Schlagwort: System

  • Kosten für Debitkarten-Akzeptanz hoch

    BERLIN // In der Debatte über die Funktionalität von Debitkarten der globalen Anbieter kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE), dass Karteninhaber mit Zusendung ihrer neu gestalteten Standardkarte zum Bankkonto offenbar nicht vollständig informiert werden. Die kartenausgebenden Banken wissen laut Verband sehr genau um die derzeitige Situation der Kartenakzeptanz im Handel.

    Beewährtes Girocard-System
    „Die meisten Händler setzen nach wie vor auf das bewährte Girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft. Dennoch geben einige Institute ihren Kunden Karten an die Hand, ohne bekannte Problematiken anzusprechen und lassen sie mit entstehenden Schwierigkeiten allein“, sagt Ulrich Binnebößel vom HDE. Daher sei die Strategie einiger Banken mit besonderer Sorge zu sehen. Institute geben ihren Kunden eine Debitkarte für ihr Konto aus, die ausschließlich ein globales Zahlungssystem wie Visa oder Mastercard enthält. Das führt zu Problemen, wie aktuelle Daten des Bundesverbands zeigten.

    „Im stationären Handel gibt es heutzutage eine sehr hohe Ausstattung mit Zahlungsterminals. Beinahe alle stationären Terminals akzeptieren dabei die Girocard. Dass einige Händler die globalen Kartensysteme aus Kostengründen nicht akzeptieren, muss auch den Banken bekannt sein. Dennoch setzen einige Institute auf eine Karte, die ihren Kunden nicht die volle Handlungsfreiheit gibt“, so Binnebößel weiter.


    Kosten für Kartenzahlung steigen

    In den vergangenen Monaten war laut HDE ein starker Anstieg der Kosten der Kartenzahlung im stationären Handel zu beobachten. Es liege nahe, dass die zunehmende Anzahl von Debitkarten der globalen Anbieter im Markt dafür verantwortlich sei. „Im Unterschied zur Akzeptanz der Girocard kann für den Handel die Akzeptanz einer Debitkarte der globalen Anbieter bis zu viermal höhere Kosten verursachen“, erklärt Binnebößel. Zudem bedeute eine Akzeptanz der Debitkarten, dass auch die Kreditkarten dieser Anbieter akzeptiert werden müssten, die mit noch höheren Kosten verbunden sein könnten. „Grund genug für einige Händler, sich gegen eine Akzeptanz zu entscheiden“, betont Binnebößel.

    vi

  • Track & Trace für die Shisha-Branche

    MANNHEIM // Ab 2024 tritt die überarbeitete Tabakproduktrichtlinie (kurz TPD 3) als EU-einheitliche Regulierung von Zigaretten sowie von Other Tobacco Products (OTP) wie Feinschnitt, Snus, Shisha- und Kautabak in Kraft. In der TPD 3 ist unter anderem die Rückverfolgbarkeit, das Track & Trace-System, vorgeschrieben. Jetzt hatten betroffene Firmen bei einem Seminar die Gelegenheit, Genaueres darüber zu erfahren.

    Um die Branchemitglieder über den aktuellen Stand bei der TPD 3 zu informieren und um Hilfe beim Umsetzen der Track & Trace-Vorgaben zu leisten, lud das Mannheimer Software-Unternehmen Osapiens in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wasserpfeifentabak, der Shisha-Messe, Stolle Verpackungstechnik und B & M Industrial Services zum ersten Shisha-Workshop in die Firmenzentrale ein.

    Schnell in das Thema einarbeiten
    Rund 35 Teilnehmer aus dem stetig wachsenden OTP-Segment, darunter Hersteller, Distributoren und Großhändler, hatten die Gelegenheit, sich mit den Anforderungen der neuen EU-Verordnung vertraut zu machen und Antworten auf die drängendsten Fragen zu erhalten: Welche Prozesse sind betroffen? Wie sieht die Berichterstattung an die EU aus? Welche Anforderungen werden an die manuelle Produktion gestellt? Welche Hardware wird benötigt, beziehungsweise welche Software-Lösungen können eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte garantieren?

    Ziel des Workshops war es, den Teilnehmern die notwendigen Informationen an die Hand zu geben, um sich schnell in das Thema einarbeiten zu können und gemeinsam nach geeigneten Lösungen zu suchen.

