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  • Schließungen bei John Aylesbury

    MÜNCHEN // Von den dramatischen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist auch die John-Aylesbury-Gruppe betroffen. Deshalb hat von den 47 Mitgliedern die Hälfte ihre Fachgeschäfte vorübergehend geschlossen (Stand 20. März).

    „Ob man noch öffnen darf oder nicht, wird in den Regionen unterschiedlich gehandhabt und ist nicht selten Auslegungssache der Behörden vor Ort“, berichtet Peter Dersche, Geschäftsführer der John Aylesbury GmbH. Einige Fachhändler hätten auch von sich aus ihre Ladenlokale dicht gemacht, um nicht zur Verbreitung des Virus beizutragen.

    Bei jenen Mitgliedern, die noch offen haben, handelt es sich überwiegend um Geschäfte, die größere Zeitschriften-Sortimente führen (die ausdrücklich noch verkauft werden dürfen) und beziehungsweise oder Produkte des täglichen Bedarfs.

    Frequenz rückläufig
    Generell ist zu beobachten, dass die Frequenz in den noch geöffneten stationären Läden spürbar zurückgegangen ist. Davon profitiert aber der Online-Handel nicht in dem vielleicht erwarteten Maß. „Das Online-Geschäft steigt nicht exorbitant, sondern bewegt sich weitgehend auf dem vorherigen Niveau“, sagt Dersche.

    Als erfreulich bezeichnet er es, dass verschiedenen John-Aylesbury-Mitgliedern Entgegenkommen bei der Ladenmiete seitens ihrer Vermieter signalisiert wurde. Niedrigere Mieten oder sogar das Ladenlokal in eigenen Räumen helfen, die Krise zu überstehen.

    da

    (DTZ 14/20)

  • Corona-Virus: Acht-Punkte-Programm für den Einzelhandel

    BERLIN // Die Corona-Epidemie stellt den Einzelhandel vor sehr große Herausforderungen. Viele Handelsunternehmen müssen schließen – die verlorenen Umsätze liegen pro Tag bei rund 1,15 Milliarden Euro. Gleichzeitig sehen sich die Lebensmittelhändler mit ungewöhnlich großem Kundenaufkommen und logistischen Herausforderungen konfrontiert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) zählt in einem Acht-Punkte-Programm auf, was der Handel braucht, um die Coronavirus-Krise meistern zu können?

    Bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen setzen (1)
    Der Föderalismus kommt an seine Grenzen, wo er eine einheitliche Krisenbewältigung behindert. Die national tätigen Unternehmen benötigen einen einheitlichen Rechtsrahmen, um die Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Krise in ihren Unternehmen umsetzen zu können. Unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Bundesländern und unterschiedliche Umsetzungen in Städten, Landkreisen und Kommunen insbesondere bei Zugangsregelungen zu offenen Geschäften und Hygienebestimmungen führen zu einem Chaos in der Umsetzung und sind für die Unternehmen nicht mehr überschaubar.

    Liquidität durch Soforthilfen sicherstellen (2)
    Der Staat muss dem mittelständischen Fachhandel Soforthilfen in Form von Direktzuschüssen gewähren, damit die Liquidität bei den von den Geschäftsschließungen betroffenen mittelständischen Betrieben gewahrt bleibt. Diese Direktzuschüsse sollten von den Finanzämtern ausgezahlt werden. Denn diese verfügen über alle nötigen Daten wie Unternehmensdaten und Bankverbindungen.

    Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge stunden (3)
    Fällige Steuern, Gebühren und Sozialversicherungsbeiträge sollten für mindestens sechs Monate zinslos gestundet werden.

    Unternehmen für Vermögensschäden entschädigen (4)
    Die von den staatlich verfügten Geschäftsschließungen betroffenen Unternehmen müssen für die erlittenen Vermögensschäden entschädigt werden. Eine gesetzliche Grundlage könnte das Infektionsschutzgesetz sein.

