MAINZ // In den Zeiten von Covid-19 herrscht bei dem Großteil der Unternehmen eine große Unsicherheit. Viele Fragen hinsichtlich möglicher finanzieller Unterstützung kommen auf, wenn durch die jetzige Situation beispielsweise Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind hiervon betroffen.
Finanzielle Hilfe
Um den wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten. Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC hat eine Übersicht der derzeit angebotenen Unterstützungen seitens Banken, Staat und Krankenkassen zusammengestellt.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Stundung kann erfolgen, wenn ein Unternehmen aufgrund der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Voraussetzungen: Erhebliche Härte für das Unternehmen, ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse oder wenn diese nach Einzug der Sozialversicherungsabgaben eintreten würden. Dies ist nur bei situativer Überschuldung möglich. Beantragt werden muss dies bei der zuständigen Krankenkasse.
Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen
Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen: Das Bundesfinanzministerium hat die Länder im Wesentlichen zu folgenden Maßnahmen angewiesen: .Erleichterung der Finanzbehörden, Stundungen von Steuerschulden gewähren. Wenn Unternehmen unmittelbar von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen sind, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet.
Erleichterung der Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen. Durch die Krise entstandene Zinsen oder zinsähnliche Instrumente sollen soweit wie möglich erlassen werden, wenn das Virus dafür ursächlich ist. Es werden ohne besondere Nachweise Anpassungen der Vorauszahlungen ermöglicht. Die Hürden der Voraussetzungen für die Stundung sollen von den zuständigen Stellen deutlich herabgesetzt werden.
Beantragt werden muss die Hilfe beim Finanzamt.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld: Die Arbeitsagentur zahlt anteiligen Lohn basierend auf tatsächlich gearbeiteten Stunden. Der Lohn wird durch die Bundesagentur für Arbeit mit 60 Prozent (für Mitarbeiter mit Kind 67 Prozent) des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts aufgestockt. Die Regel-Bezugsdauer beträgt maximal zwölf Monate. Voraussetzungen: Vorübergehender erheblicher Arbeitsausfall und Entgeltverluste von mindestens zehn Prozent für mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter. Die Beantragung erfolgt über das Portal der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend ab 1. März beantragt werden.
Anhebung der Bürgschaftsobergrenze
Maßnahmen wirtschaftliche Bewältigung: Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro, höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft und beschleunigter Entscheidungsprozess. Dies gilt branchenübergreifend für alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (kurz KMU) sowie die freien Berufe.
Corona-Hilfe für Unternehmen
[bul]ERP-Gründerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag; bis zu 30 000 Euro Kreditbetrag für kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen, maximal zehn Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
Voraussetzung: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro.
Beantragt werden kann diese Hilfe über Finanzierungspartner bei der KfW. Die Corona-Sonderkonditionen sind: Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro, Öffnung der Haftungsfreistellung für Unternehmen mit Jahresumsatz bis zu zwei Milliarden Euro.
[bul]KfW-Unternehmerkredit: Bis zu 200 Millionen Euro Kreditbetrag und Betriebsmittel ab 1,0 Prozent effektivem Jahreszins.
Voraussetzungen: Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, maximaler Gruppenumsatz von zwei Milliarden Euro, fünf Jahre am Markt.
[bul]Schutzschirm: Bundesweite Maßnahmen wie Soforthilfen, Kredite und Stabilitätsfonds wurden in der vergangenen Kalenderwoche auf den Weg gebracht.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für große Unternehmen
50 Milliarden Euro an Soforthilfen für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler: 9000 Euro für Firmen mit bis zu fünf und 15 000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten.
Erhöhung der Staatsgarantie (staatliches Kreditrisiko) bei Kredit-Sonderprogrammen der KfW auf 90 Prozent. Außerdem soll es Mittel für die Förderung des unternehmerischen Know-hows geben.
Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft [link|http://www.pwc.de]PwC[/link] veröffentlicht auf ihrer Homepage auch die landesspezifischen Hilfsmaßnahmen, sofern bereits welche beschlossen wurden.
red
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