Schlagwort: Richtlinie

  • „Tabakabsatz stabil“

    BERLIN // Bis Ende September hat der Bund 9,86 Milliarden Euro Einnahmen aus der Tabaksteuer erzielt. Damit befinden sich die Tabaksteuereinnahmen auf Vorjahresniveau. Darauf weist der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hin. „Der Zigarettenabsatz in Deutschland ist auch nach der Einführung von Schockbildern stabil“, sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Die Schockbilder seien in Deutschland wirkungslos.

    Wie im Vorquartal ist der Rückgang im dritten Quartal 2016 auf das Inkrafttreten der EU-Tabakprodukt-Richtlinie zum 20. Mai in Deutschland zurückzuführen. Die neuen Regeln hatten eine technische Umstellung der Produktion erfordert. Daher hatte es in den ersten Monaten des Jahres eine Vorratsproduktion von Tabakwaren und damit einhergehend einen erhöhten Absatz von Steuerzeichen gegeben.
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    (DTZ 43/16)

  • Tillich besucht f6 Cigarettenfabrik

    DRESDEN // Der Termin hatte Symbol-Charakter: Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) hat am vergangenen Freitag, 20. Mai, die f6 Cigarettenfabrik GmbH & Co. KG in Dresden besucht. Am selben Tag ist das Tabakerzeugnisgesetz in Kraft getreten.

    Das Werk ist eine von zwei Produktionsstätten der Philip Morris GmbH in Deutschland. Es zählt den Angaben zufolge durch kontinuierliche Investitionen zu den spezialisiertesten Fertigungs-Standorten für Dreh- und Stopftabak in Deutschland.

    Größte Einzelinvestition in Dresden seit 1990
    Philip Morris hat alleine in den letzten zwölf Monaten rund 30 Millionen Euro in den Standort Dresden investiert. Dies ist die größte Investition seit der Übernahme der Vereinigten Zigarettenfabriken Dresden GmbH im Jahr 1990 durch die Philip Morris GmbH.
    Damit erfüllt das Dresdner Werk gleichzeitig sämtliche Vorgaben der EU-Tabakprodukt-Richtlinie (TPD), die als Tabakerzeugnisgesetz in Deutschland umgesetzt wird.

    Bei seinem Rundgang durch das Werk informierte sich Tillich im Gespräch mit Mitarbeitern und Management über die modernisierten Produktions- und Verpackungslinien für Dreh- und Stopftabake. Diese machen rund 90 Prozent der Produktion in Dresden aus. Knapp zwei Drittel davon werden für den Export hergestellt, hauptsächlich für Italien, Frankreich und die Benelux-Staaten.

    Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Die High-Tech Fertigung und die Kompetenz der Mitarbeiter sind beeindruckend die − f6 Cigarettenfabrik ist ein Aushängeschild für die Wirtschaftskraft des Standorts Sachsen. Die Investitionen von Philip Morris sind ein klares Bekenntnis für die annähernd 400 Beschäftigten, für Dresden und für den Freistaat.“

    Stacey Kennedy, Philip Morris Managing Director für Deutschland: „Die Vorgaben der EU-Tabakprodukt-Richtlinie bringen Veränderungen und Herausforderungen − aber auch Chancen mit sich. Die Investitionen in unser Werk in Dresden unterstreichen einmal mehr unser Engagement für Sachsen, für die Stadt und unsere Mitarbeiter vor Ort. Trotz verschärfter Regulierung für die Industrie sehen wir uns jetzt gut aufgestellt, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein.“
    red

    (DTZ 21/16)

  • Für eine Fortsetzung der Tabaksteuerpolitik

    KÖLN // Die Verabschiedung, Veröffentlichung und darüber die Inkraftsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie war aus politischer Sicht das bestimmende Ereignis des Jahres 2014.

    Klar und damit für Unternehmen planbar im Hinblick auf den Einsatz und die Steuerung von notwendigen Investitionen ist allerdings etwas anderes als das, was die Europäische Union mit dieser Richtlinie vorgelegt hat. Bekanntermaßen bedürfen viele Regelungen und Anforderungen noch einer Klarstellung durch die Europäische Kommission im Rahmen so genannter Delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Überdies muss auch in Deutschland Rechts- und Investitionssicherheit schnellstmöglich geschaffen werden, da der Countdown bis zum Stichtag, zu dem nur noch richtlinienkonforme Produkte durch das herstellende Gewerbe produziert werden dürfen, bereits in Gang gesetzt wurde – dies aber ohne ein genaues Zeitfenster, bis wann die noch fehlenden und notwendigen Rechts- und Durchführungsvorschriften beschlossen und veröffentlicht werden sollen.

