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  • Erste Hilfe für Firmen und Selbstständige

    MAINZ // Schulen, Kindergärten, Kinos, Ämter und Spielplätze bleiben geschlossen – Ausgangssperren sind möglich. Die Einschränkungen betreffen alle. Aber vor allem kleinere Fachgeschäfte kämpfen um ihr Überleben. Ein unvorhersehbares Ereignis wie die Corona-Pandemie kann Kurzarbeit in einigen Betrieben notwendig machen. Aber gilt das auch für Selbstständige? Welche Hilfen gibt es?

    Unterstützung für Handel
    Die Bundesregierung macht sich stark und will Unternehmern in der Corona-Krise unter die Arme greifen. Auf welche Unterstützung können auch kleine Unternehmer oder Einzelkämpfer hoffen? Und was können Arbeitnehmer erwarten?

    Am Freitag, 13. März, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen.

    Kurzarbeit
    Ein wichtiger Punkt ist die Erleichterung der Kurzarbeit: Zuvor wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Die jetzt vom Staat eingeläutete Erleichterung bedeutet eine Senkung dieser Zahl: Nun reicht es, wenn es um zehn Prozent der Beschäftigten geht (die von einer Kürzung von mindestens zehn Prozent des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt.

    Was ist zu beachten?
    Dabei ist zu beachten: Es muss in der betreffenden Firma einen erheblichen Arbeitsausfall geben. Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Betroffenen Arbeitnehmern darf vor der Kurzarbeit nicht gekündigt worden sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall im Lauf des Monats anzeigen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

    Zunächst müssen auf jeden Fall Zeitguthaben, Überstunden oder ähnliches abgefeiert werden. Nach Experteneinschätzung kann es in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte ihres Urlaubsanspruchs einsetzen müssen.

    Selbstständige
    Dies gilt aber nicht für Selbstständige: Weil Selbstständige nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    Krisenmodus
    Bevor es zu staatlichen Hilfspaketen kommen muss, sollten Selbstständige und Unternehmer jedoch sowieso selbst auf den Krisenmodus umschwenken. Zwei Maßnahmen sind hierfür zentral:
    Einnahmen vorziehen: Wenn Sie noch offene Rechnungen haben, sollten Sie dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich beglichen werden. Hierbei heißt es also, Kunden anzurufen und um Verständnis in Zeiten des Coronavirus zu bitten.

    Ausgaben zurückstellen: Für Sie als Unternehmer gilt das Gegenteil. Betriebsausgaben sollten verzögert und zurückgestellt werden. Außerdem sollten Sie in der Krise auf Skonti und Rabatte verzichten.

    kh

    (DTZ 13/20)

  • Studie zum Dampfen

    NEW YORK // Die Foundation of a Smoke-free World (FSFW) hat die Ergebnisse seiner Umfrage „Global State of Smoking Poll 2019“ vorgelegt. Befragt wurden über 54 000 Erwachsene aus sieben Ländern, die entweder rauchen oder dampfen.

    Laut FSFW-Chef Derek Yach traten dabei erschreckende Informationslücken oder Fehleinschätzungen zu Tage. Yach machte vor allem falsche Medienberichte dafür verantwortlich.

    Informationslücken
    So gaben etwa 77 Prozent der Südafrikaner, 57 Prozent der Amerikaner und 44 Prozent der Briten an, Nikotin sei der Stoff, der beim Rauchen vor allem für Krebserkrankungen verantwortlich sei. Zwei Drittel der Südafrikaner, 45 Prozent der Amerikaner und 36 Prozent der Briten gehen davon aus, dass E-Zigaretten mindestens ebenso schädlich sind wie Tabakzigaretten. Dabei weisen gerade britische Behörden unermüdlich darauf hin, dass Dampfen potenziell deutlich weniger gefährlich sei.

