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  • Hauser übernimmt Bera-Vertrieb

    AUGSBURG / HALTERN AM SEE // Der RBA-Anbieter Hermann Hauser übernimmt ab sofort die Vertriebsaktivitäten von Bera.

    Die Chance für die Augsburger in der Übernahme des regionalen RBA-Händlers liegt nach Firmenangaben in der Attraktivität des Bera-Kundenstamms in Nordrhein-Westfalen.

    Dabei hat Hauser den Ausbau des Vertriebs für seine Zigarettenmarken King und Corset im Blick. Außerdem ergeben sich für klassische RBA-Produkte neue Vertriebswege, heißt es aus Ausgsburg.

    red

  • Mietern wird geholfen

    MAINZ // Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen bleiben in Deutschland viele Geschäfte teilweise oder komplett geschlossen. Selbstständige beklagen Verluste durch die Zwangsschließungen. Was passiert, wenn man aufgrund der ausbleibenden Einkünfte die Miete nicht mehr zahlen kann?

    Was ist mit meiner Miete?
    Mit diesem Thema haben sich in den vergangenen, durch das Coronavirus geprägten Wochen leider auch viele Tabakfachhändler auseinandersetzen müssen. Sie fragten sich etwa: Was ist mit meiner Miete? Schulde ich den Mietzins, auch wenn ich die Räumlichkeiten gar nicht benutzen kann? Habe ich zumindest Anrecht auf eine Mietzinsreduktion oder könnte ich allenfalls – wenn ich auch nach der Krise keine Perspektiven mehr für diesen Standort sehe – vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen? Und falls sich herausstellt, dass ich weiter zahlen muss: Kann ich beim Vermieter auf Kulanz hoffen? Oder gibt es sogar die Möglichkeit, dass der Staat für meine Miete aufkommt, wenn ich es vorübergehend selbst nicht kann?

    Schutz vor Kündigungen
    Dazu hat nun die Bundesregierung etwas erlassen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem Mieter vor Kündigungen in Folge der Covid-19-Pandemie geschützt werden sollen.

    Vorgesehen ist, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020, also sechs Monate lang, ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter hat bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen. Dies bedeutet schnellen und unbürokratischen Schutz für die Mieter.

    Gespräch suchen
    Wichtig ist, darin sind sich alle Experten einig, das Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen. Nicht ratsam ist es, die Miete ohne vorangegangenes Gespräch nicht zu zahlen. Das nicht nur, weil ein kooperativer Weg in jedem Fall die bessere Lösung ist: Der Mieter riskiert damit, eine Abmahnung. Aber: Der Konkurs eines Mieters bedeutet für den Vermieter nicht nur, dass keine Mietzinsen mehr fließen. Die Lokalität steht ihm auch für längere Zeit nicht zur Verfügung, denn die amtlichen Verfahren können Monate in Anspruch nehmen. Auch Nachmieter werden sich derzeit kaum schnell finden lassen.

    Gemeinsam Lösungen finden
    Mieter und Vermieter sitzen weitgehend im selben Boot. Dies macht die Frage nach der geltenden rechtlichen Situation zwar nicht überflüssig, aber es entschärft sie doch deutlich. Der Schaden für alle kann am ehesten in Grenzen gehalten werden, wenn Mieter und Vermieter die Situation gemeinsam regeln.

    kh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    manchmal bin ich dieser Tage genervt. Genervt vom täglichen Blick auf die Zahlen, von dem auch ich mich nur schwer freimachen kann. Wo gab es die größten Fallzunahmen? Welches Land hat die mieseste Sterbestatistik wegen Corona? Dabei vergessen wir häufig, dass gerade hinter den Verstorbenen meist nicht nur berührende Einzelschicksale stehen, sondern auch Angehörige und Freunde, die trauern. Vielleicht sollten wir ab und zu innehalten und an diese Menschen denken.

    Schiefes Bild
    Was mich ebenfalls nervt: der derzeitige Hang, Begriffe (wieder) einzuführen. Wer hat sich bloß diesen Schwachsinn mit der „Bazooka“ ausgedacht?! Nicht nur, dass es sich um einen unangebrachten militärischen Begriff handelt – es wird auch noch ein schiefes Bild benutzt. Passender wäre wohl eher etwas wie die (finanzielle) „Streubombe“. Aber das scheint dann doch wieder zu negativ belastet… Und warum sprechen wir plötzlich vom „Social Distancing“? Wieso wird die verschleiernde „Triage“ wieder ausgegraben? Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele.

    Unbürokratische Hochform
    Die Politik ist kein Unternehmer. Auch wenn aktuell viele Menschen das gerne so hätten. Die Verantwortung für die eigene Firma bleibt jedoch beim Inhaber. Und diese – zumindest diejenigen, mit denen ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe – finden das auch gut so. Die Aufgabe der Politik und insbesondere der Verwaltung ist es, den Unternehmern gerade in der Krise zur Seite zu stehen. Dass da auch Ämter zur unbürokratischen Hochform auflaufen können, ist mehr als erfreulich. So berichtet ein Unternehmer aus Berlin, er habe seine kleine Firma unkompliziert und schnell am Telefon beim Arbeitsamt registrieren lassen können. Und der Mitarbeiter sei obendrein noch sehr freundlich gewesen. Und det in Balin!

