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  • Verordnete Zwangspause nutzen

    MAINZ // Die wegen der Corona-Krise verfügte Schließung weiter Teile des deutschen Einzelhandels führt dazu, dass manche Angestellte nun über Zeit verfügen, die sie auch für eine ganz spezifische Fortbildung einsetzen können: Beratungsintensive Produkte wie Pfeifen verlangen ein Fachwissen, das man sich aktuell auch von zuhause aus leicht online aneignen kann. Anbieter und Importeure machen auf ihren Seiten diverse Angebote. DTZ hat sich für Sie durchs Netz geklickt.

    Einen Überblick
    Einen Überblick über das aktuelle Sortiment bietet [link|https://www.vauen.de/vauen.html]Vauens Online-Auftritt[/link]. Dabei kann man sich jede Pfeife in vergrößerter Darstellung anschauen – fast so, als hätte man sie in der Hand. Auch die einzelnen Tabake von A wie Auenland bis Z wie Zeppelin werden in Wort und Bild dargestellt. Spannend ist der Einblick in die Pfeifenherstellung, den verschiedene Videos bieten.

    Hintergründe
    [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André – The Cigar Company[/link] importiert die Tabake des dänischen Produzenten Mac Baren, der auf einer Unterseite der Webpräsenz des Bündener Unternehmens nicht nur sein Unternehmen und die angebotenen Tabake vorstellt, sondern auch über einzelne Tabaksorten informiert: Warum sind Virginia und Burley die Hauptsorten für Rohtabak, der für Pfeifentabak verwendet wird? Wie kommt Latakia zu seinem besonders rauchigen Aroma? Und wie wird Tabak überhaupt angebaut? In kurzen Textabschnitten erfährt man auch, wie Pfeifentabak produziert wird und welche Geschichte dahintersteckt.

    Bei Importeur [link|https://www.kopp-pipes.com/de/]Kopp [/link] in Offenbach kann man sich über das komplette Sortiment und kleine Geschichten, die hinter den einzelnen Serien stecken, informieren. Diese Fakten kann man dann wiederum gewinnbringend im Kundengespräch einbringen.

    Pfeife anzünden
    „Bevor man eine Frage beantwortet, sollte man immer erst seine Pfeife anzünden“, lautet ein Zitat Albert Einsteins, das den Internetauftritt des Tabakforums schmückt. Der Zusammenschluss von Importeuren und Anbietern von Pfeifen und -tabak kürt nicht nur den „Pfeifenraucher des Jahres“ – die aktuelle Zeremonie musste aufgrund der Corona-Krise verschoben werden –, sondern informiert auch über die Pfeifenherstellung und Tabakveredelung.

    Auch einzelne Händler präsentieren auf ihren Seiten Hintergrundwissen. So bietet das Freiburger Fachgeschäft Meier auf seiner Website ein „1 x 1 des Pfeiferauchens“ und gibt hilfreiche Tipps von der Auswahl der Pfeife bis zum Einrauchen und Säubern des Rauchgeräts.

    jgw

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Finanzielle Unterstützung in der Krise

    MAINZ // In den Zeiten von Covid-19 herrscht bei dem Großteil der Unternehmen eine große Unsicherheit. Viele Fragen hinsichtlich möglicher finanzieller Unterstützung kommen auf, wenn durch die jetzige Situation beispielsweise Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind hiervon betroffen.

    Finanzielle Hilfe
    Um den wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten. Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hat eine Übersicht der derzeit angebotenen Unterstützungen seitens Banken, Staat und Krankenkassen zusammengestellt.

    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
    Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Stundung kann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Voraussetzungen: Erhebliche Härte für das Unternehmen, ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse oder wenn diese nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben eintreten würden. Dies ist nur bei situativer Überschuldung möglich. Beantragt werden muss dies bei der zuständigen Krankenkasse.

    Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen
    Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen: Das Bundesfinanzministerium hat die Länder im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen angewiesen: .Erleichterung der Finanzbehörden, Stundungen von Steuerschulden gewähren. Wenn Unternehmen unmittelbar von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.

    Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen. Durch die Krise entstandene Zinsen oder zinsähnliche Instrumente sollen soweit wie möglich erlassen werden, wenn das Virus dafür ursächlich ist. Es werden ohne besondere Nachweise Anpassungen der Vorauszahlungen ermöglicht. Die Hürden der Voraussetzungen für die Stundung sollen von den zuständigen Stellen deutlich herabgesetzt werden.
    Beantragt werden muss die Hilfe beim Finanzamt.

    Kurzarbeitergeld
    Kurzarbeitergeld: Die Arbeitsagentur zahlt anteiligen Lohn basierend auf tatsächlich gearbeiteten Stunden. Der Lohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60 Prozent (für Mitarbeiter mit Kind 67 Prozent) des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts aufgestockt. Die Regel-Bezugsdauer beträgt maximal zwölf Monate. Voraussetzungen: Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mindestens zehn Prozent für mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter. Die Beantragung erfolgt über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend ab 1.  März beantragt werden.

    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze
    Maßnahmen wirtschaftliche Bewältigung: Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft und beschleunigter Entscheidungsprozess. Dies gilt branchenübergreifend für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) sowie die freien Berufe.

    Corona-Hilfe für Unternehmen
    [bul]ERP-Gründerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag; bis zu 30 000 Euro Kreditbetrag für kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, maximal zehn Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
    Voraussetzung: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro.
    Beantragt werden kann diese Hilfe über Finanzierungspartner bei der KfW. Die Corona-Sonderkonditionen sind: Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro, Öffnung der Haftungsfreistellung für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu zwei Milliarden Euro.

    [bul]KfW-Unternehmerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag und Betriebsmittel ab 1,0 Prozent effektivem Jahreszins.
    Voraussetzungen: Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, maximaler Gruppenumsatz von zwei Milliarden Euro, fünf Jahre am Markt.

    [bul]Schutzschirm: Bundesweite Maßnahmen wie Soforthilfen, Kredite und Stabilitätsfonds wurden in der vergangenen Kalenderwoche auf den Weg gebracht.

    Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für große Unternehmen
    50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler: 9000 Euro für Firmen mit bis zu fünf und 15 000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten.
    Erhöhung der Staatsgarantie (staatliches Kreditrisiko) bei Kredit-Sonderprogrammen der KfW auf 90 Prozent. Außerdem soll es Mittel für die Förderung des unternehmerischen Know-hows geben.
    Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft [link|http://www.pwc.de]PwC[/link] veröffentlicht auf ihrer Homepage auch die landesspezifischen Hilfsmaßnahmen, sofern bereits welche beschlossen wurden.

    red

  • Frankfurter Messe sagt Tendence ab

    FRANKFURT // Bangen bis zuletzt, dann die Absage: Als Reaktion auf die sich weiter verschärfende Situation rund um die Coronavirus-Pandemie und vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen sich der deutsche wie auch europäische Handel derzeit stellen muss, wird die Tendence 2020 abgesagt.

    Alternative im Juli
    Doch die Messe Frankfurt präsentiert gleichzeitig eine Alternative: „Wenn sich die Lage normalisiert, bietet die Nordstil in Hamburg vom 25. bis 27. Juli 2020 zum ersten Mal den Vororder-Anbietern für das Frühjahr und den Sommer 2021 eine Plattform, da für diese Sortimente sonst gar keine Order-Messe in diesem Jahr mehr zur Verfügung stehe.“

    jgw

  • Innocigs muss Geschäfte schließen

    HAMBURG // Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung seiner Geschäfte geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte.

    Eilantrag abgewiesen
    Seine Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gebe, begründete Dahlmann seine Klage. Er ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen. Das hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

    Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. Der Unternehmer sieht eigenen Angaben zufolge keine andere Möglichkeit.

    red

  • Arnold André ist für die Coronakrise gut gerüstet

    BÜNDE // Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Menschen und Unternehmen vor eine besondere Herausforderung. Zigarrenhersteller Arnold André hat frühzeitig reagiert und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter umgesetzt.

