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  • Logistikzentren sollen 24 Stunden öffnen

    BERLIN // Um Engpässe in der Corona-Krise zu verhindern, will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Logistikzentren länger offen halten, meldet die „Lebensmittel Praxis“. Diese sollten 24 Stunden lang aufbleiben können. Dazu sollen flexiblere Arbeitszeiten eingeräumt werden, heißt es weiter. Scheuer rede auch mit Kommunalverbänden darüber, die Nachtzulieferung von 22 Uhr bis 6 Uhr zu lockern.

    In diesem Zusammenhang war bereits das Sonntags-Fahrverbot für Lastwagen von Ländern gelockert worden. Der Handel sieht die Versorgung generell als gesichert an, dennoch führen Hamsterkäufe immer wieder zu Leerständen.

    Probleme im Lieferverkehr
    Hinzu kamen Probleme im Lieferverkehr. Infolge der neuen Grenzkontrollen in Europa war es zu einem Megastau etwa an der deutsch-polnischen Grenze gekommen, der sich bis zum Freitag vorerst aufgelöst hatte. Scheuer habe sich eingeschaltet, um den Stau zu beenden und viele Gesprächen mit der polnischen Regierung geführt, hieß es.

    red

    (DTZ 14/20)

  • Humanitäre Hilfe

    ELMSHORN // Seit Mitte der vergangenen Woche versorgen Mitarbeiter des Mineralölkonzerns Orlen Deutschland und der lokalen Star-Tankstellen gemeinsam mit Edeka-Angestellten gestrandete Lkw-Fahrer an der deutsch-polnischen Grenze mit Lebensmitteln und Getränken.

    Ein Team von 16 Mitarbeitern und zwölf Lieferwagen fahren die bis zu 65 Kilometer langen Staus an den Grenzübergängen Jedrzychowice, Olszyn und Frankfurt/Oder ab.

    Seit Tagen verteilen die Mitarbeiter unermüdlich Essen und Getränke an die festsitzenden Lastwagenfahrer. Edeka und die Star-Tankstellen vor Ort unterstützen die Aktion. So konnten die Fahrer schon mit über 25 Tonnen Lebensmitteln, 6000 Sandwiches und Getränken versorgt werden.

    Unterstützung angesichts der aktuellen Lage
    „Es ist toll zu sehen, wie dankbar die Lkw-Fahrer für unsere Unterstützung in der aktuellen Situation sind“, erklärte Orlen-Geschäftsführer Waldemar Bogusch. „Nur durch Solidarität, Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit schaffen wir es, diese schwierige Zeit zu meistern.“

    Die Situation an den deutschen Grenzübergängen hat sich inzwischen entspannt, dennoch beobachtet man bei Orlen die Lage in den kommenden Tagen. Das Unternehmen steht auch im Austausch mit den deutschen Grenzbehörden und der Bundespolizei. Sollte es wieder zu längeren Staus kommen, führt der Mineralölkonzern die Verteilaktion weiter. Auf der polnischen Grenzseite unterstützt die Konzernmutter PKN Orlen die Aktion.

    red

    (DTZ 14/20)

  • Heintz van Landewyck übernimmt Deutschland-Vertrieb für AG Snus-Produkte

    TRIER // Die AG Snus, einer der führenden Hersteller von Smokefree-Produkten aus Assens in Dänemark, übergibt seinen Deutschland-Vertrieb zum 1. April an die Heintz van Landewyck GmbH in Trier.

    Damit verantworten die Moselstädter die Distribution und Vermarktung der AG Snus Marken Ink, Sirius sowie der Nikotin-Pouches der Shiro-Reihe. Die Landewycker übernehmen in diesem Zusammenhang den Vertrieb von Arnold André aus Bünde. „Das gesamte Smokefree-Segment, nicht nur in Deutschland, haben wir immer im Blick gehabt. Besonders die Nikotin-Pouches liegen aktuell, nicht nur in Deutschland, im Trend“, sagt Stefan Morandini, Marketingleiter bei Heintz van Landewyck.

    Positiver Ausblick
    „Wir sehen der Zusammenarbeit mit unserem Partner AG Snus, trotz der aktuellen Allgemein-Lage, absolut positiv entgegen“, so Morandini. „Sirius und Shiro sind junge Produkte am deutschen Markt. Wir kennen Landewyck seit vielen Jahren und sind froh, dass wir einen kompetenten und erfahrenen Partner für unsere Produkte gefunden haben. Gemeinsam werden wir den Distributionsausbau unserer Produkte in Deutschland vorantreiben“, ergänzt Henrik Kramer Sales Export Manager bei AG Snus.