    Gewerbemieten des Handels aussetzen (5)
    Die Händler brauchen während der Schließungen ihrer Betriebe eine Aussetzung der Gewerbemieten und Reduzierung der Miete auf die laufenden Betriebskosten.
    Außerdem sollte den Handelsmietern zusätzlich die Stundung dieser Kosten ermöglicht werden. Die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten des Mieters, eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB durchzusetzen, dürfen dadurch in keiner Weise beeinträchtigt werden.

    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung (6)
    Unbürokratische Arbeitnehmerüberlassung ermöglichen, Arbeitszeitgesetz liberalisieren und Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte anheben
    Arbeitnehmer, die wegen Geschäftsschließungen zurzeit ohne Tätigkeit sind, sollen unbürokratisch an Handelsunternehmen ausgeliehen werden können, die dringenden Bedarf an weiteren Arbeitnehmern haben.
    Zudem muss die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz umgehend bundesweit aufgehoben und die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte von aktuell 450 € befristet auf 1000 € angehoben werden, damit in dieser Krisensituation der erhöhte Arbeitsaufwand in der Logistik sowie den geöffneten Geschäften bewältigt und die Bevölkerung insbesondere mit Lebensmitteln versorgt werden kann.

    Flächendeckende Logistik erleichtern (7)
    Die Umsetzung von Sondergenehmigungen für Lastkraftwagen für Fahrten und Belieferungen am Sonntag muss einheitlich für Deutschland geregelt werden. Derzeit existieren in den Bundesländern unterschiedliche Regeln, die Lastkraftwagen müssen aber meist durch mehrere Bundesländer fahren. Die Post- und Paketzustellung sollte in diese Sondergenehmigungen einbezogen werden, um das Transportvolumen gleichmäßiger zu verteilen.

    Grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit und freien Warenverkehr gewährleisten (8)
    Auswirkungen auf Berufspendler müssen so gering wie möglich gehalten werden. Arbeitnehmer aus europäischen Nachbarländern müssen zur Arbeit kommen können, da sie für die Aufrechterhaltung der Betriebstätigkeit vieler Handelsunternehmen und Logistiker unabdingbar sind.

    Der freie Warenverkehr in Europa ist ein zentraler Bestandteil der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Lebens. Derzeit verhindern infolge von Grenzkontrollen kilometerlange Staus die schnelle Abwicklung von Transporten. Die Staats- und Regierungschefs müssen sich unmittelbar auf Wege für eine funktionierende Schnellabfertigung einigen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Tag 1 der bundesweit verschärften Ausgangsbeschränkungen. Das Land kommt nicht nur gesundheitlich und wirtschaftlich, sondern auch in sozialen Belangen in Grenzbereiche. Gegenseitige Unterstützung und freiwillige Hilfen tun da gut. Ein Beispiel: Die Mainzer Schausteller, die seit Jahresbeginn praktisch keine Umsätze machen und auch keine in Aussicht haben, bieten an, Toilettenwagen, Kühlfahrzeuge und andere Vehikel zur Verfügung zu stellen – unentgeltlich!

    Ehrenamtliche Engagements
    Neben ehrenamtlichen Engagements dürfen aber diejenigen nicht vergessen werden, die jeden Tag der unsichtbaren Bedrohung trotzen: medizinisches Personal, Polizei, Bus- und Bahnfahrer und viele mehr. Und natürlich die Menschen im Einzelhandel. Sie verkaufen mit meist unzureichendem Schutz. Falls sie denn verkaufen dürfen. Immerhin: Das Land Hessen, eigentlich Verfechter härterer Gangarten, hat noch am vergangenen Freitag die „Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus“ auf den Weg gebracht. Darin heißt es, dass Verkaufsbeschränkungen nicht gälten für „Lebensmitteleinzelhandel … Tabak- und E-Zigarettenläden …“. Auch für die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern gehören Tabakwaren zu den Lebensmitteln. Daher, so heißt es aus Schwerin, „sind Tabakläden von den Geschäftsschließungen nicht betroffen“.

