Schlagwort: Tabakwerbung

  • Diskussion um Werbeverbot

    BERN // Am 13. Februar stimmen die Schweizer über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung“ ab. Angestoßen wurde von der „Kinder-ohne-Tabak-Initiative“.

    Hinter der Initiative haben sich ein Bündnis aus Ärzten, der Schweizer Krebs- und der Schweizer Lungenliga sowie Sport- und Jugendverbände zusammengeschlossen.

    Tabakproduktegesetz ausreichend
    Der Bundesrat und das Parlament der Eidgenossenschaft lehnen den Vorstoß ab. Auch die Schweizer Werbe- und Medienbranche kritisiert das Vorhaben. Man sei für einen pragmatischen und zielgerichteten Jugendschutz, aber gegen ein striktes Werbeverbot, betonen die Marketingexperten. Darüber hinaus habe man in der Schweiz im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz beschlossen, das diese Punkte regele. Darin werde der Verkauf von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Ebenso sei Werbung in und an öffentlichen Gebäuden, im Bereich des öffentlichen Verkehrs und auf Sportplätzen untersagt. Das betreffe auch Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos.

    Das Tabakproduktegesetz sehe ebenso ein Werbeverbot für Zeitungen, Zeitschriften oder Internetseiten vor, die sich direkt an Minderjährige richten, so der Bundesrat. „Die Initiative schießt weit über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Die Werbebranche wird zum Sündenbock für ein gesellschaftliches Problem gemacht. Werbung ist nicht alleiniger Treiber für den Tabakkonsum von Jugendlichen“, sagte Roland Ehrler, Direktor des Schweizer Werbe-Auftraggeberverbandes im Gespräch mit „Horizont Swiss“.

    red

  • Neuer Drogenbericht liegt vor

    BERLIN // Es ist der zweite, aber wohl auch schon wieder letzte Jahresbericht, den die Drogenbeauftragte Daniela Ludwig jüngst vorgelegt hat. Denn sie dürfte ihr Amt bald an einen Abgeordneten aus dem Ampel-Lager abgeben müssen. Viel Neues birgt das 80-Seiten-Papier ohnehin nicht.

    Zum Thema Rauchen hält Ludwig bereits im Vorwort fest: „Nach den Verschärfungen bei der Tabakwerbung und den klaren Regeln zum Gesundheitsschutz bei E-Zigaretten können in Zukunft auch die Kosten für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.“

    Historischer Tiefstand
    Besonders positiv äußert sich die Politikerin zur höheren Besteuerung von Wasserpfeifentabak. Außerdem hält sie fest: „Dass im gesetzlichen Tabakaußenwerbeverbot auch die E-Zigaretten enthalten sind, ist ein wichtiger Erfolg! Dafür habe ich mich von Anfang an stark gemacht. Schließlich dienen diese Produkte gerade Jugendlichen immer wieder als Einstieg ins Rauchen. Das wollen und müssen wir auch weiter durch engagierte Prävention verhindern. Insgesamt ist Deutschland nämlich auf einem guten Weg. Der Anteil der Zwölf– bis 17-Jährigen ist mit aktuell 5,6 Prozent auf einem historischen Tiefstand.“

    Tabakkontrollpolitik modernisieren
    Aus Sicht des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH) ist der Jahresbericht beim Thema Tabakkontrollpolitik zu unambitioniert. VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland: „Zurecht verweist der Drogenbericht zwar auf die gesunkene Zahl der Tabakkonsumenten und die gestarteten Initiativen, um noch mehr Raucher zur Tabakabstinenz zu bewegen. Gleichzeitig aber nicht auf den Harm-Reduction-Ansatz zu setzen und risikoreduzierte Alternativen wie die E-Zigarette stärker einzubeziehen, ist suchtpolitisch gesehen eine verpasste Chance.“ Weiter erklärte Pohland: „Statt nur auf schöne Plakate und eine medikamentöse Behandlung zu setzen, muss endlich auch die E-Zigarette als Baustein in die Tabakkontrollstrategie aufgenommen werden. Die wissenschaftliche Evidenz deutet klar darauf hin, dass die Produkte deutlich weniger schädlich sind als Tabakzigaretten und beim Rauchausstieg helfen.“ Anders als im Drogenbericht ausgewiesen sei die E-Zigarette zudem kein Einstieg in das Rauchen.