    Die FSFW ist eine von Philip Morris geförderte Stiftung. Alle Studienergebnisse gibt es unter smokefreeworld.org.

    max

    (DTZ 13/20)

  • Jetzt das Virus überstehen

    BERLIN / MAINZ // In Unternehmen und Wohnungen deutschland- und weltweit gibt es derzeit nur ein Thema: das Corona-Virus. DTZ wird über die Krise regelmäßig – und verstärkt auch zeitnah über den Newsletter – berichten und Ihnen neben aktuellen Entwicklungen vor allem die Aspekte aufzeigen, mit denen Sie Ihr geschäftliches Überleben sichern können.

    Keine klare Leitlinien
    Derzeit herrscht immer noch verbreitet Unsicherheit. Weder in der Politik noch in den Unternehmen gibt es aktuell klare Leitlinien, wie mit der Krise und den Folgen umgegangen werden kann. Fest steht: Einerseits muss Deutschland Zeit im Kampf gegen Covid-19 gewinnen, andererseits müssen unter enormem Zeitdruck Weichen gestellt werden.


    Tabuthema Ausgangssperre

    Und das Ende ist noch nicht abzusehen. Immer mehr Experten aus Verwaltung und Politik munkeln hinter vorgehaltener Hand, auch Ausgangssperren seien kein Tabu mehr. Noch – Redaktionsschluss dieser Ausgabe war am 19. März – ist es allerdings nicht so weit.

    Eines der Probleme im Kampf gegen Corona: Die Seuche verbreitet sich schleichend, unsichtbar, spürbar erst mit Verzögerung. Dadurch wird sie teils immer noch nicht ernst genommen. Dadurch, dass nur ein relativ geringer Teil der Bevölkerung der höchsten Risikokategorie angehört – aus Italien ist bekannt, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 79,5 Jahren liegt, nur 0,8 Prozent hatten keine Vorerkrankungen –, zeigen sich viele jüngere Menschen relativ gelassen.

    Wirtschaftliche Folgen
    Selbst wenn mancher nicht einmal aus zweiter Hand von einem Infizierten weiß – die wirtschaftlichen Folgen sind bereits sehr deutlich zu spüren. Häufig stehen Kunden vor verschlossenen Türen. Viele Fachgeschäfte sind nicht erreichbar. Das soziale Leben ist weitgehend zum Stillstand gekommen. Allerdings bilden sich an Supermarktkassen Warteschlangen, treffen sich bei schönem Wetter Freunde und Bekannte zum Chillen im Freien.

    Ein weiteres Problem: Getestet werden zurzeit vor allem Menschen, die ohnehin Corona-typische Symptome aufweisen und entweder Kontakt mit einem Erkrankten hatten oder sich in einer Hochrisikoregion aufgehalten haben. Zielführender wäre es, potenziell Infizierte auf möglichst breiter Basis zu kontrollieren, die sonst unerkannt tagelang das Virus weiterverbreiten.

    Lockdown und die Folgen
    Nun wird es darauf ankommen, ob die Spitze des „Infizierten-Berges“ abgeflacht und nach hinten verschoben werden kann. Je schneller sich Erfolge einstellen, desto eher besteht die Chance, dass die strengen Regeln wieder gelockert werden. Und dann kommt es darauf an, den Konsum möglichst rasch wieder in Gang zu bringen. Dauern die Maßnahmen zum Eindämmen des Virus nicht allzu lange, dann könnte es eine starke und rasche Erholung geben. Bei einem allzu langen Stillstand – über drei oder vier Monate – sind die ökonomischen Entwicklungen nicht abzuschätzen.

    Eine gute Nachricht ist es, dass die Bundesregierung schnell erkannt hat, dass sie die deutsche Wirtschaft entschlossen und mit gigantischen Summen unterstützen muss, neben weiteren besonders hart getroffenen Branchen wie Luftfahrt, Tourismus oder Messen auch den Handel. Die Hoffnungsschimmer am Horizont sind zwar noch sehr schwach, aber es gibt sie.

    max

    (DTZ 13/20)

  • Verbandsempfehlungen für E-Zigarettenhändler

    BERLIN // Die Bundesregierung hat einschneidende Maßnahmen für den Einzelhandel angekündigt, die die Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) fordert Ausnahmen für die E-Branche. DTZ veröffentlicht im Folgenden die [link|https://www.tabakfreiergenuss.org]Stellungnahme [/link] in Auszügen.

