BERLIN // Nikotin-Pouches – auch bekannt als Nikotinbeutel, Nikotin-Pods oder All Whites – etablieren sich als Alternative für erwachsene Nikotin- und Tabakkonsumenten. Doch ist die Unsicherheit bei den Kunden und im Handel groß. DTZ sprach mit Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse ([link|http://www.bvte.de]BVTE[/link]).
Herr Mücke, welches Potenzial sehen Sie in Nikotin-Pouches?
Jan Mücke: Die Mehrheit der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, können auf die toxischen Stoffe im Tabakrauch, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, zurückgeführt werden. Bei Nikotinprodukten, die keinen Tabak enthalten und bei deren Konsum somit kein Tabak verbrannt wird, werden im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen weniger und geringere Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Für Verbraucher steht somit neben E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit den Nikotin-Pouches ein weiteres Produkt zur Auswahl, das einen potenziell risikoreduzierten Nikotinkonsum ermöglicht.
Was enthalten die Beutel?
Mücke: Neben dem Nikotin, das in unterschiedlichen Formen dem Produkt hinzugefügt werden kann, vor allem Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen.
Wie werden Nikotin-Pouches konsumiert?
Mücke: Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt, das Nikotin so über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Beutel wird nicht gekaut. Nach der Verwendung wird das Produkt aus dem Mund genommen und entsorgt.
Ist es eigentlich unschädlich, wenn ein Pouch verschluckt wird?
Mücke: Die Pouches sind nicht zum Verzehr bestimmt. Hierauf weisen die BVTE-Mitgliedsunternehmen auf ihren Produkten mit „Nicht schlucken“ oder mit „Nicht zum Verzehr geeignet“ hin. Die Beutel sollten zudem wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Durch eine Nikotinobergrenze von 20 Milligramm pro Beutel stellen die Hersteller jedoch sicher, dass mögliche gesundheitliche Symptome wie Übelkeit im unwahrscheinlichen Fall eines Verschluckens minimiert werden.
Händler waren zuletzt verunsichert, welche Ware verkauft werden darf und welche nicht. Warum?
Mücke: Da Nikotin-Pouches keinen Tabak, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern enthalten, unterliegen sie bis dato nicht der europäischen und deutschen Regulierung für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte. Sie sind weder ein orales Tabakerzeugnis noch ein Lebensmittel, sondern ein sonstiges nikotinhaltiges Verbraucherprodukt, das unter die allgemeinen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes fällt. Das hat für Verunsicherung gesorgt.
Kann denn der Händler Nikotinbeutel sicher vermarkten?
Mücke: Ja, genau aus diesem Grund verpflichten sich die BVTE-Mitgliedsunternehmen, in Abwesenheit produktspezifischer gesetzlicher Regelungen auf effektive Produkt- und Werbestandards zu achten.
Was bedeutet das?
Mücke: Die Unternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Daher verharmlosen die BVTE-Unternehmen die Risiken nikotinhaltiger Produkte nicht. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten nikotinhaltiger Produkte angesprochen.
Und in Bezug auf die Produkte?
Mücke: Hier verpflichten sich die BVTE-Unternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe, eine transparente Kennzeichnung sowie das Anbringen eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises.
Was spricht für den Grenzwert von 20 Milligramm Nikotin?
Mücke: Die Pouches sind in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Der Nikotingehalt in den Produkten der BVTE-Mitgliedsunternehmen ist in etwa mit dem in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten vergleichbar und entspricht dem, was Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten.
Aktuell werden Produkte verkauft, die keinen „18+“-Hinweis tragen. Diese könnten ja auch an Jugendliche verkauft werden, oder?
Mücke: Die Nikotin-Pouches dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz schreibt ein Abgabeverbot für alle nikotinhaltigen Erzeugnisse an Minderjährige vor. Auf den Erzeugnissen unser Mitgliedsunternehmen wird deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt sind. Die BVTE-Unternehmen legen allergrößten Wert darauf, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen geraten.
Welche Vorteile hat es für den Händler, wenn er Produkte von Unternehmen vermarktet, die sich an die von Ihrem Verband gesetzten Standards halten?
Mücke: Durch das Beachten dieser Regelungen wird gewährleistet, dass es sich um ausreichend sichere und angemessen gekennzeichnete Produkte handelt, die an erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten verkauft werden dürfen. Wir erkennen zudem unsere besondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz an. Mit den hohen Standards auf dem Gebiet der Werbung treten wir entschieden dem Eindruck entgegen, dass Nikotin-Pouches ein Einstiegsprodukt für Minderjährige in den Konsum von Tabakerzeugnissen darstellten.
max
Weitere Infos unter:[link|http://www.bvte.de] www.bvte.de[/link]
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