    Trier ist erreichbar
    Ab dem 1. April nehmen die Mitarbeiter des Trierer Kunden-Service ([link|mailto:bestellung@landewyck.de]bestellung@landewyck.de[/link], Tel. 0651 8265-127) Aufträge entgegen und können auch bei Fragen rund um das Produkt-Segment weiterhelfen. In diesem Zusammenhang weist Stefan Morandini darauf hin, dass trotz der momentanen Allgemein-Lage alle Bereiche von Heintz van Landewyck in Trier ohne Einschränkungen arbeiten. Auch bleiben die Bürozeiten hinsichtlich Erreichbarkeit unverändert.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Tabakläden dürfen öffnen

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat auf sein Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und an die Ministerpräsidenten mittlerweile aus verschiedenen Bundesländern Antwort erhalten.

    Privilegierte Verkaufsstellen
    Demnach bleiben die Tabakläden in Mecklenburg-Vorpommern generell geöffnet. Wörtlich heißt es seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich von den privilegierten Verkaufsstellen des § 1 Abs. 1 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung, unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, erfasst, so dass die Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen sind.“

    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. In Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind. Das sieht Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus der Hessischen Landesregierung vom 20. März 2020 vor.

    Lage uneinheitlich in NRW
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen (NRW) uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um, Kioske` handele.“

    Kontext „Lebensmittel“
    In seinem Schreiben hatte der BTWE unter anderem darauf hingewiesen, dass Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ gehören und im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt werden. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Leipziger Bahnhofsbuchhandlung wieder offen

    BERLIN / LEIPZIG // Knapp 24 Stunden nach der Schließung durch das Ordnungsamt darf die Bahnhofsbuchhandlung Ludwig am Leipziger Hauptbahnhof heute in der Mittagszeit wieder öffnen. Zeitungen und Zeitschriften – die Bahnhofsbuchhandlung hält mehr als 7000 Präsenztitel vor – dürfen nach dem heutigen Bescheid des Ordnungsamtes dann wieder verkauft werden. Die Buchabteilung bleibt geschlossen.

    Präsenz an Bahnhöfen
    Die Bahnhofsbuchhandlung Ludwig gehört zur Unternehmensgruppe Dr. Eckert mit rund 350 Standorten, darunter mehr als 250 eigengeführte Geschäfte in den Bereichen Presse, Buch, Tabak und Convenience: Bahnhofsbuchhandlungen der Marke Ludwig, Pressefachgeschäfte der Marke Eckert, Tabakwarenfachgeschäfte der Marke Barbarino und T.H.Kleen sowie Convenience Stores unter den Labels Adam’s und ServiceStore DB. Die meisten Geschäfte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert befinden sich an Bahnhöfen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Tabacum schließt vorübergehend

    STUTTGART // „Ich finde, dass jeder seinen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beitragen muss“, sagt Siegfried Schäble, Inhaber des Stuttgarter Fachgeschäfts Tabacum und der Casa del Habano.

    Er hat sich deshalb dazu entschieden, das Ladengeschäft für den Publikumsverkehr bis auf weiteres zu schließen. Seine Kunden können über den Tabacum-Web-Shop (www.tabacum.de) und den Casa-Web-Shop (www.casadelhabano-stuttgart.de) einkaufen.

    red

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    Das renommierte ifo-Institut hat seine Prognose für Deutschland für das laufende und das kommende Jahr neu berechnet. Wenig überraschend kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss: „Die deutsche Wirtschaft schrumpft in diesem Jahr.“ Allerdings fällt das Szenario im Gegensatz zu anderen Visionen weniger dramatisch aus: Aufs Gesamtjahr betrachtet könnte, so das ifo, das Bruttoinlandsprodukt um 1,5 Prozent sinken, 2021 dann um 3,7 Prozent nach oben schießen. Klingt gut, hilft aber nicht dabei, dass Unternehmen und Bürger 2020 erst einmal überstehen müssen.

    Exponentieller Zuwachs
    Eine der großen Ungewissheiten ist derzeit der exponentielle Zuwachs der Corona-Erkrankten. Sie alle kennen das Märchen vom Bauern, dem Reis und dem indischen Kaiser Sessa. Der Monarch wollte einen Höfling belohnen. Dieser erbat sich ein Reiskorn für das erste Feld eines Schachspiels, danach jeweils die immer wieder verdoppelte Anzahl. Da Sessa keine exponentiellen Funktionen kannte, willigte er ein – und musste feststellen, dass aller Reis seines Reichs nicht ausreichte, um die Ehrenschuld zu begleichen. Und so ähnlich, fürchten manche Auguren, könnte es auch bei Corona zugehen. So erklärte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus jüngst, es habe 67 Tage gedauert, bis die ersten 100.000 Fälle bestätigt waren, elf Tage für die zweiten 100.000 und nur vier Tage für die dritten 100.000 Fälle. Dramatisch? Klingt so, ja. Nun hat jedoch ein Mediziner aus Mainz – nicht irgendeiner, sondern ein Professor mit zwei Doktortiteln von der Johannes-Gutenberg-Universität – sich zu Wort gemeldet. Kernaussage: „Es liegt in der Natur der Exponentialrechnungen, dass diese Rechnungen mit exponentiellen Fehlern behaftet sind. Wenn man sich bei den Eingangsbedingungen, mit denen die Formeln gespeist werden, ein bisschen irrt, enthält die Rechnung einen sich exponentiell fortpflanzenden Fehler.“ Er geht davon aus, dass die Situation – zumindest in Deutschland – handhabbar bleibt. Hoffen wir, dass er recht behält.

