Schlagwort: Hygienemaßnahmen

  • „Größte Bewährungsprobe“

    BERLIN // Die deutsche Wirtschaft hat eine Erklärung zur Ausweitung des Testangebots an Mitarbeiter in den Unternehmen abgegeben. Über die großen Dachorganisationen schließt sich auch die Tabakwirtschaft an. DTZ druckt die Erklärung im Folgenden ab:

    „Die Corona-Pandemie ist die größte Bewährungsprobe seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Unternehmen stehen umfassend zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und wollen auch weiter einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten.


    Investition in Hygienmaßnahmen

    Die Unternehmen haben in großem Maßstab in Hygienemaßnahmen und Unternehmensinfrastruktur investiert, um ihre Belegschaften zu schützen, mobiles Arbeiten zu ermöglichen und das wirtschaftliche Leben und damit den sozialen Zusammenhalt aufrechtzuerhalten. Mit funktionierenden Hygienekonzepten und Pandemieplänen sorgen die Unternehmen tagtäglich dafür, dass der Arbeitsplatz ein vergleichsweise sicherer Ort ist. Zugleich liegt seitens der Wirtschaft ein umfassendes Angebot zur Einbindung der Betriebsärzte in die Impfstrategie vor. Wir sehen in der Impfung das zentrale Element der Pandemiebekämpfung.

    Teststrategie unterstützen
    Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen wir die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen. Vermehrte Tests sind eine wirksame Brücke, die mindestens bis Juni notwendig sein wird. Wir wollen in dieser Zeit unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren. Zahlreiche Unternehmen führen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits Testungen ihrer Mitarbeiter durch. Wir sehen, dass dieses Engagement in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet wurde.

    Appell der Spitzenverbände
    Aus diesem Grunde appellieren die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an die Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen.

    Die aufrufenden Verbände repräsentieren Unternehmen mit mehr als 90 Prozent der 30 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im privaten Sektor. Wir werden alles Erdenkliche dafür tun, dass die Unternehmen diesem Aufruf folgen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Ausweitung der Tests in Deutschland leisten. Das kann Infektionen früher erkennen und Ansteckungen verringern.

    Wir übernehmen Verantwortung und wollen die Teststrategie entschieden unterstützen. BDA, BDI, DIHK und ZDH werden die Unternehmen – parallel zu diesem Aufruf – in einer raschen und umfangreichen Informationskampagne über Möglichkeiten der Testung beraten. Wir werden die Öffentlichkeit fortlaufend und von Beginn an über unsere Aktivitäten und die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen unterrichten.“

    vi

  • Ausstellung für Dampfer

    DORTMUND // Mit umfangreichen Hygienemaßnahmen und unter ganz besonderen Bedingungen ist es der Messe Dortmund gelungen, vor wenigen Tagen die erste Vapers Com zu einem erfolgreichen Erlebnis für alle Teilnehmer zu machen. Aussteller sowie Besucher freuten sich laut Veranstalter über die entspannte Atmosphäre und waren begeistert, dass sich die Dampferszene wieder persönlich treffen konnte.


    Wichtige Plattform

    Für viele Unternehmen war die Fachmesse eine wichtige Plattform, um erstmals seit langer Zeit wieder zahlreiche Neuheiten aus der Dampferwelt zu präsentieren. Das umfangreiche Angebot wurde von den Messesuchern mit großem Interesse angenommen.

    Zweite Runde
    Jetzt geht die Vapers Com am Standort Messe Dortmund in die zweite Runde. Denn, so die Messe Dortmund, die positive Resonanz und das überwältigende Feedback der Teilnehmer zeigten nicht nur, dass das #BeSafe-Hygienekonzept sehr gut funktioniert hat. Sie bestärkten auch die Organisatoren darin, eine zweite Auflage der Veranstaltung für den November 2021 zu planen.