    Pohland machte abschließend deutlich: „Die neue Bundesregierung wird viele Vorhaben zeitnah angehen müssen. Ein zentrales Anliegen muss sein, die Tabakkontrollpolitik zu modernisieren und das Prinzip der Schadensminimierung als Grundprinzip der Drogen- und Suchtpolitik zu verankern.“

    red

  • „Historische Chance vertan“

    BERLIN / BRÜSSEL // Die Kommission der Europäischen Union hat kürzlich einen Plan zur Krebsbekämpfung in Europa vorgelegt (DTZ berichtete). Er umfasst in 42 Punkten den gesamten Krankheitspfad von der Vorsorge über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Förderung der Lebensqualität von Krebskranken und -genesenen.


    Vier Hauptaktionen

    Der Plan gliedert sich in vier Hauptaktionen mit zehn Leitinitiativen und zahlreichen Fördermaßnahmen.
    Die offenbar wichtigste und erste Hauptaktion ist die Prävention. So soll bis zum Jahr 2040 erreicht werden, dass weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Tabak ist nach Angaben der EU-Kommission für 15 bis 20 Prozent aller Krebserkrankungen in der EU verantwortlich. Ziel des neuen Maßnahmenbündels sei eine „tabakfreie Generation“. Konkret will die Kommission im Kampf gegen das Rauchen bei Tabak Produktstandards verschärfen, die Mindestbesteuerung anpassen und gegen Tabakwerbung in sozialen Medien und beim Sponsoring vorgehen.

    Raucherprävalenz
    Dazu teilt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) mit, der „Plan zur Bekämpfung von Krebs“ der EU-Kommission sei nicht dazu geeignet, die Raucherprävalenz nachhaltig zu senken. Die Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette sowie überzogene Forderungen gäben hingegen großen Anlass zur Sorge und könnten sogar einen kontraproduktiven Effekt haben.


    Tabakkonsum

    Ziel des „Europe’s Beating Cancer Plan“ ist es demnach, durch eine Eliminierung des Tabakkonsums bis zu 90 Prozent der Lungenkrebserkrankungen zu vermeiden. Dazu soll zunächst der Tabakkonsum bis 2025 um 30 Prozent im Vergleich zu 2010 reduziert und bis 2040 die bereits erwähnte „tabakfreie Generation“ geschaffen werden.

    E-Zigaretten
    Michal Dobrajc, Vorsitzender VdeH kritisiert: „E-Zigaretten sind wesentlich weniger schädlich als herkömmliche Tabakzigaretten, das ist inzwischen wissenschaftlicher Konsens. Sie sind außerdem hervorragend dazu geeignet, um erfolgreich mit dem Rauchen aufzuhören. E-Zigaretten könnten daher bei der Reduzierung der Raucherzahlen einen sinnvollen Beitrag leisten. Stattdessen aber werden diese wissenschaftlichen Erkenntnisse vollständig von der EU-Kommission ignoriert.“

    Plan der EU-Kommission
    Der Plan der EU-Kommission sieht eine nahezu vollständige Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabak-Zigarette vor. Dazu zählen unter anderem Verbote von Aromen sowie eine zusätzliche Besteuerung. Somit wird nicht nur eine historische Chance vertan, der Plan ist hinsichtlich der Schadensminimierung durch E-Zigaretten sogar kontraproduktiv.
    Der VdeH kritisiert, dass das Potenzial der E-Zigarette als Mittel zur Schadensminimierung (Harm Reduction) beim Europe’s Beating Cancer Plan nicht berücksichtigt und somit ein falsches Signal an die Konsumenten gesendet wird.

    Wissenschaftliche Fakten
    Der Plan versäume es, E-Zigaretten in ihrer Attraktivität gegenüber den Tabakzigaretten deutlich aufzuwerten und Raucher zu einem Umstieg zu motivieren. Eine öffentliche Informationspolitik, die auf wissenschaftlichen Fakten statt auf Ideologien basiere, der Verzicht auf eine zusätzliche Besteuerung sowie die Möglichkeit weiter für ein legales und wesentlich weniger schädliches Produkt werben zu können, wären laut VdeH der richtige Ansatz gewesen.

    IEVA begrüßt EU-PLan
    Das sieht die Independent European Vape Alliance (IEVA) ähnlich. Sie begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Plan, der von großer Bedeutung sei, um die Zahl krebsbedingter Todesfälle erheblich zu verringern. Auch die IEVA verweist allerdings darauf, dass die neue EU-Strategie ein wichtiges Instrument für die öffentliche Gesundheit vernachlässige: die auch vom VdeH angesprochene Schadensminderung.

    Harm Reduction
    Fast ein Drittel der Krebsfälle in Europa wird laut offiziellen Angaben durch Rauchen verursacht: „Der Tabakkonsum ist nach wie vor die häufigste vermeidbare Krebsursache. Etwa 27 Prozent aller Erkrankungen sind auf den Tabakkonsum zurückzuführen.“ Es sei daher notwendig, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Raucherquote zu minimieren. Harm Reduction wird wissenschaftlich als ein sehr wichtiges Instrument angesehen, um die Anzahl der Raucher signifikant zu reduzieren.


