Schlagwort: und Jugendschutz

  • „Schutzmechanismen greifen“

    BERLIN // Bereits zum dritten Mal in Folge fand am 22. Februar der „Lotto Talk im Turm“ unter dem Motto „Quo vadis Glücksspiel?“ in der Aussichtsetage des Berliner Fernsehturms statt. Hoch über der Bundeshauptstadt diskutierten hochkarätige Redner und Gäste aus Politik und Wirtschaft auf Einladung von Lotto Niedersachsen, derzeit federführende Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB), und dessen Berliner Büros über aktuelle Themen der Glücksspielbranche.

    Gemeinnütziger Zweck
    In einleitenden Worten hob Lotto Niedersachsens Geschäftsführer Axel Holthaus die Bedeutung des legalen Glücksspiels hervor: 18,5 Millionen Spieler gebe es in Deutschland, 8,2 Milliarden Euro hätten sie 2023 eingesetzt. Und: Ein großer Teil davon fließe gemeinnützigen Zwecke zu.

    Zu gegenwärtigen Entwicklungen im Glücksspielsektor tauschten sich dann in der ersten Diskussionsrunde Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, und Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, aus. Blienert wies eingangs darauf hin, dass seine Behörde zurzeit vor allem mit der Legalisierung von Cannabis beschäftigt sei – am nächsten Tag erfolgte die Abstimmung im Bundestag über die kontrollierte Freigabe. Aber auch Glücksspiel sei für ihn ein wichtiges Thema.

    Kampf gegen illegales Glücksspiel
    Einig waren sich Blienert und Benter darin, dass der Kampf gegen das illegale Glücksspiel bei zeitgleicher Stärkung der legalen Angebote im Sinn des ordnungsrechtlichen Rahmens unabdingbar sei. Nur so könne den Zielen gemäß Paragraf 1 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV 2021) entsprochen und ein umfassender Jugend- und Spielerschutz gewährleistet werden. Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des Schwarzmarkts und damit zusammenhängender Kriminalität sei die Strafverfolgung, sodass für die Aufrechterhaltung der Paragrafen 284 und folgende des Strafgesetzbuchs (StGB) plädiert wurde.

    In dem Zusammenhang machte Blienert die Dimensionen des kriminellen Glücksspiels mit einer Zahl deutlich: Jeder dritte in Deutschland aufgestellte Spielautomat sei illegal. Benter forderte, besonders das strafbare Anbieten illegaler Glücksspiele aus dem Ausland müsse intensiv verfolgt werden.

    Ein wichtiges Ziel
    Als ein wichtiges Ziel für 2024 nannte Benter, dass die Glücksspielbehörde der Länder sich stärker auf den Vollzug konzentrieren wolle. Blienert will, dass zumindest einige illegale Automaten vom Markt verschwinden.

    Einen Anstieg der Verfahren im Zusammenhang mit Finanzkriminalität stellte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, im anschließenden Interview mit Moderatorin und Politikjournalistin Ute Welty per Live-Schaltung heraus. Geldwäsche, unter anderem im Zusammenhang mit Krypto-Währungen, sei eine wachsende Herausforderung für die zuständigen Behörden. Dabei sieht Münch Herausforderungen nicht nur beim Glücksspiel, sondern zunehmend auch bei Sportwetten. Die Fußball-Europameisterschaft im eigenen Land könne hier zu weiteren Problemen führen, betonte Münch.

    Maßnahme gegen Organisierte Kriminalität
    Als wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität in diesem Sektor nannte der Spitzenbeamte das Umsetzen eines Vermögensermittlungsgesetzes, wie es derzeit im Gespräch ist. Derzeit werde ausgelotet, wo die Grenzen der Verfassungskompetenz lägen. Er, so Münch, wünsche sich, dass das Potenzial möglichst umfassend ausgeschöpft werde; nur so sei es den Behörden möglich, große, verdächtige Geldmengen sichern zu können, ohne dass unbedingt Vortaten erkannt worden seien.