    Termin in 2021
    Die nächste Vapers Com findet am 6. und 7. November 2021 in den Hallen der Messe Dortmund statt. Mit der zweiten Auflage in der NRW-Metropole möchten die Organisatoren nicht nur an die Vorveranstaltung anknüpfen, sondern die Vapers Com als wichtiges Branchen-Event weiter ausbauen. Deshalb wolle man die aktuell vorhandenen Kapazitäten nutzen und arbeite bereits jetzt intensiv an erweiterten Konzepten. Die Vorbereitungen beginnen, um auch im nächsten Jahr wieder das Messemotto umzusetzen: „Verdampft nochmal, ist das geil hier!“

    red

  • Verbraucher rechnen mit langfristigen Einschränkungen

    DÜSSELDORF // Laut einer Umfrage der Unternehmensberatung McKinsey wollen 54 Prozent der Deutschen im Homeoffice bleiben. Die Maskenpflicht und Absperrungen in den Geschäften sieht jeder Dritte weiterhin als notwendig an.

    Überfüllte Strände, gut besuchte Flaniermeilen und kaum Abstand in Parks – sind die Deutschen zur Normalität zurückgekehrt? Eine Konsumentenbefragung von McKinsey & Company unter mehr als 1000 deutschen Verbrauchern zeigt ein geteiltes Bild. Mehr als die Hälfte der Befragten (51 Prozent) erwartet längerfristige Einschränkungen des eigenen Alltags über das nächste halbe Jahr hinaus, 25 Prozent glauben, dass der Alltag auch in mehr als einem Jahr noch nicht wieder normal verlaufen wird. 47 Prozent gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten sechs Monate wieder Normalität einkehren wird. Finanzielle Einbußen erwartet mehr als jeder Vierte auch noch über das nächste halbe Jahr hinaus.

    Warten auf den Impfstoff
    Von Normalität sind die deutschen Verbraucher laut der repräsentativen Befragung noch weit entfernt. 73 Prozent der Befragten verzichten weiterhin auf regelmäßige Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung. 20 Prozent von ihnen wollen zusätzliche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen in den Geschäften oder öffentlichen Einrichtungen abwarten, 16 Prozent wollen erst wieder raus, wenn es einen Impfstoff oder ein Medikament gibt.

    Die Mehrheit (54 Prozent) will vorerst weiter darauf verzichten, außerhalb von zu Hause zu arbeiten. 58 Prozent wollen überfüllte öffentliche Plätze auch im Freien meiden. Immerhin wollen zwei Drittel der Befragten sich wieder mit Familie und Freunden treffen und auch wieder Einkäufe tätigen, die über das Nötige hinausgehen. 42 Prozent wollen wieder ein Restaurant oder eine Bar besuchen. 34 Prozent planen, kurzfristig wieder den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen – in Europa sind es nur 24 Prozent. Zurückhaltender sind die Deutschen bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen: Nur jeder Fünfte will ein Fitnessstudio besuchen, neun Prozent auf ein großes Event gehen und lediglich sieben Prozent mit dem Flugzeug reisen.

    Bewussterer Konsum
    Gleichzeitig zeichnet sich ein Trend zu bewussterem Konsum ab. Rund jeder dritte Verbraucher will mehr darauf achten, wofür er sein Geld ausgibt. 24 Prozent geben an, künftig intensiver nach Sparmöglichkeiten beim Einkauf zu suchen. Neben dem Preis spielen auch Hygiene und Nachhaltigkeit eine größere Rolle: Fast jeder Fünfte (18 Prozent) will häufiger als vor Corona beim Einkauf auf eine gesunde und hygienische Verpackung achten.

    Wenn es darum geht, in einem Geschäft einzukaufen, sind Maskenpflicht und Absperrungen die wichtigsten Voraussetzung für Konsumentenvertrauen: 29 Prozent sagen, dass ihnen diese Sicherheitsvorkehrungen sehr wichtig sind, gefolgt von Abstand halten (27 Prozent) und Desinfektionsmaßnahmen (26 Prozent).
    pi

  • VapersCom zieht erneut um

    DORTMUND // Die Wartezeit bis zur ersten [link|http://www.vaperscom.de]VapersCom[/link], der europäischen Community-Messe rund um das elektrische Dampfen, verkürzt sich um rund einen Monat.

    Neuer Termin
    Die Messe Dortmund bietet damit eine Plattform, um sich über die neusten Themen und Trends in diesem Bereich zu informieren. Nach ihrem räumlichen Wechsel vom Congress Centrum Oberhausen zur Messe Dortmund zieht sie noch einmal um – wenn auch nur zeitlich: War die B2C-Plattform bisher für den 7. und 8. November geplant, wird sie nun vom 10. bis 11. Oktober stattfinden, also rund vier Wochen früher.

    Am Start für die Community
    Den Hintergrund erläutert Jessica Bergmann, Gründerin der Dampfer-Messe: „Unsere Community wächst immer weiter, das Interesse an Next Generation Products wird immer größer und größer. Daher freue ich mich sehr, dass wir es auch in Zeiten von Corona schaffen, die VapersCom an den Start zu bringen. (..) Die VapersCom geht nach dem Ortswechsel terminlich wieder mehr ‚back to the roots‘. Das entzerrt die Terminplanung für unsere Community-Mitglieder und trägt hoffentlich dazu bei, dass sich die Besucherzahlen weiterhin so gut entwickeln, wie in den Jahren zuvor“, erklärt Bergmann die Entscheidung zur Vorverlegung.

    Messestandort mit Verantwortung
    Vorausgegangen war die Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Durchführung von Fachmessen mit beschränkter Personenzahl unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen wieder zu ermöglichen. „Als Messestandort haben wir eine besondere Verantwortung für den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten“, so Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Dortmund GmbH, die den Wechsel der Messe nach Dortmund mit begleitet hat.

    Umfangreiches Sicherheitskonzept
    „Diese Fürsorgepflicht nehmen wir sehr ernst – schließlich erwarten wir eine Vielzahl an Ausstellern sowie mehrere tausend Besucher in Dortmund. Daher haben wir bereits umfangreiche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen entwickelt, die bei der VapersCom zum Einsatz kommen und die Gesundheit der Besucher und Aussteller bestmöglich schützen sollen. Dass eine solche Messe an einem Standort, der auf rund 40 Jahre Erfahrung im Tabak- und NGP-Bereich zurückblicken kann, wieder möglich wird, ist ein wichtiges Signal für die Branche und ein Zeichen für die Rückkehr in die Normalität. Dass dieses nun vier Wochen früher als geplant erfolgt, freut uns natürlich sehr“, fasst Sabine Loos abschließend zusammen.

    Weitere Informationen zur VapersCom, die vom 10. bis 11. Oktober in den Messehallen Dortmund stattfindet, können Sie unter [link|http://www.vaperscom.de]www.vaperscom.de[/link] abrufen.

    pi

  • Gute Chancen für InterTabac

    DORTMUND // Messen und Veranstaltungen sind seit März durch behördliche Auflagen verboten. Jüngste Entwicklungen machen Hoffnung, dass Fachmessen und -kongresse bald wieder stattfinden können. Die Messe Dortmund GmbH schaut denn auch positiv in den Messeherbst, was die Durchführung der [link|https://www.intertabac.de/start/]InterTabac[/link] angeht.

    Signale aus der Politik
    „Wir sind durch die neusten Signale aus der Politik wieder etwas positiver eingestellt, was die Durchführung von Fachmessen in Dortmund anbetrifft“, sagt Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen.

    Auflagen für Veranstalter
    Aktuell beraten die Behörden darüber, wie die Auflagen für Messe-Veranstalter aussehen können, um Fachmessen mit beschränkter Personenzahl und Hygienemaßnahmen nach dem 31. Mai durchführen zu können. Wie diese im Detail aussehen, soll in den nächsten Tagen oder Wochen bekanntgegeben werden.

    Fachmessenkonzepte
    Die Messe Dortmund arbeitet mit Hochdruck an Fachmessekonzepten. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden bereits diverse Maßnahmen auf dem Messegelände in Dortmund erfolgreich eingeführt.

    Die weltgrößte Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf findet vom 18. bis zum 20. September in Dortmund statt.

    pi

  • Kundenfrequenz noch lange nicht auf früherem Niveau

    STUTTGART // In den ersten Tagen nach Wiedereröffnung der Geschäfte in Baden-Württemberg beklagen die Händler massive Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent im Vergleich zu den normalen Zeiten vor der Corona-Krise und eine stark verringerte Kundenfrequenz. Eine Umfrage des Handelsverbands Baden-Württembergs (HBW) gibt ein erstes Stimmungsbild wieder.

    Wiedereröffnung
    An der Befragung nahmen mehr als 200 Händlern in Baden-Württemberg teil. Eine deutliche Mehrheit (75 Prozent) bewertete den Umsatz in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung mit „ausreichend“ oder „sehr schlecht“.

    „Die seit dem 27. April geltende Maskenpflicht, die der Handel ausdrücklich befürwortet und voll unterstützt, belastet die Branche zusammen mit den umfassenden, notwendigen Hygienemaßnahmen finanziell zusätzlich“, sagt Verbandspräsident Hermann Hutter.

    Kundenfrequenz
    Die Mehrheit der befragten Händler (72 Prozent) konnte in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung nur eine ausreichende oder sehr schlechte Kundenfrequenz verzeichnen.

    Herausgefordert werde der Einzelhandel derzeit zusätzlich durch die zahlreich verordneten Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht in Läden und im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV).

    Hygienmaßnahmen
    „Der Händler ist nicht nur verpflichtet, seine Mitarbeiter mit Masken auszustatten“, sagte Hagmann. „Darüber hinaus hat er erhebliche Hygienemaßnahmen durchzuführen, wie zum Beispiel die Installation von Plexiglasscheiben, die Desinfektion von Einkaufswagen und Körben am Haltegriff, um nur ein einige zu nennen, nicht zu vergessen die Einlasskontrollen.“ Diese Maßnahmen seien mit erheblichen Kosten verbunden.

    Entschädigungsfond
    „Über einen Entschädigungsfond für den Handel zum Ausgleich der Schäden, insbesondere den Umsatzeinbrüchen von 100 Prozent während der Zwangsschließungen und von 70 bis 80 Prozent nach Wiedereröffnung im Durchschnitt bei gleichbleibenden oder teils sogar höheren Kosten, müssen wir uns unterhalten“, erklärte Hagmann.

    Seit Wochen fordert der Verband einen staatlichen Entschädigungsfonds für den durch die Corona-Krise schwer getroffenen Einzelhandel. In einem Brief an die Landesregierung wurde gefordert, eine staatliche Garantie auch für den zwangsgeschlossenen Einzelhandel für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden auszurufen.

    Vorbild dafür sei ein neuer Nothilfefonds für die Gastronomie. Damit sollen Insolvenzen, die mittlerweile drohen, verhindert und Strukturen bewahrt werden. „Insgesamt ist mit Tausenden Insolvenzen im mittelstandsgeprägten Einzelhandel in Baden-Württemberg zu rechnen“, warnt Hagmann.

    vi

  • Außendienst bald wieder vor Ort

    HAMBURG // Beim Bekämpfen des Corona-Virus spielen die Kontaktbeschränkungen eine wesentliche Rolle. Bekanntlich gehört zum erfolgreichen Außendienst der persönliche Kontakt zum Kunden. Dies wurde befristet eingestellt.