    Suchtpolitik

    Aus diesem Grund müsse das Konzept als Teil eines wirksamen EU-Plans zur Bekämpfung von Krebs aufgenommen werden: „Erneut konzentriert sich die EU-Kommission beim Thema Tabakentwöhnung auf den ‚Quit or die‘-Ansatz, statt eine realitätsnahe Suchtpolitik zu gestalten“, sagt etwa Heino Stöver vom Frankfurter Institut für Suchtforschung. Und weiter: „Großbritannien, Neuseeland und Kanada setzen die E-Zigarette als ein Hauptinstrument im Kampf gegen den Tabakkonsum ein und sind damit nachweislich sehr erfolgreich.“

    Großbritannien
    In Bezug auf die Schadensminderung zeigt Großbritannien laut IEVA eine bessere und effektivere Strategie zur Verringerung der Raucherquote. Mit einer umfassenden Aufklärung über schadensminimierende Alternativen habe die britische Gesundheitspolitik die Raucherquote innerhalb weniger Jahre deutlich gesenkt. Im Jahr 2011 rauchten noch 20 Prozent der Briten, 2019 waren es rund 14 Prozent.

    Im Jahr 2018 veröffentlichte die Regierungsbehörde Public Health England (PHE) einen Bericht mit Daten zur E-Zigarette. Laut PHE haben E-Zigarettennutzer ein um 99,5 Prozent geringeres Krebsrisiko als Raucher. Insgesamt schätzt PHE, dass Dampfen mindestens 95 Prozent weniger schädlich sei als Rauchen.

    Präventive Maßnahmen
    Dustin Dahlmann, Vorsitzender der IEVA: „Eine Strategie zur Krebsbekämpfung muss alle verfügbaren Mittel berücksichtigen, um die Belastung durch krebsbedingte Risiken zu verringern: Die E-Zigarette als schadensminimierendes Produkt könnte Millionen von Rauchern beim Ausstieg helfen. Der EU-Plan sollte dies dringend anerkennen. Es ist von größter Bedeutung, dass präventive Maßnahmen das Harm-Reduction-Konzept berücksichtigen. Der Entwurf der EU setzt allerdings E-Zigaretten und Tabakprodukte gleich und stellt zum Beispiel die wichtige Bedeutung der Aromen für erwachsene Raucher und Dampfer in Frage. Dies ist ein folgenschwerer Fehler.“

    Wirksames Instrument
    Der EU-Plan, der DTZ vorliegt, sieht unter anderem vor, Regulierungsinstrumente auf EU-Ebene nachzuschärfen. Eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung des Tabakkonsums sei die Tabaksteuer, weil sie vor allem junge Menschen davon abhalte, mit dem Rauchen zu beginnen. Neben höheren Steuern stehen konkret eine neutrale Einheitsverpackung und ein Komplettverbot von Aromen auf der Agenda. Die bestehenden EU-Agenturen sollen für eine bessere Bewertung von Inhaltsstoffen eingesetzt werden, die Besteuerung soll künftig zudem auch neuartige Tabakerzeugnisse erfassen. Schließlich soll verstärkt gegen Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabak im Internet und in den sozialen Medien vorgegangen werden.

    max

  • „Krise mit Bravour bewältigen“

    KÖLN // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 1: Andreas Landwehr, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Track & Trace
    Im Ausblick auf das Jahr 2020 sinnierte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) über die mangelnde Sinnhaftigkeit des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track&Trace) gemäß der TPD II. Diese war verbunden mit einer unverhältnismäßig kurzen Frist, die der Branche für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde.

    Fehlerquote nie auf Null
    Aber es überwog auch die Zuversicht, dass die Mitglieder des BDTA bis zur endgültigen Scharfschaltung des Track & Trace-Systems in ruhigeren Gewässern fahren würden. Und tatsächlich waren die größten Stolpersteine auf Seiten des Großhandels rechtzeitig beseitigt worden. Dennoch muss der BDTA konstatieren, dass wahrscheinlich, in manchen Fällen voraussichtlich, die Fehlerquote nie auf den Nullpunkt gesenkt werden kann. Im Sinne einer weiteren Reduktion der datentechnischen Inkonsistenzen bis möglichst nahe an den Nullpunkt bedarf es auch in Zukunft einer weiteren engen Zusammenarbeit aller Teilnehmer innerhalb der Wertschöpfungskette, um den Ablauf von Track & Trace für alle Beteiligten so problemlos wie möglich zu gestalten.


    Herausforderung 2020

    Eine weitere Herausforderung war 2020, ungeachtet der Minimierung datentechnischer Fehlerquoten, die vorherrschende Corona-Pandemie, die einhergehend mit dem bestehenden Lockdown nicht nur die Freiheit eines jeden einzelnen einschränkt, sondern ebenso in ungeahntem Ausmaß die Tabakwaren-Großhändler und andere Branchenvertreter vor logistische sowie finanzielle Herausforderungen gestellt hat und auch im Jahr 2021 weiter stellen wird.


    Historischer Einschnitt

    Die im BDTA organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen werden auch 2021 mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben. Selbst wenn die Pandemie eines Tages nur noch ein Relikt vergangener Erinnerungen sein sollte, so werden die von den Einschränkungen hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden noch jahrelang zu reparieren sein. Geschlossene oder gar insolvente Gaststätten, Kneipen und andere Lokalitäten bedeuten für den automatenaufstellenden Handel einen vielleicht irreparablen Umsatzeinbruch. Nur die Zeit wird zeigen, ob und inwieweit sich unsere Mitglieder von diesem historischen Einschnitt erholen werden.

    Am 1. Januar 2021 wird das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in Kraft treten und zukünftig schrittweise unter anderem Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verbieten. Der BDTA akzeptiert diese Maßnahme. Außenautomaten sind für Menschen jedes Alters im Straßenbild zu sehen. Aus Gründen des Jugendschutzes haben die Betreiber von Zigarettenautomaten daher bereits vor vielen Jahren jegliche Werbung an Außenautomaten abgeschafft. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass Wahltastenbilder ausdrücklich keine Werbung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschriebene Produktinformationen für Kunden darstellen.


    Bundestagswahl im September

    Im September 2021 werden auch die tabakindustriellen Augen auf die Ergebnisse der Bundestagswahl gerichtet sein. Nach derzeitigem Stand scheint eine fortgeführte Große Koalition eher unwahrscheinlich zu sein. Eine gegebenenfalls neu formierte und damit neu ausgerichtete Regierung wird dahingehend für unsere Branche interessant sein, wenn neue Entscheidungsträger die mittlerweile ausgereizten, nicht-repressiven Regulierungen in Bezug auf Tabakprodukte überschreiten und prohibitive sowie paraprohibitive Regulierungen auf nationaler Ebene vorantreiben sollten.

    Verpflichtenden Markierung
    Auf europäischer Ebene wiederum erwartet die Branche neben einer verpflichtenden Markierung von Tabakprodukten mit Filtern, die Plastik enthalten, die Einführung von Verbrauchssteuern auf Tabakwaren sowie die Implementierung eines einheitlichen Steuersystems für Next Generation Products, wie E-Zigaretten, dessen Ausgestaltung und Umfang die Europäische Kommission im kommenden Jahr festlegen will.

    Nikotinhalter Alternativprodukte
    Die Einbeziehung nikotinhaltiger Alternativprodukte in die EU-Tabaksteuerrichtlinie und eine darauffolgende Umsetzung in das deutsche Tabaksteuergesetz stellt aus Sicht des BDTA einen wichtigen Baustein für eine mittel- bis langfristig angelegte Planungssicherheit des Bundes im Hinblick auf die Einnahmesituation aus der Tabaksteuer dar. Hierbei muss auf die Einrichtung einer eigenen Steuerkategorie hingearbeitet werden, die den neuartigen Produkten in Bezug auf gesundheitliches Risiko und Umgewöhnungsanreize gerecht wird.


    Alltäglicher Regulierungswahn

    Neben dem alltäglichen Regulierungswahn auf nationaler und europäischer Ebene wandelt insbesondere der automatenaufstellende Handel auf dem Pfad des steten technischen Fortschritts. Die Sparkassen entwickeln bereits neue und innovative Konzepte, um die digitale Altersverifikation für das Mobile Payment zur Marktreife zu bringen. Ohnehin verbinden sich technische Modernität mit dem Zigarettenautomaten derart, dass kontaktloses Zahlen im Jahr 2021 wohl zum unangefochtenen Standard reifen wird.

    Corona-Krise
    Trotz der Corona-Krise und einer politischen Neuausrichtung auf nationalem Boden blicken die Mitglieder des BDTA positiv auf das neue Jahr. Die Krise hat den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben gestellt, aber nie in die Knie gezwungen. Und dank der Belastbarkeit, der Ausdauer und dem Vertrauen auf seine eigenen Stärken wird der Tabakwaren-Großhandel diese und weitere Krisen mit Bravour bewältigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2021 blicken!