    Lotto Niedersachsens Geschäftsführer Axel Holthaus akzentuierte in der zweiten Diskussionsrunde mit Nadja Wierzejewski, Abteilungsleiterin der Gemeinsamen Glückspielbehörde der Länder, dass das Volumen des illegalen Glücksspielmarkts in Deutschland auf Schätzungen basiere – niemand kenne das tatsächliche Volumen. „Unsere aktuelle Regulierung führt nicht zu signifikant weniger Kanalisierung“, so Holthaus, „illegale Marktteilnehmer sollten kein Motor für Rücknahme der Regulierung in Deutschland sein.“

    Erhöhtes Gefährdungspotenzial
    Die beiden Talk-Gäste stimmten zudem darin überein, dass die anstehende Evaluierung des GlüStV verdeutlichen würde, wie die Schutzmechanismen für umfassenden Spieler- und Jugendschutz besonders bei Glücksspielformen mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial greifen.

    „Für Lotterien sind die regulatorischen Leitplanken für den Spieler- und Jugendschutz seit 75 Jahren eindeutig. Wir freuen uns, dass die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen evidenzbasiert bewertet werden und so möglichen Fehlentwicklungen begegnet wird“, erläuterte Sven Osthoff, Geschäftsführer von Lotto Niedersachsen.

    Als Fazit des Abends betonte Axel Holthaus: „Wichtig im Kampf gegen das Illegale ist ein guter, effektiver Austausch zwischen allen Akteuren der Glücksspielbranche. Wir alle haben ein Interesse an einem rechtssicheren Raum im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes. Denn letztlich geht es um das Wichtigste: unsere Kunden.“

    pi / max

  • Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung

    BERLIN // Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.

    Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

    Entwurf mit Änderungen
    Der Gesundheitsausschuss hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten billigten vor wenigen Tagen insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf wurde anschließend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW angenommen.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

    Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

    Privater Cannabis-Anbau

    Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

    Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

    Begrenzte Ausgabe von Cannabis

    An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Prävention durch Aufklärung
    Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

    Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

    Stellungnahme des Bundesrates

    In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht. Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

    Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

    Gegenäußerung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

    Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

    Antrag der Union

    Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, hieß es in dem Antrag der Fraktion.

    Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht.

    Es sollte im die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

    Antrag der AfD

    Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hieß es in dem Antrag der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt.

    hib

  • Klarheit bei Nikotin-Pouches

    BERLIN // Nikotin-Pouches – auch bekannt als Nikotinbeutel, Nikotin-Pods oder All Whites – etablieren sich als Alternative für erwachsene Nikotin- und Tabakkonsumenten. Doch ist die Unsicherheit bei den Kunden und im Handel groß. DTZ sprach mit Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse ([link|http://www.bvte.de]BVTE[/link]).

    Herr Mücke, welches Potenzial sehen Sie in Nikotin-Pouches?
    Jan Mücke: Die Mehrheit der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, können auf die toxischen Stoffe im Tabakrauch, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, zurückgeführt werden. Bei Nikotinprodukten, die keinen Tabak enthalten und bei deren Konsum somit kein Tabak verbrannt wird, werden im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen weniger und geringere Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Für Verbraucher steht somit neben E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit den Nikotin-Pouches ein weiteres Produkt zur Auswahl, das einen potenziell risikoreduzierten Nikotinkonsum ermöglicht.

    Was enthalten die Beutel?
    Mücke: Neben dem Nikotin, das in unterschiedlichen Formen dem Produkt hinzugefügt werden kann, vor allem Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen.

    Wie werden Nikotin-Pouches konsumiert?
    Mücke: Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt, das Nikotin so über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Beutel wird nicht gekaut. Nach der Verwendung wird das Produkt aus dem Mund genommen und entsorgt.

    Ist es eigentlich unschädlich, wenn ein Pouch verschluckt wird?
    Mücke: Die Pouches sind nicht zum Verzehr bestimmt. Hierauf weisen die BVTE-Mitgliedsunternehmen auf ihren Produkten mit „Nicht schlucken“ oder mit „Nicht zum Verzehr geeignet“ hin. Die Beutel sollten zudem wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Durch eine Nikotinobergrenze von 20 Milligramm pro Beutel stellen die Hersteller jedoch sicher, dass mögliche gesundheitliche Symptome wie Übelkeit im unwahrscheinlichen Fall eines Verschluckens minimiert werden.

