BTWE empfiehlt Maßnahmen

KÖLN Überall in Deutschland seien derzeit Ordnungsbehörden und Polizei unterwegs, um den Tabakwaren-Einzelhandel (mit und ohne Presse oder Lotto) zu kontrollieren. Das teilt der BTWE mit. Die Vorgehensweise der Behörden vor Ort sei jedoch selbst innerhalb der Bundesländer zum Teil sehr uneinheitlich. Das sei angesichts der unscharfen Vorgaben verständlich, nach denen die Ordnungshüter agieren müssten.

Aktuell sei alles feststellbar – von der expliziten Erlaubnis alle Sortimente (Tabak, Presse, Lotto) zu verkaufen über eine Erlaubnis nur für den Verkauf bestimmter Sortimente (etwa nur Zeitschriften) bis zum totalen Vermarktungsverbot und zur Schließung des Geschäftes.

Der BTWE geht davon aus, dass sich die praktische Handhabung in den nächsten Tagen noch entwickeln wird und empfiehlt den Handelsunternehmen:

[bul]Suchen Sie, auch wenn vor Ort ein Vermarktungsverbot für Sortimente/Totalschließung des Geschäftes ausgesprochen wurde, zusätzlich Kontakt mit Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Das war in den vergangenen Tagen in vielen Fällen erfolgreich.

[bul]Erklären Sie, dass Sie als Vertriebspunkt für Tabakwaren den Lebensmitteleinzelhandel in dieser Krisensituation extrem entlasten. Alle Kunden, die in Ihrem Geschäft einkaufen, sorgen nicht für zusätzliche Menschenansammlungen im Lebensmitteleinzelhandel.

[bul]Erklären Sie, dass Sie mit Ihrem Pressesortiment offiziell systemrelevant sind. Wenn Sie aber ausschließlich Zeitungen verkaufen dürfen, ist das Geschäft für Sie nicht mehr rentabel und Sie müssen es schließen.

WICHTIG: Halten Sie unbedingt die Maßnahmen zum Infektionsschutz ein (maximale Kundenzahl, Abstand, Desinfektionsmittel etc.), machen Sie einen entsprechenden Aushang an Ihrem Geschäftseingang und – vor allem – sprechen Sie auch darüber mit Ihrer Ordnungsbehörde.

red

(DTZ 13/20)

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