KÖLN // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 1: Andreas Landwehr, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).
Track & Trace
Im Ausblick auf das Jahr 2020 sinnierte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) über die mangelnde Sinnhaftigkeit des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track&Trace) gemäß der TPD II. Diese war verbunden mit einer unverhältnismäßig kurzen Frist, die der Branche für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde.
Fehlerquote nie auf Null
Aber es überwog auch die Zuversicht, dass die Mitglieder des BDTA bis zur endgültigen Scharfschaltung des Track & Trace-Systems in ruhigeren Gewässern fahren würden. Und tatsächlich waren die größten Stolpersteine auf Seiten des Großhandels rechtzeitig beseitigt worden. Dennoch muss der BDTA konstatieren, dass wahrscheinlich, in manchen Fällen voraussichtlich, die Fehlerquote nie auf den Nullpunkt gesenkt werden kann. Im Sinne einer weiteren Reduktion der datentechnischen Inkonsistenzen bis möglichst nahe an den Nullpunkt bedarf es auch in Zukunft einer weiteren engen Zusammenarbeit aller Teilnehmer innerhalb der Wertschöpfungskette, um den Ablauf von Track & Trace für alle Beteiligten so problemlos wie möglich zu gestalten.
Herausforderung 2020
Eine weitere Herausforderung war 2020, ungeachtet der Minimierung datentechnischer Fehlerquoten, die vorherrschende Corona-Pandemie, die einhergehend mit dem bestehenden Lockdown nicht nur die Freiheit eines jeden einzelnen einschränkt, sondern ebenso in ungeahntem Ausmaß die Tabakwaren-Großhändler und andere Branchenvertreter vor logistische sowie finanzielle Herausforderungen gestellt hat und auch im Jahr 2021 weiter stellen wird.
Historischer Einschnitt
Die im BDTA organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen werden auch 2021 mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben. Selbst wenn die Pandemie eines Tages nur noch ein Relikt vergangener Erinnerungen sein sollte, so werden die von den Einschränkungen hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden noch jahrelang zu reparieren sein. Geschlossene oder gar insolvente Gaststätten, Kneipen und andere Lokalitäten bedeuten für den automatenaufstellenden Handel einen vielleicht irreparablen Umsatzeinbruch. Nur die Zeit wird zeigen, ob und inwieweit sich unsere Mitglieder von diesem historischen Einschnitt erholen werden.
Am 1. Januar 2021 wird das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in Kraft treten und zukünftig schrittweise unter anderem Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verbieten. Der BDTA akzeptiert diese Maßnahme. Außenautomaten sind für Menschen jedes Alters im Straßenbild zu sehen. Aus Gründen des Jugendschutzes haben die Betreiber von Zigarettenautomaten daher bereits vor vielen Jahren jegliche Werbung an Außenautomaten abgeschafft. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass Wahltastenbilder ausdrücklich keine Werbung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschriebene Produktinformationen für Kunden darstellen.
Bundestagswahl im September
Im September 2021 werden auch die tabakindustriellen Augen auf die Ergebnisse der Bundestagswahl gerichtet sein. Nach derzeitigem Stand scheint eine fortgeführte Große Koalition eher unwahrscheinlich zu sein. Eine gegebenenfalls neu formierte und damit neu ausgerichtete Regierung wird dahingehend für unsere Branche interessant sein, wenn neue Entscheidungsträger die mittlerweile ausgereizten, nicht-repressiven Regulierungen in Bezug auf Tabakprodukte überschreiten und prohibitive sowie paraprohibitive Regulierungen auf nationaler Ebene vorantreiben sollten.
Verpflichtenden Markierung
Auf europäischer Ebene wiederum erwartet die Branche neben einer verpflichtenden Markierung von Tabakprodukten mit Filtern, die Plastik enthalten, die Einführung von Verbrauchssteuern auf Tabakwaren sowie die Implementierung eines einheitlichen Steuersystems für Next Generation Products, wie E-Zigaretten, dessen Ausgestaltung und Umfang die Europäische Kommission im kommenden Jahr festlegen will.
Nikotinhalter Alternativprodukte
Die Einbeziehung nikotinhaltiger Alternativprodukte in die EU-Tabaksteuerrichtlinie und eine darauffolgende Umsetzung in das deutsche Tabaksteuergesetz stellt aus Sicht des BDTA einen wichtigen Baustein für eine mittel- bis langfristig angelegte Planungssicherheit des Bundes im Hinblick auf die Einnahmesituation aus der Tabaksteuer dar. Hierbei muss auf die Einrichtung einer eigenen Steuerkategorie hingearbeitet werden, die den neuartigen Produkten in Bezug auf gesundheitliches Risiko und Umgewöhnungsanreize gerecht wird.
Alltäglicher Regulierungswahn
Neben dem alltäglichen Regulierungswahn auf nationaler und europäischer Ebene wandelt insbesondere der automatenaufstellende Handel auf dem Pfad des steten technischen Fortschritts. Die Sparkassen entwickeln bereits neue und innovative Konzepte, um die digitale Altersverifikation für das Mobile Payment zur Marktreife zu bringen. Ohnehin verbinden sich technische Modernität mit dem Zigarettenautomaten derart, dass kontaktloses Zahlen im Jahr 2021 wohl zum unangefochtenen Standard reifen wird.
Corona-Krise
Trotz der Corona-Krise und einer politischen Neuausrichtung auf nationalem Boden blicken die Mitglieder des BDTA positiv auf das neue Jahr. Die Krise hat den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben gestellt, aber nie in die Knie gezwungen. Und dank der Belastbarkeit, der Ausdauer und dem Vertrauen auf seine eigenen Stärken wird der Tabakwaren-Großhandel diese und weitere Krisen mit Bravour bewältigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2021 blicken!
Andreas Landwehr
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