Erleichterungen bei Gewerbemieten

BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


Staatlichen Corona-Restriktionen

„Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

Rechtssicherheit für Betroffene
„Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

vi

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