    Andreas Landwehr

  • Plain Packs in Holland

    DEN HAAG // Immer mehr Länder setzen auf Plain Packaging (Einheitspackungen) bei Zigaretten. Am 1. Oktober haben auch die Niederlande die markenlosen Varianten verpflichtend eingeführt.

    „Ein gesünderes Niederlande“ – darauf arbeiten die Regierungsparteien in den Niederlanden nach eigenem Bekenntnis hin. Im vergangenen Jahr wurde dazu eine Reihe von Präventionsmaßnahmen verabschiedet, die insbesondere junge Menschen vom Rauchen abhalten sollen. Nun sind die ersten gravierenden Maßnahmen in Kraft getreten.

    Für 2022 verbindlich
    Nach den Einheitsverpackungen für Zigaretten werden Plain Packs 2022 auch für Zigarren und E-Zigaretten verbindlich. Zudem schreibt die Regierung immer höhere Preise für Zigaretten vor: In drei Jahren soll er auf zehn Euro pro Schachtel klettern. Um eine Substitution zu verhindern, werden andere Tabakprodukte in einem ähnlichen Rahmen verteuert.

    Ab dem kommenden Jahr wird außerdem die Tabakwerbung eingedämmt: In allen Verkaufsstellen gilt ab dem 1. Januar 2021 ein Werbeverbot für Tabakprodukte. Die Verpackungen müssen dann außerhalb des Sichtfelds der Kunden aufbewahrt werden.

    Zusätzlich werden viele Orte, die zum Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen gehören, in rauchfreie Zonen umgewandelt, das gilt etwa für Schulhöfe und Spielplätze.

    red

  • Werbeverbot in der Kritik

    BERLIN // Der Bundestag hat kürzlich in erster Lesung über die Neufassung des Tabakerzeugnisgesetzes diskutiert. Ein wesentlicher Punkt darin ist die erhebliche Ausweitung der bestehenden Werbeverbote, die zeitlich gestaffelt künftig nicht nur Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produktalternativen umfassen sollen.

    Massiver Eingriff
    Dazu erklärte Reemtsma-Chef Michael Kaib: „Die geplanten Verschärfungen in Bezug auf Tabakwerbung sind insbesondere mit Blick auf Werbeverbote für weniger gesundheitsschädliche Produkte eine herbe Enttäuschung. Aus unserer Sicht zementiert ein so massiver Eingriff den bestehenden Tabakkonsum und untergräbt berechtigte Ziele des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Wir kennen die Raucher gut. Die Vorstellung, mit undifferenzierten Verboten Verbraucherverhalten kurzfristig ändern zu können, ist aus gesundheitspolitischer Sicht sehr bedauerlich. Ohne verantwortungsbewusste Aufklärung – auch durch Werbung – bleiben erwachsenen Rauchern die anerkannten Vorteile vorhandener sowie zukünftiger Produktalternativen mit deutlich geringeren gesundheitlichen Risiken komplett verschlossen.“

    Wissenschaftliche Ergebnisse berücksichtigen
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), ergänzte: „Die Politik berücksichtigt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht genügend. E-Zigaretten sind viel weniger schädlich als herkömmliche Verbrennungszigaretten. Sie sind vor allem für langjährige Raucher eine gute Möglichkeit, den Glimmstängel hinter sich zu lassen. Es ist breiter Konsens in der Wissenschaft, dass Raucher durch den Umstieg auf E-Zigaretten die Aufnahme schädlicher Substanzen um bis zu 95 Prozent senken können.“

    red

  • Werbeverbot – wie geht‘s weiter?

    BERLIN // Mittlerweile ist die Frist zum Einreichen von Stellungnahmen bezüglich der Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes abgelaufen. Nun soll bereits am 25. März im Kabinett über die „Formulierungshilfe“ beraten werden. Ziel ist es offenbar, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Recht für jedes legale Produkt zu werben
    Neben den Industrieverbänden hat sich auch der BTWE Handelsverband Tabak zu den Änderungsvorschlägen geäußert. Steffen Kahnt von der BTWE-Geschäftsführung wies darauf hin, dass der BTWE schon immer die Position vertreten habe, dass das Recht zu werben für jedes legale Produkt gelten müsse. Deshalb lehne der BTWE das geplante Außenwerbeverbot prinzipiell ab.

    Außenwerbeverbot
    Das gelte insbesondere auch für das – wenn auch zeitverzögerte – Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten. Im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik unterstützten Gesundheitsbehörden anderer Industrieländer den Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte. Mit einem Außenwerbeverbot für diese Produkte erlange der Gesundheitsschutz der deutschen Konsumenten dagegen einen herben Rückschlag.