    Größter Herausforderung: Tracking & Tracing System
    Im Ergebnis wirft die TPD – speziell auch in der für den Tabakwaren-Großhandel und die Zigarettenautomatenbetriebe größten Herausforderung eines Tracking & Tracing – Systems – zwar ihre dunklen Schatten voraus, viele Sachverhalte zur Ausgestaltung der Verpflichtungen sind aber noch ungeklärt oder bislang eher vage formuliert. Von hoher Relevanz für die Verbände der deutschen Tabakwirtschaft wird daher der Gesetzentwurf des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Umsetzung der Inhalte der TPD in deutsches Recht sein, der für das erste Halbjahr 2015 zu erwarten ist. Unerlässlich aus Sicht des BDTA ist aber auch, dass die deutsche Administration in den Verhandlungen zu den noch ausstehenden Rechtsakten auf dem „Brüsseler-Parkett“ auf das jeweils branchenspezifische Fachwissen zurückgreift, damit auch an der Praxis orientierte und verhältnismäßige Lösungsansätze, die vor allem auch die Möglichkeiten des überwiegend mittelständisch geprägten Tabakwaren-Großhandels berücksichtigen, mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

    Aufgabe der Politik: Planungssicherheit
    Stichwort Planungssicherheit: Um den Gegenbeweis anzutreten, dass Politik sehr wohl auch einen für Staat und Wirtschaft planbaren und verhältnismäßigen Rechtsrahmen setzen kann, muss positiv das fünfstufige Tabaksteuer-Modell hervorgehoben werden.

    Das Modell hat seit Mai 2011 die notwendigen externen Impulse dafür gesetzt, dass Hersteller von Fabrikzigaretten und Feinschnittprodukten jährlich eine individuelle Bewertung und Überprüfung des Kleinverkaufspreises für ihre Produktkategorien vornehmen mussten und auch in 2015 müssen. Das Leitmotiv dieses Modells, über regelmäßig wiederkehrende, moderate Tabaksteuerschritte auch marktschonende, herstellerindividuelle Anpassungen der Kleinverkaufspreise mit einem entsprechend positiven Effekt auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Tabakmarktes und die Einnahmesituation des Bundes zu erwirken, ist aufgegangen. Überdies kann man die Feststellung treffen, dass über die Gestaltung von tarif- und strukturrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Tabakerzeugnissen im Rahmen des Modells auch Fehlentwicklungen im Markt – als Ergebnis einer völlig überzogenen Tabaksteuerpolitik der Jahre 2002 bis 2005 (Fabrikzigarette) – langsam wieder zurückgeführt werden konnten.

    Aus dieser Betrachtung heraus hat sich das Tabaksteuermodell für Staat und Wirtschaft gleichsam bewährt.

    Branche braucht Kontinuität
    Die Ausrichtung der Tabaksteuerpolitik in Deutschland sollte daher auch in Zukunft vor allem marktschonend und planbar für Staat und Wirtschaft ausgerichtet werden, damit diese Verbrauchsteuer nicht – wie zu Beginn des Jahrtausends geschehen, zum Spielball verschiedenster fiskalischer Interessen verkommt. Überzogene, unverhältnismäßig hohe Tabaksteuerschritte, so die Lehren der Vergangenheit, beschleunigen Fehlentwicklungen im Tabakmarkt und die Substitution in billigere, in Deutschland versteuerte und nicht in Deutschland versteuerte Tabakprodukte.

    Aus Sicht des BDTA ist ein Ergebnis dieser verfehlten Politik zu Beginn des Jahrtausends auch, dass der Schmuggel seit Jahren auf einem hohen Niveau bei etwa 20 Prozent verharrt – mit den entsprechenden negativen Konsequenzen auf die Ertragslage von heimischer Wirtschaft und Staat. Und es ist nicht erkennbar, dass der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten im kommenden Jahr signifikant zurückgeht.


    Der Tabakmarkt und das Zigarettenautomatengeschäft
    Aufgrund der noch ausstehenden Betrachtung des Statistischen Bundesamtes für das 4. Quartal 2014 kann eine abschließende Beurteilung des Tabakmarktes in Deutschland für 2014 im Rahmen dieses Beitrages noch nicht erfolgen. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse lassen aber die Einschätzung zu, dass der Tabakwaren-Großhandel und der Zigarettenautomaten aufstellende Handel auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr zurückblicken können.

