Schlagwort: Mentholverbot

  • Kampf ums Menthol

    BERLIN // Schulterschluss in Sachen E-Zigaretten: Zwei Verbände der Branche haben jetzt ein [link|https://t.ly/aVjMa ]gemeinsames Positionspapier[/link] in Sachen Menthol vorgelegt.

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte im Dezember 2021 eine Stellungnahme, in der neben Sucralose und Safrol auch das Verbot von Menthol in E-Zigaretten vorgeschlagen wurde. Neben dem klassischen Pfefferminzgeschmack wird Menthol zur Ausgestaltung der vielfältigsten Geschmacksrichtungen verwendet und in den meisten handelsüblichen Liquids eingesetzt. Ein Verbot würde dem regulären Handel schweren Schaden zufügen und vor allem die Schwarz- und Graumärkte stärken. Die BfR-Stellungnahme (043/2021) wurde damals von den Verbänden der Nikotin- und Tabakwirtschaft scharf kritisiert, weil keinerlei Belege für relevante gesundheitliche Gefährdungen dargelegt wurden. Allerdings kam dazu kein fachlicher Austausch mit dem BfR oder dem zuständigen Landwirtschaftsministerium (BMEL) zustande.

    Wissenschaftlichen und juristischen Voraussetzungen
    Seit dem Frühjahr 2024 prüft das BMEL erneut ein Mentholverbot für E-Zigaretten. Sofern dieser Vorschlag nach Paragraf 13 (2) des Tabakerzeugnisgesetzes über den Verordnungsweg umgesetzt werden soll, müssten absehbare Gesundheitsschäden durch die Verwendung von Menthol in Liquids belegt werden. Doch danach sieht es nicht aus. Die wissenschaftlichen und juristischen Voraussetzungen für ein Mentholverbot wurden am 26. Juni auf einer [link|https://www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/fachtagung-menthol-in-e-zigaretten/]Veranstaltung [/link]diskutiert (www.ruw-fachkonferenzen.de/veranstaltung/fachtagung-menthol-in-e-zigaretten/) und von den Experten als unzureichend eingeschätzt.

    Darauf haben nun der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) und der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hingewiesen. Die Verbände kritisieren außerdem die mangelnde Transparenz im Rechtssetzungsverfahren und hoffen auf eine konstruktive Einbindung aller Interessengruppen. Die Bewertungen und Analysen der Verbände wurden als Grundlage für künftige Gespräche in einem Positionspapier zusammengefasst und jetzt veröffentlicht (siehe Link unten).

    red

  • Tabakkontrolle neu bewertet

    BRÜSSEL //Derzeit läuft auf der Online-Plattform der EU-Kommission (siehe unten) eine öffentliche Bewertung der bisherigen Tabakkontrollmaßnahmen. Unternehmen, Fachhändler, Verbände und Industrie sind aufgerufen, sich auf der [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluation-of-the-legislative-framework-for-tobacco-control_de]Internetseite[/link] zur Wirksamkeit der bisherigen EU-Maßnahmen zu äußern.

    Das können Themen wie Schockbilder, die Verwässerung von Markenrechten, das Mentholverbot und die Wirksamkeit der Gesetze im Einzelnen, oder die TPD im Allgemeinen sein. Ihre Kritik, Anmerkungen und Vorschläge fließen in die Neubewertung der künftigen Vorgaben der Kommission zum Tabakkonsum mit ein. An der öffentlichen Konsultation kann bis zum 17. Juni 2022 in allen EU-Amtssprachen teilgenommen werden.
    Ziel der Erhebung sei es zu verstehen, inwieweit die bisherigen Anordnungen funktioniert haben, und die Ziele erreicht worden seien, betont die Kommission ihre Evaluierung.

    Die Richtlinie müsse sich neuen Herausforderungen wie einer veränderten Produktlandschaft und neuen Konsummustern stellen können. Sie solle flexibel genug sein, um auf innovative Entwicklungen zu reagieren, begründet die EU den Schritt.

    vi

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi

  • Abfuhr in Karlsruhe

    KARLSRUHE // Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt über eine Beschwerde gegen die Pflicht zum Abdruck von Schockbildern auf Zigarettenpackungen sowie gegen das Verbot von Aromen in Tabaken entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde ab (Aktenzeichen 1 BvR 895/16).

    Beschwerde von Planta
    Das mittelständische Unternehmen Planta aus Berlin hatte die Beschwerde eingereicht. Da es zu großen Teilen Feinschnitt mit Menthol produzierte, sah es seine Grundrechte durch die entsprechenden Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz verletzt.