    Ein Hoffnungsschimmer
    Ein Hoffnungsschimmer. Allerdings sind in den Regelungen auch noch Frisöre und Blumenläden genannt. „Wir sind sehr froh darüber, dass die Fachgeschäfte in Hessen offen bleiben und damit sicherstellen können, dass ehemalige Raucher sich weiterhin mit Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten versorgen können und nicht in Gefahr geraten, zum Tabakrauchen zurückkehren zu müssen," sagt Michal Dobrajc, Vorsitzender im Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), „die übrigen Länder sollten dem Beispiel folgen, der bestehende Flickenteppich ist ein unerträglicher Zustand." Schauen wir mal, was sich heute ändert…

    Milliarden-Pakete
    In den Startlöchern stecken auch die Milliarden-Pakete, mit denen die Bundesregierung das Überleben vor allem kleinerer und mittelständischer Unternehmen sichern will. Allzu viel ist über die konkrete Vorgehensweise nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass erste Ansprechpartner die Hausbanken sein müssen. Im Laufe dieser Woche wird es hoffentlich konkreter.

    Ohne die düsteren Seiten der Krise außer Acht zu lassen – es gibt auch Meldungen, die ein wenig Hoffnung machen. So scheint sich die Kurve der Neuinfizierten in Südkorea und Österreich abzuflachen. Scharfe Maßnahmen und möglichst flächendeckende Tests wirken offenbar. Das „Zukunftsinstitut“ von Matthias Horx hat bereits vier Szenarien entwickelt, wie es nach Corona weitergeht. Die Forscher gehen davon aus, dass die Welt sich auf jeden Fall verändern wird. Das White Paper finden Sie [link|https://www.zukunftsinstitut.de/artikel/der-corona-effekt-4-zukunftsszenarien/]hier[/link].

    Ich wünsche Ihnen und uns allen Gesundheit und Erfolg beim Bewältigen der Krise.

    Herzlich

    Marc Reisner

    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 14/20)

  • Philip Morris: Warenversorgung hat Vorrang

    GRÄFELFING // Angesichts der aktuellen Situation betont Philip Morris Deutschland seine Verantwortung gegenüber seinen Handels-und Geschäftspartnern: Die Gesundheit und Sicherheit aller habe in Zeiten der Corona-Krise oberste Priorität, teilt das Unternehmen mit.

    Über konkrete Sicherheitsvorkehrungen hinaus tue Philip Morris alles dafür, dass die Versorgung mit Zigaretten, Feinschnitt und den Iqos-Tabaksticks Heets weiterhin gewährleistet sei. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Warenversorgung aufrecht zu erhalten – auch, um auf eine erhöhte Konsumenten-Bevorratung reagieren zu können und so Engpässe in der Versorgung mit Tabakwaren zu vermeiden. Im Fokus stünden alle relevanten Kanäle wie Lebensmittelhandel, Tankstellen, Automaten und Fachhandel. Aktuell funktioniere die Versorgung von der Produktion bis zur Logistik durchgehend reibungslos.

    Schließung aller Iqos-Stores bundesweit
    Philip Morris Deutschland hat seine Iqos-Stores bereits am 17. März bis auf weiteres geschlossen. Man entspreche damit auch der zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern zum Schutz der Bevölkerung, die die Schließung weiter Teile des Einzelhandels vorsieht.

    Der Online-Shop www.iqos.com [link|http://www.iqos.com] www.iqos.com[/link] bleibt demnach geöffnet.

    pi

  • BTWE empfiehlt Maßnahmen

    KÖLN Überall in Deutschland seien derzeit Ordnungsbehörden und Polizei unterwegs, um den Tabakwaren-Einzelhandel (mit und ohne Presse oder Lotto) zu kontrollieren. Das teilt der BTWE mit. Die Vorgehensweise der Behörden vor Ort sei jedoch selbst innerhalb der Bundesländer zum Teil sehr uneinheitlich. Das sei angesichts der unscharfen Vorgaben verständlich, nach denen die Ordnungshüter agieren müssten.

    Aktuell sei alles feststellbar – von der expliziten Erlaubnis alle Sortimente (Tabak, Presse, Lotto) zu verkaufen über eine Erlaubnis nur für den Verkauf bestimmter Sortimente (etwa nur Zeitschriften) bis zum totalen Vermarktungsverbot und zur Schließung des Geschäftes.