    Händler waren zuletzt verunsichert, welche Ware verkauft werden darf und welche nicht. Warum?
    Mücke: Da Nikotin-Pouches keinen Tabak, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern enthalten, unterliegen sie bis dato nicht der europäischen und deutschen Regulierung für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte. Sie sind weder ein orales Tabakerzeugnis noch ein Lebensmittel, sondern ein sonstiges nikotinhaltiges Verbraucherprodukt, das unter die allgemeinen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes fällt. Das hat für Verunsicherung gesorgt.

    Kann denn der Händler Nikotinbeutel sicher vermarkten?
    Mücke: Ja, genau aus diesem Grund verpflichten sich die BVTE-Mitgliedsunternehmen, in Abwesenheit produktspezifischer gesetzlicher Regelungen auf effektive Produkt- und Werbestandards zu achten.

    Was bedeutet das?
    Mücke: Die Unternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Daher verharmlosen die BVTE-Unternehmen die Risiken nikotinhaltiger Produkte nicht. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten nikotinhaltiger Produkte angesprochen.

    Und in Bezug auf die Produkte?

    Mücke: Hier verpflichten sich die BVTE-Unternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe, eine transparente Kennzeichnung sowie das Anbringen eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises.

    Was spricht für den Grenzwert von 20 Milligramm Nikotin?
    Mücke: Die Pouches sind in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Der Nikotingehalt in den Produkten der BVTE-Mitgliedsunternehmen ist in etwa mit dem in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten vergleichbar und entspricht dem, was Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten.

    Aktuell werden Produkte verkauft, die keinen „18+“-Hinweis tragen. Diese könnten ja auch an Jugendliche verkauft werden, oder?
    Mücke: Die Nikotin-Pouches dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz schreibt ein Abgabeverbot für alle nikotinhaltigen Erzeugnisse an Minderjährige vor. Auf den Erzeugnissen unser Mitgliedsunternehmen wird deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt sind. Die BVTE-Unternehmen legen allergrößten Wert darauf, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen geraten.

    Welche Vorteile hat es für den Händler, wenn er Produkte von Unternehmen vermarktet, die sich an die von Ihrem Verband gesetzten Standards halten?
    Mücke: Durch das Beachten dieser Regelungen wird gewährleistet, dass es sich um ausreichend sichere und angemessen gekennzeichnete Produkte handelt, die an erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten verkauft werden dürfen. Wir erkennen zudem unsere besondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz an. Mit den hohen Standards auf dem Gebiet der Werbung treten wir entschieden dem Eindruck entgegen, dass Nikotin-Pouches ein Einstiegsprodukt für Minderjährige in den Konsum von Tabakerzeugnissen darstellten.

    max

    Weitere Infos unter:[link|http://www.bvte.de] www.bvte.de[/link]

  • Verband geht Selbstverpflichtungen ein

    BERLIN // Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vor wenigen Tagen Produkt- und Werbestandards beschlossen, die sich auf tabakfreie Nikotinbeutel einerseits und auf E-Zigaretten andererseits beziehen. Damit kommt die Branchenvereinigung ihrem Anspruch nach, Dachverband über verschiedene Sparten zu sein.

    Bevor die selbst gemachten Vorgaben jedoch in Kraft treten, muss das Bundeskartellamt sie genehmigen. Dieser Vorgang dürfte sich noch einige Wochen hinziehen.

    Kinder- und Jugendschutz
    Im Fokus der Regeln für E-Zigaretten steht der Kinder- und Jugendschutz. Demnach wollen die BVTE-Mitgliedsunternehmen darauf verzichten, sich konkret an junge Menschen zu richten – beim Sponsoring ebenso wie in der werblichen Darstellung, in der Ansprache oder auch räumlich, etwa im Umfeld von Schulen. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die unterzeichnenden Unternehmen verpflichten sich, die Risiken des Konsums von E-Zigaretten und Liquids transparent darzustellen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 150 000 Euro.

    Bei den tabakfreien Nikotinbeuteln liegt der Schwerpunkt auf der Produktgestaltung und -qualität. Daneben spielen vor allem der Kinder- und Jugendschutz sowie die Darstellung potenzieller Gesundheitsrisiken wichtigen Rollen. Auch hier wird das Einhalten der Regeln durch eine freiwillige Selbstkontrolle überwacht. In Streitfällen tritt ein Schiedsgericht zusammen, das die Verstöße wiederum mit Bußgeldern bis zu 150 000 Euro belegen kann.

    Der BVTE geht damit umfangreiche Selbstverpflichtungen ein.

    red

    (DTZ 11/20)

  • BVTE: Neuer Verband gegründet

    BERLIN // In der Hauptstadt wurde jetzt der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) gegründet. Der Verband soll seine Arbeit zum 1. Januar 2020 aufnehmen.

    Den Vorsitz des am 2. September gegründeten Verbands übernehmen Reemtsma-Chef Michael Kaib und Hans-Josef Fischer, Geschäftsführer Landewyck als Doppelspitze. Zum Stellvertretenden Vorsitzenden des neuen Bundesverbandes wurde Henry Schütz von Riccardo Retail gewählt. Der neue Bundesverband will für die Interessen der gesamten Wertschöpfungskette der Branche für das Rauchen, Dampfen sowie oralen Tabak- und Nikotingenuss eintreten.

    Die beiden Co-Vorsitzenden repräsentieren laut BVTE Mittelstand und Industrie vereint an der Verbandsspitze. Der Bundesverband bündele unter seinem Dach verschiedene Interessen, Unternehmensgrößen und Produktgruppen. Den Initiatoren sei es gelungen, Hersteller klassischer Tabakerzeugnisse mit Produzenten neuartiger Erzeugnisse und weiteren Partnern aus der Wertschöpfungskette zusammenzubringen.

    „Einheit in Vielfalt“
    Unter dem Leitmotiv „Einheit in Vielfalt“ will der BVTE künftig die starke geeinte Stimme für die gesamte Branche sein und die Interessen aller Mitglieder integrierend und produktgruppenübergreifend vertreten. Hans-Josef Fischer zeigt sich zufrieden: „Im Verlauf des sehr sachorientierten Diskussionsprozesses hat sich klar herausgestellt, dass gemeinsame Interessen und Wertvorstellungen die Basis unserer gemeinsamen Zusammenarbeit sind und dass wir unsere Kräfte bündeln müssen.“

    „Die Gestaltung einer gemeinsamen Zukunft, ob für Hersteller, Händler, Zulieferer oder Partner, ist oberstes Ziel des Verbandes, der sich für stabile Geschäftsmodelle für alle Mitglieder einsetzen wird“, ergänzt Michael Kaib, „wir gehen davon aus, dass auch in Zukunft die Nachfrage nach klassischen Tabakprodukten ebenso bestehen wird wie nach potenziell risikoreduzierten, innovativen Produkten.“ Faktenbasiert werde man über die Erzeugnisse und deren gesundheitliche Risiken informieren. Der Bundesverband will sich entschlossen für eine Regulierung auf wissenschaftlich-evidenzbasierter Grundlage einsetzen, vor allem auf nationaler Ebene, aber auch in Brüssel.


    Souveränität der Verbraucher
    Ein weiterer wichtiger Punkt der künftigen Verbandsarbeit soll ein starkes Engagement für den Kinder- und Jugendschutz werden. Die Einhaltung des strikten Abgabeverbots von Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten an unter 18-Jährige soll durch den BVTE mit Kampagnen, Online-Schulungs-Tools und Sensibilisierungsaktionen im Einzelhandel forciert werden.

    Es sei erklärtes Ziel des BVTE, hieß es, die Souveränität der Verbraucher zu stärken. Die Wahlfreiheit des Konsumenten müsse gewährleistet bleiben.

    Der BVTE wird mit einem Kernteam starten. Zum Hauptgeschäftsführer wurde Jan Mücke berufen. Der frühere Parlamentarische Staatssekretär ist seit Juli 2014 Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV). Er lud weitere potenzielle Mitglieder zur Mitarbeit ein: „Wenn sich einzelne Verbände oder Unternehmen anschließen wollen, sind sie herzlich willkommen.“ Dem BVTE können Verbände und Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – beitreten. Unter dem Dach des BVTE wird künftig neben dem Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer BDT und dem Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie VZI auch der DZV angesiedelt sein.

    vi

    (DTZ 37/19)

  • Werbeverbot für Tabakwaren?

    BERLIN // Experten halten die Einführung eines umfassenden Tabakwerbeverbots für sinnvoll. Das ist das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion Die Linke.

    Diese hatte ein umfassendes Verbot aller Formen der Kino- und Außenwerbung für Tabakprodukte, ein Verbot der kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen, ein Verbot des Tabaksponsorings sowie ein Verbot des an Jugendliche gerichteten Tabakmarketings gefordert. Auch die Grünen treten für ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ein.

    Gegen ein Totalwerbeverbot wandte sich Jan Mücke vom Deutschen Zigarettenverband, denn Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richte, sei bereits verboten. Zudem sei die Raucherprävalenz bei Kindern und Jugendlichen von 28 auf 7,4 Prozent gesunken. Das sei Aufklärung, Prävention und strikter Anwendung von Kinder- und Jugendschutzregeln durch den Handel und die Industrie zu verdanken. Weil bereits ein weitreichendes Tabakwerbeverbot durchgesetzt sei, würde ein vollständiges Verbot der Werbung einen Eingriff in die Freiheitsrechte der Unternehmen darstellen, argumentierte Mücke. Ein Totalwerbeverbot wäre demnach verfassungswidrig.

    Pilotfunktion für weitere Verbote
    Das sah auch Christoph Degenhart von der Universität Leipzig so. Die Vorstöße für ein Totalverbot hätten zudem eine Pilotfunktion für Verbote von Produkten und Dienstleistungen, die als schädlich oder sozial unverträglich gewertet würden. Auch wenn die Initiativen Ausdruck staatlicher Fürsorge seien, dürfe die Fürsorge nicht im Widerspruch zur grundgesetzlichen Autonomie des Einzelnen stehen. Es sei nicht Aufgabe des Staates, einzelne Erwachsene vor sich selbst zu schützen.

    Für ein umfassendes Werbeverbot sprach sich Reiner Hanewinkel vom IFT-Nord Institut für Therapie- und Gesundheitsförderung aus. Werbung für Tabak und E-Zigaretten spiele für Kinder und Jugendliche eine Rolle und müsse als Risikofaktor für die Initiierung des Rauchens angesehen werden. Tobias Effertz von der Universität Hamburg stimmte den Verbotsforderungen zu. Nach Schätzung des Wissenschaftlers kosten die Folgen des Rauchens die Gesellschaft jedes Jahr 97 Milliarden Euro. Die Werbemöglichkeiten der Tabakindustrie hätten in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Rückgang der Raucher in Deutschland nur sehr gering ausgefallen sei.

    Ute Mons vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg bezeichnete Tabakkonsum als das größte vermeidbare Krebsrisiko dieser Zeit. Allein 2018 könnten 85 000 Krebsneuerkrankungen und damit jede fünfte Krebserkrankung auf das Rauchen zurückgeführt werden. Es gebe einen kausalen Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und einem erhöhten Tabakkonsum.

    max

    (DTZ 50/2018)

  • Rauchverbot im Auto

    BERLIN // Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler will Kinder und Jugendliche vor Tabakqualm schützen und ein Rauchverbot in Autos einführen.

    Sie werde die Prüfung eines solchen Verbots innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes sehr begrüßen, sagte Die CSU-Politikerin im Gespräch mit der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“.

    Der Vorschlag ist nicht neu. In den vergangenen Jahren wurde Medienberichten zufolge immer wieder eine entsprechende Gesetzesregelung erörtert. Bisher ohne Erfolg. Anders in Großbritannien. Dort ist ab 1. Oktober der Tabakkonsum im Auto verboten, wenn Minderjährige mitfahren.
    red

    (DTZ 37/15)