mehr erhältlich sind oder demnächst vom Markt genommen werden.

    Dabei handelt es sich bei BAT neben Golden American und Winfield um Krone, Lux, Peer 100 und Kurmark. Bei Philip Morris ist es demnach die frühere Ost-Marke Juwel. Japan Tobacco wird kaum an der „Kanzler-Zigarette“ Reyno (Foto unten) festhalten, wenn das Menthol-Verbot endgültig umgesetzt wird.

    Und bei der Hamburger Reemtsma wurde das Sortiment um Atika, Juno, Salem No. 6, Schwarze Hand und Eckstein ausgedünnt. Route 66 und Reval Filter sind bereits aus dem Sortiment genommen worden.

    Folge der Bereinigung: Viele Online-Händler haben laut „Welt“ die maximalen Bestellmengen reduziert, da viele Konsumenten sich noch eindecken wollen.

    red

    (DTZ 09/18)

  • Wachstum im „E-Geschäft“

    HAMBURG // Der E-Zigarettenmarkt wird 2016 um 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen, 3,5 Millionen Tabakraucher sind laut Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) umgestiegen. Gegen Ende des Jahres ziehe der Handel zudem kräftig an: „Die E-Zigarette verkauft sich im Vorweihnachtsgeschäft sehr gut“, sagt Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH.

    Innerhalb eines Jahres sind die Umsätze im deutschen E-Zigarettenmarkt stark angestiegen. Der VdeH erwartet ein Umsatzwachstum von 45 Prozent auf 400 Millionen Euro. 2015 lag der Gesamtumsatz bei 275 Millionen Euro. Die Zahl der E-Zigarettennutzer wird sich von drei Millionen im Jahr 2015 auf 3,5 Millionen erhöhen, der Anteil der Gelegenheitsnutzer im Gesamtverhältnis sinken. Als Grund für das starke Wachstum gibt der Verband eine gewachsene Erkenntnis unter Tabakrauchern an, dass sie sich mit der E-Zigarette in erheblich geringerem Maße schädigten.

    Sprengel: „Die E-Zigarettenhändler beraten im Vorweihnachtsgeschäft häufig auch Verwandte und Freunde von Rauchern. Wir empfehlen für den Anfang einfach zu bedienende Geräte und E-Liquids, die den bisherigen Rauchgewohnheiten entsprechen und einen ausreichenden Nikotinanteil haben, damit der Umstieg nicht schwer fällt. Für Tabakmentholraucher gibt es eine Vielzahl von gut abgestimmten Mentholaromen. Dazu kommt ein immenses Angebot an Frucht- oder Süßaromen.

    Der VdeH bietet allen E-Zigarettennutzern eine Plattform, um ihre Erfolgsgeschichte mit der E-Zigarette zu erzählen. Die Webseite unsererfolg.org bietet vielfältige Einblicke in die Gründe für den Umstieg von der Tabakzigarette. Alle E-Zigarettennutzer sind aufgerufen, auf dieser Seite ihre Erfolgsstory zu erzählen. Somit erführen immer mehr Menschen von den Produkten.
    pi/red

    (DTZ 50/16)