    Der BTWE geht davon aus, dass sich die praktische Handhabung in den nächsten Tagen noch entwickeln wird und empfiehlt den Handelsunternehmen:

    [bul]Suchen Sie, auch wenn vor Ort ein Vermarktungsverbot für Sortimente/Totalschließung des Geschäftes ausgesprochen wurde, zusätzlich Kontakt mit Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Das war in den vergangenen Tagen in vielen Fällen erfolgreich.

    [bul]Erklären Sie, dass Sie als Vertriebspunkt für Tabakwaren den Lebensmitteleinzelhandel in dieser Krisensituation extrem entlasten. Alle Kunden, die in Ihrem Geschäft einkaufen, sorgen nicht für zusätzliche Menschenansammlungen im Lebensmitteleinzelhandel.

    [bul]Erklären Sie, dass Sie mit Ihrem Pressesortiment offiziell systemrelevant sind. Wenn Sie aber ausschließlich Zeitungen verkaufen dürfen, ist das Geschäft für Sie nicht mehr rentabel und Sie müssen es schließen.

    WICHTIG: Halten Sie unbedingt die Maßnahmen zum Infektionsschutz ein (maximale Kundenzahl, Abstand, Desinfektionsmittel etc.), machen Sie einen entsprechenden Aushang an Ihrem Geschäftseingang und – vor allem – sprechen Sie auch darüber mit Ihrer Ordnungsbehörde.

    red

    (DTZ 13/20)

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    welche Vorteile die Digitalisierung hat, wird aktuell deutlicher denn je: Trotz der massiven Einschränkungen des sozialen Miteinanders erreichen Sie uns unter den bekannten Mail-Adressen und zum Teil auch per Mobiltelefon. Wir sind für Sie und Ihre Anliegen da – wenn auch derzeit nicht in unseren Büroräumen, sondern überwiegend im Homeoffice. Also: Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

    Nach vorne blicken
    Lassen Sie mich außerdem betonen, für wie wichtig wir es halten, einen weitgehend normalen Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Wir werden diese Krise überstehen. Und wenn wir jetzt unsere Ziele, unsere Aufgaben und unseren Glauben an die Zukunft verlieren, wird es umso schwieriger, die Folgen der Krise zu überwinden. Lassen Sie uns bei aller sinnvollen Vorsicht, allem Bewusstsein für die Probleme nicht vergessen, wie wichtig es für uns alle ist, mit Zuversicht nach vorn zu blicken.

    Ab sofort informieren wir Sie per Newsletter werktäglich über Themen, die uns und unsere Branche direkt betreffen. Außerdem werden wir versuchen, Sie bei der Einordnung wichtiger Aspekte zu unterstützen.

    Absurde Situation
    Wie absurd die Situation ist, zeigt sich an vielen Dingen. Der Blick aus dem Fenster zeigt – zumindest in Mainz – einen wunderbaren Frühlingstag. Alles scheint normal. Und doch lauern da draußen irgendwo Milliarden von Viren. Das passt in der Wahrnehmung vieler Menschen nicht zusammen. Und weil das so ist, halten sie sich nicht an die dringenden Empfehlungen aus Berlin. Zugleich ist auch die Politik in vielen Punkten nicht klar. Gestern Nachmittag durften wir NRW-Ministerpräsident Armin Laschet laut über eine Ausgangssperre nachdenken hören. Ein paar Minuten später erklärte die Stadt Köln, dass sie ab sofort das öffentliche Grillen untersage. Und während viele – ohnehin nicht überlaufene – Fachgeschäfte schließen mussten, drängen sich die Menschen in Supermärkten und vor Eisdielen.

