Schlagwort: Krise

  • Jobmarkt fängt sich

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat sich gefangen und liegt nach einem Rückgang von 0,1 Punkten im Vergleich zum Vormonat nun bei 101,0 Zählern. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bleibt damit weiter über der neutralen Marke von 100. Das europäische Barometer geht dagegen weiter zurück und landet bei 100,6 Punkten, ein Rückgang um 0,5 Zähler.

    Arbeitsmarktentwicklung abgeschwächt
    „Infolge der Energiekrise hat sich die Arbeitsmarktentwicklung abgeschwächt. Aber die Talsohle bei den Aussichten für die weitere Arbeitsmarktentwicklung könnte jetzt erreicht sein“, berichtet Enzo Weber vom IAB. Die Komponente zur Vorhersage der Beschäftigung des IAB-Arbeitsmarktbarometers sank um 0,1 Punkte. Sie bleibt mit 104,0 Punkten aber auf hohem Niveau und zeigt weiter eine Zunahme der Beschäf‧tigung an. Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit blieb nach vier Rückgängen in Folge bei 98,0 Punkten konstant, das heißt, es wird weiter eine ungünstige Entwicklung erwartet. Die Jobchancen von Arbeitslosen bleiben deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau. Weber befürchtet, dass sich die Arbeitslosigkeit verfestigt: „Der Abbau der Arbeits‧losigkeit ist auch bei hohem Arbeitskräftebedarf kein Selbstläufer“.

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  • Immer weniger Auszubildende

    NÜRNBERG // In der Corona-Krise sind sowohl die Zahlen der von der Bundesagentur für Arbeit monatlich ausgewiesenen dualen Ausbildungsstellen als auch die der Bewerber ab dem zweiten Quartal 2020 gegenüber 2019 deutlich zurückgegangen. Dabei sank die Zahl der Bewerber stärker als das Stellenangebot. Im zweiten Jahr der Pandemie gab es den stärksten Rückgang bei der Zahl der erfolgreichen Vermittlungen in eine Ausbildung. Das geht aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Anzahl neuer Ausbildungsverträge sinkt
    Zugleich sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge deutlich. Diese Entwicklung deutet aufzunehmende Passungsprobleme hin. „Mögliche Gründe hierfür können etwa die fehlende Übereinstimmung zwischen angebotenen Stellen und beruflichen Wünschen von Ausbildungsinteressenten oder zwischen dem regionalen Angebot und der regionalen Nachfrage sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Weitere Gründe sind, dass die Qualifikationen der Bewerbenden nicht dem Anforderungsprofil der Betriebe entsprechen oder dass junge Menschen Alternativen im tertiären Bildungsbereich, beispielsweise den Besuch einer Fachhochschule, vorziehen“, ergänzt Anna Heusler, Mitautorin der Studie.

    Starke Rückgänge zeigen sich vor allem in Berufen, die besonders von der Corona-Krise betroffen waren, beispielsweise in den Bereichen „Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus” sowie „Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung”. Mit dem Rückgang, der bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Bewerber und der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge während der Krise setzt sich ein Trend fort, der schon vor der Pandemie begonnen hatte.

    Dagegen nahm die Zahl, der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten betrieblichen Ausbildungsstellen längerfristig zu und ging erst mit Beginn der Pandemie zurück. „Pandemiebedingt erschwerte sich nicht nur die Kontaktaufnahme zwischen Ausbildungsinteressierten und Betrieben, sondern auch zwischen potenziellen Bewerbenden und den Arbeitsagenturen. Das beeinträchtigte die Aktivierung und Vermittlung von Jugendlichen“, so Anna Houštecká, Mitautorin der Studie.

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  • Deutsche arbeiten wieder mehr

    NÜRNBERG // Das Arbeitsvolumen stieg im zweiten Quartal 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal 2021 um ein Prozent auf 14,5 Milliarden Stunden. Das geht aus der jüngsten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Die Zahl der Erwerbstätigen verzeichnete im zweiten Quartal 2022 einen deutlichen Anstieg von 664 000 Personen gegenüber dem Vorjahresquartal 2021 und liegt mit 45,5 Millionen über dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie im ersten Quartal 2020. Pro beschäftigter Person betrug die Arbeitszeit im zweiten Quartal 2022 durchschnittlich 319,3 Stunden. Damit zeigt sich ein Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

