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  • Werbeverbot – wie geht‘s weiter?

    BERLIN // Mittlerweile ist die Frist zum Einreichen von Stellungnahmen bezüglich der Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes abgelaufen. Nun soll bereits am 25. März im Kabinett über die „Formulierungshilfe“ beraten werden. Ziel ist es offenbar, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Recht für jedes legale Produkt zu werben
    Neben den Industrieverbänden hat sich auch der BTWE Handelsverband Tabak zu den Änderungsvorschlägen geäußert. Steffen Kahnt von der BTWE-Geschäftsführung wies darauf hin, dass der BTWE schon immer die Position vertreten habe, dass das Recht zu werben für jedes legale Produkt gelten müsse. Deshalb lehne der BTWE das geplante Außenwerbeverbot prinzipiell ab.

    Außenwerbeverbot
    Das gelte insbesondere auch für das – wenn auch zeitverzögerte – Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten. Im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik unterstützten Gesundheitsbehörden anderer Industrieländer den Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte. Mit einem Außenwerbeverbot für diese Produkte erlange der Gesundheitsschutz der deutschen Konsumenten dagegen einen herben Rückschlag.

    Genaue Definition
    Kahnt weiter: „Eine besondere praktische Herausforderung aus Sicht des Einzelhandels ist die Einordnung von Einzelhandelsgeschäften als ‚Fachhandel‘. Hier bestünden gegensätzliche Positionen, die eine verlässliche Rechtspraxis gefährdeten. Laut Definition seien „Fachhandelsgeschäfte für Tabakerzeugnisse“ nur solche Geschäfte, die ausschließlich für den Handel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien.

    Branchenvielfalt
    Der überwiegende Teil der Tabakwaren-Fachgeschäfte biete Randsortimente wie Zeitungen / Zeitschriften, Lotto Toto, Spirituosen, Schreibwaren, Süßwaren und sofort an. Eine weitere große Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte agiere zudem mit dem Drei-Säulen-Modell Tabak / Lotto / Presse. Wären mit der geplanten Formulierung vom Außenwerbeverbot nur Geschäfte ausgenommen, die ausschließlich für den Handel mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien, stünde die Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte vor deutlichen Einnahmeverlusten. Außerdem dürften Fachgeschäfte, die zum Beispiel zusätzlich Ansichtspostkarten verkauften, im Schaufenster nicht mehr für ihre Produkte werben.

    Der BTWE schätze, dass ein großer Teil der Fachgeschäfte als „Mono-Tabak-Läden“ – insbesondere in kleineren Städten und auf dem Land – nicht mehr lebensfähig wäre. Daher solle der Begriff „Fachhandel“ im Gesetz eindeutig definiert werden.

    Der BTWE wendet sich außerdem gegen das Verbot der kostenlose Abgabe von Tabakwaren sowie gegen reduzierte Registrierungspflichten bei E-Zigaretten.

    Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
    Zusammenfassend heißt es: „Der BTWE sieht wesentliche Inhalte der Formulierungshilfe zu einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sehr kritisch. Das Außenwerbeverbot und im Besonderen ein Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten lehnen wir aus gesundheitspolitischen Gründen ab. Mit seinen Vorschlägen setzt sich der BTWE vor allem dafür ein, bewährte und sichere Vertriebswege zu erhalten, die Existenz zahlreicher Nahversorger in Deutschland zu sichern, indem mit klaren Formulierungen eine rechtssichere Geschäftsausübung auch in Zukunft gewährleistet wird.“

    Auch das Forum Rauchfrei hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie nicht anders zu erwarten, gehen der Organisation die Regeln nicht weit genug. Man müsse vielmehr „das Profitstreben der Tabakkonzerne durch ein umfassendes, also ein Werbeverbot ohne Einschränkungen, bekämpfen“, hieß es.