    So wurden beispielsweise in der Produktion die Schichten getrennt, damit sich die Kollegen nicht begegnen und das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Alle Konferenzen, Tagungen und Reisetätigkeiten wurden bis auf Weiteres eingestellt. Das gilt auch für die Mitarbeiter im Außendienst, die aus dem Homeoffice den Handel betreuen.

    Maßnahmen auch für übrigen Standorte getroffen
    Die Maßnahmen gelten an allen Standorten in Bünde, Königslutter, Portugal und Frankreich, teilt man aus Bünde mit. Vorsorglich wurde die Manufaktur Arnold André Dominicana für zwei Wochen geschlossen, um das Gesundheitssystem der Dominikanischen Republik zu entlasten.

    Aktuell seien keine Kurzarbeit geplant, und alle Betriebsabteilungen inklusive des Service für den Handel liefen reibungslos. Die Kontinuität der betrieblichen Abläufe sei gewährleistet und die vorhandenen Lagerbestände seien ausreichend, um auch längere Ausfallzeiten zu überbrücken. Das gelte sowohl für Marken aus eigener Herstellung als auch für solche von Partnern im Ausland, heißt es aus dem Unternehmen. red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    In einem Newsletter las ich gestern diese Zeilen: „Die Menschen verlieren die Kontrolle und beginnen Ängste (…) zu entwickeln. Und weil sie es nie gelernt haben oder lernen mussten, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, beginnen sie, sich absolut indifferent zu verhalten. Die Orientierungslosigkeit steigt von Tag zu Tag!“ Das klingt zunächst einleuchtend. Beim zweiten Lesen jedoch habe ich mich gefragt, ob der Verfasser nicht daneben liegt.

    Phase der Umorientierung
    Natürlich gibt es derzeit viele Ängste – und vor allem die ökonomisch begründeten sind real und meist gerechtfertigt. Aber sind wir wirklich nach einer Woche schon orientierungslos? Ich glaube, so weit ist es noch lange nicht. Vielmehr befinden wir uns in einer Phase der Umorientierung. Und ich glaube nicht, dass – ein einigermaßen rasches Ende der derzeitigen Maßnahmen vorausgesetzt – sich unser Leben nachhaltig verändern wird. Wir werden sehen.

    Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
    Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in dieser Krise hat die Ökonomin Birgit Felden im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ sehr schön auf den Punkt gebracht: „Finanzielle Sicherheit!“ Und sie hat noch einmal die vier Instrumente aufgezählt, mit denen sich betroffene Firmen Liquidität verschaffen können: Zuschüsse vom Bund, Umsatzsteuerstundung bis Ende des Jahres, Kurzarbeitergeld und die Corona-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bitte denken Sie daran: Unternehmen und Selbstständige, die in Schieflage geraten, sollten schnell handeln. Schon jetzt ist der Ansturm insbesondere bei der KfW enorm.


    Corona-Schnelltest

    Vielleicht haben Sie es auch gesehen? Der Konzern Bosch hat innerhalb weniger Wochen einen Corona-Schnelltest entwickelt, mit dem Menschen innerhalb von zweieinhalb Stunden auf den Befall mit diesen Viren geprüft werden können. Was zunächst wie eine typische Unternehmensmeldung klingt, ist tatsächlich ein Lichtblick. So könnten Einreisende – so viel Geduld ist jedem in diesen Zeiten zumutbar – noch an der Grenze oder am Flughafen gecheckt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung: Außenhandel, Messetätigkeit etc. würden zügig wiederbelebt.

    Mit diesem erfreulichen Gedanken verabschieden wir uns bis Montag von Ihnen. Machen Sie das Beste aus dem Wochenende und bleiben Sie gesund.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Davidoff bestätigt Lieferfähigkeit

    HAMBURG / BASEL // Etwa 1000 Tabakfachgeschäfte in Deutschland führen Produkte des Schweizer Familienunternehmens Oettinger Davidoff mit Zentrale in Basel. Die Fachhandelspartner werden regelmäßig durch die Tochtergesellschaft Davidoff of Geneva Germany, Hamburg, beliefert.