    Wechsel der Maxime
    Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit einem führenden Vertreter unserer Branche. Er mahnte, auch in Deutschland müssten wir uns Gedanken machen, wie lange der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor dem ökonomischen Überleben eines ganzen Landes bestehen bleiben könne. Ethiker, Politiker, Mediziner und viele andere diskutieren das bereits. Ein Wechsel der Maxime wäre ein gigantischer Schritt. Andere Nationen sind da viel weiter. In Frankreich etwa werden Corona-Kranke über 80 Jahre nicht mehr beatmet.

    Die Bundesregierung hat spät, aber womöglich nicht zu spät gehandelt. Deshalb könnte uns dieser absolute soziale Katastrophenfall erspart bleiben.

    Und um sie nicht mit so schwarzen Gedanken in den Tag zu entlassen: Öffnen Sie zwischendurch einfach mal ein Fenster und lauschen Sie ins Freie. Der Verkehrslärm hat deutlich abgenommen, das Zwitschern der Vögel untermalt das kalte, aber sonnige Frühlingswetter. Grundsätzlich ist das Leben schön!

    Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

  • Tabakläden dürfen oft öffnen

    KÖLN // Aktuell trägt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zusammen, welche Regeln für Tabakwarenfachgeschäfte in welchen Bundesländern gelten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Mecklenburg-Vorpommern
    Für Mecklenburg-Vorpommern teilt das Wirtschaftsministerium mit: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich (…) von den Geschäftsschließungen nicht betroffen.“

    Thüringen
    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. Und in Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden ebenfalls zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind.

    Hansestadt Hamburg
    In der „Auslegungshilfe“, die die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg veröffentlicht hat, sind Kioske ausdrücklich als Geschäftsbetriebe, die öffnen dürfen, gekennzeichnet.

    Nordrhein-Westfalen
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um ,Kioske‘ handele.“

    Ordnungsbehörden in NRW
    Das bestätigt auch Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen: „Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit ihrer Verordnung um: Die einen schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund, dass ,Lotto‘ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll“, so Buller. Andere wiederum würden nur den Verkauf von Lotto verbieten. Und dann gebe es jene Städte, die ihre Verfügungen schon wieder aufgehoben hätten. Buller hat die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW darauf hingewiesen, dass die mehr als 3300 Lottoverkaufsstellen im Land regulärer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf, wie Tabak, Presseerzeugnisse, Getränke, Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr, Postdienstleistungen und zum Teil Nahversorger sind.

    BTWE: Tabakwaren gehören in den Kontext „Lebensmittel“
    Das unterstreicht auch BTWE-Präsident Torsten Löffler. Tabakwaren gehörten unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    Unterdessen hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erläutert, unter welchen Umständen „Mischbetriebe“, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht Essenzielles verkaufen – etwa Kioske oder Lotto-Annahmestellen – öffnen dürfen. Das gelte, wenn der „erlaubte Sortimentsteil“ (nicht Tabak!) überwiegt – und dann für alle Produkte.

    da

  • Brüssel lässt prüfen

    BERLIN / BRÜSSEL  // Die Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes liegt jetzt in Brüssel. Bis zum 24.  Juni – also im Rahmen der dreimonatigen Stillhaltefrist – sind noch Änderungen möglich. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – falls ein geordneter parlamentarischer Prozess in der aktuellen Situation überhaupt möglich sein sollte.

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist die nun vorliegende Fassung eine ganze Reihe von Änderungen auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass Schaufenster des Fachhandels vom Außenwerbeverbot nicht umfasst werden.

    Übergangsfrist geplant
    Mit Blick auf nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten ist jetzt eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits am Markt sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden. Ebenfalls für die E-Branche wichtig ist der Hinweis, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Nachfüllbehälters sich auf alle Flüssigkeiten bezieht, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind – also etwa auf die sogenannten Basen.

    Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach fünf Jahren zur Wirksamkeit des Gesetzes Stellung nehmen.

    Die Notifizierung kann auf der Website der Europäischen Kommission unter der [link|https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=149] Nummer 2020 / 149 / D[/link] eingesehen werden.

    red

  • Arbeitsschutz an der Verkaufstheke für Kiosk und Co

    LANGENFELD // Acrylglas-Stellwände am Verkaufsort schützen besser vor dem ungewollten Übertragen des Virus durch Tröpfchen, wie sie beim Sprechen, Niesen oder Spucken entstehen.

