Verbandsempfehlungen für E-Zigarettenhändler

BERLIN // Die Bundesregierung hat einschneidende Maßnahmen für den Einzelhandel angekündigt, die die Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) fordert Ausnahmen für die E-Branche. DTZ veröffentlicht im Folgenden die [link|https://www.tabakfreiergenuss.org]Stellungnahme [/link] in Auszügen.

Zugeschnitten auf den in den Verfügungen genannten Bezug zu „Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs“ sieht das BftG Chancen, den Ordnungsbehörden zu verdeutlichen, dass E-Zigaretten-Fachgeschäfte unter die Ausnahme fallen. Es sei nachvollziehbar, dass diese besonderen spezifischen Fachhandelsgeschäfte nicht in den allgemein beschriebenen Ausnahmen gesondert aufgeführt seien.

Empfehlungen des BfTG:
[bul]Die Entscheidung, der Shop weiterhin geöffnet bleibt oder nicht, muss der Händler individuell entscheiden. „Wir können Euch leider die Entscheidung nicht abnehmen, sondern geben euch lediglich eine Argumentationshilfe, falls Ihr weiterhin eröffnen möchtet“, schreibt das BftG. Außerdem mache es theoretisch Sinn, die zuständige Behörde vorab zu kontaktieren und falls möglich eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

[bul]Selbstverständlich sollten alle Sicherheit- und Hygienemaßnahmen, die behördlich empfohlen werden, eingehalten werden. „Menschenansammlungen vor oder in Läden müssen vermieden werden. Halten Sie Abstand zu Ihren Kunden und lassen Sie diese nur einzeln in Ihr Fachgeschäft. Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter in die allgemeinen Hygienemaßnahmen.“
Und: „Sollte die Behörde – trotz des Schreibens – zur Schließung des Shops auffordern, so sollte man sich dem auf keinen Fall widersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

vi

DTZ (13/20)

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert