WETTENBERG (DTZ/da). „MUT war und ist die Speerspitze der Tabakbranche, um gegen Bevormundung, Überregulierung und die Verbotspolitik zu agieren.“ Das erklärte Horst Goetschel, der neue Vorsitzende der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft).
Goetschel, der Gesellschafter der Tabacon Holding ist, tritt die Nachfolge von Marc Benden (Firma Tabac Benden, Düsseldorf) an. Er wurde nach der einstimmigen Entlastung des alten Vorstands und der Geschäftsführung, die in den Händen von Frank Hidien, Ulm, liegt, auf der MUT-Mitgliederversammlung am 17. März in Wettenberg bei Gießen in den dreiköpfigen Vorstand gewählt. Die Entscheidung fiel einstimmig aus, ebenso wie für seine beiden Vorstandskollegen Marco Schum (Dallmayr, München) und Cay Uwe Vinke (Ermuri, Detmold). Bei den ebenfalls anstehenden Neuwahlen des Beirats fiel das Votum einstimmig auf Peter Dersche (John Aylesbury, München), Alexander Eckert (Vauen, Nürnberg), Oliver Kopp (Kopp, Offenbach), Ulrich Kotschenreuther (Akra, Nürnberg) und Steffen Rinn (Don Stefano, Wettenberg). Bei den Kassenprüfern wurde Peter Hauser bestätigt und Marc Benden wurde neu gewählt.
Inhaltlich standen auf der MUT-Tagung die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD 2) und das geplante Volksbegehren in Nordrhein Westfalen gegen das dortige totale Rauchverbot in der Gastronomie im Mittelpunkt. MUT macht sich stark für die Wiedereinführung des bis Ende April 2013 in NRW geltenden Nichtraucher-Schutzgesetzes, erklärten Geschäftsführer Hidien und Rechtsanwalt Axel Heim, der als Berater von MUT agiert. Deshalb unterstütze MUT jede sinnvolle Aktion gegen das heutige völlige Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.
Das Aktionsbündnis „NRW genießt“ hat eine Initiative für ein Volksbegehren gestartet. Dafür wurden 4.000 qualifizierte Stimmen gesammelt und damit die in NRW gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 3.000 mehr als erreicht. Für einen Volksentscheid wird die Zustimmung von zehn Prozent der Wahlberechtigten in NRW benötigt, also 1.080.000 Stimmen. Das Volksbegehren soll voraussichtlich nach den Sommerferien auf den Weg gebracht werden. Auf der MUT-Tagung, an der knapp zwei Dutzend der mehr als hundert Mitgliedsfirmen teilnahmen, wurde einstimmig beschlossen, die Initiative für ein Volksbegehren ideell und finanziell zu unterstützen.
Zu TPD erklärte Heim, dass nach dem Votum des Ministerrats am 14. März das Thema auf EU-Ebene entschieden sei. Nun gehe es darum, bei der Umsetzung in deutsches Recht die noch verbleibenden Spielräume zu nutzen, um wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen zu erreichen.
Eine direkte Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg könnten nur Staaten anstreben, Unternehmen, Verbände oder Privatpersonen könnten den juristischen Weg nur über die nationalen gerichtlichen Instanzen beschreiten, ehe möglicherweise eine Klage in Luxemburg lande. Heim rechnet nicht damit, dass Deutschland vor den EUGH ziehen wird.
Auch Österreich werde dies nicht tun, ist Klaus W. Fischer, Präsident des 1999 gegründeten Verbandes der Cigarren- und Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ), überzeugt.
(DTZ 12/14)
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