MAINZ // Rheinland-Pfalz bringt wegen der Corona-Krise finanzielle Unterstützung auf den Weg. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Das Landeskabinett habe sich mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ auf einen sehr hohen Nachtragshaushalt geeinigt.
Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen. In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.
Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit
„Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Nachtragshaushalt diene aber zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund eine Milliarde Euro.
Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:
Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten:
[bul]9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
[bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.
Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
[bul]15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
[bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.
Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
[bul]Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.
pi
(DTZ 14/20)
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