    Für die Branche überraschend kam zum Jahreswechsel 2014 die Ankündigung der Volks-und Raiffeisenbanken, marktschonend aus dem bargeldlosen Bezahlverfahren Geldkarte auszusteigen. Positiv haben wir daher die Entscheidung aufgenommen, dass derzeit die Unterstützung des Jugendschutzmerkmals auf allen VR-Bankkarten nicht zur Disposition steht, so dass auch in Zukunft flächendeckend die Altersverfikation an Zigarettenautomaten weiterhin sicher und gesetzeskonform über die kontogebundene Bankkarte aller Privat- und Geschäftsbanken erfolgen kann.

    Gute Zusammenarbeit: Europäische Zentralbank mit BDTA
    Überdies mussten auch 2014 wieder alle „im Feld“ befindlichen Automaten, die über einen Banknotenleser verfügen, auf die Annahme der neuen 10-Euro-Banknote softwareseitig vorbereitet werden. Hilfreich war, dass die Europäische Zentralbank die Hinweise des BDTA/ETV (Europäischer Tabakwaren-Großhandels Verband) aufgenommen hat und die Einführung der 10-Euro-Banknote so terminiert hat, dass eine Akzeptanz an nahezu allen Lesegeräten mit Datum der Einführung durch die Zigarettenautomatenbetriebe gewährleistet werden konnte. Wir gehen daher auch davon aus, dass die Einführung der neuen 20-Euro-Banknote, die ebenfalls für das Automatengeschäft von hoher Relevanz ist.

    Arbeitsschwerpunkte im neuen Jahr
    Ohne Zweifel wird der Fortgang der Umsetzungsarbeiten im Hinblick auf ein Tracking & Tracing System (technische Ebene) und die Erarbeitung der genauen Umsetzungsverpflichtungen für die jeweiligen Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette (operative Ebene) auf der Brüsseler Ebene unsere volle Aufmerksamkeit erfordern.
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    (DTZ 03/15)

  • Von Eicken schließt sich Klage in Großbritannien an

    LÜBECK // Zigarettenhersteller Joh. Wilh. von Eicken hat sich als so genannter „Intervener“ einer vor dem obersten Gerichtshof Englands, dem Londoner High Court, erhobenen Klage gegen die neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie (2014/40/EU – TPD2) angeschlossen. Die Klage soll klären, ob die TPD2 mit europäischem Recht vereinbar ist.

    Der High Court hat das Verfahren am 3. November 2014 an den europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen. Dort soll entschieden werden, ob die EU bei der neuen Tabak-Gesetzgebung ihre Kompetenzen überschritten hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die neuen Regeln angemessen sind. Mit einer Entscheidung des EuGH wird in etwa zwei Jahren gerechnet.

    Von Eicken beklagt, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die neuen Regelungen besonders belastet werden. So wird durch die geänderten Vorgaben zu Warnhinweisen, Verpackungsgestaltung und Packungsformaten die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen übermäßig stark eingeschränkt. red

    (DTZ 02/15)

  • Jan Mücke neuer Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes

    BERLIN (DTZ/vi). Jan Mücke ist neuer Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) in Berlin. Der ehemalige Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung trat sein Amt bereits am 1. Juli 2014 an. Er folgt auf Dirk Pangritz, der den Verband seit 2012 erfolgreich geführt hat.

    „Wir freuen uns sehr, mit Jan Mücke eine Führungskraft gefunden zu haben, die die politischen Prozesse sehr gut kennt und viel Erfahrung bei der Vermittlung kontroverser Positionen mitbringt“, sagt Ralf Wittenberg, DZV-Vorstandsvorsitzender und General Manager British American Tobacco Germany GmbH. „Bei Dirk Pangritz bedanken wir uns für sein außerordentliches Engagement in den vergangenen zwei Jahren, in denen er den Verband neu ausgerichtet und durch den schwierigen Gesetzgebungsprozess zur Europäischen Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) geführt hat.“

    „Für den DZV beginnt nun eine Phase neuer Herausforderungen“, ergänzt der stellvertretende DZV-Vorstandsvorsitzende, Hans-Josef Fischer, der auch Geschäftsführer bei der mittelständischen Heintz van Landewyck GmbH ist. „Unter anderem müssen wir weiter hart daran arbeiten, dass nach Verabschiedung der TPD bei der Umsetzung in deutsches Recht die engen verbleibenden Umsetzungsspielräume für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen auf dem deutschen Markt genutzt werden können. Für diese und andere neue Aufgaben sehen wir uns mit Jan Mücke an der Spitze unseres Verbandes hervorragend aufgestellt.“

    Mücke, der von 1999 bis 2014 dem Bundesvorstand der FDP angehörte, will den Verband langfristig weiter entwickeln: „Wir wollen als die Stimme der deutschen Tabakwirtschaft erster Dialogpartner für Politik, Medien und Gesellschaft sein. Ich freue mich auf diese Herausforderung“, erklärt er.