    Omikron & Co. sorgen für Rückgang
    „Wegen des Beschäftigungsaufschwungs werden in Deutschland wieder fast so viele Stunden gearbeitet wie vor der Pandemie. Die Omikron-Welle und andere Infektionen sowie der Teilzeit-Boom lassen die geleistete Arbeitszeit pro Kopf aber trotz des Rückgangs der Kurzarbeit sinken“, berichtet Enzo Weber vom IAB. Nach vorläufigen Hochrechnungen ging die Kurzarbeit im zweiten Quartal 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal um 1,78 Millionen auf nun 390 000 Arbeitnehmer deutlich zurück. Der Krankenstand lag im zweiten Quartal 2022 mit 5,18 Prozent deutlich über dem des Vorjahresquartals von 4,11 Prozent.

    Die Teilzeitquote ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,3 Prozentpunkte gestiegen und lag bei 38,8 Prozent. Damit hat sie ihren Höchstwert vom zweiten Quartal 2019 wieder erreicht. „Das liegt auch an einem Beschäftigungszuwachs gerade in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen oder dem Sektor Erziehung und Unterricht“, erklärt IAB-Forscherin Susanne Wanger. Damit hat die Teilzeitquote das Vorkrisenniveau wieder erreicht.

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  • Arbeitsmarkt weiter positiv

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer lag im August bei 101,3 Punkten und damit im Vergleich zum Juli um 0,6 Zähler niedriger. Dennoch befindet sich der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) weiterhin über der neutralen Marke von 100, was positive Aussichten signalisiert. „Der Krieg in der Ukraine zieht die Konjunktur nach unten, es ist mit zähen Auswirkungen zu rechnen“, berichtet Enzo Weber vom IAB. Zusätzliche Risiken durch eine mögliche Verschärfung der Energiekrise bleiben bestehen.


    Nachfrage nach Arbeitskräften groß

    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers sank im Vergleich zum Juli um 1,3 Zähler deutlich, befindet sich mit 104,5 Punkten aber immer noch auf gutem Niveau. Die Arbeitsagenturen rechnen weiter mit einem Wachstum der Beschäftigung.

    Der Arbeitskräfteknappheitsindex des IAB, der Schwierigkeiten bei Stellenbesetzungen widerspiegelt, erreichte im August einen neuen Höchststand. Das deutet darauf hin, dass es immer schwieriger wird, passende Arbeitskräfte zu finden, was auch das Beschäftigungswachstum hemmt. Dabei erwarten die Agenturen aufgrund dieser Knappheit meist keine negativen Beschäftigungseffekte der Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober. „Der boomende Arbeitsmarkt bekommt einen Dämpfer, aber der Bedarf an Arbeitskräften bleibt enorm“, erklärt Weber. „Erholung von der Corona-Krise, Energiewende, demographischer Wandel – all das führt zu drängenden Engpässen.“

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  • BDTA führt Tradition weiter

    DRESDEN // Nach einem Intermezzo 2021 in Dortmund knüpfte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) an die eigene Tradition an und veranstaltete 2022 seine Jahrestagung wieder im „Taschenbergpalais Kempinski“ in Dresden. An der BDTA-Veranstaltung nahmen neben den Mitgliedern auch Gäste aus der Industrie sowie Zulieferer aus dem Automatengewerbe teil.

    Ungewöhnliche Umstände
    Der BDTA-Vorsitzende Michael Reisen-Hall hieß anlässlich der Eröffnung der Unternehmertagung die 140 Veranstaltungsteilnehmer herzlich willkommen. Er blickte zu Beginn seiner Einführungsrede auf die ungewöhnlichen Umstände zurück, die nicht nur die Branche, sondern die ganze Welt aktuell betreffen: „Der Respekt vor dem Corona-Virus wuchs – aber die Angst schwand. Nun sehen wir uns mit der Ukraine-Krise vor neuen Herausforderungen gestellt. Die Sanktionsmaßnahmen der Nato-Staaten bedeuten Kostensteigerungen auf allen Gebieten eines Unternehmens. Gerade in dieser politisch unruhigen Zeit, die nicht nur persönliche, sondern im höheren Maße volkswirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen wird, ist die Solidarität innerhalb der gesamten Tabakwarenbranche mehr denn je gefragt.“ Reisen-Hall blickte zum Ende seiner Einführungsrede auf einen für den Handel zufriedenstellenden Marktverlauf 2021 zurück.

