Schlagwort: Verbraucher

  • Immer offen für den Dialog

    MAINZ / KÖLN // Mit DTZ hat JTI-Managerin Heike Maria Lau über Regulierungen, die Rolle der Politik und die Folgen für Verbraucher gesprochen. Lau ist seit 2008 bei [link|https://www.jti.com/de/europe/germany]Japan Tobacco International[/link] als Corporate Affairs & Communications Director tätig.

    Frau Lau, wenn es zum Thema Regulierung kommt, sprechen Sie gern von „mündigen Bürgern und Bürgerinnen“. Wie definieren Sie diese und warum sind sie so wichtig?
    Heike Maria Lau: Regulierung gehört zu den Kernaufgaben des Staats. Das gilt auch für Tabakprodukte. Es gibt Regulierungen für Packungsgrößen, Mindestpreise von Zigaretten, das Mindestalter für Konsumenten, Tabakwerbung und viele andere mehr. Die Regulierungen müssen aber dort ihre Grenze finden, wo sie eine Bevormundung des erwachsenen Verbrauchers zum Ziel haben. Solche Verbote beruhen auf einem grundsätzlich anderen Menschenbild. Unsere Meinung bei JTI ist, dass wir uns mit unseren Produkten an den volljährigen, also mündigen Bürger wenden. Diesem muss von staatlicher Seite aus zugetraut werden, dass er in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung in persönlichen Dingen zu treffen. Will ich ein Bier trinken, will ich heiraten, esse ich ein Stück Torte oder rauche ich eine Zigarette. Immerhin beruht unsere Demokratie auf eben dieser Entscheidungsmöglichkeit bei der Stimmabgabe. Sich einerseits auf den Volkswillen zu berufen, auf der anderen Seite aber den Bürger bei den persönlichsten Entscheidungen bevormunden zu wollen, entspricht nicht dem Menschenbild des Grundgesetzes.

    Die Politik greift stark in den persönlichen Konsum der Menschen ein. Was bedeutet das für Sie in Ihrer Funktion bei JTI und wie begegnen Sie Ihren Gesprächspartnern aus der Politik?
    Lau: JTI ist stets an guter Regulierung interessiert. Eine solche setzt einen Dialog zwischen der Politik und den Experten in den verschiedenen Sektoren voraus. Wenn es um die Auswirkungen von Steuergesetzgebung auf den illegalen Handel geht, die Auswirkungen von Regulierungen auf die Arbeitsplätze in der Tabakwirtschaft oder die von Einschränkungen, die die Attraktivität der Wirtschaftsnation Deutschland hinsichtlich der Rechtssicherheit betreffen – so ist das die Wirtschaft.

    Verstehe. Das heißt …
    Lau: JTI nimmt gerne zu den Fragen Stellung und sieht sich auch in der Pflicht, Wissen und Einsichten aus den eigenen Abteilungen weiterzugeben. Und wir sind dankbar für die Gelegenheiten, bei denen der Gesetzgeber uns als soliden Gesprächspartner zu schätzen weiß. Ein offener Dialog ist hierbei ganz wichtig. Getragen von der Demut, dass wir unsere Argumente einbringen, die Entscheidung aber auf der Seite des Gesetzgebers liegt. Der muss sich hierfür dann vor den Wählern verantworten. Abermals gelebte Demokratie.

    Der Markt ist in Bewegung. Die nächste Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes steht bevor. Wie gut ist JTI vorbereitet?
    Lau: Für JTI liegt die Herausforderung im täglichen Geschäft. Abgesehen davon, dass das Ende der Fahnenstange erreicht zu sein scheint, innerhalb dessen eine weitere Einschränkung noch freiheitlichen und rechtsstaatlichen, weil den freien Handel ermöglichenden Regeln entsprechen kann. Aber das bei Seite, sind wir bei JTI, – und darauf bin ich stolz – für Wandel gerüstet.