    Einige der Forderungen:
    [bul]Verbot der Tabakwerbung am und im Ort des Verkaufs
    [bul]Kein Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
    [bul]Verbot der Präsentation der Ware am Ort des Verkaufs
    [bul]Uneingeschränktes Verbot von Tabakwerbung im Kino
    [bul]Verbot von Zigarettenautomaten
    [bul]Einführung von Plain Packages

    red

    (DTZ 12/20)

  • Pfeifenraucher des Jahres

    BERLIN // Zum 42. Mal küren das Tabak Forum und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie den „Pfeifenraucher des Jahres“. Preisträger ist diesmal Albert H. Weiler, Mitglied des Deutschen Bundestages.

    Klare Statements zu politischen und gesellschaftlichen Fragen
    In der Begründung der Jury heißt es, Albert H. Weiler ist ein Politiker, der es versteht, klare Statements zu politischen und gesellschaftlichen Fragen abzugeben. Neben seinem charakteristischen Bewusstsein für Freiheit verfügt er auch über ein ausgeprägtes Genussbewusstsein, wozu insbesondere der Genuss einer Pfeife stets dazugehört.

    Aus diesem Grunde hat er in dieser Legislaturperiode einen parlamentarischen Pfeifen- und Zigarrenzirkel ins Leben gerufen. Dieser Pfeifen- und Zigarrenzirkel wird mittlerweile als ein besonderer Ort der parteiübergreifenden Kommunikation geschätzt.

    „Die Laudation hält mit Jan Fleischhauer einer der profiliertesten Journalisten des Landes. 30 Jahre war er beim ,Spiegel', heute Kolumnist des ‚Focus'“, informiert das Tabak Forum.

    Personen des öffentlichen Lebens
    Das Tabak Forum wählt regelmäßig eine Person des öffentlichen Lebens aus, die sich offen zu ihrer Leidenschaft bekennt, und kürt sie zum Pfeifenraucher des Jahres. Bisherige Träger der Auszeichnung waren unter anderem Sonja Kirchberger, Norbert Lammert, Harald Lesch, Günther Grass, Joachim Fuchsberger, Herbert Wehner, Thomas Gottschalk und Helmut Kohl.

    pi

    (DTZ 11/20)

  • „tip Award“ verliehen

    KÖLN // Die Frage nach der Situation des Tabakwareneinzelhandels stand im Mittelpunkt der von DTV Tabak über das Kundenmagazin „Direkt“ gestarteten Umfrage zum Jahr 2019. Aus der Auswertung von 1358 Datensätzen entstand ein realistisches Bild der Situation im Handel. Gekürt wurden auch drei Industrieunternehmen, welche aus Sicht der Händler 2019 die besten Partner in Beratung und Unterstützung vor Ort waren.


    Umfrage zum Jahr 2019

    Seit 2003 wird diese Handelsumfrage unter dem Titel „tip“ (tobacco important partner) jährlich durchgeführt. Die Umfrage zum Jahr 2019 stellte konkrete Fragen zur allgemeinen Situation des Handels, zum Tabaksortiment, zur Entwicklung des Umsatzes sowie zu Einstellungen gegenüber neuen Produkten und zu Industriekontakten. Auch eine Frage nach möglichen Anfeindungen wegen des Tabakwarenverkaufs gehörte dazu.

    Tabakwarensortiment
    Schlüsselerkenntnisse aus der Umfrage: Die teilnehmenden Händler schätzen ihre Situation mehrheitlich positiv ein. Das Tabakwarensortiment gilt weiterhin als unverzichtbarer Ertragsbringer (65 Prozent der Befragten). Die Umsätze sind gestiegen (30,8 Prozent unveränderte, 44,0  Prozent gestiegene Umsätze).

    Geblieben ist der Wunsch nach mehr Beratung / Besuchen der Industrie (41,9  Prozent). Nicht zuletzt stellte sich auch DTV Tabak mit seinen zwölf Gesellschafterbetrieben dem Urteil der Handelskunden. Die Gesamtleistung der Gruppe wurde von den Kunden mit der Note sehr gut (1,7) bewertet. Für den Lieferservice gab es ebenfalls die Note sehr gut (1,4) und für die Beratung ein gut (2,1).