    Genaue Definition
    Kahnt weiter: „Eine besondere praktische Herausforderung aus Sicht des Einzelhandels ist die Einordnung von Einzelhandelsgeschäften als ‚Fachhandel‘. Hier bestünden gegensätzliche Positionen, die eine verlässliche Rechtspraxis gefährdeten. Laut Definition seien „Fachhandelsgeschäfte für Tabakerzeugnisse“ nur solche Geschäfte, die ausschließlich für den Handel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien.

    Branchenvielfalt
    Der überwiegende Teil der Tabakwaren-Fachgeschäfte biete Randsortimente wie Zeitungen / Zeitschriften, Lotto Toto, Spirituosen, Schreibwaren, Süßwaren und sofort an. Eine weitere große Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte agiere zudem mit dem Drei-Säulen-Modell Tabak / Lotto / Presse. Wären mit der geplanten Formulierung vom Außenwerbeverbot nur Geschäfte ausgenommen, die ausschließlich für den Handel mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien, stünde die Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte vor deutlichen Einnahmeverlusten. Außerdem dürften Fachgeschäfte, die zum Beispiel zusätzlich Ansichtspostkarten verkauften, im Schaufenster nicht mehr für ihre Produkte werben.

    Der BTWE schätze, dass ein großer Teil der Fachgeschäfte als „Mono-Tabak-Läden“ – insbesondere in kleineren Städten und auf dem Land – nicht mehr lebensfähig wäre. Daher solle der Begriff „Fachhandel“ im Gesetz eindeutig definiert werden.

    Der BTWE wendet sich außerdem gegen das Verbot der kostenlose Abgabe von Tabakwaren sowie gegen reduzierte Registrierungspflichten bei E-Zigaretten.

    Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
    Zusammenfassend heißt es: „Der BTWE sieht wesentliche Inhalte der Formulierungshilfe zu einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sehr kritisch. Das Außenwerbeverbot und im Besonderen ein Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten lehnen wir aus gesundheitspolitischen Gründen ab. Mit seinen Vorschlägen setzt sich der BTWE vor allem dafür ein, bewährte und sichere Vertriebswege zu erhalten, die Existenz zahlreicher Nahversorger in Deutschland zu sichern, indem mit klaren Formulierungen eine rechtssichere Geschäftsausübung auch in Zukunft gewährleistet wird.“

    Auch das Forum Rauchfrei hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie nicht anders zu erwarten, gehen der Organisation die Regeln nicht weit genug. Man müsse vielmehr „das Profitstreben der Tabakkonzerne durch ein umfassendes, also ein Werbeverbot ohne Einschränkungen, bekämpfen“, hieß es.

    Einige der Forderungen:
    [bul]Verbot der Tabakwerbung am und im Ort des Verkaufs
    [bul]Kein Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
    [bul]Verbot der Präsentation der Ware am Ort des Verkaufs
    [bul]Uneingeschränktes Verbot von Tabakwerbung im Kino
    [bul]Verbot von Zigarettenautomaten
    [bul]Einführung von Plain Packages

    red

    (DTZ 12/20)

  • „Das Beste draus machen“

    KÖLN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im ersten Teil der DTZ-Serie kommt Steffen Kahnt vom BTWE Handelsverband Tabak, Köln, zu Wort.

    Keine Frage: Das Jahr 2019 hat die Tabakbranche besonders in Atem gehalten:
    [bul]Das größte Produkt-Nachverfolgungssystem aller Zeiten (Track & Trace) wurde im Mai scharf gestellt.
    [bul]Der US-Skandal um verseuchte Liquids warf die E-Zigaretten-Umsätze auch in Deutschland schmerzlich zurück.
    [bul]In Berlin fallen beim Thema Tabakwerbeverbot die letzten Hemmungen.

    Aber: Die Branche hat zusammengehalten und das Beste aus allen Herausforderungen gemacht. Und was kommt 2020?

    Ruhigeres Fahrwasser

    Das war „eine Menge Holz“: eine ausgefallene offizielle Testphase beim neuen Track & Trace-System, mangelhafte Codes und viele offene Fragen. Die IT- und Logistik-Experten des Handels im Arbeitskreis der Fachverbände BTWE und BDTA hatten 2019 Gegenwind. Sie haben aber viele Alltags-Herausforderungen engagiert und konstruktiv gemeistert. Es gibt immer noch genug zu tun – wahrscheinlich lässt der Druck in 2020 aber etwas nach.