    Der stellvertretende BDTA-Vorsitzende Paul Heinen griff ebenfalls den derzeitig herrschenden Krieg in Osteuropa auf und zeigte darauf bezugnehmend, inwiefern sich der Verbraucherpreisindex von 1950 bis 2021 veränderte und durch historische (Öl-)Krisen beeinflusst wurde.

    Track & Trace
    Im Anschluss bewertete Heinen das Jahr 2021 und konstatierte eine professionelle Performance der Großhandelsbranche, begünstigt durch die Effizienzsteigerungsprozesse der vergangenen 20 Jahre. Besonders deshalb sieht Heinen den Tabakwaren-Großhandel für die Zukunft gut aufgestellt. Regulatorische Herausforderungen wie das Einführen des sogenannten Track & Trace, des Systems zur Rückverfolgbarkeit bis zur einzelnen Packung, wurden mit großer Konsequenz dargestellt. Der BDTA sei ungeachtet politischer Bewegungen und Veränderungen aufgrund seiner zuverlässigen Mitgliederbasis ein starker unabhängiger Verband, heißt es. Ferner zeigten die derzeit laufenden Investitionen in die kontaktlose Altersverifikation und Zahlung am Automaten mit Online-Backup die Zukunftsorientierung der Branche.

    Abgerundet wurde die erste Programmhälfte durch Peter Ruess, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Arnold Ruess Rechtsanwälte. Peter Ruess hielt einen Vortrag zum derzeitigen (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten für Tabakwaren. Weiter erläuterte Ruess, weshalb der Betrieb und die Beschriftung eines Tabakwarenautomaten nicht unter das Außenwerbeverbot nach Paragraf 20a des Tabakerzeuger-Gesetzes fällt.

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  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

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  • Deutlicher Rückgang

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist um 2,4 auf 101,5 Punkte gesunken. Dieser vierte Rückgang in Folge ist der stärkste seit April 2020. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fällt damit noch leicht positiv aus.


    Komponenten des Barometers sinken

    Beide Komponenten des Barometers sinken deutlich. Die Komponente des Frühindikators für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit ist gegenüber November um 2,6 auf 98,9 Punkte zurückgegangen. Damit liegt sie erstmals seit Sommer 2020 wieder unter der mittleren Marke von 100 Punkten. Das lässt über die nächsten Monate saisonbereinigt eine leicht steigende Arbeitslosigkeit erwarten. „Die Omikron-Variante zieht die Corona-Krise weiter in die Länge. Gerade für die Langzeitarbeitslosigkeit ist das kritisch“, berichtet Enzo Weber vom IAB.


    Beschäftigungstrend flacht ab

    Die Beschäftigungskomponente liegt bei 104,1 Punkten. Der Beschäftigungstrend flacht also ab, bleibt aber positiv. „Insgesamt wird der Arbeitsmarkt auch bei einem erneuten Lockdown nicht einbrechen, viele Firmen werden ihre Leute halten“, erklärt Weber. Nach zwei Lockdowns seien Erfahrungen und Instrumente vorhanden. Zudem werde es weiter zusätzliche Jobs in Branchen wie IT oder Erziehung geben. Die Beschäftigung in unmittelbar betroffenen Sektoren wie der Veranstaltungswirtschaft könne aber Schaden nehmen.

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  • „Inneren Optimismus bewahrt“

    MAINZ // Auch in diesem Jahr hat DTZ wichtige Verbände der Tabakwirtschaft dazu befragt, wie sie das Jahr 2022 einschätzen. Diese Gastbeiträge druckt die Redaktion in den kommenden Wochen. Den Auftakt macht der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Zweijähriger Abstinenz
    „Der BDTA ist froh darüber, dass die Mitglieder ihren inneren Optimismus behalten haben und in Dortmund nach zweijähriger Abstinenz ihre Jahrestagung austragen konnten, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Politik mit der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) einen vernünftigen Ansatz zur Eindämmung der Pandemie gefunden hat, ohne den gesamten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Apparat weiter nachhaltig zu hemmen. Wir können nur hoffen, dass ein Anstieg der nationalen Impfquote uns von neuen Restriktionen befreit.