    Internet und Videokonferenzen
    Beim Hamburger Tabak- und Zigarettenhersteller Reemtsma fand ab der zwölften Kalenderwoche (12. KW / 16. März) der gesamte Kundenkontakt durch den Außendienst virtuell statt. Alle Mitarbeiter der „Field Force“ bewältigten mit großem Engagement ihre Aufgaben der Kundenbetreuung, des Verkaufs und der Information vom Homeoffice aus, heißt es aus Hamburg. Im Zeichen von Internet mit Videokonferenz und mit Telefonaten gelten diese Einsätze als durchaus sinnvoller Ersatz. Die Frage nach Kurzarbeit stelle sich nicht. Aktuell plant Reemtsma die Wiederaufnahme seiner Kundenbesuche ab dem 4. Mai. Des Weiteren wurde der gesamte Außendienst mit speziellem Informationsmaterial für Sicherheits- und Hygienemaßnahmen ausgestattet, die sich allgemein und auf den Kundenkontakt beziehen. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogruppen werden darin berücksichtigt. Somit sind alle Mitarbeiter auf den Umgang und das Verhalten vor, während und nach dem Kundenbesuch vorbereitet. Zur Ausstattung gehören den Angaben zufolge Mund-Nasen-Schutzmasken sowie ausreichend Desinfektionsmittel für die Hände.

    Kundenbetreuung per Telefon
    Ähnlich äußerte sich British American Tobacco (BAT) Deutschland auf DTZ-Anfrage. „Gesundheit und Wohlergehen unserer Kunden und Mitarbeiter genießen absolute Priorität“, erklärte Andreas Thoma, Nationaler Verkaufsdirektor bei BAT Deutschland. Deshalb habe man verschiedene Maßnahmen getroffen: „Der Außendienst ist nicht im Markt, die Kundenbetreuung erfolgt von zu Hause aus per Telefon ohne Kurzarbeit. Darüber hinaus unterstützen wir die Arbeit im Homeoffice mit vielseitigen Tipps für die tägliche Kinderbetreuung, mit erweiterter Flexibilität bei den Arbeitszeiten, einer medizinischen Corona-Beratung durch unseren Betriebsarzt und Unterstützung zu IT-Themen online unter professioneller Anleitung“, so Thoma. Bekanntlich schlage das Herz des Außendienstlers für das direkte Gespräch mit Kunden und Konsumenten vor Ort. „Deshalb wird unser Außendienst schnellstmöglich mit der richtigen Schutzausrüstung wieder Kundenbesuche durchführen. Voraussetzungen sind, dass die Kollegen oder im Haushalt Lebende nicht zur Risikogruppe gehören. Auch muss die Betreuung von Kindern gewährleistet sein“, fügte er hinzu.

    Außendienst im Homeoffice
    Auch Zigarrenhersteller haben ab der 12. KW ihre Außendienstbesuche ruhen lassen. Produktion, Verwaltung und Logistik waren davon nicht betroffen. Von Kohlhase & Kopp (K & K), August Schuster sowie von Woermann Cigars war zu erfahren, dass lediglich die Außendienstmitarbeiter im Homeoffice aktiv beziehungsweise für Kurzarbeit gemeldet waren. Bei K & K und Schuster starteten die Besuche wieder in der 17. Woche (17. April), bei Woermann ist der Start für den 4. Mai (KW 19) geplant.

    kdp

  • Eingangskontrollen im Handel

    BERLIN // Wer die vielen Ordner vor Supermärkten, Drogeriefilialen oder Krankenhäusern sieht, könnte meinen, die Sicherheitswirtschaft gehört eher zu den Gewinnern der Krise. In der Corona-Krise greifen viele Geschäfte auf Sicherheitskräfte zurück – auch jene, die vorher keinen benötigten.