    Täglicher Workshop auf InterTabac
    Interessenten, die sich über das Thema TPD 3 für den OTP-Sektor informieren wollen, sind eingeladen, die InterTabac, die vom 14. bis zum 16. September in Dortmund stattfindet, zu besuchen. Hier werden Experten des Software-Entwicklers Osapiens mit einem täglichen Workshop vertreten sein. pi

  • Arnold André vertraut auf Zetes

    HAMBURG / BÜNDE // Zigarrenhersteller [link|https://www.arnold-andre.info/]Arnold André[/link] erfüllt die ab Mai 2024 geltenden Anforderungen der Tabakprodukt-Verordnung für Zigarren mit der TPD-Lösung von [link|https://www.zetes.com/de]Zetes[/link].

    Aus dem modular aufgebauten Zetes-Gesamtsystem wird Arnold André für seine rund 50 Millionen jährlichen Produkteinheiten (UIDs = Unique Identifiers) das „Primary Repository“ nutzen.

    Dabei handelt es sich um eine Datenbank mit allen relevanten Informationen für die Rückverfolgbarkeit von Tabak, die von dort an das EU-weite „Second Repository“ übermittelt werden. Zetes ist einer von sieben unabhängigen Drittanbietern, die hierfür von der EU zertifiziert wurden.

    „Auf der Suche nach einem geeigneten IT-Partner zum Erfüllen der zweiten Phase der TPD-Richtlinie hat uns Zetes mit seiner Kompetenz in der Soft- und Hardware überzeugt. Als international tätiges Unternehmen aus Deutschland suchten wir zudem einen deutschen Anbieter, mit dem wir auch auf der menschlichen Ebene gut harmonieren“, erklärt Thomas Detert, der bei Arnold André die Aufgabengebiete Organisation und Datenverarbeitung verantwortet.

    Zetes als Drittanbieter von der EU zertifiziert
    Die Tobacco Product Directive (kurz TPD) 2014/40/ EU trat offiziell am 20. Mai 2019 in Kraft. In der Richtline ist der Handel von Tabakerzeugnissen innerhalb der EU reguliert, außerdem
    enthält das Papier Vorschriften über deren Herstellung, Verpackung und Verkauf. Fälschungen und Schmuggel sollen so unterbunden, die Bedingungen im Tabak Binnenmarkt verbessert und ein hoher Gesundheitsstandard für europäische Bürger gewährleistet werden.

    Die nächste Phase der TPD wird am 20. Mai 2024 in Kraft treten. Dann werden alle weiteren, für andere Tabakerzeugnisse wie Zigarren, Zigarillos und Shisha-Tabak, sowie Pfeifen- und Kautabak geltenden Bestimmungen von der Verordnung erfasst.

    Ein wesentliches Ziel der Tabakproduktrichtlinie ist das lückenlose Rückverfolgen aller Tabakwaren entlang der Lieferkette. Alle an der Lieferkette beteiligten Unternehmen sind demnach verpflichtet, ein elektronisches „Track & Trace“-System auf Produktebene zu etablieren. Damit müssen alle Warenbewegungen und die damit verbundenen Transaktionen beziehungsweise Geldflüsse vom Hersteller über den Großhandel bis zum Einzel- und Fachhandel erfasst, dokumentiert und an die EU gemeldet werden.

    Verpflichtung für Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen
    Vor diesem Hintergrund sind Hersteller und Importeure von Tabakwaren dazu verpflichtet, Verträge mit einem unabhängigen Drittanbieter abzuschließen, der ein sogenanntes „Primary Repository“ betreibt. Dabei handelt es sich um eine Datenbank mit allen erforderlichen Informationen für die Rückverfolgbarkeit von Tabak, die von dort an das EU-weite „Second Repository“ übermittelt werden.

    Bedarfsgerecht auf TPD vorbereiten
    Mit dem modular aufgebauten „ZetesMedea“ auf Basis des Warehouse Execution Systems (WES) können sich Unternehmen bedarfsgerecht und individuell auf die Tabakprodukt-Verordnungen vorbereiten.

    Mit ZetesMedea lassen sich alle Produktbewegungen zwischen Wareneingang und -ausgang erfassen. Sämtliche Aktivitäten wie das Kommissionieren, Aggregieren und Disaggregieren werden begleitet und dokumentiert. Ausnahmen lassen sich ebenso abbilden t wie das Versenden und Umladen sowie das Behandeln von Retouren. Eine integrierte Lösung für die einzigartige Kennzeichnung (Unique Identifiers UID) auf allen Aggregations-Ebenen zwischen Einzelprodukt und ganzer Palette rundet das System ab. Die für den Nutzer einsehbare Datenbank „TPD Private“ der Produktrückverfolgungs-Software „ZetesOlympus“ sorgt dabei für Übersicht über alle gesammelten und übermittelten Daten.

    fnf

  • Philip Morris erneuert Tabakerhitzer Iqos

    GENF // Die Schweiz ist nach Japan das zweite Land der Welt, in dem erwachsene Raucher in den Genuss der neuesten Innovation im rauchfreien Portfolio von Philip Morris International (PMI) kommen können. Iqos Iluma ist bei den Eidgenossen ab sofort erhältlich. Dank einer Technologie, die auf dem Induktionsprinzip basiert, ist es laut PMI möglich, den Tabak vom Kern her zu erhitzen. Bisher wurde bei Iqos ein Heizblatt eingesetzt, das den Tabak erhitzt, statt ihn zu verbrennen.

    Rauchfreie Zukunft
    Laut PMI kann mit dem neuen Produkt das Ziel einer rauchfreien Zukunft schneller erreicht werden. Ziel ist es, die Risiken für erwachsene Raucher, die sonst weiterrauchen würden, zu verringern, indem Zigaretten durch wissenschaftlich fundierte rauchfreie Produkte ersetzt werden. PMI hofft, dass sich immer mehr Raucher für diese bessere Alternative zu Zigaretten entscheiden werden. Iqos hat in der Schweiz bereits einen Marktanteil von 5,7 Prozent.

    Die Iqos-Iluma-Serie umfasst zwei Geräte: Iqos Iluma Prime und Iqos Iluma, die beide den Tabak auf Basis von Induktion erhitzen, aber im Design unterschiedlich sind, damit erwachsene Konsumenten das Gerät wählen können, das am besten zu ihren Bedürfnissen und Vorlieben passt.

    Die Technologie dieser Geräte ist das Smartcore-Induction-System, das den Tabak vom Inneren des Terea-Smartcore-Stick aus erhitzt. Diese neu entwickelten Tabaksticks dürfen nur mit Iqos Iluma verwendet werden. Das System verfügt zudem über eine automatische Startfunktion, die erkennt, wenn ein Terea-Stick eingefügt wird.

    red

  • Hygiene auf Knopfdruck

    MAINZ // Sollten Kunden für ihren Einkauf keine Maske zur Hand haben oder sich gerne die Hände desinfizieren wollen, gibt es für den Handel Automaten-Lösungen.

    Sofort verfügbar
    Das Ausgabegerät „Harting Prevent” der Harting Technologiegruppe bietet diverse Hygieneartikel für den Sofortbedarf, die auf Knopfdruck ausgewählt und kontaktlos bezahlt werden können. „Ohne eine sofortige Verfügbarkeit wichtiger Hygieneartikel wird Infektionsschutz an Orten mit hohem Publikumsverkehr nicht funktionieren”, meint Peter Weichert, Geschäftsführer von Harting Systems.

    Tuch- und Maskenspender
    Vom Desinfektionsmittel- bis hin zum Tuch- und Maskenspender: Auch das österreichische Ladenbauunternehmens Umdasch hat eine Hygiene-Station in verschiedenen Ausführungen entwickelt. Die Self Service-Funktion steht als Standalone- oder in Kombination mit Zutrittsmanagement-Optionen zur Verfügung. Ziel ist nicht nur, das Sicherheitsbedürfnis der Kunden zu erfüllen, sondern auch, die Mitarbeiter zu entlasten und das Hygiene Management automatisch zu steuern.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    jetzt wird also über die Maskenpflicht in Deutschland nach österreichischem Vorbild diskutiert. Dort müssen im Einzelhandel ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern die Hygieneartikel ausgegeben und getragen werden. Bislang herrscht offenbar jedoch die Haltung vor, das es sinnvoller ist, solchen Mundschutz vor allem Kliniken und Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Besonders groß ist das Angebot an Masken ja aus naheliegenden Gründen derzeit nicht.

    Steuerfreie Einmalprämien
    Verteilen sollen die Masken die Verkäuferinnen und Verkäufer. Die gelten mittlerweile als „systemrelevant“ und sollen – neben Merci-Schokoladen und abendlichem Applaus- nun auch eine steuerfreie Einmalprämie bekommen. Und: Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat angekündigt, er wolle einen verbesserten Tarifvertrag aushandeln. Mehr Geld? Das klingt gut. Aber das bedeutet auch: Arbeitgeber aus dem Einzelhandel dürften tiefer in die Tasche greifen müssen. Wie das gehen soll, bleibt völlig offen. Und alle Unternehmer und Selbstständige in dieser Branche wissen, dass sie eher im Bereich Selbstausbeutung unterwegs sind. Immerhin: Die von der SPD erneut ins Spiel gebrachte Reichensteuer dürfte den Betreibern kleiner Fachgeschäfte erspart bleiben.

