MAINZ // Seit diesem Jahr müssen Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen (DTZ berichtete).
Dieses Sicherheitsmodul schließt Manipulationen aus. Weiterhin neu ist die Meldepflicht für jede verwendete Kasse beim zuständigen Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Belegausgabepflicht. All dies führt zu Umstellungen, derer die Anbieter von Kassensystemen rechtzeitig Herr werden müssen. DTZ hat sich umgehört, wie die Reaktionen und Vorgehensweisen der Firmen sind.
Lesen Sie mehr im DTZ-Special "Kassensysteme" in der Printausgabe DTZ 13/20.
kh
(DTZ 14/20)
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