    Sichtweise der Richter
    Dieser Sichtweise schlossen sich die Verfassungsrichter nicht an. Eine Ungleichbehandlung von mentholisiertem Feinschnitt und Menthol-Zigaretten, wie sie der Beschwerdeführer wahrgenommen hatte, gebe es nicht. Zudem würden mit dem Gesetz zwingende Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.

    Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig, da diese Instanz bereits im Januar 2019 (C-220/17, EU:C:2019:76) geurteilt hatte, das die Europäische Tabakproduktdirektive II mit den Unionsgrundrechten vereinbar sei.

    Schließlich scheiterten die Berliner auch mit der Beschwerde, dass die Unionsvorgaben verspätet in Deutschland umgesetzt worden seien. Die Richter: „Die Beschwerdeführerin zeigt nicht nachvollziehbar auf, dass die geltend gemachten Investitionskosten und Ertragseinbußen nicht ohnehin aufgrund der zwingenden unionsrechtlichen Vorgaben entstanden wären.“

    red

  • Korrektur: EU-Verbot für Menthol

    MAINZ // Auf der DTZ-Homepage wurde im Beitrag „Aus für Menthol“ falsch berichtet. Korrekt heißt es: „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen.

    So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34", informiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    red

  • Aus für Menthol

    MAINZ // „Zum 19. Mai 2020 endet die Übergangsfrist für die Verwendung von Menthol in Rauchtabakerzeugnissen. So ist es ab dem 20. Mai 2020 verboten, Mentholhaltige Rauchtabakerzeugnisse (u.a. Zigaretten, Zigarillos, Wasserpfeifentabak) in den Verkehr zu bringen.

    Grundlage dafür ist folgender Rechtstext: Tabakerzeugnisverordnung § 4 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa in Verbindung mit § 34.“

    „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, trotz des Verbots ein wenig Mentholgenuss beim Rauchen zu erhalten: aromatisierte Filter/Hülsen, aromatisierte Karten/Streifen oder Öle“, schreibt Netzwerk Rauchen auf seiner Homepage.

    Dazu hat der Verein eine [link|https://netzwerk-rauchen.de/menthol/]Tabelle[/link] der bis vor kurzem erhältlichen Mentholmarken zusammengestellt (Stand: April 2020), die vom Verbot betroffen sind. „Werte und Charakteristika können der Orientierung dienen, wenn Sie sich nach einer Alternative umschauen“, heißt es dort.

    red

  • Reaktion auf Mentholverbot

    GRÄFELFING // Ab dem 20. Mai dürfen in der EU gemäß TPD 2 keine Menthol-Rauchtabakprodukte mehr verkauft werden.

    Daher werden sowohl Marlboro Menthol als auch Marlboro White Menthol nicht mehr erhältlich sein. Hersteller Philip Morris bietet ab Mitte Mai aber einen Ersatz an: zwei neue Tabakmischungen in bewährter Produktqualität, die als Marlboro Bright und als Marlboro White auch ohne Menthol mild-würzig schmecken. Die 20er-Schachteln dieser Marke kosten jeweils 7 Euro.

    fnf

  • Keine Fristverlängerung

    BERLIN // Mentholverbot und Corona-Krise – das passt nicht zusammen, denn die betroffenen Händler können etwaige „Altbestände“ praktisch nicht an den Konsumenten bringen.

    Abverkaufsfrist
    Dabei endet die Abverkaufsfrist am 19. Mai: Ab 20. Mai 2020 dürfen laut Tabakerzeugnisgesetz weder Zigaretten noch Feinschnitt mit Mentholaroma vom Einzelhandel angeboten werden. Die Schließungen, von denen auch zahlreiche Tabakwarengeschäfte betroffen waren, haben der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der Bundesverband des Tabakwaren Einzelhandels (BTWE) sowie der Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler zum Anlass genommen, um beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nachzufragen, wie es um eine etwaige Fristverlängerung auf europäischer Ebene bestellt sei.

    Europäische Ebene
    Die Antwort der zuständigen Referatsleiterin: „Zur Verlängerung der Abverkaufsfrist müssten sowohl die europäischen als auch die nationalen Regelungen geändert werden, wobei zunächst eine Rechtsänderung auf europäischer Ebene notwendig wäre.“ Die Europäische Kommission habe jedoch bereits deutlich gemacht, dass sie keine Möglichkeit einer Anpassung der Abverkaufsfrist sehe. Daher dürfte ein entsprechendes Anliegen „keine realistische Erfolgsaussicht haben“. Dies gelte insbesondere angesichts der Corona-Pandemie, die auch die Atemwege angreife.

    red

  • Passende Menthol-Alternativen

    TRIER // Bekanntlich endet am 20. Mai die Frist für Zigaretten und Feinschnitt mit einem vom Tabak unterscheidbaren Aroma – darunter auch Menthol. Für Raucher, die nicht auf diesen Geschmack verzichten möchten, bieten Zigarettenhersteller und namhafte Anbieter aus der der RBA-Branche entsprechende Alternativen an.