    (DTZ 36/14)

  • MUT will Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen unterstützen

    WETTENBERG (DTZ/da). „MUT war und ist die Speerspitze der Tabakbranche, um gegen Bevormundung, Überregulierung und die Verbotspolitik zu agieren.“ Das erklärte Horst Goetschel, der neue Vorsitzende der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft).

    Goetschel, der Gesellschafter der Tabacon Holding ist, tritt die Nachfolge von Marc Benden (Firma Tabac Benden, Düsseldorf) an. Er wurde nach der einstimmigen Entlastung des alten Vorstands und der Geschäftsführung, die in den Händen von Frank Hidien, Ulm, liegt, auf der MUT-Mitgliederversammlung am 17. März in Wettenberg bei Gießen in den dreiköpfigen Vorstand gewählt. Die Entscheidung fiel einstimmig aus, ebenso wie für seine beiden Vorstandskollegen Marco Schum (Dallmayr, München) und Cay Uwe Vinke (Ermuri, Detmold). Bei den ebenfalls anstehenden Neuwahlen des Beirats fiel das Votum einstimmig auf Peter Dersche (John Aylesbury, München), Alexander Eckert (Vauen, Nürnberg), Oliver Kopp (Kopp, Offenbach), Ulrich Kotschenreuther (Akra, Nürnberg) und Steffen Rinn (Don Stefano, Wettenberg). Bei den Kassenprüfern wurde Peter Hauser bestätigt und Marc Benden wurde neu gewählt.

    Inhaltlich standen auf der MUT-Tagung die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD 2) und das geplante Volksbegehren in Nordrhein Westfalen gegen das dortige totale Rauchverbot in der Gastronomie im Mittelpunkt. MUT macht sich stark für die Wiedereinführung des bis Ende April 2013 in NRW geltenden Nichtraucher-Schutzgesetzes, erklärten Geschäftsführer Hidien und Rechtsanwalt Axel Heim, der als Berater von MUT agiert. Deshalb unterstütze MUT jede sinnvolle Aktion gegen das heutige völlige Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.

    Das Aktionsbündnis „NRW genießt“ hat eine Initiative für ein Volksbegehren gestartet. Dafür wurden 4.000 qualifizierte Stimmen gesammelt und damit die in NRW gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 3.000 mehr als erreicht. Für einen Volksentscheid wird die Zustimmung von zehn Prozent der Wahlberechtigten in NRW benötigt, also 1.080.000 Stimmen. Das Volksbegehren soll voraussichtlich nach den Sommerferien auf den Weg gebracht werden. Auf der MUT-Tagung, an der knapp zwei Dutzend der mehr als hundert Mitgliedsfirmen teilnahmen, wurde einstimmig beschlossen, die Initiative für ein Volksbegehren ideell und finanziell zu unterstützen.

    Zu TPD erklärte Heim, dass nach dem Votum des Ministerrats am 14. März das Thema auf EU-Ebene entschieden sei. Nun gehe es darum, bei der Umsetzung in deutsches Recht die noch verbleibenden Spielräume zu nutzen, um wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen zu erreichen.

    Eine direkte Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg könnten nur Staaten anstreben, Unternehmen, Verbände oder Privatpersonen könnten den juristischen Weg nur über die nationalen gerichtlichen Instanzen beschreiten, ehe möglicherweise eine Klage in Luxemburg lande. Heim rechnet nicht damit, dass Deutschland vor den EUGH ziehen wird.

    Auch Österreich werde dies nicht tun, ist Klaus W. Fischer, Präsident des 1999 gegründeten Verbandes der Cigarren- und Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ), überzeugt.

    (DTZ 12/14)

  • Unsicherheit über Kompromisse bei Trilog

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Am Mittwoch dieser Woche (Ergebnisse nach Redaktionsschluss) ging es weiter im Trilog von Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament in der Suche nach kompromissfähigen Lösungen bei der politischen Verhandlungen der neuen EU-Tabakprodukt-Richtlinie (TPD).

