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  • Doppelter Grund zur Freude

    MÜNCHEN // Wolfgang Huss gründete im Jahr 1975 den Huss-Verlag in einer Altbauwohnung in München-Schwabing mit Ehefrau Karin und zwei Mitarbeitern. Doch schon bald wurden die Räume zu klein.

    Das Unternehmen entwickelte sich in den kommenden Jahren so erfolgreich, dass der Verlag im Jahr 1986 in ein eigenes Druck- und Verlagshaus am Joseph-Dollinger-Bogen 5 im Münchener Norden umziehen konnte.

    Fachzeitschriften für Industrie Handel und Dienstleistungen
    Bis heute publiziert der Verlag dort seine Fachmagazine in den Bereichen Transport/Verkehr, Logistik, Touristik und Automotive.

    Wolfgang Huss entwickelte Titel wie das Fachmagazin „Logistik Heute“, das im Dezember 1979 erstmals erschien und bis heute den Angaben zufolge die erfolgreichste deutsch-sprachige Fachzeitschrift für die gesamte Supply Chain in Industrie, Handel und Dienstleistung in Deutschland ist.

    Für seinen Einsatz für die Logistik-, Transport- und Touristikbranche wurde 2001 mit dem Bundesverdienstkreuz gewürdigt.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    jetzt wird also über die Maskenpflicht in Deutschland nach österreichischem Vorbild diskutiert. Dort müssen im Einzelhandel ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern die Hygieneartikel ausgegeben und getragen werden. Bislang herrscht offenbar jedoch die Haltung vor, das es sinnvoller ist, solchen Mundschutz vor allem Kliniken und Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Besonders groß ist das Angebot an Masken ja aus naheliegenden Gründen derzeit nicht.

    Steuerfreie Einmalprämien
    Verteilen sollen die Masken die Verkäuferinnen und Verkäufer. Die gelten mittlerweile als „systemrelevant“ und sollen – neben Merci-Schokoladen und abendlichem Applaus- nun auch eine steuerfreie Einmalprämie bekommen. Und: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, er wolle einen verbesserten Tarifvertrag aushandeln. Mehr Geld? Das klingt gut. Aber das bedeutet auch: Arbeitgeber aus dem Einzelhandel dürften tiefer in die Tasche greifen müssen. Wie das gehen soll, bleibt völlig offen. Und alle Unternehmer und Selbstständige in dieser Branche wissen, dass sie eher im Bereich Selbstausbeutung unterwegs sind. Immerhin: Die von der SPD erneut ins Spiel gebrachte Reichensteuer dürfte den Betreibern kleiner Fachgeschäfte erspart bleiben.

    Nach Scherzen ist niemandem zumute
    Und sonst? Heute ist der 1. April, nach Scherzen ist aber niemandem zumute. Der jetzt beginnende Monat wird als Monat des Stillstands in die Geschichte eingehen. Da klingt es wie Rufen im dunklen Wald, wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) über konjunkturelle Aufholpotenziale im zweiten Halbjahr spricht.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den April.


    Herzlich

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Nachfrage im März gestiegen

    WIESBADEN // Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – wird im März voraussichtlich 1,4 Prozent betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar voraussichtlich um 0,1 Prozent.

    Coronakrise schafft neue Tatsachen
    Die Coronakrise schafft neuen Tatsachen: Toilettenpapier, Nudeln oder Desinfektionsmittel werden zu Mangelware in Supermärkten. Demgegenüber zahlen Autofahrer deutlich weniger für einen Liter Benzin. Die erhöhte Nachfrage und die Engpässe bei einzelnen Gütern beeinflussen die Preisentwicklung wie aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes für den März hervorgeht.

    Datenerhebung sicher
    Die Datenerhebung für die Verbraucherpreise im März war in den Statistischen Ämtern – von einigen regionalen Engpässen abgesehen – nur geringfügig durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt, da die Preise grundsätzlich in einem Zeitraum von mindestens einer Woche um die Monatsmitte erhoben werden, teilt Destatis mit. Die endgültigen Ergebnisse für März werden am 16. April veröffentlicht.


    red

  • Einkaufen trotz Einschränkungen

    BERLIN / STUTTGART // Die Unternehmensgruppe Dr. Eckert (Ugde) liefert ab sofort direkt an ihre Kunden, auch wenn ihre Filialen geschlossen sind. Dabei geht es um alle Geschäfte der Marken Ludwig, Eckert, Barbarino und T.H.Kleen. Ein Hashtag soll dabei helfen.