    Nach Scherzen ist niemandem zumute
    Und sonst? Heute ist der 1. April, nach Scherzen ist aber niemandem zumute. Der jetzt beginnende Monat wird als Monat des Stillstands in die Geschichte eingehen. Da klingt es wie Rufen im dunklen Wald, wenn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) über konjunkturelle Aufholpotenziale im zweiten Halbjahr spricht.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in den April.


    Herzlich

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Branche im steten Wandel

    MAINZ // Seit diesem Jahr müssen Kassensysteme über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen (DTZ berichtete).

    Dieses Sicherheitsmodul schließt Manipulationen aus. Weiterhin neu ist die Meldepflicht für jede verwendete Kasse beim zuständigen Finanzamt. Darüber hinaus besteht die Belegausgabepflicht. All dies führt zu Umstellungen, derer die Anbieter von Kassensystemen rechtzeitig Herr werden müssen. DTZ hat sich umgehört, wie die Reaktionen und Vorgehensweisen der Firmen sind.
    Lesen Sie mehr im DTZ-Special "Kassensysteme" in der Printausgabe DTZ 13/20.

    kh

    (DTZ 14/20)

  • Auf Erholungskurs

    BERLIN // Erfreuliche Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im November lagen die Einnahmen bei der Tabaksteuer erneut auf sehr hohem Niveau. Insgesamt nahm der Bund gut 1,3 Milliarden Euro ein, davon entfielen fast 1,18 Milliarden Euro auf Zigaretten.

    Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet das insgesamt einen Zuwachs um 13,3 Prozent, bei Zigaretten lag das Plus bei 13,4 Prozent. Beim Feinschnitt verzeichneten die Statistiker erstmals seit Mai wieder einen Zuwachs (plus 17,1 Prozent auf 161,4 Millionen Euro). Das Steueraufkommen bei Zigarren/Zigarillos nahm um 11,1 Prozent ab, beim Pfeifentabak waren es sogar 17,4 Prozent – allerdings war das das erste Minus seit Juni.

    Unterm Strich bauen die Hersteller ihre Produktionsrückstände nach der Umstellung auf das Track & Trace-System im Mai damit weiter ab.

    red

    (DTZ 52/19)

  • Wie sicher ist das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard?

    FRANKFURT AM MAIN // Kontaktlos boomt – im ersten Halbjahr 2019 war bereits mehr als jede fünfte Zahlung im Girocard-System kontaktlos. Schnell und bequem funktioniert es dank der NFC-Technologie. Doch ist das Bezahlen damit auch sicher?

    Morgens am Kiosk, mittags an der Tankstelle, abends im Restaurant: Egal wann und wo man bezahlt, an über 85 Prozent aller Girocard-Terminals können Verbraucher dies bereits kontaktlos. Bei Zahlungen bis 25 Euro ist das besonders bequem, da hier meist keine PIN eingegeben werden muss. „Kunden haben großes Vertrauen in Lösungen der Banken und Sparkassen.

    Kunde muss aktiv autorisieren
    Denn die Erfahrung zeigt, dass sie sich darauf verlassen können“, sagt Nicole Hellmich, Expertin für Banktechnologie vom Bundesverband deutscher Banken. Das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard ist für Kunden und Händler nämlich genauso sicher wie bisherige Girocard-Kartenzahlungen, denn: Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank.


    Händler muss sich registrieren

    Wenn ein Händler Zahlungen mit der Girocard akzeptieren möchte, muss er sich im Zahlungssystem registrieren. Notwendige Voraussetzung hierfür ist immer eine Bankverbindung bei einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Kreditinstitut. Für die Eröffnung eines Kontos gelten strenge Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz. So wird unter anderem eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers zur Kontoeröffnung gefordert. Jedes Girocard-Terminal muss außerdem immer über einen von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Netzbetreiber angeschlossen und betrieben werden. „Eine eindeutige Identifizierung des Händlers als auch des in seinem Akzeptanzbereich betriebenen Terminals ist somit jederzeit möglich“, erklärt Hellmich.