    Unbürokratische Zuschüsse geplant
    Derweil tummeln sich überall die Schwarzseher. Eine wohltuende Ausnahme ist Folker Hellmeyer, Chefanalyst bei Solvecon Invest. Er sagt im [link|https://www.focus.de/finanzen/boerse/folker-hellmeyer-im-interview-boersen-profi-die-schwarzseher-machen-alle-einen-grossen-fehler_id_11789073.html]Interview mit „Focus Online“[/link]: „Die Schwarzseher machen alle einen großen Fehler: Sie tun so, als wäre die momentane Situation mit den Schließungen, Ausgangsverboten und so weiter ein dauerhafter Zustand. Doch das ist Blödsinn.“ Er halte eine Erholung nach etwas sechs Wochen für wahrscheinlich. Und für 2021 rechnet der Experte mit einem „überproportionalem Wachstum“ – trotz aller Herausforderungen. Viele Einzelhändler müssen jedoch erst einmal die kommenden Wochen überstehen. Da ist es ein erfreuliches Signal, dass die Bundesregierung zügig ein Hilfspaket im Umfang von 40 Milliarden Euro auf den Weg bringen soll. Geplant sind unbürokratische Zuschüsse zwischen 9000 und 15.000 Euro (je nach Firmengröße). Auch mehrere Bundesländer legen Notfonds auf, allein Bayern hat bereits ein Zehn-Milliarden-Euro-Programm beschlossen.

    Nachhaltigkeit der Maßnahmen
    Bleibt die Frage, wie sinnvoll und nachhaltig die derzeitigen „Lockdown“-Maßnahmen umgesetzt werden. Ein Kollege aus Nordrhein-Westfalen etwa berichtet mir, in dortigen Supermärkten würden keine Zigaretten mehr verkauft, die Ausgabeautomaten amtlich versiegelt. Der Grund erschließt sich nicht, aber ich vermute, dass es vor allem um Lieferketten geht. Die Geschäfte sollen vorrangig mit als lebenswichtig eingestuften Gütern versorgt werden. Wenn auch Sie solche Beobachtungen machen, freue ich mich über eine Information: [link|mailto:marc.reisner@konradin.de]marc.reisner@konradin.de[/link]

    Uns lesen Sie am Montag wieder.

    Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für Sie und Ihre Angehörigen

    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

    (DTZ 13/20)

  • Wirtschaft braucht jetzt 500 Milliarden

    HAMBURG // Die Corona-Krise zeigt erste Turbulenzen in der Wirtschaft, die Politik verspricht großzügige Unterstützung. „Zu wenig, zu langsam“, sagt der Hamburger Wirtschafts- und Fördermittelexperte Kai Schimmelfeder. Er sieht einen Finanzbedarf von rund 500 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft.

    „Dieses Geld muss der Staat als nicht-rückzahlbare Zuschüsse an die Unternehmen ausschütten“, so Schimmelfeder. Der aktuell politisch favorisierte Weg über Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Sonderkrediten sei falsch. „Es kann nur über geschenktes Geld laufen“, betont Schimmelfeder.

    Geld wird in jedem Fall fehlen
    „Die Höhe des Betrages mag gigantisch sein, wäre aber ein großer Wurf.“ Schimmelfeder ist sich sicher, dass es nur zwei Wege gibt: Jetzt das Geld an die Wirtschaft ausschütten und von erfolgreichen Unternehmen in Form von Steuerzahlungen in der Zukunft wieder zurückbekommen oder in der Zukunft mit Steuerausfällen, Insolvenzen und einer hohen Arbeitslosigkeit kämpfen. „Das Geld wird dem Staat in jedem Fall fehlen“, ist sich der Wirtschaftsexperte sicher.

    Er macht seine Einschätzung fest an Zahlen aus der Finanzkrise von 2008/2009: In deren Folge gingen 255.000 mehr Unternehmen in Insolvenz als normal. Bei durchschnittlich 5,5 Beschäftigten betraf das allein 1,4 Millionen Arbeitsplätze. Bei durchschnittlich ca. zwei Millionen Umsatz pro Unternehmen ergeben sich 511 Milliarden Umsatzausfall, also 511 Milliarden Kaufkraftverlust und 51 Milliarden Ausfall an Ertragssteuern. „Die Folgen für die Banken durch ausfallende Unternehmenskredite sind da noch gar nicht einmal berücksichtigt“, ergänzt Kai Schimmelfeder.