    Kontrollen durch Spezialisten
    Die Lockerungen der Einschränkungen zum Schutz vor Covid-19 erfordern eine zügige Aufstockung des Personals in und vor vielen Geschäften. „Die Wiedereröffnung einer großen Anzahl von Ladengeschäften ist mit Auflagen verbunden. Die Wenigsten der Unternehmen werden deren Einhaltung selbst kontrollieren und umsetzen können – hier kommen dann Ordnungs- und vor allem Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz“, so BDSW Hauptgeschäftsführer Harald Olschok in einer Pressemeldung. Es sei nun wichtiger denn je, dass für diese Tätigkeiten qualifiziertes Personal zum Einsatz komme.

    Gesetzliches Vorgaben
    Bei der Auswahl der Dienstleister, die die Zutrittsbeschränkungen, die Kontrolle der Hygienemaßnahmen in den Läden und auch die Kundenorganisation davor durchführen, sei es wichtig, zwischen Ordnungs- und Sicherheitstätigkeiten zu unterscheiden. „Für die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ist es unerlässlich, dass die Geschäfte ausschließlich Personal einsetzen, das die gesetzlichen Voraussetzungen des Gewerberechts erfüllt und für diese Aufgaben ausreichend qualifiziert sind. Nur dann können die Maßnahmen effektiv, sicher und rechtskonform umgesetzt werden“.

    Qualifikationen ausgesetzt
    Für problematisch hält der BDSW Hauptgeschäftsführer allerdings die weiterhin ausgesetzten IHK-Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen für Sicherheitspersonal. „Leider können unsere Unternehmen deshalb derzeit kein neues Personal für Sicherheitstätigkeiten einsetzen und müssen somit bei der Besetzung der sicherheitsrelevanten Positionen ausschließlich mit vorhandenem Personal aus freigewordenen Aufträgen arbeiten“, schildert Olschok die Situation der Branche.

    Auftraggeber gefordert
    Er hoffe, dass sich durch die kurzfristige Wiedereröffnung der Geschäfte keine Gelegenheit für schwarze Schafe bietet, die Dienstleistung untertariflich und mit nicht qualifiziertem Personal anzubieten. „Hier liegt es natürlich in der Hand der Auftraggeber, darauf zu achten, wen sie mit der Wahrung der Sicherheit und Ordnung in und vor den Geschäften betrauen“, so Olschok abschließend.

    BDWS empfiehlt Prüfung
    Laut BDSW-Pressesprecherin Silke Zöller im Gespräch mit der „Lebensmittelpraxis“ sollte ein Auftraggeber natürlich zunächst darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben für einen Sicherheitsdienstleister eingehalten werden – sprich, dass der Dienstleister für sicherheitsrelevante Tätigkeiten Personal einsetzt, dass mindestens die Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung mitbringt, zuverlässigkeitsüberprüft und gemeldet ist. Je nach Tätigkeit und gewünschter Aufgabenerfüllung können auch weitere Qualifikationen – wie beispielsweise eine Sachkundeprüfung – erforderlich sein. Dies sei aber von den Anforderungen des Auftraggebers an den Dienstleister abhängig, so Zöller. Des Weiteren sollte der Auftraggeber darauf achten, Dienstleister mit Erfahrung in dem entsprechenden Tätigkeitsfeld zu engagieren. Und, dass vorliegende Tarifverträge eingehalten werden, sagt Silke Zöller.

    pi

  • Corona-Pandemie: Bund und Länder beschließen Lockerungen

    MAINZ // „Unsere Strategie war immer, das Infektionsgeschehen so unter Kontrolle zu halten, dass für alle schwer Erkrankten ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind. Das ist uns gelungen und das bleibt auch unser Kriterium für die Lockerungen“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der mehrstündigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am Abend des 15. Aprils.

    „Wir haben durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen erreicht, die Infektionsgeschwindigkeit zu bremsen. Im März hat ein Erkrankter vier bis fünf Menschen angesteckt, heute liegt die Reproduktionsrate bei Neuansteckung bei eins. Wir haben durch die Sicherheitsmaßnahmen erreicht, dass heute mehr Menschen von Covid-19 wieder genesen als erkranken“, so Ministerpräsidentin Dreyer.