    Schwere Zeiten für Tabakwerbung: Der BTWE hat immer gesagt: Für legale Produkte darf auch legal geworben werden. Das sah die politische Mehrheit in Berlin früher ebenfalls so. Doch die politischen Gewichte in Berlin haben sich verschoben. Selbst für risikoreduzierte Produkte soll nun perspektivisch ein Werbeverbot kommen. Schade: Schaut man sich die aktuellen Pläne an, schüttet Berlin derzeit das Kind mit dem Bade aus. Schlauer wäre es – wie in Großbritannien – im Sinne des Gesundheitsschutzes, den risikoreduzierten Alternativen eine Chance zu geben.

    „Comeback“ der E-Zigarette: Wer hoch fliegt, kann auch tief fallen? Nach dem Hype um Verdampfer war der Skandal um verunreinigte Schwarzmarktprodukte in den USA ein herber Rückschlag. Zumal wir in Europa bisher scheinbar alles richtig gemacht haben … Nach allem, was wir wissen, gibt es keinen Grund für die Medien, bei der E-Zigarette weiter in Hysterie zu „schwelgen“. Wer risikoreduzierten Alternativen eine Chance geben will, sollte jetzt wieder zur Vernunft zurückkehren. Nur am Rande: Schön, dass sich auch Niko Liquids und Juul wieder vertragen.

    Ein Lob auf die Klassiker

    Im Übrigen: Der Handel verdient immer noch 95 Prozent seines Geldes vor allem mit klassischen Sortimenten. Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel sind die Stars in unseren Geschäften. Diese Stars sollten wir hoffieren, dieses Sortiment sollten wir hegen und pflegen. Die InterTabac ist deshalb auch im Jahr 2020 ein Pflichttermin für alle, die keinen Trend verpassen wollen.

    Keine Tabaksteuererhöhung: Auch wenn das Thema immer mal wieder medial aufschlägt – es ist schwer vorstellbar, dass die Große Koalition in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode noch das Fass „Tabaksteuererhöhung“ aufmacht. Zwei Prämissen sind aber klar: Mehrstufige marktschonende kleine Schritte haben sich grundsätzlich bewährt. Und: Wenn die Besteuerung von E-Zigaretten kommt, muss sie europäisch angepackt werden.

    Händler bleibt Inspirator

    Alles in allem: Der Tabakwaren-Fachhandel wird auch im Jahr 2020 einen guten Job machen. Er bleibt der Experte für Genuss, Qualität und Service und unerlässlich für seine Kunden, die Tabakwaren, Lotto, Presse sowie alle angebotenen Zusatzsortimente kaufen.

    Egal, ob neue Produkte, neue EU-Verordnung oder nationale Gesetzgebung – der Tabakwaren-Fachhandel ist und bleibt der Garant für den legalen Verkauf von legalen Genussmitteln. Der Handelsverband Tabak (BTWE) hält seinen Mitgliedsfirmen – im Schulterschluss mit allen Partnerverbänden der Tabakwirtschaft – den Rücken frei und setzt sich bei der Politik in Berlin und Brüssel für praxisorientierte Lösungen ein.

    vi

    (DTZ 01/02/20)

  • Hansestadt prescht vor

    HAMBURG // Die Hansestadt Hamburg könnte einen Vorstoß in Sachen Werbeverbot für Zigaretten und E-Zigaretten umsetzen. Das geht aus einem Antragsentwurf der Fraktionen von Grünen und SPD für die Hamburgische Bürgerschaft hervor, der DTZ vorliegt.

    In dem Papier stellen die Verfasser auf die Verpflichtung Deutschlands gegenüber der Weltgesundheitsorganisation WHO ab, bis 2010 ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung“ zu erlassen.

    Weiter heißt es, Kinder und Jugendliche würden durch E-Zigaretten ans Rauchen herangeführt. Deshalb sei ein entsprechendes Werbeverbot unumgänglich.

    Laut dem Papier bestehen derzeit Verträge zur Außenwerbung mit der Deutsche Städte Medien GmbH sowie der Wall GmbH (früher: JCDecaux Deutschland). Diese Verträge laufen demzufolge seit 1. Januar 2009 und laufen zum 31. Dezember 2023 aus. In den Jahren 2021 und 2022 werde voraussichtlich über das Konzept für die Neuausschreibung beraten.

    Die Autoren des Antrags fordern, der Senat solle dabei Werbeinhalte für Zigaretten und E-Zigaretten in Hamburg ausschließen. Außerdem solle er sich „auf Bundesebene für die Umsetzung eines umfassenden Werbeverbots für Zigaretten und E-Zigaretten“ einsetzen.

    red

    (DTZ 39/19)

  • „Der Markt wird vielfältiger“

    DORTMUND // 520 Aussteller aus 47 Ländern – das ist nur ein Erfolgskriterium der diesjährigen InterTabac. Auf der Pressekonferenz machten Veranstalter und Verbände deutlich, was ihnen aktuell wichtig ist.