    Psychologischer Effekt

    Einen großen Vorteil im geschenkten Geld sieht er in der Ruhe, die dadurch schnell entsteht – sowohl in der Wirtschaft als auch in der Gesellschaft. Wer weiß, dass er abgesichert ist, werde auch alle Maßnahmen leichter über sich ergehen lassen. „Das ist ein psychologischer Effekt.“

    Wichtig sei aus seiner Sicht auch, die Unterstützung so unbürokratisch und schnell wie möglich zu machen. „Wir sehen bei vielen Fördermittelberatungen, dass Anforderungen zu hoch und Prozesse zu kompliziert sind. Viele Unternehmen steigen deshalb aus den Förderprogrammen aus und verlieren viel Geld, wenn sie nicht professionell unterstützt werden.“

    Unternehmer in der Pflicht
    Die Unternehmer sieht Kai Schimmelfeder allerdings auch in der Pflicht, jetzt zu handeln. Zum einen geht es um die schnelle und qualifizierte Aufbereitung der aktuellen Unternehmensdaten, damit Förderanträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können, zum anderen um eine Planung für die Zukunft mit einer Überprüfung der Geschäftsmodelle, der Liquidität sowie einer Verstärkung der Innovation. „Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben wie die Kaninchen vor der Schlange“, rät Schimmelfeder, „sondern müssen uns Gedanken über die Zeit nach der Krise machen. Bis dahin sei allerdings die Politik gefordert.

    pi

    (DTZ 13/20)

  • Wer darf noch öffnen?

    BERLIN // In Abstimmung mit der Bundesregierung hat der Ministerrat der Bundesländer mit Wirkung vom 18. März Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich beschlossen. Dazu zählt die Schließung zahlreicher Einrichtungen und Geschäfte.

    Versorgung der Bevölkerung
    Um die Versorgung der Bevölkerung mit Dingen des täglichen Bedarfs sicherzustellen, werden Ausnahmen zugelassen. So dürfen Wochenmärkte, der Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel geöffnet bleiben. Auch der Zeitungsverkauf ist weiter gestattet. Die Sonntagsverkaufsverbote werden in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr für diese Geschäftssparten bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt.

    Hamsterkäufe im Fachhandel
    Bevor die Verbote in Kraft traten, wurden zum Teil auch im Tabakwarenhandel Hamsterkäufe beobachtet. „Uns berichteten verschiedene Mitglieder, dass Kunden eingekauft hätten, als gäbe es morgen keine Tabakwaren mehr“, erklärte Cay Uwe Vinke, Vorstandsvorsitzender der Ermuri Genuss Company, gegenüber DTZ.

    Ehe die Maßnahmen von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossen wurden, hatte Torsten Löffler, Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie an verschiedene Bundesminister unter anderem darauf hingewiesen, dass der Tabakwaren-Einzelhandel „in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften ist, die in der Vereinbarung von Bundesregierung und Bundesländern explizit von Verkaufsverboten ausgenommen sind“.

    Rolle als Nahversorger
    Darüber hinaus gehörten Tabakwaren unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“ und würden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. „Nur wenn die durchgehende Versorgung der Bevölkerung mit Tabakwaren und Nikotinprodukten durch den Tabakwaren-Einzelhandel als Nahversorger aufrechterhalten wird, kann die Überlastung des Lebensmitteleinzelhandels durch 14 Millionen Raucher verhindert werden“, so Löffler. Die weitere kontrollierte Öffnung der Nahversorger-Geschäfte senke den Druck auf den Lebensmitteleinzelhandel und verhindere zu starke Menschenansammlungen. Im Übrigen führe der klassische Lebensmittelhandel nur ein Rumpfsortiment von Tabakwaren und Presse sowie nur wenige der potenziell risikoreduzierten Produkte, gibt BTWE-Geschäftsführer Steffen Kahnt zu bedenken.


    E-Händler sichern Grundbedarf

    Apropos risikoreduzierte Erzeugnisse: Hier appellieren der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) und das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) an die Bundesländer, den Beispielen aus Frankreich und Italien zu folgen und E-Zigarettenfachhändler ausdrücklich in den Ausnahmen der Schließungsverfügungen aufzunehmen. „Während Tabakraucher weiter im Lebensmitteleinzelhandel, in Zeitungskiosken und an Tankstellen einkaufen können, gilt das für E-Zigarettennutzer nicht: Diese Verbraucher können ihren Grundbedarf an Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten nicht mehr decken“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Der Fachhandel für E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten sei für die notwendige Grundversorgung der Konsumenten, entsprechend zu Kiosken, unbedingt offen zu halten.