    Preisträger
    Bei der Wahl zum besten Partner vereinigten drei Industrieunternehmen insgesamt 63,1 Prozent der Händlerstimmen auf sich. Die meisten Stimmen entfielen auf JTI (24,1 Prozent), gefolgt von BAT (21,7  Prozent) und Reemtsma (17,3  Prozent). Alle drei erhielten den „tip-Award-2019-The Best“.

    Die Veranstaltung zum „tip Award“ findet dieses Jahr nicht statt. Als Grund nennt DTV Tabak den Corona-Virus (Covid-19) und die daraus resultierenden zahlreichen Auflagen durch die Behörden.

    pi

    (DTZ 11/20)

  • Tabakwerbeverbot ab 2022

    BERLIN // Was schrieb „Der Spiegel“ in seiner Ausgabe 10 / 2020? „In Deutschland sind Verkaufsbeschränkungen für Zigaretten ein unpopuläres Thema. Im Bundestag haben Abgeordnete der CDU, aber auch der SPD lange für das Gegenteil gekämpft: dafür, dass Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino legal bleibt. <…> Und obwohl die CDU / CSU-Bundestagsfraktion jüngst Besserung gelobte, ist das entsprechende Gesetz nicht in Sicht.“

    „Formulierungshilfe“
    Allerdings lagen die Hamburger Journalisten falsch. Aus Sicht der Tabakbranche muss festgestellt werden: Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits zwei Tage vor Erscheinen des Magazin-Beitrags seine „Formulierungshilfe“ zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ in Umlauf gebracht.

    Der Kern der neuen Vorschriften: Neben Werbeverboten für klassische Tabakerzeugnisse sollen voraussichtlich ab 1. Januar 2021 auch elektronische Zigaretten sowie nikotinfreie Liquids stärker reglementiert werden.

    Stellungnahmen von Fachorganisationen
    Im Wesentlichen sieht der Entwurf vor, nikotinfreie Liquids den nikotinhaltigen gleichzustellen. In der Begründung heißt es, mehrere Stellungnahmen von Fachorganisationen hätten belegt, dass die verdampften Aerosole gesundheitsschädliche Substanzen enthielten. Genannt wird unter anderem Formaldehyd, das allerdings nach gegenwärtigem Kenntnisstand fast ausschließlich beim Trockendampfen offener Systeme entsteht.

    Wenig überraschend soll Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden – wobei das Verbot für Tabakwaren zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten soll, für Tabakerhitzer ein Jahr später und für E-Zigaretten ein weiteres Jahr danach. Im Kino soll Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten künftig erst bei Filmen möglich sein, die ab 18 („keine Jugendfreigabe“) eingestuft sind.

    Abgabe von Warenmustern
    Immerhin: Die Abgabe von Warenmustern an Konsumenten bleibt innerhalb von „Geschäftsräumen des einschlägigen Fachhandels“ erlaubt, wird sonst – etwa auf Festivals – jedoch ebenfalls untersagt.

    Schräg wirkt im Entwurf die Anwendung der sogenannten „One in, one out“-Regel. Konkret heißt es in der Begründung: „Eine Kompensation des laufenden Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft kann innerhalb des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens nicht realisiert werden. Die Belastung wird aber über die Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen kompensiert. Bei diesem Regelungsvorhaben wird eine Entlastung der Wirtschaft von 27 Millionen Euro jährlich erreicht.“

    Kritik aus der E-Zigarettenbranche
    Kritik kommt aus der E-Zigarettenbranche. Beanstandet werden zum Beispiel Formulierungen zu den Fristen: „Werbung auf Außenplakaten soll verboten werden. Die Übergangsregelung gilt in diesem Entwurf nicht für Nachfüllbehälter (Liquids), sondern nur für E-Zigaretten. Wir gehen aber bisher davon aus, dass hier Nachfüllbehälter schlichtweg vergessen worden sind.“