    Branche braucht klarere und eindeutige Vorgaben
    Für unsere Branche sind jedoch zeitnah andere Fragen entscheidend. Viele Händler wissen nicht, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Über Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits gestern berichtet. In Nordrhein-Westfalen und Thüringen ist der Tabakwaren-Einzelhandel zwar nicht ausdrücklich in den Ausnahmen genannt, laut BTWE haben jedoch Ordnungsämter einzelnen Händlern ausdrücklich erlaubt, Tabak und Lotto anzubieten. Da wäre es wünschenswert, wenn aus den Fachabteilungen klarere und eindeutige Vorgaben kämen.

    Kommen Sie gesund durch diese Wochen!

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • Zeitschriftenverkauf bleibt erlaubt

    KÖLN // Von den aufgrund der Corona-Epidemie seitens der Behörden verhängten Ladenschließungen bleiben Geschäfte, die Zeitschriften verkaufen, ausgenommen. Eine entsprechende Mitteilung gab die Bundesregierung am 19. März heraus.

    In den ursprünglichen Leitlinien zur Bekämpfung der Epidemie vom 16. März war – neben einigen anderen Branchen – ausdrücklich lediglich der Zeitungsverkauf, nicht aber der Zeitschriftenverkauf von den Ladenschließungen ausgenommen worden. Das hatte teils zu Irritationen in der Pressevertriebsbranche geführt.


    Aktuelle Ausnahmesituation

    Die nun erfolgte Präzisierung begrüßte der Gesamtverband Pressegroßhandel in Köln. "Wir danken der Bundespolitik für die Klarstellung", erklärte Hauptgeschäftsführer Kai-Christian Albrecht. Die Presse und der Pressevertrieb erfüllten gerade in der aktuellen Ausnahmesituation eine für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe, um die Versorgung vor Ort mit verlässlichen Nachrichten, Hintergründen und Kommentierungen zu gewährleisten.

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften über den Pressegroß- und Einzelhandel erfordere außerordentliche Anstrengungen von allen Beteiligten, laufe aber insgesamt vergleichsweise störungsfrei, teilte Albrecht zudem mit. Die Lieferketten seien stabil.

    vi

    (DTZ 14/20)

  • Corona-Virus: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

    BERLIN // Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zählt in einem Acht-Punkte-Programm auf, was der Handel braucht, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?

    Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen (1)
    Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

    Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen (2)
    Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.

    Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden (3)
    Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.

    Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen (4)
    Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein.

    Gewerbemieten des Handels aussetzen (5)
    Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten.
    Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.

    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung (6)
    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
    Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben.
    Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von aktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann.

    Flächendeckende Logistik erleichtern (7)
    Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.

    Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten (8)
    Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.

    Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Schließungen bei John Aylesbury

    MÜNCHEN // Von den dramatischen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist auch die John-Aylesbury-Gruppe betroffen. Deshalb hat von den 47 Mitgliedern die Hälfte ihre Fachgeschäfte vorübergehend geschlossen (Stand 20. März).

    „Ob man noch öffnen darf oder nicht, wird in den Regionen unterschiedlich gehandhabt und ist nicht selten Auslegungssache der Behörden vor Ort“, berichtet Peter Dersche, Geschäftsführer der John Aylesbury GmbH. Einige Fachhändler hätten auch von sich aus ihre Ladenlokale dicht gemacht, um nicht zur Verbreitung des Virus beizutragen.

    Bei jenen Mitgliedern, die noch offen haben, handelt es sich überwiegend um Geschäfte, die größere Zeitschriften-Sortimente führen (die ausdrücklich noch verkauft werden dürfen) und beziehungsweise oder Produkte des täglichen Bedarfs.

    Frequenz rückläufig
    Generell ist zu beobachten, dass die Frequenz in den noch geöffneten stationären Läden spürbar zurückgegangen ist. Davon profitiert aber der Online-Handel nicht in dem vielleicht erwarteten Maß. „Das Online-Geschäft steigt nicht exorbitant, sondern bewegt sich weitgehend auf dem vorherigen Niveau“, sagt Dersche.

    Als erfreulich bezeichnet er es, dass verschiedenen John-Aylesbury-Mitgliedern Entgegenkommen bei der Ladenmiete seitens ihrer Vermieter signalisiert wurde. Niedrigere Mieten oder sogar das Ladenlokal in eigenen Räumen helfen, die Krise zu überstehen.

    da

    (DTZ 14/20)