    Zugeschnitten auf den in den Verfügungen genannten Bezug zu „Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“ sieht das BftG Chancen, den Ordnungsbehörden zu verdeutlichen, dass E-Zigaretten-Fachgeschäfte unter die Ausnahme fallen. Es sei nachvollziehbar, dass diese besonderen spezifischen Fachhandelsgeschäfte nicht in den allgemein beschriebenen Ausnahmen gesondert aufgeführt seien.

    Empfehlungen des BfTG:
    [bul]Die Entscheidung, der Shop weiterhin geöffnet bleibt oder nicht, muss der Händler individuell entscheiden. „Wir können Euch leider die Entscheidung nicht abnehmen, sondern geben euch lediglich eine Argumentationshilfe, falls Ihr weiterhin eröffnen möchtet“, schreibt das BftG. Außerdem mache es theoretisch Sinn, die zuständige Behörde vorab zu kontaktieren und falls möglich eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

    [bul]Selbstverständlich sollten alle Sicherheit- und Hygienemaßnahmen, die behördlich empfohlen werden, eingehalten werden. „Menschenansammlungen vor oder in Läden müssen vermieden werden. Halten Sie Abstand zu Ihren Kunden und lassen Sie diese nur einzeln in Ihr Fachgeschäft. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in die allgemeinen Hygienemaßnahmen.“
    Und: „Sollte die Behörde – trotz des Schreibens – zur Schließung des Shops auffordern, so sollte man sich dem auf keinen Fall widersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

    vi

    DTZ (13/20)

  • Ermuri und MUT-Tagung abgesagt

    MAINZ // Die Corona-Krise trifft auch die Tabakbranche. Versammlungen und Tagungen werden abgesagt beziehungsweise verschoben.

    Auf Grund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie wird die Ermuri-Tagung, die vom 20. bis 22. März stattfinden sollte, abgesagt. Die bereits gebuchten Hotelzimmer wurden storniert. Einen Ersatztermin könne vor dem Hintergrund der aktuellen Dynamik noch nicht bekannt gegeben werden.

    Auch die Mitgliederversammlung der MUT Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft am 2. April wird wegen der Covid-19-Krise abgesagt. Man will den Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, heißt es.

    Sobald es dazu neue Informationen gibt, werden die Mitglieder informiert. red

    DTZ (13/20)

  • Versorgung für Dampfer sicherstellen

    BERLIN // Das Coronavirus wirkt sich mit den aktuellen Maßnahmen auf das tägliche Leben aller Bürger, aber auch in erheblichem Maße auf Unternehmen aus. Mit einem Informationspapier erklärt der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) die Auswirkungen und Möglichkeiten und gibt Handlungsempfehlungen.

    Schulschließungen, massive Umsatzeinbrüche, Erklärung des Katastrophenfalls in Bayern – all diese Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus notwendig sind, führen zu großer Unsicherheit bei Verbrauchern aber auch bei Unternehmern, insbesondere auch in der E-Zigaretten-Branche, die von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt sind.

    „Viele Unternehmen der E-Zigarettenbranche, häufig sind das selbständige Kleinstunternehmer, sind sehr verunsichert und von Existenzängsten geplagt. Nach der EVALI-Krise vor einigen Monaten und der eingeschränkten Warenverfügbarkeit aufgrund Produktionsstopps in China steht die Branche vor einer weiteren, existenzbedrohenden Herausforderung,“ sagt Michal Dobrajc, erster Vorsitzender des VdeH.

    Um auf die vielen aufkommenden Fragen, von Lohnfortzahlungen über staatliche Unterstützungsmaßnahmen aber auch zu Schließungsverfügungen, wie jüngst durch den Katastrophenfall in Bayern, zu reagieren, veröffentlicht der VdeH ein FactSheet mit Handlungsempfehlungen und Informationen. Das Papier kann [link|https://vd-eh.de/wp-content/uploads/2020/03/20203016-FactSheet-Corona-Auswirkungen.pdf]hier[/link] heruntergeladen werden.