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zeigt sich enttäuscht: „Die für unsere Branche deutlichste Einschränkung ist unserer Meinung nach, dass der Paragraf 19 im Tabakerzeugnisgesetz auch für nikotinfreie Produkte gelten würde. Dieser Paragraf verbietet die Werbung in den Diensten der Informationsgesellschaft, womit das Internet gemeint ist. Das schließt auch die bislang gängige Werbung für ‚Shake & Vape‘-Hersteller auf Instagram, Facebook und anderen Plattformen ein. Dieses Verbot würde Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten.“

    E-Branche nicht zufrieden
    Ob und welche betroffenen Unternehmen und Verbände bis zum Fristablauf am 6. März (nach Redaktionsschluss) dargelegt haben, mit welchen „Einnahmeeinbußen aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Werbebeschränkungen voraussichtlich zu rechnen ist“, wie es das Begleitschreiben zum vorliegenden Entwurf vorsieht, ist nicht bekannt. Klar ist, dass insbesondere die E-Branche nicht zufrieden sein kann.
    red
    (DTZ 11/20)

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)

  • Wachstum im Kerngeschäft

    FRECHEN // Die DTV Tabak-Gruppe, die führende Fachgroßhandelsgruppe für Tabakwaren in Deutschland, verkaufte 2019 erneut deutlich mehr und schreibt so ihre kontinuierliche Erfolgsgeschichte im Tabakmarkt fort.

    Kerngeschäft im Fokus
    Die Gruppe setzt konsequent auf das Kerngeschäft mit Tabakwaren. „Tabakwaren sind für unsere Kunden ein Spezialsortiment“, sagt Bernd Eßer, Geschäftsführer der DTV Tabak-Gruppe, „dessen Erfolg durch zuverlässige Belieferung, attraktive Konditionen und kundennaher Beratung auch 2020 unverändert ein Ertragsgarant ist.“

    Die DTV Tabak-Gruppe, das sind zwölf regional führende Fachgroßhandlungen, die als „vertrauenswürdiger Partner seiner Kunden vor Ort“ arbeiten, informiert der Verbund.

    Kundenzahlen steigen
    Auf diese Weise konnte es der DTV Gruppe gelingen, bei nahezu unveränderter Kundenzahl (über 15.000 Absatzstellen), den Umsatz 2019 erneut um 10,5 Prozent (2018: plus 2,5 Prozent) zu steigern. Mit 3,8 Milliarden Euro ist sie Marktführer und steht damit mit Abstand auf Platz 1 unter den Tabakwarengroßhandelsgruppen.

    „Das verdanken wir der permanenten Anpassung unserer Leistungen an Kundenbedürfnisse und nicht zuletzt unseren Kunden, die unseren spezialisierten Service intensiv nutzen“, erklärt Bernd Eßer. „Partnerschaft ist der Motor für Wachstum.“

    Automatengeschäft wächst
    Im schwierigen Automatengeschäft meldet die Gruppe einen Umsatzerfolg. Mit knapp 90.000 Automaten konnte 2019 ein Plus von 1,1 Prozent generiert werden. Die Modernisierung der Automaten mit mehr Wahlmöglichkeiten und die Optimierung der Standorte waren hier die Faktoren für das Plus.

    Kein einfaches Geschäft
    „Wir sind es gewohnt, dass unser Geschäft mit Tabakwaren nicht einfacher wird. Gleichzeitig haben wir gelernt, damit umzugehen. Unsere und die Ergebnisse unserer Kunden zeigen auch, dass es sich lohnt, weiterhin auf Tabakwaren als zuverlässige Ertragsbringer zu setzen,“ sagt Bernd Eßer optimistisch.

    pi

    (DTZ 11/20)

  • Sesselwechsel bei Juul

    HAMBURG // Jonathan Green ist neuer Geschäftsführer von Juul Labs für Deutschland und der Schweiz, teilt der Hersteller mit. Er folgt auf Markus Kramer, der das Unternehmen verlässt, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen.