    Ausbreitungsgeschwindigkeit begrenzt
    Die Ausbreitungsgeschwindigkeit sei begrenzt, aber die Seuche noch nicht besiegt. Deshalb werde der Alltag noch lange durch den Kampf gegen das Coronavirus bestimmt. Gleichzeitig stehen man vor der Aufgabe, Schritt für Schritt das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und das Wirtschaftsleben wieder stärker aufzunehmen. Für sie sei es wichtig, sicherzustellen, dass die Lockerungen, die am 15. April beschlossen wurden, nicht zu einem Rückschlag führen. „Deswegen liegt allem zugrunde, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen. Das gilt besonders für vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deswegen stehen für uns überall dort, wo wir die Kontaktbeschränkungen lockern, Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen besonders im Mittelpunkt,“ so Malu Dreyer.

    Weiterhin Abstandhalten
    Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:
    [bul]Kontaktbeschränkungen bleiben: Die wichtigste Maßnahme bleibt Abstandhalten von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit. Dort soll man sich auch weiterhin entweder allein oder nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis 31. August 2020 untersagt.

    [bul]Ziel ist, die Verbreitung des Virus effektiv zu kennen und die Verbreitung zu verhindern, durch Ausbau der Kontaktnachverfolgung. Dafür soll eine digitale „contact tracing“ App zum Einsatz kommen und eine weitere Erhöhung der Testkapazitäten erreicht werden.

    [bul]Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung: Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztliche Vereinigung bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Länder und Einrichtungen werden daneben alle Anstrengungen unternehmen, selbst zu beschaffen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch im Inland unter Hochdruck Kapazitäten für entsprechende Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor Infektionen schützen.

    „Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht medizinischer) Alltagsmasken oder Community Masken in öffentlichen Räumen das Risiko von Infektionen reduzieren kann. „Insofern wird die Nutzung von sogenannten Alltagsmasken im ÖPNV und im Einzelhandel dringend empfohlen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

    [bul]Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden weiterhin nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Maßnahmen nicht zu einer vollständigen Isolation der betroffenen Personen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.

    Öffnung von Schulen und kleineren Geschäften
    [bul]Die Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen bedarf eines zeitlichen Vorlaufs, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderung organisiert werden können. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und ausgeweitet.

    Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen unmittelbar wieder stattfinden. Ab dem 4. Mai können prioritär auch die Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.

    Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

    In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

    [bul]Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen: Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch KfZ-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive wieder öffnen.

    [bul]Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt. Gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, kann gelebter Glaube, Kraft und Zuversicht spenden. Nach allem, was jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen bekannt ist, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Religionsgemeinschaften sollen zunächst nicht stattfinden.

    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Sport wird zusammen mit Ländervertretern das Gespräch mit Vertretern der Religionen aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzunehmen.

    Verantwortung für die Mitarbeiter
    [bul]Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen auch auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsgrundlage sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.

    [bul]Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dafür richten sie Kontaktstellen für die betroffenen Unternehmen ein.


    Reisewarnung und Quarantäne

    [bul]Um eine weitere Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben die Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung bleibt aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

    Für Ein- und Rückreisende bleibt weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der vorm Bund vorgegebenen Musterverordnung vom 8. April 2020 vorgesehen. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

    [bul]Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise gar nicht betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei mit den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab.

    [bul]Der Impfstoffentwicklung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS.CoV-2-Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlung dokumentiert und ausgewertet werden.