    Große Verunsicherung
    Im Einzelhandel für Tabakwaren und Lotto herrscht unterdessen große Verunsicherung. Kurz nach Inkrafttreten der Beschlüsse des Ministerrats sind Angestellte von Behörden ausgeschwärmt, um zu überprüfen, ob sich die betroffenen Händler an die Schließungsverfügungen halten. „In einem kurzen Zeitraum von zweieinhalb Stunden riefen bei mir mehr als 70 Annahmestellenleiter an und berichteten, dass Mitarbeiter der Ordnungsämter entweder ihre Läden schließen oder das Lotto-Terminal verdecken wollten“, sagt Tobias Buller-Langhorst, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbands der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen. Er informierte daraufhin die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in NRW, dass die 3300 Lotto-Annahmestellen im Land keine Wettbüros seien, für die Verkaufsverbote gelten würden und auch keine ähnliche Einrichtung, sondern klassische Einzelhandelsgeschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, sprich: Tabakwaren, Presseerzeugnisse, Tickets für den ÖPNV und so weiter.

    Lottoverkaufsstellen
    Zuvor hatte sich Buller-Langhorst bereits in einem Schreiben an Ministerien des Landes NRW gewandt und unter anderem darauf verwiesen, dass viele Lottoverkaufsstellen neben dem Verkauf von Glücksspielen und Presseprodukten auch Nahversorger mit Lebensmitteln und oft auch Annahmestellen für Dienstleistungen von Post und Postbank seien.

    Bei Lotto Rheinland-Pfalz erklärte Unternehmenssprecher Clemens Buch gegenüber DTZ (kurz vor Redaktionsschluss am 19. März): „Ob Lotto-Annahmestellen in Rheinland-Pfalz öffnen dürfen oder nicht, ist abhängig von dem, womit der Hauptumsatz gemacht wird.“ Wer in erster Linie Zeitschriften und/oder Produkte des täglichen Bedarfs verkaufe, dürfe dies auch weiter, so die Einschätzung. In der Koblenzer Lottozentrale geht man davon aus, dass nur wenige der 920 Annahmestellen im Land schließen müssen.

    Fachhandel reagiert
    Derweil haben etliche Tabakwaren-Fachhändler ihre Geschäfte vorerst geschlossen. Darunter befinden sich zum Beispiel No 7 in Augsburg, Pfeifen Huber in München, Tabak-Kontor Leipzig oder Falkum in Miltenberg. Kurz nachdem Bayern den Katastrophenfall ausrief, teilte etwa Gerhard Falkum mit, dass sein Ladenlokal ab 18. März voraussichtlich für 14 Tage geschlossen bleibt.

    da

    (DTZ 13/20)

  • Jetzt das Virus überstehen

    BERLIN / MAINZ // In Unternehmen und Wohnungen deutschland- und weltweit gibt es derzeit nur ein Thema: das Corona-Virus. DTZ wird über die Krise regelmäßig – und verstärkt auch zeitnah über den Newsletter – berichten und Ihnen neben aktuellen Entwicklungen vor allem die Aspekte aufzeigen, mit denen Sie Ihr geschäftliches Überleben sichern können.

    Keine klare Leitlinien
    Derzeit herrscht immer noch verbreitet Unsicherheit. Weder in der Politik noch in den Unternehmen gibt es aktuell klare Leitlinien, wie mit der Krise und den Folgen umgegangen werden kann. Fest steht: Einerseits muss Deutschland Zeit im Kampf gegen Covid-19 gewinnen, andererseits müssen unter enormem Zeitdruck Weichen gestellt werden.


    Tabuthema Ausgangssperre

    Und das Ende ist noch nicht abzusehen. Immer mehr Experten aus Verwaltung und Politik munkeln hinter vorgehaltener Hand, auch Ausgangssperren seien kein Tabu mehr. Noch – Redaktionsschluss dieser Ausgabe war am 19. März – ist es allerdings nicht so weit.