    Green werde ergänzend zu seiner aktuellen Rolle als General Manager Schweiz die Verantwortung für das Geschäft in Deutschland übernehmen.

    „Ich möchte Markus Kramer für seinen Beitrag zu unserem Geschäft in den vergangenen 18 Monaten danken – und dafür, dass er die Übergabe an Jonathan begleiten wird“, sagt Chris Keneally Senior Vice President, Juul Labs, zuständig für die Wirtschaftsräume Europa, Naher Osten und Afrika. „Indem wir unser Geschäft in Deutschland und der Schweiz zusammenführen, werden wir künftig in der Lage sein, die Erfahrungen, Ressourcen und Fähigkeiten beider Märkte noch besser zu nutzen.“

    pi

    (DTZ 10/20)

  • Schrittweiser Wandel beim Bezahlverhalten

    FRANKFURT // Die Girocard sorgt für einen spürbaren Wandel an der Ladenkasse. Statt mit Münze und Schein zahlen Verbraucher immer häufiger damit. Auch der Handel bietet Zahlungen im Girocard-System vermehrt an. Das zeigt die aktuelle Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Mit 4,5 Milliarden Transaktionen im Jahr 2019 erreichte das System einen weiteren Rekord.

    Wie bereits im Vorjahr stieg die Anzahl der Bezahlvorgänge damit erneut um rund 19 Prozent (2018: knapp 3,8 Milliarden). Die Umsätze lagen 2019 mit rund 211 Milliarden Euro etwa 12,6 Prozent über dem Erfolgsjahr 2018 (187 Milliarden Euro). Der durchschnittliche Bezahlbetrag sank weiter auf 46,86 Euro: ein Indiz dafür, dass immer mehr Nutzer auch kleinere Beträge mit der Girocard begleichen.

    Kontaktloses Bezahlen
    Katalysator dieser Entwicklung ist eindeutig das kontaktlose Bezahlen. Inzwischen sind 75 Millionen der über 100 Millionen Girocards mit der Kontaktlos-Funktion ausgestattet. Mit einem Anteil von 26,6 Prozent der Gesamttransaktionen war über das Jahr betrachtet bereits mehr als jede vierte Transaktion kontaktlos (2018: durchschnittlich 9,8 Prozent). Bemerkenswert ist die rasante Entwicklung im Jahresverlauf: Waren im Januar 2019 noch 19 Prozent der Bezahlvorgänge kontaktlos, so lag der Anteil im Dezember bereits bei 35,7 Prozent. Dies zeigt, dass Karteninhaber die Rechnung häufig und verstärkt durch Vorhalten mit Karte oder Smartphone begleichen.

    Kleinbeträge mit Karte zahlen
    Dass Kunden an der Kasse vermehrt auch Kleinbeträge mit der Karte zahlen, lassen die Durchschnittsbeträge vermuten. Diese verringerten sich über alle Girocard-Transaktionen von 49,39 Euro im Jahr 2018 auf 46,86 Euro im vergangenen Jahr. Insbesondere das kontaktlose Bezahlen wird bei kleineren Beträgen häufig genutzt: So waren es 2019 im Schnitt lediglich 33,93 Euro, die kontaktlos beglichen wurden. Offensichtlich ist es für die Kunden dabei unerheblich, ob sie, wie bei Beträgen unter 25 Euro üblich, ohne Pin-Eingabe bezahlen oder mit Eingabe der Pin bei Beträgen über 25 Euro einkaufen. Kontaktlos wird mehr und mehr zur Normalität.