    Die Marken Griffin‘s, Camacho, Avo, Cusano, Zino, Zino Platinum und Private Stock findet der Aficionado in Tabakgeschäften mit klimagerechter Lagerung. Longfiller der Marke Davidoff werden exklusiv über die aktuell 323 Davidoff-Vertragspartner angeboten. Diese sind auf der Internet-Seite davidoff.com/where-to-buy verzeichnet.

    Keine Lieferengpässe
    Sämtliche Lieferungen erfolgen über das Zentrallager in Weil am Rhein, das mit ausreichend Ware ausgestattet ist. „Unsere Reichweitenplanung stellt aktuell sicher, dass es zu keinen Lieferengpässen bezüglich unseres Kernsortimentes kommen wird“, versichert Olaf Ruf, Geschäftsführer von Davidoff of Geneva Germany & Austria.

    Regelungen in den Ländern uneinheitlich
    Aktuell sind die Regelungen im Hinblick auf Einschränkungen im Tabakwaren-Fachhandel in den Bundesländern und teilweise von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. „Da sich die Vorgaben allerdings täglich ändern, können wir nur empfehlen, sich telefonisch oder via E-Mail direkt bei den Geschäften zu erkundigen, ob diese geöffnet sind oder einen Lieferservice anbieten“, appelliert Mario Samec, Verkaufsleiter bei Davidoff Deutschland, an die Zigarrenliebhaber.

    Und Samec fügt hinzu: „Laut unseren Informationen sind viele Fachgeschäfte – insbesondere mit Pressesortiment – geöffnet und bieten auch Tabakwaren unter Berücksichtigung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen an.“ Sollte dies nicht der Fall sein, bestehe für Aficionados auch die Möglichkeit, sich Zigarren über diverse Tabakgeschäfte mit angeschlossenem Online-Shop zu bestellen.

    pnf

  • Händler startet Online-Zigarrenseminare

    KÖLN // Das Unternehmen Gebr. Spohn, Betreiber der Internet-Plattform [link|http://www.zigarrenwelt.de]www.zigarrenwelt.de[/link], einer der führenden Online-Shops für Zigarren und zugehörige Accessoires, macht in der aktuellen Zeit aus der Not eine Tugend und bietet als erster Anbieter überhaupt Live-Zigarrenseminare online an.

    Ungewöhnliche Herausforderungen erfordern ungewöhnliche Lösungen
    „Ungewöhnliche Herausforderungen erfordern ungewöhnliche Lösungen. Die aktuelle Lage lässt es schlicht nicht zu, ein Zigarrenseminar zu veranstalten, wie wir es sonst anbieten und wie es unsere Kunden üblicherweise gewohnt sind. Aber auf den sozialen Aspekt beim Zigarrengenießen wollen wir auch in Zeiten des ‚Social Distancing‘ nicht verzichten. Wir denken, dass wir mit unseren Online-Seminaren eine tolle Möglichkeit anbieten, zwar mit Distanz, aber dennoch gemeinsam mit Gleichgesinnten tolle Zigarren, einen passenden Rum und einfach eine gute Zeit zu verbringen“, sagt Torger Brunken, Business Development Manager bei Gebr. Spohn.

    Während der erfahrene Zigarrenexperte Torger Brunken die Online-Seminare leitet, moderieren seine Kollegen im Hintergrund die während eines Live-Chats entstandenen Diskussionen und Fragen der Teilnehmer. Ausgewählte Fragen aus dem Chat werden sofort und live beantwortet, weitere Interaktion entsteht durch zwischendurch eingeholtes Live-Feedback in Form von Umfragen.