    Fachgeschäfte für E-Zigaretten

    Die E-Zigarettenverbände in Deutschland gehen davon aus, dass zur Aufrechterhaltung der Bedarfsdeckung E-Zigarettengeschäfte geöffnet bleiben müssen. Eine Argumentationshilfe, dass E-Zigaretten zur Sicherstellung der Grundversorgung zwingend erforderlich sind, stellen die E-Zigarettenverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung. Die Verfügung in Bayern sieht ausdrücklich „Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte“ durch die Kreisverwaltungsbehörden vor. Wir empfehlen, das Schreiben ausgedruckt im Laden vorzuhalten und damit eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlich zuständigen Behörde zu beantragen.

    vi

    (DTZ 13/20)

  • Sicherung Nahversorgung mit Tabakwaren und Zeitungen

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert, dass Tabakfachgeschäfte weiterhin geöffnet bleiben.

    Die "kontrollierte Öffnung" der Fachgeschäfte senke den Druck auf den Lebensmitteleinzelhandel und verhindere zu starke Menschenansammlungen vor und in den Märkten, so der BTWE.

    Der klassische Lebensmitteleinzelhandel führe außerdem nur ein Rumpfsortiment von Tabakwaren und Presse sowie nur wenige der potenziell risikoreduzierten Produkte, heißt es. vi

    (DTZ 13/20)

  • Ermuri Genusstreff in Detmold

    DETMOLD // Nach Bingen am Rhein im vergangenen Jahr veranstaltet die Ermuri Genuss Company ihre diesjährige Mitgliederversammlung in Detmold. Dort findet vom 20. bis zum 22. März der „Ermuri Genusstreff“ statt.

    Die ostwestfälische Stadt ist auch Sitz der Ermuri-Zentrale. In deren unmittelbarer Nachbarschaft, im Sudhaus im Fachwerkdorf (Am Gelskamp 15a) wird, wie bereits mehrfach in den vorangegangenen Jahren, die Generalversammlung der Genossenschaft abgehalten. Sie ist am Sonntag, den 22. März, von 9.30 bis 13.00 Uhr terminiert. Hier erfahren die Ermurianer aus erster Hand vom Vorstandsvorsitzenden Cay Uwe Vinke und den Vorständen Oliver Fries und Manfred Kröger sowie vom Aufsichtsratvorsitzenden Dirk Quade, wie sich die Geschäfte der Genossenschaft entwickelt haben und welche Aufgaben bewältigt wurden und werden.

    Neben der Generalversammlung erwarten die Teilnehmer der Ermuri Jahrestagung 2020 folgende Programmpunkte:
    [bul]20. März von 19.00 bis 23.00 Uhr: Präsentation zum Thema „Whisky, Salz und Öl“ im Sudhaus mit Manfred Kröger und Klaus Brinkmann, dem Leiter des Ermuri-Außendienstes. Anschließend folgen ein Abendessen und eine Whisky-Verkostung.
    [bul]21. März: Besuch des Lippischen Landesmuseums Detmold. Interessenten dafür treffen sich um 11.15 Uhr in der Empfangshalle des Residenz Hotels in Detmold.
    [bul]21. März von 10.00 bis 18.00 Uhr und am 22. März von 9.00 bis 14.00 Uhr: Ermuri-Messe im Sudhaus.
    [bul]21. März um 14 Uhr: Führung durch das Ermuri-Lager.
    [bul]21. März ab 15.00 Uhr: Kollegengespräch zu dem Einzelhandels-Thema: „Die neue Kassenverordnung und andere Kaufmannspflichten“ im Braumeisterraum des Detmolder Sudhauses.
    [bul]21. März, 19.30: Geselliger Abend im Restaurant Forstfrieden, Bustransfer ab Hotel um 19.15 Uhr.

    da

    (DTZ 12/20)

  • Verbot ist „typisch deutsch“

    BERLIN // Noch knapp zwei Monate, dann tritt laut Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) am 20. Mai das Mentholverbot für Tabakprodukte in der EU in Kraft. Ab dem Stichtag ist der Verkauf verboten. Davon ist auch Shisha-Tabak betroffen. Das will Sven Plaeschke, Geschäftsführer vom [link|http://www.wpt-verband.de/]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler[/link], kurz: Shisha-Verband, so nicht stehen lassen.