    Nach Aussage von Experten zeichnet sich im Vorfeld kein klares Meinungsbild ab, zu verworren sind die Äußerungen aus Kreisen der Beteiligten. Eine Meldung der „Wirtschaftswoche“ beschäftigte sich mit Forderungen von Kommission und EP, Zigarettenpäckchen künftig einheitlich zu kennzeichnen, um den Schmuggel einzudämmen. Erwähnt wird der Vorschlag von EU-Kommissar Tonio Borg, zur Schwarzmarktbekämpfung künftig den Weg jeder einzelnen Schachtel vom Hersteller bis zum Einzelhändler durch einen unabhängigen Dienstleister nachverfolgen zu lassen. Dagegen wehren sich die Hersteller, weil dadurch der Schmuggel nicht bekämpft, sondern nur Bürokratie angeheizt würde. Es reiche, den Warenweg vom Hersteller zum Großhandel zu dokumentieren, wie es das WHO-Protokoll festlege.

    Umstritten sind noch eine Reihe von anderen Artikeln der Richtlinie, so etwa die Behandlung der E-Zigaretten (Tabakprodukt mit fiskalischen Optionen versus Medizinprodukt mit Beifall aus der Pharmaecke). Offen ist auch das weitere Procedere einer Triloglösung im Europäischen Parlament und die daraus resultierenden sehr unterschiedlichen Terminierungen.

    (DTZ 50/13)

  • TPD: Von Eicken schlägt Alarm

    LÜBECK (DTZ/pnf). Eines der kontroversesten Regulierungsvorhaben der letzten Jahre ist die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) der EU, die voraussichtlich Ende des Jahres verabschiedet wird. Derzeit finden in Hinterzimmergesprächen in Brüssel, Trilog genannt, die Detailverhandlungen zu den einzelnen Punkten zwischen den Verantwortlichen aus Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament statt.

    Einige der Vorhaben haben dabei das Potenzial, den gesamten Mittelstand der Tabakbranche zu lähmen. Das Lübecker Familienunternehmen Von Eicken, Hersteller von Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabaken und Feinschnitt, schlägt Alarm.

    Details machen den Unterschied: Wer vom Schmetterlingseffekt gehört hat, weiß um die riesigen Effekte, die eine kleine Veränderung bewirken kann. Auf eine entsprechende Sensibilität und das nötige Problembewusstsein bei den Teilnehmern des derzeit stattfindenden Trilogs baut derzeit der gesamte Mittelstand der Tabakbranche. Bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Position zur TPD können die Details zwischen den Zeilen der umfassenden Richtlinie die Geschäftsmodelle des Mittelstandes ins Wanken bringen. Besonders dramatische Folgen sieht das Traditionsunternehmen Von Eicken in Artikel 14 (Rück- und Nachverfolgbarkeit von Tabakprodukten) und Artikel 8 (Warnhinweise).

    Investitionen brechen Mittelstand das Genick
    Der illegale Handel von Tabakwaren in der EU ist ein gigantisches Problem mit Auswirkungen in viele andere kriminelle Bereiche. Es ist daher zu begrüßen, dass es entschiedene Maßnahmen gegen den illegalen Handel von Tabakwaren gibt. Die in diesem Zusammenhang von der EU in Artikel 14 vorgeschlagenen Systeme zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren werden aber auf den Schmuggel keine Auswirkung haben. „Die Abgeordneten verlangen, dass Einzel- und Versandverpackungen in Zukunft ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen. Mit diesem soll sich der komplette Distributionsweg des Produkts vom Hersteller bis zum Einzelhändler inklusive aller genutzten Lager und Identitäten aller Käufer elektronisch nachverfolgen lassen. Das ist für die kleinen und mittleren Betriebe nicht umsetzbar“, sagt Marc von Eicken, Geschäftsführer der Joh. Wilh. von Eicken GmbH.