    Eines der Probleme im Kampf gegen Corona: Die Seuche verbreitet sich schleichend, unsichtbar, spürbar erst mit Verzögerung. Dadurch wird sie teils immer noch nicht ernst genommen. Dadurch, dass nur ein relativ geringer Teil der Bevölkerung der höchsten Risikokategorie angehört – aus Italien ist bekannt, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 79,5 Jahren liegt, nur 0,8 Prozent hatten keine Vorerkrankungen –, zeigen sich viele jüngere Menschen relativ gelassen.

    Wirtschaftliche Folgen
    Selbst wenn mancher nicht einmal aus zweiter Hand von einem Infizierten weiß – die wirtschaftlichen Folgen sind bereits sehr deutlich zu spüren. Häufig stehen Kunden vor verschlossenen Türen. Viele Fachgeschäfte sind nicht erreichbar. Das soziale Leben ist weitgehend zum Stillstand gekommen. Allerdings bilden sich an Supermarktkassen Warteschlangen, treffen sich bei schönem Wetter Freunde und Bekannte zum Chillen im Freien.

    Ein weiteres Problem: Getestet werden zurzeit vor allem Menschen, die ohnehin Corona-typische Symptome aufweisen und entweder Kontakt mit einem Erkrankten hatten oder sich in einer Hochrisikoregion aufgehalten haben. Zielführender wäre es, potenziell Infizierte auf möglichst breiter Basis zu kontrollieren, die sonst unerkannt tagelang das Virus weiterverbreiten.

    Lockdown und die Folgen
    Nun wird es darauf ankommen, ob die Spitze des „Infizierten-Berges“ abgeflacht und nach hinten verschoben werden kann. Je schneller sich Erfolge einstellen, desto eher besteht die Chance, dass die strengen Regeln wieder gelockert werden. Und dann kommt es darauf an, den Konsum möglichst rasch wieder in Gang zu bringen. Dauern die Maßnahmen zum Eindämmen des Virus nicht allzu lange, dann könnte es eine starke und rasche Erholung geben. Bei einem allzu langen Stillstand – über drei oder vier Monate – sind die ökonomischen Entwicklungen nicht abzuschätzen.

    Eine gute Nachricht ist es, dass die Bundesregierung schnell erkannt hat, dass sie die deutsche Wirtschaft entschlossen und mit gigantischen Summen unterstützen muss, neben weiteren besonders hart getroffenen Branchen wie Luftfahrt, Tourismus oder Messen auch den Handel. Die Hoffnungsschimmer am Horizont sind zwar noch sehr schwach, aber es gibt sie.

    max

    (DTZ 13/20)

  • Studie zum Dampfen

    NEW YORK // Die Foundation of a Smoke-free World (FSFW) hat die Ergebnisse seiner Umfrage „Global State of Smoking Poll 2019“ vorgelegt. Befragt wurden über 54 000 Erwachsene aus sieben Ländern, die entweder rauchen oder dampfen.

    Laut FSFW-Chef Derek Yach traten dabei erschreckende Informationslücken oder Fehleinschätzungen zu Tage. Yach machte vor allem falsche Medienberichte dafür verantwortlich.

    Informationslücken
    So gaben etwa 77 Prozent der Südafrikaner, 57 Prozent der Amerikaner und 44 Prozent der Briten an, Nikotin sei der Stoff, der beim Rauchen vor allem für Krebserkrankungen verantwortlich sei. Zwei Drittel der Südafrikaner, 45 Prozent der Amerikaner und 36 Prozent der Briten gehen davon aus, dass E-Zigaretten mindestens ebenso schädlich sind wie Tabakzigaretten. Dabei weisen gerade britische Behörden unermüdlich darauf hin, dass Dampfen potenziell deutlich weniger gefährlich sei.

    Die FSFW ist eine von Philip Morris geförderte Stiftung. Alle Studienergebnisse gibt es unter smokefreeworld.org.

    max

    (DTZ 13/20)