    Doch nicht nur das Kundenverhalten ist ausschlaggebend für diesen Wandel. Auch das Bezahlangebot an der Ladenkasse verändert sich. Der Handel zieht mit und bietet immer häufiger die Kartenzahlung mit der Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft an: 2019 gab es über 871 000 aktive Terminals auf dem Markt und damit 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit Stand Dezember 2019 unterstützten bereits fast 755 000 (2018: 620 000) Terminals eine kontaktlose Zahlungsabwicklung. So bietet bereits der größte Teil der kartenakzeptierenden Händler das schnelle Bezahlen an der Kasse an, Tendenz steigend.

    Hohe Kosteneffizienz
    Neben dem kontaktlosen Bezahlen sorgt laut der Deutschen Kreditwirtschaft auch die hohe Kosteneffizienz für Anreize bei den Händlern. Ehemalige Bargelddomänen, zum Beispiel Bäckereien und Metzgereien, nehmen den Angaben zufolge immer häufiger Karten an. Aber auch andere Bereiche würden von den rasanten technischen Entwicklungen des Girocard-Systems profitieren. Allen voran wird hier die Automatenbranche genannt, welche die Umrüstung ihrer Geräte mit Terminals ohne Pin-Pad auf das Girocard-System und damit das kontaktlose Zahlen weiter vorantreibt. So ist nicht nur das Bezahlverhalten der Verbraucher in einem steten Wandel, auch das Bezahlangebot entwickelt sich kontinuierlich weiter.

    pnf

    (DTZ 10/20)

  • Online-Handel weiter im Trend

    BERLIN // Im Jahr 2019 wurde erstmals mehr als die Hälfte der Online-Umsätze in Deutschland über Smartphones und Tablets erzielt. Gleichzeitig werden die sozialen Medien wie Instagram und Facebook zunehmend zu Shopping-Plattformen. „Mobile Geräte werden im Online-Handel immer wichtiger, immer mehr Kunden kaufen von ihren Smartphones oder Tablets aus ein“, sagt Stephan Tromp vom Handelsverband Deutschland (HDE). Nach HDE-Schätzungen machte der Online-Handel hierzulande im vergangenen Jahr 54 Prozent seines Umsatzes über mobile Endgeräte.

    Die meist auf Smartphones oder Tablets genutzten sozialen Medien werden so immer bedeutender. Tromp: „Soziale Medien sind aus Sicht von Händlern und Herstellern eine wichtige Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit den Kunden.“

    Aktuelle Zahlen
    Die wachsende Rolle für den Online-Handel zeigen aktuelle Zahlen: Demnach sind in der Gruppe der 14- bis 19-Jährigen bereits drei von vier Nutzern in den sozialen Medien auf ein Produkt aufmerksam geworden. Am erfolgreichsten funktioniert das bei Instagram, gefolgt von Facebook und Pinterest. Insgesamt wurde bei zwei Dritteln dieser potenziellen Kunden ein Kauf ausgelöst. Hierbei sind Instagram, Facebook, aber auch YouTube die treibenden Kanäle.

    Mittlerweile hat jeder zweite deutsche Instagram-Nutzer die Shopping-Funktion gesehen. In der jungen Zielgruppe kennen sie sogar drei von vier. Angeklickt hat sie jeder fünfte, bei Teenagern sogar jeder dritte Instagram-Nutzer. Und die Mehrheit der Nutzer der Shopping-Funktion bewertet sie als nützlich. Tromp: „Soziale Medien verändern den Online-Handel und die Anforderungen der Kunden nachhaltig. Bequemlichkeit und Schnelligkeit werden damit noch wichtiger.“

    vi

    (DTZ 10/20)

  • DZV kritisiert Kontrollliste

    BERLIN // Die kürzlich in Berlin vorgestellte aktualisierte Version der „Tobacco Control Scale“ ist eine vergleichende Darstellung zur Umsetzung von willkürlich gewichteten Regulierungsmaßnahmen im Tabakbereich in 35 europäischen Staaten und Israel. Nach Darstellung der Autoren belegt Deutschland demnach den letzten Platz bei der Umsetzung sogenannter „Tabakkontroll-Maßnahmen“. Dazu hat jetzt der Deutsche Zigarettenverband (DZV) Stellung bezogen.