    „Und bei Beträgen bis 25 Euro wird im Girocard-System nicht gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichtet, sondern nach bestimmten Kriterien immer wieder auch hier die PIN zur Sicherheit abgefragt“, erläutert Hellmich. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn mehrfach in Folge kontaktlos ohne PIN bezahlt werde und dabei in Summe ein von der Bank definierter Betrag – laut Gesetz maximal 150 Euro – oder eine vorab definierte Anzahl an aufeinanderfolgenden PIN-freien Transaktionen (laut Gesetz maximal fünf Transaktionen) überschritten werden.

    Daten bei geringem Abstand übertragbar
    Die für die Girocard-Bezahltransaktion benötigten Daten werden zwischen dem Terminal und der Karte nur bei sehr geringem Abstand übertragen. Zugelassene Terminals können lediglich jeweils eine Transaktion zur selben Zeit vornehmen. Jeder Bezahlvorgang muss dabei aktiv vom Terminal – in der Regel über eine Kassenanbindung – angestoßen werden.

    Bank schützt Kunden
    Wenn ein Kunde seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und PIN erfüllt, ist er durch seine Bank geschützt. Das bedeutet, gewissenhaft mit der Karte umzugehen, den Kontoauszug zu prüfen und Unregelmäßigkeiten der Bank zu melden sowie die PIN geheim zu halten. Bei Verlust der Girocard müssen Kunden diese unverzüglich bei ihrem kartenausgebenden Institut oder über die zentrale Sperrnummer 116 116 unter Angabe der IBAN beziehungsweise der Kontonummer und Bankleitzahl sperren lassen.

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • Wird die Zigarette allmählich zum Auslaufmodell?

    DORTMUND // Zigaretten? Spielten auf der diesjährigen InterTabac vordergründig keine Hauptrolle. Am Stand von Philip Morris etwa waren Marlboros gar nicht mehr zu sehen.

    Eine Begründung lieferte Patrick Engels, Vorsitzender des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR). Er sagte, das Rückverfolgungssystem Track & Trace für Tabak, welches den illegalen Zigarettenhandel eindämmen soll, mache für deutsche mittelständische Tabakproduzenten den Export in Teilen unmöglich. Und so, scheint es, konzentriert sich die Branche auf Klassiker des Rauchgenusses wie Pfeife und Zigarre oder legt den Fokus auf Next Generation Products, allen voran die E-Zigarette.

    Doch ganz so ist es nicht. Zwar blieb die große Innovation bei Zigaretten aus. Ein paar zusätzliche Großpackungen, etwa von Pall Mall, einige neue Produkte ohne Zusatzstoffe und die Markteinführungen von „King“ und „Corset“ von Hauser – im Wesentlichen war es das.


    Verkaufszahlen für Deutschland

    Trotzdem: Die Verkaufszahlen für Deutschland sehen besser aus, als es angesichts immer neuer Regulierungen zu erwarten war. So verkaufte die Branche im ersten Halbjahr 2019 knapp 37,8 Milliarden Stück, im Vergleichszeitraum 2018 waren es 37,3 Milliarden Zigaretten. Die Tabaksteuereinnahmen entwickelten sich ähnlich: Nach fast 5,2 Milliarden Euro in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres waren es 2019 gut 5,4 Milliarden Euro. Allerdings kamen dabei Vorzieheffekte zum Tragen: Die Hersteller produzierten vor der Umstellung auf Track & Trace mehr Ware, um Anlaufprobleme des neuen Systems abfedern zu können. Insgesamt jedoch zeigt sich der Markt recht robust.

    Nicht versteuerte Zigaretten
    Probleme bereitet der Branche weiter der hohe Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten, also illegaler Waren, Schmuggelzigaretten und legal aus dem Ausland eingeführter Produkte. Der Anteil liegt bei bundesweit 17,8 Prozent. Das ist zwar deutlich weniger als in den Vorquartalen (18,4 und 18,6 Prozent), aber immer noch ein hoher Wert. Erfreulich: Der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten geht im Osten zurück: Zuletzt waren es dort 35,5 Prozent (Vorquartale: 37,9 und 39,5 Prozent). Dennoch: In Bundesländern wie Berlin entgehen dem Fiskus Tabaksteuereinnahmen bei fast jeder zweiten dort konsumierten Zigarette (44,3 Prozent). Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen kommt die Entsorgungsstudie von Ipsos auf eine Quote von gerade 8,9 Prozent.

    Bleibt die Frage, ob die Abkehr vom Tabak für die Hersteller wirklich keine wirtschaftliche Bedrohung, sondern eine Chance ist, wie der Deutsche Zigarettenverband (DZV) meint. Kritiker dagegen setzen weiter darauf, dass Rauchen Genuss sei – auch bei Zigaretten.

    max

    (DTZ 40/19)