    Mentholfreie Produkte
    Auch Heintz van Landewyck ist von dem EU-weiten Verbot betroffen und hat bereits angekündigt, die Elixir-Green-Tabakerzeugnisse ab Mai durch mentholfreie „Elixyrr+“-Zigaretten und -Stopftabak zu ersetzen (DTZ berichtete). Die Trierer bieten Rauchern aber mit Zusatzprodukten die Möglichkeit, ihren Tabak weiter mit Mentholgeschmack zu genießen.

    Spezieller Hohlfilter
    Bei der „Elixyr+“-Zigarette kommt der neue, bei Landewyck entwickelte „Flow-Filter“ zum Einsatz. Mit diesem speziellen Hohlfilter können Raucher den Geschmack ihrer Elixyr+Zigarette zum Beispiel mit separat erhältlichen Zusatzprodukten wie aromatisierten Filter-Tipps individuell anpassen. Und in Trier gehen die Landewycker ab Mai mit den neuen „Elixyr+ Filter-Tipps“ mit Mentholaroma an den Start. „Unsere Filter-Tipps sind perfekt auf den Flow-Filter der Elixyr+Zigarette abgestimmt. Einmal im Filter eingesetzt, sorgen die Elixyr+Filter-Tipps sofort für ein verändertes Geschmackserlebnis“, wirbt der Hersteller. Die 100er-Packung Elixyr+ Filter-Tipps kommt zum Preis von einem Euro in den Handel.

    Zusatzprodukte mit Mentholaroma
    Zum Start des Elixyr+Konzepts im Mai stellen die Moselstädter ihre bereits seit 2016 erhältlichen Elixyr-Menthol-Filterhülsen auf das Design der neuen Sorte um. Der Hersteller verwendet in den beiden neuen Zusatzprodukten mit Mentholaroma, den Filter-Tipps und den Filterhülsen für Stopftabak, das ursprüngliche Elixyr-Green-Flavour.

    Die Warengruppe der aromatisierten Zusatzprodukte ist vom Verkaufsende ab 20. Mai nicht betroffen. „Unsere neuen Zigaretten- und Tabakprodukte wie auch unsere Zusatzartikel des Elixyr+Sortiments sind ab Mai erhältlich und werden national gelistet“, heißt es aus Trier.

    red

  • Von Grün zu Plus

    TRIER // Am 20. Mai endet EU-weit die Frist zum Verkauf von Tabakwaren mit Mentholaroma. Davon sind bei Landewyck die Zigaretten- und Feinschnittprodukte Elixyr Green und Ducal Green betroffen.

    Aus Elixyr Green wird jetzt im Zigaretten- und Feinschnittangebot von Heintz van Landewyck die Sorte Elixyr+. Entsprechend bestücken die Trierer die Stellplätze mit der „Elixyr+“-Zigarette zum Preis von 6,80 Euro für die 23er-Schachtel. Das Besondere an der Elixyr+, bei der die Tabakmischung identisch – jedoch ohne Mentholaroma – bleibt, ist der neue Landewyck-Flow-Filter, der laut Hersteller ein angenehm abgestimmtes Raucherlebnis garantiert.

    Neue Variationen ab 20. Mai
    Außerdem bieten die Trierer zum 20. Mai den neuen „Elixyr+“-Stopftabak zum Preis von 15,80 Euro für die 115-Gramm-Dose an. Auch hier bleibt der Elixyr-Green- Blend – ebenfalls ohne Mentholaroma – bestehen. Dazu empfehlen die Landewycker, den Feinschnitt Elixyr+ mit Menthol zu aromatisieren, zum Beispiel mit entsprechenden Hülsen.

    Der Hersteller teilt auch mit, dass Ducal-Green-Nutzer in der Sorte Ducal Gold ihre Grundmischung und ihren gewohnten Schnitt wiederfinden.

    Trotz der Situation seien momentan alle Mentholprodukte, deren Übergangsfrist am 20. Mai endet, in vollem Umfang und weiter ab Trier erhältlich, heißt es aus dem Unternehmen.

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