    Fazit der Ministerpräsidentin
    Als Fazit stellt Malu Dreyer fest: „Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten besser kontrollieren zu können. Es ist eine Lockerung in Phasen, weil wir jeweils überprüfen müssen, ob die neuen Lockerungen nicht zu einem zu hohen Infektionsanstieg führen. Deswegen werden wir etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik kontrollieren.“

    red

  • HDE unterbreitet Zehn-Punkte-Plan

    BERLIN // Der Einzelhandel bereitet sich auf die Zeit nach den wegen der Coronavirus-Pandemie erlassenen Ladenschließungen vor und macht in einem Zehn-Punkte-Plan deutlich, wo die Knackpunkte für die Branche liegen.

    Der Handelsverband Deutschland (HDE) betont gemeinsam mit seinen Landes- und Bundesfachverbänden vor allem die große Bedeutung bundesweit einheitlicher Regelungen, die die Händler weder wegen ihrer Branchenzugehörigkeit noch aufgrund der Größe ihrer Verkaufsflächen diskriminieren sollten.

    Einheitliche und klare Regelungen
    „Der HDE fordert von der Politik, die Öffnung aller Einzelhändler zu genehmigen, sobald dies gesundheitspolitisch vertretbar ist. Denn die Unternehmen verlieren durch die Ladenschließungen täglich einen Milliardenbetrag. An den derzeit geschlossenen Händlern hängen 1,7 Millionen Jobs. Wenn die Läden in den Innenstädten noch lange flächendeckend schließen müssen, droht eine gewaltige Pleitewelle“, warnt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Bei den Regelungen nach den Ladenschließungen gehe es vor allen Dingen um ein gut koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen.

    Die schrittweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb sollte nach einheitlichen, nicht-diskriminierenden Vorgaben für den gesamten Einzelhandel erfolgen. „Lockerungen der Ladenschließung dürfen sich nicht an Betriebsgrößen, Verkaufsflächen oder Einzelhandelsbranchen festmachen. Das führt ansonsten zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und kollektiver Verunsicherung“, so Genth weiter Der Handel brauche einheitliche, klare und unkomplizierte Regelungen.

    Konsumschecks und Innenstadtfonds
    Um die zuletzt auf einen historischen Tiefststand gesunkene Konsumstimmung wieder in Schwung zu bringen, fordern die Handelsverbände die Ausgabe von Konsumschecks für die Bürger sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. „Nach der Phase der Ladenschließungen muss die Bundesregierung der Binnenkonjunktur wieder auf die Beine helfen“, sagt Genth. Das unterstütze nicht nur den Handel, sondern auch den Dienstleistungssektor und die Industrie.

    Mit den Ladenschließungen geraten auch die Innenstädte in Gefahr. Deshalb setzen sich die Handelsverbände für die Zeit nach den Ausgangsbeschränkungen für zusätzliche Anreize ein. Genth: „Es braucht einen Innenstadtfonds, um die Innenstädte vor dem Ausverkauf zu schützen.“ Außerdem sollten die Städtebaufördermittel bis einschließlich 2021 ausgebaut werden.

    Sonntagsöffnung und Schutzmasken
    Außerdem dringt der HDE im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise auf eine völlige Freigabe der Sonntagsöffnung für den Rest dieses Jahres. Die Ladenöffnung an Sonntagen sollte befristet für das Jahr 2020 ohne Auflagen und Beschränkungen zugelassen werden, fordert der HDE von der Bundesregierung.

    Durch die Sonntagsöffnung bekämen insbesondere die von den staatlich verordneten Ladenschließungen besonders hart getroffenen Nicht-Lebensmittel-Händler die Chance, die verlorenen Umsätze zumindest teilweise zu kompensieren. Zudem könnten erweiterte Ladenöffnungszeiten dazu beitragen, das Kundenaufkommen besser zu verteilen und so die Hygienevorschriften und das Abstandsgebot besser einzuhalten.

    Darüber hinaus befürwortet der Handelsverband eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken in der Öffentlichkeit. „Durch die Anwendung klarer Verhaltensregeln und konsequenter Hygienemaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden kann die schrittweise Rückkehr zu einem geordneten Geschäftsbetrieb ab sofort ermöglicht werden", betonte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

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