    Grundlage
    Grundlage für die Verbote ist das deutsche Tabakerzeugnisgesetz. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie II schreibt jedoch keineswegs vor, dass Minze und Menthol nicht mehr in Shisha-Tabak verwendet werden dürfen“, erklärt Plaeschke im DTZ-Gespräch. „Wenn Sie sich in Europa umschauen, stellen Sie fest, dass die Gesetze zum Verbot von Minze und Menthol beispielsweise in Spanien, Italien oder Frankreich nur Feinschnitt-Tabak und Zigaretten, nicht etwa Shisha-Tabak betreffen“, betont Plaeschke.

    „Das Menthol-Minz-Verbot für Shisha-Tabak ist eine typisch deutsche Erfindung.“ Es stärke den Schwarzmarkt und behindere alle, die saubere legale Geschäfte mit Shisha-Tabak machen und den Menschen Genuss und Freude bereiten wollen.

    Abstimmung
    Vor diesem Hintergrund nutze der Shisha-Verband die Internet-Plattform [link|https://t1p.de/bkpi]„Openpetition“[/link] für eine Abstimmung. Parallel dazu sei der Fachhandel aufgerufen, entsprechende [link|https://t1p.de/6fuk]Unterschriftenlisten[/link], auszulegen. Dort will er die Konsumenten direkt ansprechen.

    Öffentliche Anhörung

    „Ziel des Quorums ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag“, sagt Plaeschke. Er ist zuversichtlich, dass die erforderlichen 50 000 Unterschriften auch erreicht werden. „Nach nur drei Tagen hatte die Petition bereits 10 000 Unterstützer. Die rege Beteiligung zeigt, wie wichtig unser Anliegen vor allem den Konsumenten unserer Produkte ist“, berichtet Plaeschke. Vom Verbot seien in Deutschland schätzungsweise rund 40 bis 60 Prozent der Wasserpfeifentabaksorten und zirka 50 bis 70 Prozent der Absatzmenge betroffen.

    Europäischen Grundgedanken
    „Viele dieser traditionsreichen Sorten wird es nicht mehr oder – soweit überhaupt möglich – nur noch in stark abgeänderter Rezeptur geben“, informiert er. „Hintergrund ist das seit 2016 geltende Minzverbot und das ab dem 20. Mai 2020 vorgeschriebene Mentholverbot als Zusatzstoff für Wasserpfeifentabak“, erklärt er. Vom europäischen Grundgedanken der Harmonisierung des Binnenmarkts sei hier nichts übriggeblieben. Ganz im Gegenteil: „Wir deutschen Hersteller sehen uns massiv benachteiligt gegenüber unseren europäischen Marktbegleitern. Deshalb fordern wir: eine Ausnahme von Shisha-Tabak vom Verbot von Menthol und Minze und eine Gleichberechtigung deutscher Konsumenten gegenüber ihren europäischen Nachbarn“, so Plaeschke.

    kes

    DTZ (12/20)

  • Von Eicken verschiebt 250-Jahr-Feier

    LÜBECK // Das Unternehmen Joh. Wilh. von Eicken hat seine 250-Jahre-Jubiläumsfeier „Aus Freude am Tabak“ am 5. Juni in der Gollan Kulturwerft in Lübeck verschoben.

    Zur Begründung heißt es, im Moment müsse man davon ausgehen, dass die Feierlichkeiten durch die Situation um den Covid-19-Virus beeinträchtig werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

    red

    (DTZ 12/20)