    Dabei sind Nachverfolgungssysteme nichts Neues, die bestehenden Mechanismen sind zuverlässig und haben sich bewährt. Die Branche hat sich an die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits vor Jahren erarbeiteten Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit im Rahmen des sogenannten Anti-Schmuggel-Protokolls orientiert. Dieses System wurde von der EU mehrfach gelobt und hat sich als erfolgreich erwiesen. Nun wird von ihr ein neues System vorgeschlagen, das gerade für kleine und mittelständische Hersteller massive Auswirkungen in finanzieller und administrativer Hinsicht hat: „Dieses realitätsferne Nachverfolgungssystem ist unverhältnismäßig und in der Praxis für uns nicht darstellbar. Gerade wir Mittelständler mit unserer großen Sortimentsbreite und kleinen Chargen haben eine enorme Last der Bürokratie-Schikane zu tragen. Eine Umstellung auf dieses System würde unsere Kosten massiv in die Höhe treiben und somit unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den großen Herstellern schwächen. Die Kostenexplosion, mit der wir hier rechnen müssen, würde uns über Gebühr belasten und die hiesigen Arbeitsplätze gefährden. Wir plädieren daher für die von der Weltgesundheitsorganisation erarbeiteten Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Tabakwaren, “ sagt Marc von Eicken.

    Warnhinweise größer als die Packung?
    Während das Europäische Parlament vielen drastischen Maßnahmen gegen die Tabakbranche zugestimmt hat, sollen weiterhin erlaubt bleiben. Was auf den ersten Blick wie eine gute Nachricht aussieht, wird durch starre Vorgaben zu den Mindestgrößen der Warnhinweise revidiert. Denn diese führen zu einem Verbot von Slim-Zigaretten durch die Hintertür.

    Dadurch, dass Slim-Varianten schmaler als Standard-Produkte sind – mit entsprechend kleineren Verpackungen – kommt es zur absurden Situation, dass die EU einen Warnhinweis fordert, der größer ist als die Verpackung selbst. Da die Hersteller diese Größen nicht unterschreiten dürfen, wird das Produkt de facto verboten. Der Umbau der speziell für diese Produkte angeschafften Maschinen ist finanziell für Mittelständler nicht zu leisten. „Unser Unternehmen existiert seit 1770, Tradition ist für uns kein Marketingbegriff, sondern gelebte Realität“, sagt Marc von Eicken. „Für mittelständische Hersteller ist es heutzutage im deutschen Tabakmarkt nur möglich, sich mit einer hohen Spezialisierung durchzusetzen. Wir plädieren daher dafür, die absoluten Mindestmaße der Warnhinweise zu streichen und sie stattdessen prozentual an die Verpackungsgröße anzupassen. Wir sind überzeugt, dass die jetzige Variante mit ihren Konsequenzen so von der EU nicht gewollt ist. Sollten die in diesen Tagen diskutierten Maßnahmen tatsächlich so umgesetzt werden, wird es den Mittelstand in der Tabakbranche in seiner jetzigen Form nicht mehr geben“, konstatiert Marc von Eicken.

    (DTZ 46/13)

  • EU-Parlament entscheidet über Tabakprodukt-Richtlinie

    BERLIN (DTZ/pnf). Die Gesamtbetriebsratsvorsitzenden der Tabakbranche in Deutschland haben am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz klargestellt, dass mit den momentanen EU-Plänen zur Tabakregulierung deutschlandweit bis zu 100.000 Arbeitsplätze bei Herstellern, Zulieferern, Pflanzern, Groß- und Einzelhändlern bis zu nachgelagerten Dienstleistern auf dem Spiel stehen.

    Die Forderung der Arbeitnehmervertreter an die Politik: Bei einer derart gravierenden Neu-Regulierung dürfen die Existenzsorgen von rund 100 000 Arbeitnehmern der Tabakbranche, davon alleine 12 000 bei den in derKonferenz vertretenen Unternehmen, nicht ignoriert werden.

    Stichtag ist der 8. Oktober: Dann stimmen die Europaabgeordneten in Straßburg nicht nur über einen der umfassendsten Regulierungsvorschläge der jüngsten Vergangenheit – die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) – ab, sondern auch über die Zukunft Tausender Arbeitsplätze in Deutschland. „Wir unterstützen eine sinnvolle Regulierung. Die aktuellen Vorschläge aus Brüssel halten wir aber für gar nicht zielführend, sie sind sogar kontraproduktiv. Durch die Maßnahmen wird es – wie von vielen Experten angeführt – zu einem Anstieg des illegalen Handels und zu sinkenden Preisen und damit zu einer Verschlechterung des Jugendschutzes kommen“, so Gerd Willems Gesamtbetriebsratsvorsitzender JT International GmbH. „Hier geht es um unsere Existenzen. Wir fordern Gehör und eine konsensfähige Lösung unter Berücksichtigung aller Argumente.“