    „Mit der Idee Hashtag #wirlieferngerne gehen wir neue Wege, um unseren Kunden bei Ihren Einkäufen zu helfen“, so Geschäftsführer Torsten Löffler.

    Laden geschlossen? Der Kunde kann einfach über eine zentrale Telefonnummer 0711 / 8100 8-888 anrufen oder eine Mail an [link|mailto:wirlieferngerne@ugde.com]wirlieferngerne@ugde.co[/link] schicken. „In solchen Zeiten sind wir kreativ und erleichtern unseren Kunden den Einkauf. Natürlich freuen wir uns, wenn sie in einen unserer geöffneten Läden kommen“, beschreibt Löffler den neuen Service.

    Lieferservice nach Hause
    Aber dort, wo man wegen der Corona-Einschränkungen schließen musste, wolle man den Kunden das Produkt nach Hause bringen oder schicken. „Der Kunde bezahlt mit seinem guten Namen, entweder bei Lieferung oder per Rechnung“, sagt Löffler.

    Für diesen Zweck hat die Unternehmensgruppe Dr. Eckert ein Portal eingerichtet. Auf [link|http://www.wirlieferngerne.de]www.wirlieferngerne.de[/link] kann der Kunde einfach seine Wünsche und Bestellungen aus dem jeweiligen Sortiment platzieren, die dann ausgeliefert werden, informiert die Ugde.

    pi

  • Reemtsma korrigiert Rizla-Preis

    HAMBURG // Der Zigarettenhersteller Reemtsma sorgt seit April mit den Rizla-Aroma-Cards dafür, dass Raucher auch nach dem 20. Mai, wenn die Frist für Zigaretten und Feinschnitt mit einem vom Tabak unterscheidbaren Aroma – darunter auch Menthol, nicht auf diesen Geschmack verzichten müssen.

    Das berichtete DTZ in Ausgabe 13 auf Seite 7. Den im Beitrag genannten Preis von 30 Cent korrigiert Reemtsma jetzt auf 50 Cent.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    ich oute mich heute: Anfang Februar hatte ich zwei kurze, heftige Fieberschübe, danach fast zwei Wochen lang einen trockenen Reizhusten? Ich weiß es nicht. Und wie mir wird es vielen gehen, auch einer ganzen Reihe von Menschen, die eine Covid-Infektion überstanden haben.

    Bekämpfung des Virus'
    Das Problem ist: Wir wissen so vieles nicht. Tatsächlich sind wir aktuell im Blindflug, was das Bekämpfen des Virus‘ angeht. Und in diesem Blindflug fahren wir unsere Wirtschaft gerade kollektiv gegen die Wand. Einen Rückgang des BIP um bis zu 5,4 Prozent, sagen die Wirtschaftsweisen voraus. Und Manager Wolfgang Reitzle befürchtet einen „immensen nachhaltigen Wohlstandsverlust“. Betrachtet man solche Folgen unter dem statistischen Aspekt – vergleichen Sie mal Zahlen aus früheren Influenza-Wellen und Corona -, dann wird die Frage nach der Berechtigung des Lock-down drängender.

    Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin weder spinnerter Regierungskritiker noch zähle ich sonst zu den Blechhutträgern. Aber wir versuchen gerade, ein komplexes Gerät zusammenzusetzen – in einem stockfinsteren Raum.

    Schauen Sie sich mal auf YouTube den Appell des emeritierten Wissenschaftlers Sucharit Bhakdi an, der keine Behauptungen aufstellt, sondern Fragen aufwirft, ruhig und sachlich.

    Genug geärgert! Die Banken werden zurzeit von einer Welle von Anträgen auf Notgelder und Hilfskredite überrannt. Ich hoffe nur, dass die Geldinstitute sich ihrer Verantwortung bewusst sind und nicht nur zeitnah, sondern auch dem Willen der Bundesregierung folgend großzügig auszahlt.