    Online-Seminar
    Mit dem ersten Online-Seminar unter dem Titel „Havanna-Zigarren – Habanos“ am 20. März richtete sich das Zigarrenwelt.de-Angebot überwiegend an Einsteiger und an solche Genussfreunde, die sich bislang noch nicht im Detail mit dem Thema Zigarren, Zigarrenherstellung und Tabakanbau beschäftigt hatten.

    Als nächstes bieten die Zigarrenexperten aus der Dom-Stadt am 10.  April ein Folgeseminar zu „Zigarrenlagerung und Aging“ an. Damit richten sich die Kölner an Fortgeschrittene, die mehr über die Zigarrenlagerung und die Abläufe bei der Reifelagerung von Zigarren, dem sogenannten Aging, wissen wollen. Unter https://t1p.de/cty5 können sich Interesseten anmelden.

    pnf

  • Tabakläden dürfen oft öffnen

    KÖLN // Aktuell trägt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) zusammen, welche Regeln für Tabakwarenfachgeschäfte in welchen Bundesländern gelten. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand.

    Mecklenburg-Vorpommern
    Für Mecklenburg-Vorpommern teilt das Wirtschaftsministerium mit: „Tabakwaren gehören in einem weiteren Sinne zu den Lebensmitteln und sind folglich (…) von den Geschäftsschließungen nicht betroffen.“

    Thüringen
    Auch in Thüringen zählen Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte explizit zu den Geschäften, die geöffnet bleiben dürfen. Und in Hessen gehören Tabakwarengeschäfte und E-Zigarettenläden ebenfalls zu jenen Geschäftstypen, die von einem Verkaufsverbot ausgenommen sind.

    Hansestadt Hamburg
    In der „Auslegungshilfe“, die die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt Hamburg veröffentlicht hat, sind Kioske ausdrücklich als Geschäftsbetriebe, die öffnen dürfen, gekennzeichnet.

    Nordrhein-Westfalen
    Demgegenüber ist die Lage in Nordrhein-Westfalen uneinheitlich. Dazu informiert der BTWE: „Zwar ist der Tabakwaren-Einzelhandel nicht ausdrücklich in der Liste der zu öffnenden Geschäfte genannt. Uns sind aber Fälle bekannt, nach denen Ordnungsämter eine ausdrückliche Erlaubnis geben, Tabak und Lotto zu verkaufen, da es sich bei diesen Geschäften um ,Kioske‘ handele.“

    Ordnungsbehörden in NRW
    Das bestätigt auch Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen: „Die Ordnungsbehörden in NRW gehen völlig unterschiedlich mit ihrer Verordnung um: Die einen schließen alle Einzelhandelsgeschäfte, welche vom Erlass her öffnen dürften, nur vor dem Hintergrund, dass ,Lotto‘ eine ähnliche Einrichtung wie ein Wettbüro oder eine Spielhalle oder eine Spielbank sein soll“, so Buller. Andere wiederum würden nur den Verkauf von Lotto verbieten. Und dann gebe es jene Städte, die ihre Verfügungen schon wieder aufgehoben hätten. Buller hat die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW darauf hingewiesen, dass die mehr als 3300 Lottoverkaufsstellen im Land regulärer Einzelhandel mit Produkten für den täglichen Bedarf, wie Tabak, Presseerzeugnisse, Getränke, Fahrkarten für den Öffentlichen Nahverkehr, Postdienstleistungen und zum Teil Nahversorger sind.

    BTWE: Tabakwaren gehören in den Kontext „Lebensmittel“
    Das unterstreicht auch BTWE-Präsident Torsten Löffler. Tabakwaren gehörten unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Zudem sei der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die von Verkaufsverboten ausgenommen sind.

    Unterdessen hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erläutert, unter welchen Umständen „Mischbetriebe“, die sowohl Lebensnotwendiges als auch nicht Essenzielles verkaufen – etwa Kioske oder Lotto-Annahmestellen – öffnen dürfen. Das gelte, wenn der „erlaubte Sortimentsteil“ (nicht Tabak!) überwiegt – und dann für alle Produkte.

    da