Von Eicken schließt sich Klage in Großbritannien an

LÜBECK // Zigarettenhersteller Joh. Wilh. von Eicken hat sich als so genannter „Intervener“ einer vor dem obersten Gerichtshof Englands, dem Londoner High Court, erhobenen Klage gegen die neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie (2014/40/EU – TPD2) angeschlossen. Die Klage soll klären, ob die TPD2 mit europäischem Recht vereinbar ist.

Der High Court hat das Verfahren am 3. November 2014 an den europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen. Dort soll entschieden werden, ob die EU bei der neuen Tabak-Gesetzgebung ihre Kompetenzen überschritten hat, ob sie überhaupt zuständig war und ob die neuen Regeln angemessen sind. Mit einer Entscheidung des EuGH wird in etwa zwei Jahren gerechnet.

Von Eicken beklagt, dass kleine und mittelständische Unternehmen durch die neuen Regelungen besonders belastet werden. So wird durch die geänderten Vorgaben zu Warnhinweisen, Verpackungsgestaltung und Packungsformaten die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen übermäßig stark eingeschränkt. red

(DTZ 02/15)

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