    EU-Maßnahmen ignorieren Realität der Beschäftigten

    Großflächige Schockbilder auf 75 Prozent der Verpackungsfläche, Produktstandardisierungen und das Verbot vieler Produkte bis hin zur Einheitszigarette durch die Hintertür in Folge der Einführung einer sogenannten Positivliste für Zusatzstoffe. Die Maßnahmenpalette der EU war bereits drastisch, der Vorschlag des Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments (ENVI) geht in der Radikalität seiner Forderungen sogar noch weiter. Die wesentlich ausgewogeneren Änderungsvorschläge der fünf mit beratenden Ausschüsse wurden während des parlamentarischen Prozesses hingegen nicht berücksichtigt. „Die von den Bürgern gewählten Volksvertreter aus den wichtigen Gremien Landwirtschaft, Recht, Internationaler Handel, Industrie und Verbraucherschutz haben klar Stellung bezogen. Dass diese Aspekte im weiteren Prozess einfach außer Acht gelassen werden konnten, ist eine riesige Schweinerei und trägt nicht unbedingt zum Vertrauen in Europa bei“, sagt Andreas Clemens, Betriebsratsvorsitzender Cigarettenfabrik Heintz van Landewyck GmbH. Kurz vor der Abstimmung zur neuen Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) am 8. Oktober im Europäischen Parlament zeigen sich die Gesamtbetriebsräte der Tabakbranche daher tief enttäuscht von der deutschen Politik. „Standortsicherung war im Wahlkampf ein wichtiges Thema, doch nun wird klar: Wenn es um Arbeitsplätze in der Tabakwirtschaft geht, werden die Beschäftigten zu Arbeitnehmern 2. Klasse“, sagt Martin Schulte, Betriebsratsvorsitzender Joh. Wilh. von Eicken GmbH. Die Unterstützung der Politik sollte deutlich größer sein.

    Eines wird die EU sicher erreichen: den Verlust von Arbeitsplätzen, einen blühenden Schwarzmarkt und deutlich geringere Steuereinnahmen. „Wir fordern die Politiker auf, sich für die Betroffenen, die sie vertreten, einzusetzen und nicht einer europaweiten Verbotspolitik zu folgen. Anscheinend sind die Berührungsängste mit der Tabakwirtschaft aber zu groß“, sagt Paul Walberer, Gesamt-Betriebsratsvorsitzender von British American Tobacco (BAT). Tabakwaren sind legale Produkte, daher sollten für Beschäftigte der Tabakunternehmen die gleichen Rechte gelten wie für andere Industriezweige – zum Beispiel das Recht, angehört zu werden und die Forderung nach politischer Unterstützung bei der Sicherung von Arbeitsplätzen.

    „Die Tabakproduktrichtlinie geht zu weit: Jugend- und Gesundheitsschutz sind wichtig und wir unterstützen diesen. Doch Aufklärung lässt sich nicht durch Schockbilder erreichen. Durch die geplanten Einschränkungen werden weniger Menschen in die Kioske kommen. Und die, die kommen, werden weniger kaufen – auch die Nichtraucher“, sagt Joe Hendrich, Gesamtbetriebsratsvorsitzender vom Großhandelsunternehmen Lekkerland. „Denn wer will schon einen Schokoriegel kaufen oder gemütlich Kaffee trinken, wenn ihm von allen Seiten Schockbilder entgegenspringen? Das kann unseren Kunden, den kleinen Kiosken, Trinkhallen und Tabakwarenfachgeschäften, im schlimmsten Fall das Genick brechen.“

    Auch für die Steuereinnahmen bedeutet die TPD herbe Einschnitte: Allein im letzten Jahr betrugen diese ohne Berücksichtigung der Zuliefererbetriebe 14,1 Milliarden Euro. „Eine Summe, auf die Deutschland nicht einfach verzichten kann“, sagt Paul Walberer, Gesamt-Betriebsratsvorsitzender von British American Tobacco (BAT).

    TPD schießt am Ziel vorbei

    In den vergangenen Jahren ist dank umfangreicher Aufklärungs- und Informationskampagnen die Raucherquote bei Jugendlichen kontinuierlich zurückgegangen und mittlerweile auf einem historischen Tiefstand. Der Anteil jugendlicher Raucher hat sich laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in nur zehn Jahren halbiert und gehört mit nun noch zwölf Prozent zu den niedrigsten, die seit Beginn der Studien zum Rauchen gemessen wurden. Die Tabakbranche und der Handel haben erfolgreiche Maßnahmen zum Jugendschutz mitgestützt. „Dass mit der TPD jetzt ein Regulierungsmonstrum auf die Branche zukommt, ist ein Schlag ins Gesicht. Hier wird eine legale Branche kaputt reguliert“, sagt Heike Prieß, Betriebsratsvorsitzende Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH. In den vergangenen zwölf Monaten haben die Beschäftigten Politiker auf allen Ebenen über ihre Situation informiert. Es wurden Postkarten geschrieben, Briefe verschickt und es wurde zu Diskussionsveranstaltungen eingeladen. Einzelne Politiker haben Interesse gezeigt. Die Mehrheit hat die Anliegen der Beschäftigten jedoch ignoriert.

