Verbot ist „typisch deutsch“

BERLIN // Noch knapp zwei Monate, dann tritt laut Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) am 20. Mai das Mentholverbot für Tabakprodukte in der EU in Kraft. Ab dem Stichtag ist der Verkauf verboten. Davon ist auch Shisha-Tabak betroffen. Das will Sven Plaeschke, Geschäftsführer vom [link|http://www.wpt-verband.de/]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler[/link], kurz: Shisha-Verband, so nicht stehen lassen.

Grundlage
Grundlage für die Verbote ist das deutsche Tabakerzeugnisgesetz. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie II schreibt jedoch keineswegs vor, dass Minze und Menthol nicht mehr in Shisha-Tabak verwendet werden dürfen“, erklärt Plaeschke im DTZ-Gespräch. „Wenn Sie sich in Europa umschauen, stellen Sie fest, dass die Gesetze zum Verbot von Minze und Menthol beispielsweise in Spanien, Italien oder Frankreich nur Feinschnitt-Tabak und Zigaretten, nicht etwa Shisha-Tabak betreffen“, betont Plaeschke.

„Das Menthol-Minz-Verbot für Shisha-Tabak ist eine typisch deutsche Erfindung.“ Es stärke den Schwarzmarkt und behindere alle, die saubere legale Geschäfte mit Shisha-Tabak machen und den Menschen Genuss und Freude bereiten wollen.

Abstimmung
Vor diesem Hintergrund nutze der Shisha-Verband die Internet-Plattform [link|https://t1p.de/bkpi]„Openpetition“[/link] für eine Abstimmung. Parallel dazu sei der Fachhandel aufgerufen, entsprechende [link|https://t1p.de/6fuk]Unterschriftenlisten[/link], auszulegen. Dort will er die Konsumenten direkt ansprechen.

Öffentliche Anhörung

„Ziel des Quorums ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag“, sagt Plaeschke. Er ist zuversichtlich, dass die erforderlichen 50 000 Unterschriften auch erreicht werden. „Nach nur drei Tagen hatte die Petition bereits 10 000 Unterstützer. Die rege Beteiligung zeigt, wie wichtig unser Anliegen vor allem den Konsumenten unserer Produkte ist“, berichtet Plaeschke. Vom Verbot seien in Deutschland schätzungsweise rund 40 bis 60 Prozent der Wasserpfeifentabaksorten und zirka 50 bis 70 Prozent der Absatzmenge betroffen.

Europäischen Grundgedanken
„Viele dieser traditionsreichen Sorten wird es nicht mehr oder – soweit überhaupt möglich – nur noch in stark abgeänderter Rezeptur geben“, informiert er. „Hintergrund ist das seit 2016 geltende Minzverbot und das ab dem 20. Mai 2020 vorgeschriebene Mentholverbot als Zusatzstoff für Wasserpfeifentabak“, erklärt er. Vom europäischen Grundgedanken der Harmonisierung des Binnenmarkts sei hier nichts übriggeblieben. Ganz im Gegenteil: „Wir deutschen Hersteller sehen uns massiv benachteiligt gegenüber unseren europäischen Marktbegleitern. Deshalb fordern wir: eine Ausnahme von Shisha-Tabak vom Verbot von Menthol und Minze und eine Gleichberechtigung deutscher Konsumenten gegenüber ihren europäischen Nachbarn“, so Plaeschke.

kes

DTZ (12/20)

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert