Schlagwort: Inhaltsstoffe

  • Neue Vorgaben für US-Markt

    SILVER SPRING // Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) nimmt E-Zigaretten beziehungsweise Liquids und Shisha-Tabakprodukte genauer unter die sprichwörtliche Lupe.

    Für beide Kategorien gelten künftig neue überarbeitete Voraussetzungen, die die Anbieter erfüllen müssen, bevor sie eine Marktzulassung für ihre Produkte erhalten, informiert die Behörde in einer Mitteilung. Noch stärker als bisher stehen dabei die Inhaltsstoffe im Fokus.

    Neue Vorgaben ab November
    Die neuen Regeln seien wichtige Bestandteile zur Regulierung von Tabakprodukten in den USA, betont darin Janet Woodcock von der FDA. Bevor ein Produkt für den US-Markt zugelassen wird, prüft es die Behörde in Silver Spring eingehend. „Werden die Standards nicht erfüllt, können sie in den Vereinigten Staaten nicht vermarktet oder verkauft werden“, sagt Woodcock. „Das ist eine wichtige Aufgabe der FDA“, ergänzt Mitch Zeller, Direktor des Center for Tobacco Products bei der FDA. Dazu gehören laut Behörde sowohl die Inhalts- und Zusatzstoffe als auch die Herstellung, Verpackung und Kennzeichnung des Produkts.

    Die FDA-Mitteilung richtet sich an die Anbieter und Hersteller von E-Zigaretten, rauchlosem Tabak, Zigarren, Shisha-Tabak und Feinschnitt. Die neuen Vorgaben sollen demnach im November in Kraft treten, heißt es.

    red

  • Klarheit bei Nikotin-Pouches

    BERLIN // Nikotin-Pouches – auch bekannt als Nikotinbeutel, Nikotin-Pods oder All Whites – etablieren sich als Alternative für erwachsene Nikotin- und Tabakkonsumenten. Doch ist die Unsicherheit bei den Kunden und im Handel groß. DTZ sprach mit Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse ([link|http://www.bvte.de]BVTE[/link]).

    Herr Mücke, welches Potenzial sehen Sie in Nikotin-Pouches?
    Jan Mücke: Die Mehrheit der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, können auf die toxischen Stoffe im Tabakrauch, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, zurückgeführt werden. Bei Nikotinprodukten, die keinen Tabak enthalten und bei deren Konsum somit kein Tabak verbrannt wird, werden im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen weniger und geringere Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Für Verbraucher steht somit neben E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit den Nikotin-Pouches ein weiteres Produkt zur Auswahl, das einen potenziell risikoreduzierten Nikotinkonsum ermöglicht.

    Was enthalten die Beutel?
    Mücke: Neben dem Nikotin, das in unterschiedlichen Formen dem Produkt hinzugefügt werden kann, vor allem Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen.

    Wie werden Nikotin-Pouches konsumiert?
    Mücke: Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt, das Nikotin so über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Beutel wird nicht gekaut. Nach der Verwendung wird das Produkt aus dem Mund genommen und entsorgt.

    Ist es eigentlich unschädlich, wenn ein Pouch verschluckt wird?
    Mücke: Die Pouches sind nicht zum Verzehr bestimmt. Hierauf weisen die BVTE-Mitgliedsunternehmen auf ihren Produkten mit „Nicht schlucken“ oder mit „Nicht zum Verzehr geeignet“ hin. Die Beutel sollten zudem wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Durch eine Nikotinobergrenze von 20 Milligramm pro Beutel stellen die Hersteller jedoch sicher, dass mögliche gesundheitliche Symptome wie Übelkeit im unwahrscheinlichen Fall eines Verschluckens minimiert werden.

    Händler waren zuletzt verunsichert, welche Ware verkauft werden darf und welche nicht. Warum?
    Mücke: Da Nikotin-Pouches keinen Tabak, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern enthalten, unterliegen sie bis dato nicht der europäischen und deutschen Regulierung für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte. Sie sind weder ein orales Tabakerzeugnis noch ein Lebensmittel, sondern ein sonstiges nikotinhaltiges Verbraucherprodukt, das unter die allgemeinen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes fällt. Das hat für Verunsicherung gesorgt.

    Kann denn der Händler Nikotinbeutel sicher vermarkten?
    Mücke: Ja, genau aus diesem Grund verpflichten sich die BVTE-Mitgliedsunternehmen, in Abwesenheit produktspezifischer gesetzlicher Regelungen auf effektive Produkt- und Werbestandards zu achten.

    Was bedeutet das?
    Mücke: Die Unternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Daher verharmlosen die BVTE-Unternehmen die Risiken nikotinhaltiger Produkte nicht. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten nikotinhaltiger Produkte angesprochen.

    Und in Bezug auf die Produkte?

    Mücke: Hier verpflichten sich die BVTE-Unternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe, eine transparente Kennzeichnung sowie das Anbringen eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises.

    Was spricht für den Grenzwert von 20 Milligramm Nikotin?
    Mücke: Die Pouches sind in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Der Nikotingehalt in den Produkten der BVTE-Mitgliedsunternehmen ist in etwa mit dem in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten vergleichbar und entspricht dem, was Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten.

    Aktuell werden Produkte verkauft, die keinen „18+“-Hinweis tragen. Diese könnten ja auch an Jugendliche verkauft werden, oder?
    Mücke: Die Nikotin-Pouches dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz schreibt ein Abgabeverbot für alle nikotinhaltigen Erzeugnisse an Minderjährige vor. Auf den Erzeugnissen unser Mitgliedsunternehmen wird deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt sind. Die BVTE-Unternehmen legen allergrößten Wert darauf, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen geraten.

    Welche Vorteile hat es für den Händler, wenn er Produkte von Unternehmen vermarktet, die sich an die von Ihrem Verband gesetzten Standards halten?
    Mücke: Durch das Beachten dieser Regelungen wird gewährleistet, dass es sich um ausreichend sichere und angemessen gekennzeichnete Produkte handelt, die an erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten verkauft werden dürfen. Wir erkennen zudem unsere besondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz an. Mit den hohen Standards auf dem Gebiet der Werbung treten wir entschieden dem Eindruck entgegen, dass Nikotin-Pouches ein Einstiegsprodukt für Minderjährige in den Konsum von Tabakerzeugnissen darstellten.

    max

    Weitere Infos unter:[link|http://www.bvte.de] www.bvte.de[/link]

  • Faktenreport zur E-Zigarette

    STELLE // Die Debatte um die E-Zigarette führt mitunter zu nebulösen Spekulationen, sowohl in den Medien als auch in der Politik. Da passt es gut, dass der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) diese Woche den „Faktenreport zur eZigarette“ auf seiner Verbandsseite präsentiert.

    Der VdeH möchte mit der „umfangreichen Faktensammlung zur Versachlichung der Debatte beitragen, betont VdeH-Pressesprecher Philip Drögemöller. Themen des Reports sind unter anderem die Funktionsweise, die Inhaltsstoffe, der Markt, die Studienlage, der regulatorische Rahmen und die Vielzahl der Mythen, die sich um das Produkt ranken.

    Damit soll der aktuelle Stand zur Bewertung, Entwicklung und Analyse der E-Zigarette laut Verband auf allen relevanten Ebenen abgebildet werden. Das Dokument ist in sieben Kapitel unterteilt. Es eigne sich sowohl für erfahrene als auch für weniger erfahrene Interessenten, die sich dieser Thematik anhand von Fakten nähern wollen.

    Weitere Informationen und die Downloaddatei sind unter [link|http://www.vd-eh.de/vdeh-veroeffentlicht-faktensammlung-zur-ezigarette/] www.vd-eh.de [/link]zu finden.
    red

    (DTZ 23/16)

  • Wasserpfeife ausreichend reguliert

    BRÜSSEL (DTZ/red). Die EU-Kommission beobachtet den Wasserpeifen-Konsum innerhalb ihrer Mitgliedstaaten. Sollte es zu einem nachweislichen Anstieg im Umsatz oder beim Verbrauch bei Jugendlichen kommen, wird sie, vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die Inhaltsstoffe des Wasserpfeifentabaks strikter regulieren.

    Damit reagiert die Kommission nur zum Teil auf die Anfrage eines italienischen EU-Parlamentsabgeordneten, berichtet die Online-Ausgabe des „Tobacco Reporter“. Sergio Paolo Francesco Silvestristo hatte eine strengere Regulierung für das Produkt in der neuen Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) gefordert. Er beruft sich bei seinen Ausführungen auf Studienergebnisse einer mexikanischen Universität. Diese behaupten, dass der Wasserpfeifen- oder Shisha-Konsum ähnlich einzuordnen sei wie der von herkömmlichen Zigaretten.

    Das Brüsseler Gremium betont in seiner Antwort, dass bereits jetzt Text-Warnhinweise auf Wasserpfeifentabakpackungen gedruckt werden und verweist auf die TPD 2, die ab Mai in Kraft tritt und zusätzliche Bild-Warnhinweise vorschreibt. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, die Inhaltsstoffe strenger zu kontrollieren, falls der Konsum unter Jugendlichen signifikant ansteige.
    Die EU-Kommission plant keine gezielte Kampagne über Wasserpfeifen, schreibt der „Tobacco Reporter“.

    (DTZ 16/14)

  • Israel plant striktes Tabak-Werbeverbot

    JERUSALEM (DTZ/red). Israel plant Medienberichten zufolge Zigarettenwerbung aus allen Medien zu verbannen. Als Grund für diese drastische Maßnahme nennt das israelische Gesundheitsministerium den Jugendschutz. Tabak-Werbung ist bereits seit längerem aus den elektronischen Medien des Landes verbannt.

    Was jetzt folgen soll, geht weit über das existierende Gesetz hinaus und betrifft Fernseh-, Radio- und Zeitungswerbung. Hinzukommt, dass Zigarettenhersteller künftig nicht mehr als Sponsoren bei Festivals, öffentlichen Veranstaltungen und anderen vergleichbaren Ereignissen auftreten dürfen. Weiterhin werden Tabakanzeigen im Internet und in E-Mails verboten.

    Eine Ausnahme gilt für Fachgeschäfte. Hier darf die Industrie künftig noch werben – vorausgesetzt, die Anzeigen sind von außen nicht sichtbar. Darüber hinaus soll auf Zigarettenpackungen in Zukunft nicht nur ein schriftlicher Warnhinweis, sondern auch einen Bild-Warnhinweis aufgedruckt werden. Nicht genug damit müssen die Hersteller dem Gesundheitsministerium die Inhaltsstoffe ihrer Produkte mitteilen – mit Ausnahme der Bestandteile, die das Ministerium als geheim einstuft, heißt es.

    (DTZ 36/11)

  • Afrika protestiert gegen WHO

    LUSAKA/SAMBIA (DTZ/pi). Delegierte aus elf afrikanischen Ländern trafen sich zu einer Konferenz in Lusaka, Sambia, mit dem Ergebnis, sich entschlossen gegen die WHO-Richtlinien zu stellen.

    Die Artikel 9 und 10 der WHO-Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle beschäftigen sich mit den Inhalten und Emissionen von Tabakwaren und sehen vor, die Verarbeitung aller anderen Inhaltsstoffe, abgesehen vom Tabak selbst, in der Zigarettenproduktion zu verbieten. Demzufolge müssten Millionen afrikanischer Tabakfarmer Hunger leiden, wenn die WHO diese Artikel implementiert, heißt es in einer Erklärung aus Sambia.

    (DTZ 42/10)