Schlagwort: Ordnungsbehörden

  • BTWE empfiehlt Maßnahmen

    KÖLN Überall in Deutschland seien derzeit Ordnungsbehörden und Polizei unterwegs, um den Tabakwaren-Einzelhandel (mit und ohne Presse oder Lotto) zu kontrollieren. Das teilt der BTWE mit. Die Vorgehensweise der Behörden vor Ort sei jedoch selbst innerhalb der Bundesländer zum Teil sehr uneinheitlich. Das sei angesichts der unscharfen Vorgaben verständlich, nach denen die Ordnungshüter agieren müssten.

    Aktuell sei alles feststellbar – von der expliziten Erlaubnis alle Sortimente (Tabak, Presse, Lotto) zu verkaufen über eine Erlaubnis nur für den Verkauf bestimmter Sortimente (etwa nur Zeitschriften) bis zum totalen Vermarktungsverbot und zur Schließung des Geschäftes.

    Der BTWE geht davon aus, dass sich die praktische Handhabung in den nächsten Tagen noch entwickeln wird und empfiehlt den Handelsunternehmen:

    [bul]Suchen Sie, auch wenn vor Ort ein Vermarktungsverbot für Sortimente/Totalschließung des Geschäftes ausgesprochen wurde, zusätzlich Kontakt mit Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Das war in den vergangenen Tagen in vielen Fällen erfolgreich.

    [bul]Erklären Sie, dass Sie als Vertriebspunkt für Tabakwaren den Lebensmitteleinzelhandel in dieser Krisensituation extrem entlasten. Alle Kunden, die in Ihrem Geschäft einkaufen, sorgen nicht für zusätzliche Menschenansammlungen im Lebensmitteleinzelhandel.

    [bul]Erklären Sie, dass Sie mit Ihrem Pressesortiment offiziell systemrelevant sind. Wenn Sie aber ausschließlich Zeitungen verkaufen dürfen, ist das Geschäft für Sie nicht mehr rentabel und Sie müssen es schließen.

    WICHTIG: Halten Sie unbedingt die Maßnahmen zum Infektionsschutz ein (maximale Kundenzahl, Abstand, Desinfektionsmittel etc.), machen Sie einen entsprechenden Aushang an Ihrem Geschäftseingang und – vor allem – sprechen Sie auch darüber mit Ihrer Ordnungsbehörde.

    red

    (DTZ 13/20)

  • Aufklärung statt Unsicherheit

    MAINZ / WOLNZACH (DTZ/kes). „Die Unsicherheit in der Gastronomiebranche ist groß“, sagt Heinrich Kohlhuber, Vorsitzender des Bundesverein Gastronomie und Genuss (BVGG). Das generelle Rauchverbot, das seit 4. Juli in Kraft ist, gibt wenig Raum für Alternativen. Eine Möglichkeit sehen Kohlhuber und andere Branchenkenner in der Veranstaltung einer geschlossenen Gesellschaft.

    Und weil auch hier in der Praxis eher diffuse Auslegungen seitens der Ordnungsbehörden vorlägen, hat der BVGG am Mittwoch, den 24. November, zu einer Informations- und Aufklärungsveranstaltung in die Maxibar in den Augsburger Stadtteil Haunstetten eingeladen.

    Geschlossene Gesellschaften
    Legal und transparent organisiert sei die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsbehörden konfliktfrei, sagt Kohlhuber. Er hat intensiv zum Thema recherchiert und auch mit dem Bayerischen Landesbeauftragten geklärt, dass das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht gilt, wenn eine „echte geschlossene Gesellschaft“ die Gaststätte nutzt. Wie und welche Punkte der Wirt dabei beachten muss, soll in der genannten Veranstaltung in Augsburg geklärt werden. Voraussetzung dafür sei beispielsweise die Anmeldung einer solchen Veranstaltung, der Eintrag ins Wirtebuch und die Kennzeichnung der Gesellschaft im Gastraum, um nur einen von vielen Aspekten zu nennen.

    Die Offenlegung der Gästeliste gegenüber den Ordnungsbehörden sei im gesetzlichen Rahmen nicht vorgesehen, heißt es dabei seitens des Datenschützers. Dass er in die Details gehen musste, zeige die nebulöse Informationslage vor Ort bei Behörden und betroffenen Wirten, so Kohlhuber. Allein ihm lägen acht offizielle Definitionen der geschlossenen Gesellschaft vor. Kein Wunder, dass es zu Ungereimtheiten vor Ort komme.

    Der BVGG halte sich an die Version des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom Juni 2010. Dennoch, ein entsprechender Aufruf an die zuständigen Landräte und Oberbürgermeister sich mit den Problemen und Lösungsvorschläge der Branche zu beschäftigen, war ernüchternd. „Keiner der 95 angeschriebenen Kommunalvertreter hat uns direkt geantwortet“, sagt er. Der Verband wolle der Branche wieder Mut machen im Umgang mit der neuen Herausforderung und Chancen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aufzeigen, so Kohlhuber.

    Grüne für Club-Lösung?
    „Unser Ziel ist, dass die Behörden und die Wirte verstehen, was eine echte geschlossene Gesellschaft ist und als Folge Kontrollen überflüssig sind.“ Trotz vieler Rückschläge berichtet Kohlhuber in diesem Zusammenhang auch von kleinen Erfolgen. Christian Sauter, Mitglied im Kreisverband Erlangen Bündnis 90/Die Grünen, habe einer Protestkundgebung und Podiumsdiskussion in Erlangen zum Thema, seine Unterstützung zugesagt. Er wolle sich beim Landesvorstand dafür einzusetzen, dass 20 Prozent aller bayerischen Lokale wieder als Clubs betrieben werden könnten und der Wirt selbst entscheiden könne, ob geraucht werde oder nicht, so Kohlhuber. Vorausgesetzt die Lokale seien nur für Erwachsene geöffnet.

    (DTZ 47/10)