    Andauernden Corona-Krise
    Trotz dieser guten Nachricht müssen wir konstatieren, dass unsere Branche von den Folgen der andauernden Corona-Krise nicht verschont geblieben ist. Durch die monatelang geschlossenen Gaststätten und Restaurants ist der Gesamtumsatz an Innenautomaten merklich gesunken. Mit den aus unserer Sicht vernünftigen Alternativen zur Eindämmung der Pandemie, wie sie eingangs erwähnt wurden, und den damit einhergehenden Lockerungen, bieten sich unseren Mitgliedsunternehmen wieder Möglichkeiten zu gesunden.

    Trotz empfindlicher Umsatzeinbußen an einigen Automaten hat sich in dieser Krise der Automat gesamtheitlich, besonders der Außenautomat, in der Pandemie als beständiges Warenversorgungssystem herauskristallisiert, das Menschen ohne Infektionsrisiko nutzen konnten. Der Warenautomat beweist einmal mehr – nicht nur in der Versorgung von Tabakwaren – seine Daseinsberechtigung.

    Wirtschaftlicher Ebene
    Wie die Krise auf wirtschaftlicher Ebene zu überwinden ist, vermögen wir in Folge ihrer Komplexität nicht zu beantworten. In erster Linie muss aber die neue Regierung wegen der Auswirkungen der Pandemie auf das sensible Gefüge unserer Wirtschaft den Mittelstand entlasten. Obskure Ideen, die eine finanzielle Mehrbelastung für den Mittelstand bedeuten könnten, wirken nicht förderlich auf eine zu reaktivierende Wirtschaft in Deutschland. Gerade in Zeiten, in denen unsere mittelständischen Unternehmen keinen garantierten Gewinn erzielen, werden unterstützende politische Mechanismen zu implementieren sein, um vermehrte Firmenpleiten zu vermeiden. Ökonomische Vernunft und politische Klugheit müssen hier ineinandergreifen.

    Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit
    Das Jahr 2022 markiert auch die Inkraftsetzung des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG). Das TabStMoG stellt im Hinblick auf die klassischen Tabakprodukte eine Fortsetzung des erfolgreichen Modells aus dem Zeitraum von 2011 bis 2016 dar, das seine Vorteile für alle Stakeholder bereits unter Beweis gestellt hat. Mit der Fortführung eines solchen Steuermodells bleibt der Markt auch zukünftig von Verwerfungen verschont und Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit bleiben bestehen. Der Aspekt der Planungssicherheit betrifft aber nicht nur Industrie und Handel, sondern gilt auch und insbesondere für die Verwaltung.


    Wirkungslosen Steuerpolitik

    Im Hinblick auf die sogenannten „neuen“ Produkte, Heat-not-Burn und E-Zigaretten, sind wir jedoch der Auffassung, dass eine Besteuerung dieser Produktkategorien zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber eine solche Besteuerung moderat sein und erst im Zeitverlauf entwickelt werden sollte, um diesen Produktkategorien zu ermöglichen, ihre Marktfähigkeit zu erlangen. Die in den Jahren 2002 bis 2005 ambitioniert formulierten Ziele der Tabaksteuereinnahmen wurden aufgrund der unverhältnismäßigen Tabaksteuererhöhungen schon damals deutlich verfehlt und gelten als Mahnmal einer wirkungslosen Steuerpolitik. Gerade an diesem negativen Beispiel hätte sich die Politik im Segment der neuen Produkte orientieren sollen. Es besteht nun die Gefahr, dass diese Produktkategorien mit Blick auf eine ‚Tobacco Harm Reduction‘ im Umgang mit dem Rauchen als sinnvolle Ergänzungen wegfallen könnten.

    Keine Bedenken hat der automatenaufstellende Handel hinsichtlich seines ständig wachsenden technischen Fortschritts: So haben unsere Mitglieder frühzeitig damit begonnen, in die Umrüstung der Automaten auf Terminal ohne Pin Pad (Topp)-Technik zu investieren. Diese Technik ermöglicht das kontaktlose Bezahlen am Automaten.