    Die Rangfolge der Länder in dieser Liste resultiere nicht aus der tatsächlichen Entwicklung der Raucherquote in der jeweiligen Bevölkerung. Auch erfolge keine Überprüfung der Wirksamkeit der verschiedenen staatlichen Eingriffe in den aufgelisteten Ländern. „Die Veröffentlichung ist eine haarsträubende Kampagne ohne jeden wissenschaftlichen Wert“, beurteilte der Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes Jan Mücke das Papier und kritisierte die Autoren deutlich: „Mit willkürlichen Rankings soll ungebührlich Druck auf politische Entscheidungsträger ausgeübt werden. Mit seriöser Wissenschaft und einer Regulierung mit Augenmaß hat das nichts zu tun.“

    Reale Bedingungen
    Einer kritischen Betrachtung unter realen Bedingungen oder der Berücksichtigung der Entwicklung der tatsächlichen Raucherquote halte dieses Ranking nicht stand, so der DZV. Die Tabakkontrollskala bewerte einzig die Umsetzung von Regulierungsmaßnahmen. Ob diese Maßnahmen tatsächlich im Sinne des Gesundheitsschutzes eine Wirkung entfalteten, spiele keine Rolle.

    Deutlicher Rückgang
    Der deutliche Rückgang des Anteils an Rauchern unter Minderjährigen und jungen Erwachsenen in Deutschland habe auf die Platzierung in der Tabakkontrollskala keinen Einfluss. Dies verdeutliche die limitierte Aussagekraft dieser Rangliste. Auch ohne die Umsetzung eines dogmatischen Maßnahmenkatalogs sei der Anteil jugendlicher Raucher gemäß den Erhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit 2001 von 27,5 auf aktuell 6,6 Prozent zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sei die Raucherprävalenz unter jungen Erwachsenen bis 25 Jahren um zwanzig Prozentpunkte gesunken.

    Rauchverbote in der Gastronomie
    Österreich sei hingegen in diesem Ranking aufgrund zusätzlicher Rauchverbote in der Gastronomie im Vergleich zu 2016 gleich um 15 Plätze nach oben geklettert – trotz der weiter konstant hohen Raucherquote in der Gesamtbevölkerung sowie insbesondere unter Minderjährigen. Schweden, das Land mit der mit Abstand geringsten Raucherquote in ganz Europa, werde im Rahmen dieser Kriterien gerade einmal auf dem fünfzehnten Platz gelistet. Diese absurden Einordnungen seien in keiner Weise nachvollziehbar und könnten daher als recht plumpe Einflussnahme angesehen werden.

    Wie absurd diese Liste sei, zeige ein Blick auf die Tabaksteuer. Nahezu ein Drittel der zu vergebenden Wertungspunkte entfielen auf den Preis und damit auf die Besteuerung der Tabakprodukte. Je teurer eine Schachtel Zigaretten durchschnittlich in einem Land sei, desto mehr Punkte würden vergeben. Außer Acht gelassen würden bei dieser Bewertung jedoch etwa Ausweichbewegungen der Konsumenten in Folge von Preiserhöhung auf günstigere Produkte aus dem benachbarten Ausland oder auf Schmuggelware.


    Schmuggelware

    Gegenwärtig sei jede fünfte in Deutschland gerauchte Zigarette nicht hier versteuert worden, in Ostdeutschland sogar fast jede zweite. Käme es in Deutschland zu einer massiven Anhebung der Tabaksteuer, würden die Steuereinnahmen, wie 2002 / 2003, drastisch sinken, der Schmuggel zunehmen. Diese Folgen der „Tabakkontrollpolitik“ blendeten die Autoren des Papiers aus.

    pi

    (DTZ 10/20)