    Die Ausrichter zeigten sich glücklich, dass der aufwendige Umbau im Eingangsbereich nun endlich abgeschlossen ist: „Nach einer intensiven Bauphase kamen die Besucher erstmals in den Genuss des lichtdurchfluteten Eingangs Nord.“ Dort war der Andrang zwar groß, zu längeren Wartezeiten kam es aufgrund eines „zeitgemäßen Einlassmanagements“ nicht. Neu war der Shuttle-Service für internationale Gäste.

    Weiter hieß es, das Sortiment an Tabakprodukten habe sich in der jüngsten Vergangenheit enorm erweitert. Neben Zigaretten, Feinschnitt, Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak seien dies E-Zigaretten, Liquids, Tabakerhitzer, rauchfreie Produkte und Erzeugnisse mit CBD (Cannabidiol). Die sogenannten Next Generation Products wurden in der Westfalenhalle sowie in den Hallen 1 und 2 der Messe Dortmund vorgestellt.

    Klassische Themen und exklusives Rahmenprogramm
    Die klassischen Tabakwaren dagegen wurden in den Hallen 4 bis 7 präsentiert, wobei zwei Trendthemen zusatzstofffreie Erzeugnisse und XXL-Packungen waren – nicht neu, aber weiter gefragt. Auch Shishas und Zubehör wurden – in Halle 8 und einem Teil der Halle 6 – gezeigt.

    Spannend: Erstmals hatte die Messe ein exklusives Rahmenprogramm aufgelegt, bei dem Vorträge und Seminare mit hochkarätigen Referenten und zu unterschiedlichsten Themen geboten wurden. Patrick Engels, Pöschl-Chef und Vorsitzender im Verband der Rauchtabakindustrie (VdR), übte in seinem Statement scharfe Kritik am europäischen Kontrollsystem Track & Trace. Das Ziel, den Schmuggel von Tabakwaren zu unterbinden, werde nicht erreicht. Sogar die Bundesregierung, so Engels, habe festgestellt, dass das System in dieser Hinsicht weder steuer- noch strafrechtlichen Nutzen bringe. Vielmehr bedrohe das System vor allem mittelständische Hersteller von Tabakwaren in ihrer Existenz. Engels mahnte, Track & Trace 2024 müsse verhindert werden.

    Jugendschutz und Track&Trace-System
    Für den Deutschen Zigarettenverband (DZV) machte dessen Geschäftsführer Jan Mücke deutlich, dass die Jugendschutz-Anstrengungen der Branche greifen. Die Raucherquote bei Kindern und Jugendlichen liege mittlerweile bei 6,6 Prozent und falle weiter. Mücke: „Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche nicht rauchen oder dampfen.“ Dies liege auch in der Verantwortung seines Verbandes. Zugleich machte Mücke deutlich, dass ein Tabakwerbeverbot in dieser Hinsicht keine Fortschritte erwarten lasse. In Frankreich etwa sei Tabakwerbung bereits seit 1991 untersagt, die Raucherquote bei unter 18-Jährigen liege jedoch deutlich höher als hierzulande.

    Eine mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik forderte Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie. Auch er lehnt das Track&Trace-System für seine Branche – das 2024 in Kraft treten soll – vehement ab.

    Torsten Löffler, Präsident des BTWE Handelsverband Tabak, ergänzte: „Das System läuft weiterhin nicht reibungslos, weil die geplante Testphase ausfallen musste und die Betriebe im Realbetrieb ‚testen‘ mussten.“ Insgesamt würden Handel und Industrie jedoch diese Mammutaufgabe meistern. Löffler sagte außerdem, er sehe weiter viel Potenzial im Markt: „Die Zigarette begann ihren Siegeszug vor über 100 Jahren. Sind deswegen Zigarren und Zigarillos heute ausgestorben? Der Markt wird vielfältiger, und die Chancen steigen für den Handel, von den Innovationen zu profitieren.“

    Verstimmungen wurden während der Pressekonferenz spürbar, als es um den neuen Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ging. Insbesondere BdZ-Mann Mehrlein stellte klar, dass sein Verband eigenständig bleiben wolle und kein BVTE-Mitglied werden wolle. VdR-Präsident Engels sagte auf Nachfrage, jedes Unternehmen müsse selbst entscheiden, ob es in den Dachverband eintreten wolle.

    max

    (DTZ 39/19)