    Bereits vor Corona konnten wir feststellen, dass sich das Bezahlverhalten an Automaten mit Topp innerhalb kurzer Zeit stark in Richtung kontaktloses Bezahlen verschiebt. Durch die Pandemie hat diese Entwicklung nochmals einen Schub erhalten, sodass wir mittlerweile eine Nutzungsquote zum Teil von mehr als 40 Prozent feststellen können. Im Zuge der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erwarten wir, dass sich dieser Trend fortsetzt. Daher hat unsere Branche großes Interesse daran, diesen Weg der weiteren Modernisierung am Automaten konsequent weiterzuverfolgen, auch in Richtung Mobile Payment.

    Technische Weiterentwicklung
    In diesem Zusammenhang steht auch eine technische Weiterentwicklung der bisher offline erfolgenden Altersverifikation. Tabakwaren gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Der BDTA und seine Mitglieder nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Daher arbeiten wir derzeit in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft am Rollout der nächsten Generation, die Altersverifikation und Zahlung anhand der kontogebundenen Bankkarte in einem Online-Verfahren wahrnimmt.

    Trotz altbekannter und neuer Herausforderungen blicken die BDTA Mitglieder positiv auf das neue Jahr. Die Corona-Krise stellt den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben, zwingt ihn aber nie in die Knie. Unsere Mitglieder beweisen Belastbarkeit, Ausdauer und Vertrauen auf ihre eigenen Stärken. Daher sind wir mehr als zuversichtlich, dass auch das Jahr 2022 ein erfolgreiches sein wird.“

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  • Zahl der Kurzarbeiter niedriger

    NÜRNBERG // Betriebsbefragungen ermöglichen ein zeitnahes Erfassen der Kurzarbeit und ihrer Nutzung, noch bevor amtliche Zahlen vorliegen. Erste befragungsbasierte Hochrechnungen während der Corona-Phasen im Frühjahr und Sommer 2020 haben die Zahl der Kurzarbeitenden allerdings deutlich überschätzt. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.


    Kurzarbeit äußerst flexibles Instrument

    Für August 2020 lag die IAB-Hochrechnung bei 3,3 Millionen und die Hochrechnung des Ifo Instituts bei 4,6 Millionen, während die festgeschriebene Zahl der Statistik der Bundesagentur für Arbeit mit 2,5 Millionen Kurzarbeitenden deutlich niedriger war. „Kurzarbeit ist ein äußerst flexibles Instrument und ihre zeitnahe Erfassung komplex“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger.

    Eine wichtige Ursache für eine Überschätzung besteht darin, dass es einen Unterschied zwischen der abgerechneten und der berichteten Kurzarbeit gibt. „Im Mittel nennen die Betriebe in der Befragung eine höhere Zahl an Kurzarbeitern, als sie später gegenüber der Bundesagentur für Arbeit abrechnen“, sagt Fitzenberger. Das könnte einerseits daran liegen, dass die Firmen zum Zeitpunkt der Befragung die Angestellten mit Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht genau eingrenzen können. Andererseits lässt auch der Begriff „Kurzarbeit“ den Unternehmen Interpretationsspielraum.


    Geringfügig Beschäftigten

    „Verschiedene Personengruppen können nach Einschätzung der Befragten ,kurz arbeiten‘, aber keinen rechtlichen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Das kann zum Beispiel bei Inhabern oder geringfügig Beschäftigten der Fall sein, aber auch bei Personen, die Krankengeld beziehen“, berichtet IAB-Forscher Christian Kagerl.

    Überschätzungen bei der Zahl der Kurzarbeitern können außerdem dadurch entstehen, dass Firmen mit Kurzarbeit in der Corona-Krise überdurchschnittlich häufig an der IAB-Befragung teilnehmen. „Für Betriebe mit Kurzarbeit ist das Thema besonders relevant. Daher ist eine vergleichsweise hohe Teilnahmebereitschaft von Unternehmen mit Kurzarbeit plausibel“, so das IAB.


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  • Mehr offene Jobs

    NÜRNBERG // Im dritten Quartal gab es bundesweit knapp 1,4 Millionen offene Stellen. Gegenüber dem zweiten Quartal war das ein Anstieg um 221000 oder rund 19 Prozent, im Vergleich zum dritten Quartal 2020 um 417 000 oder 43 Prozent. Die Zahl der offenen Stellen übertrifft sogar um drei Prozent das Vorkrisenniveau. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Den stärksten Aufwuchs erfährt der Logistikbranche mit einem Plus von 41 Prozent, vor dem Verarbeitenden Gewerbe.

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