    „Es liegt nun an der Politik, unter Abwägung von Zielen und Konsequenzen zu handeln und das Thema Standortsicherung ernst zu nehmen. Wir kämpfen um den Erhalt der Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen und setzen dabei auf die Unterstützung unserer Volksvertreter“, sagt Bodo Schmidt, Betriebsratsvorsitzender der Philip Morris GmbH. „Das Ziel, die Öffentlichkeit für die gesundheitlichen Risiken des Rauchens zu sensibilisieren, und der Schutz von Arbeitsplätzen schließen sich nicht aus. Die Konsequenzen für die Beschäftigten in dieser legalen Branche müssen aber ernsthaft in der Meinungsbildung berücksichtigt werden. Es geht nicht um ein ‚entweder oder‘, sondern um ein ‚sowohl als auch‘.“

    Andreas Clemens von dem Trierer Tabak-Mittelständler Heintz van Landewyck äußert sich abschließend: „Unsere Branche gibt vielen qualifizierten Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern eine Chance. Diese Menschen sind beunruhigt und wollen Antworten von der Politik. Aber die versteckt sich. Wenn alles so kommt, wie es in dem Entwurf der Richtlinie steht, dann wird es die Firma Landewyck in Trier so nicht mehr geben.“

    (DTZ 40/13)

  • Vom Bundesrat gibt es kein Veto gegen TPD

    BERLIN (DTZ/fok). Das Plenum des Bundesrates hat am Freitag vergangener Woche die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) weitgehend abgenickt. Es folgte damit den Vorschlägen des federführenden Ausschusses für Fragen der Europäischen Union.[p][/p]

    Konkret begrüßt der Bundesrat die neue TPD, nennt hier als Beispiel u.a. auch die geplante Vergrößerung der Warnhinweise und die Verwendung zusätzlicher Bildwarnhinweise. Da liest es sich schon sehr sarkastisch, wenn der Bundesrat abregt, „ es sollte nun sichergestellt werden, dass die geplanten kombinierten Warnhinweise (75 Prozent der Vorder- und Rückseite sowie 50 Prozent der Schmalseiten) den Herstellern ausreichend Möglichkeiten zur Marken- und Produktdifferenzierung bieten“, weil sonst Produktfälschungen und hieraus resultierende gesundheitspolitische Fehlentwicklungen zu befürchten seien.[p][/p]

    Neben einer Reihe kleinerer, meist definitorischer Änderungsvorschläge regt der Bundesrat nur wenige inhaltliche Korrekturen des Richtlinienentwurfs an. Dazu zählt der Vorschlag, die Ausnahmen für Zigarren-/Zigarillos und Pfeifentabake beim dem geplanten Verbot charakteristischer Aromastoffe (z.B Menthol) auf die Bereiche der Schnupf- und Kautabake auszuweiten. Konkret geht es hier vor allem um die traditionelle Verwendung von Menthol beim Snuff. Als Begründung für die gewünschte Ausnahme führt der Bundesrat an, diese traditionsreichen Nischenprodukte würden überwiegend von älteren Menschen konsumiert, so dass das Argument des Jugendschutzes hier keine gravierende Bedeutung habe.[p][/p]

    Weiterhin spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch künftig die Dosenverpackungen für Feinschnitt neben den Pouchverpackungen zuzulassen. Schließlich schlägt der Bundesrat ergänzende Regelungen für nikotinhaltige (und nikotinfreie) Substanzen wie die Liquids von E-Zigaretten vor.[p][/p]

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hinsichtlich der in dem Richtlinienvorschlag vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte nicht nur kompetenzrechtlich, sondern auch hinsichtlich möglicher Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette betroffener Unternehmen zu überprüfen.[p][/p]

    Im Bundesrat haben die Länder mit Regierungen von Parteien, die im Bundestag auf den Oppositionsbänken sitzen (SPD, Grüne, Linke) eine Mehrheit von 36 der 69 Stimmen.[p][/p]
    DTZ 13/13