    Die transparenten Schutzwände des Display-Herstellers Deinzer spenden sowohl Kunden als auch Mitarbeitern mehr Sicherheit im gegenseitigen Umgang, ohne dabei die Kundenansprache zu beeinträchtigen. Das Bezahlen und die Warenausgabe erfolgen durch eine in der Scheibe mittig ausgesparte Durchreiche.

    Die Langenfelder bieten den Nies- und Spuckschutz speziell für Einzelhandelsläden, Kioske und Tankstellen in standardisierter Größe an.

    Weitere Informationen unter: [link|http://www.deinzer.de]www.deinzer.de[/link].

    red

    (DTZ 14/20)

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

    FRANKFURT // Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und ihre Finanzierungspartner bündeln vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Kräfte: Die Förderkredite, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, leiten die deutschen Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

    Die KfW stellt ab sofort die bestehenden [link|https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html]Programme [/link] zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 90 Prozent des Kreditvolumens).

    Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Corona zum Trotz – Osterkampagne „Wir verkaufen weiter!“

    KÖLN // Um zu überleben, sind Händler mehr denn je auf ihre lokalen Kunden angewiesen und das müssen sie jetzt kommunizieren. Der BTWE, der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels, startet vor diesem Hintergrund eine Osterkampagne, um aktiv den Verkauf zu bewerben.

    Die Händler erhalten dazu eine Muster-Pressemitteilung mit Tipps und Hinweise, so dass sie pünktlich zum Ostergeschäft bei ihrer Zeitung, Anzeigenblatt und dem lokalen Radio- und Fernsehsender aktiv werden können.

    Die Idee: Viele Händler müssen zwar ihre Geschäfte schließen, bleiben aber per Lieferdienst aktiv. Sie sollten zu Bestellungen über WhatsApp, per Telefon, per E-Mail, über ihren Webshop sowie Plattformen aufrufen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es bei Franziska Köster unter [link|mailto:btwe@einzelhandel-ev.de]btwe@einzelhandel-ev.de[/link].

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Rheinland-Pfalz sagt Milliardenhilfe zu

    MAINZ // Rheinland-Pfalz bringt wegen der Corona-Krise finanzielle Unterstützung auf den Weg. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Das Landeskabinett habe sich mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ auf einen sehr hohen Nachtragshaushalt geeinigt.

    Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen. In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.

    Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit
    „Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Nachtragshaushalt diene aber zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund eine Milliarde Euro.

    Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

    Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten:
    [bul]9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

    Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    [bul]15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

    Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    [bul]Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Die Furcht vor Corona treibt manchmal wirklich skurrile Blüten. Während eines Spaziergangs, berichtet eine Bekannte, sei sie durch einen schmalen Hohlweg gekommen, durch den ihr ein Paar mittleren Alters entgegenkam. Sie wollte zügig passieren, die beiden anderen krabbelten hektisch den steilen Hang empor. In Berlin dagegen scheint der Umgang mit den Viren immer noch gelassen. Auf Nachfrage eines Bürgers teilte die Polizei entspannt mit: „Tinder Dates laufen nach unserer Erfahrung in der Regel zu zweit ab. Und meist geht es dabei ja auch nur ums Reden.“ Naja.

    In Bayern ist vieles anders
    Mein täglicher Blick in die Bundesländer bringt heute nur eine – nicht ganz neue – Erkenntnis: In Bayern ist vieles anders. So heißt es aus dem Wirtschaftsministerium des Freistaats: „Dominiert der verbotene Teil des Sortiments, dürfen nur ausdrücklich erlaubte Dinge verkauft werden.“ So dürften etwa Tabakläden, die sonst überwiegend Tabak verkaufen, aktuell nur noch Zeitungen verkaufen. Wir halten Sie über weitere Hinweise aus den Bundesländern natürlich auf dem Laufenden.

    Strukturieren Sie Ihre Tage
    Schließlich noch mein Appell: Strukturieren Sie Ihre Tage, ob Sie nun im Homeoffice sitzen oder gar nichts tun können. Nutzen Sie das schöne Wetter zu (erlaubten) Spaziergängen – vielleicht, um Pläne zu schmieden, wie Sie mit Ihrem Business die nächsten Wochen überstehen. Denn es dürfte vier soziale Entwicklungen geben: ein Ansteigen häuslicher Gewalt, möglicherweise eine Zunahme der Suizidrate, deutlich mehr Scheidungen und – in einer Zeit, in der wir hoffentlich auf eine abgeschlossene Corona-Zeit zurückblicken können – einen wahren Baby-Boom. Ein wenig von der Rolle zu sein, ist allerdings nur natürlich. So erklärt die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie: „Dass Sie in der Quarantäne mit Ihren Tieren, Pflanzen oder Haushaltsgeräten reden, ist völlig normal. Deswegen müssen Sie sich nicht bei uns melden. Eine fachliche Hilfe sollten Sie erst aufsuchen, wenn diese anfangen, Ihnen zu antworten.“

    Ich wünsche uns allen starke Nerven, die nötige Gelassenheit und gute Gesundheit. Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)