    Große Aufgaben
    Betroffen ist nicht zuletzt der kleine Einzelhandel. Steffen Kahnt hat da große Aufgaben vor sich. Denn der 49-Jährige übernimmt morgen die Alleingeschäftsführung des Handelsverband Tabak (BTWE), Dieter C. Rangol geht in den Ruhestand. Ich wünsche Kahnt viel Fortune in schwierigen Zeiten.

    Und Ihnen und uns wünsche ich einen angenehmen und gesunden Tag.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Sesselwechsel beim BTWE

    KÖLN // Der bisherige stellvertretende Geschäftsführer Steffen Kahnt ist mit Wirkung zum 1. April Nachfolger von Dieter C. Rangol und damit alleiniger BTWE-Geschäftsführer.

    Der langjährige Geschäftsführer Dieter C. Rangol hat den [link|https://www.tabakwelt.de]BTWE [/link] seit 2001 gemeinsam mit seinem Kollegen Willy Fischel, der 2018 in den Ruhestand wechselte, erfolgreich geführt.

    Mit spitzer Feder
    BTWE-Präsident Torsten Löffler: „Als Chefredakteur des BTWE-Fachmagazins Protabac hat er alle Themen, die der Branche auf den Nägeln brannten, mit spitzer Feder auf den Punkt gebracht.“

    Er habe die Geschicke des Verbandes und der Branche immer mit der erforderlichen Beharrlichkeit gestaltet und geformt“, betont Löffler. „Nach 19 Jahren gibt Dieter C. Rangol die Geschäftsführung jetzt an Herrn Kahnt ab. Das BTWE-Präsidium und das Kölner Verbandsteam bedanken sich bei Herrn Rangol für sein jahrelanges Engagement im Dienste der Tabakfamilie."

    pi

  • Mehr Arbeitslose

    NÜRNBERG // Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im laufenden Jahr einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.

    Das geht aus der IAB-Vorausschau für 2020 hervor. Diese erfolgt unter der Annahme, dass ein Teil der Wirtschaftstätigkeit für sechs Wochen ausfällt und dann über einen ebenso langen Zeitraum zur Normalität zurückkehrt. Unterstellt wird dabei eine weltweite Rezession, die nicht zu einer systemischen Krise anwächst.

    „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“
    „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Sie betonen die große Unsicherheit, die mit dem Coronavirus verbunden sei. Im Fall gravierenderer zweieinhalbmonatiger Ausfälle, die sich erst bis zum Jahresende wieder normalisieren, ergäbe sich für 2020 sogar eine BIP-Schrumpfung um 4,7 Prozent. Nicht abgedeckt durch die IAB-Vorausschau wäre der Fall, dass es zu einer systemischen Weltwirtschaftskrise oder zu langanhaltenden flächendeckenden Arbeitsausfällen kommt.

    Arbeitsmarkt unter Druck
    Der Arbeitsmarkt gerate durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus massiv unter Druck, sagt Enzo Weber vom IAB: „Einerseits gehen wir davon aus, dass der Arbeitsmarkt, gemessen an den gravierenden Einschränkungen, insgesamt relativ robust bleiben kann, wenn die Corona-Ausbreitung einen vorübergehenden Effekt in der Wirtschaftstätigkeit zur Folge hat. Arbeitskräftehorten tritt typischerweise gerade bei vorübergehenden und externen Schocks auf. Unerlässlich sind dabei in der aktuellen Situation umfassende Stützungsmaßnahmen wie die deutlich erleichterte Kurzarbeit und die beschlossenen Liquiditätshilfen für Betriebe.

    Neuartige Herausforderungen
    Andererseits gibt es neuartige Herausforderungen vor allem durch die unmittelbaren Ausfälle von Wirtschaftstätigkeit gerade in Bereichen, die üblicherweise weniger von Konjunkturschwankungen betroffen sind. Angesichts der Schwere der Krise müssen gegebenenfalls weitere drastische Stützungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden.“

    Die Zahl der Erwerbstätigen wird laut der IAB-Vorausschau im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr mit knapp 45,3 Millionen stagnieren, zeitweise aber um 300 000 sinken. Die Arbeitslosigkeit wird demzufolge bei knapp 2,4 Millionen Personen liegen.

    red

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