    Können Sie uns Details nennen?
    Lau: Unser Management, aber auch viele unserer anderen Teams sind durch eine Mischung von nationalen und internationalen Mitgliedern geprägt. Das garantiert einen hohen Grad von nationaler Kontinuität bei optimaler Flexibilität. Besonders bei der Anpassung an neue Situationen sind Erfahrungen unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sie auf der ganzen Welt machen konnten, unschätzbar wertvoll. Lokale und internationale Denkansätze mit ihren unterschiedlichen Perspektiven bilden so eine gemeinsame Grundlage für optimale Lösungswege. Das ist für mich eine der Besonderheiten von JTI, die die Firma so gut und für die Arbeitnehmer so attraktiv macht.

    Wie sieht JTI seine Rolle als Partner des Handels? Und wie ausbaufähig ist die Beziehung?
    Lau: JTI hat von Anfang an aktiv an einer starken Partnerschaft mit dem Handel gearbeitet. Und wir sind sehr stolz darauf, dass das auch von unseren Handelspartnern und Handelspartnerinnen geschätzt wird. So hat JTI zum wiederholten Male die begehrte „tip-Auszeichnung“ verliehen bekommen für die beste Unterstützung und Beratung des Tabakwaren-Einzelhandels. Gleichzeitig ruhen wir uns nicht darauf aus, sondern halten die Beziehung so flexibel und ausbaufähig, wie es die Wandlungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfordern.

    Können Sie das konkretisieren?
    Lau: Bedingt durch die neuen Verbote in unserem Nachbarland, den Niederlanden, unterstützen wir beispielsweise verstärkt beim Category Management und der Planogrammierung (visuelle Artikel-Darstellung in Regalen oder ähnlichen Verkaufsflächen, Anmerk. d. Red.) sowie bei Werbeaktionen für relevante Produkte. Wie so oft ist auch hier ein gutes Team entscheidend. Unser Außendienst ist dabei der Schlüssel zum Erfolg.

    Dass Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen, ist in der Tabakbranche keine Seltenheit. Auch JTI engagiert sich an den jeweiligen Standorten. Welche Projekte sind Ihnen eine Herzensangelegenheit?
    Lau: Da haben Sie mich erwischt. Natürlich stehen wir hinter allen Projekten, immerhin haben wir uns ja dafür entschieden. Meine persönlichen Vorlieben liegen bei Projekten, die Menschen zusammenführen. Und das bitte ich jetzt weitgefasst zu verstehen. Das Zusammenführen kann durch unsere Unterstützung eines Streaming-Projekts der Philharmonie Köln entstehen – Musik ist eine der größten zusammenführenden Kräfte. Es kann aber auch durch eines unserer zahlreichen Nachbarschaftsprojekte entstehen – hier unterstützen wir alleinerziehende Eltern, Menschen, die in angespannter sozialer Situation oder gar obdachlos sind – und wir zeichnen andere Menschen aus, deren Hilfsbereitschaft vorbildlich ist.

    Was ist Ihnen dabei wichtig?
    Lau: Mir ist wichtig, dass unser Engagement davongetragen ist, dass jeder von uns einmal in eine Situa‧tion geraten kann, die eine Distanz zu unseren Mitmenschen schaffen kann und dass es darum geht, die Distanz zu überwinden. Das gilt auch für das von unseren Mitarbeitern heiß geliebte Projekt, bei dem sie für Senioren, denen es nicht so gut geht, Wichtelgeschenke machenkönnen. Zusammengeführt werden Menschen aber natürlich auch bei unseren Clean-Up-Aktionen an Mosel und Rhein. Hier engagieren sich unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einem gemeinsamen Ziel und oft auch ihren Familien. Ich bin stolz darauf, dass auch mein Sohn letztes Mal mit dabei war.

    Was können wir in naher Zukunft von JTI erwarten?
    Lau: JTI wird weiter in moderne Technologien und neue Produktkategorien investieren, ebenso in eine noch stärkere Nachhaltigkeit bei Materialien, Lieferketten und an allen Standorten. Für das Jahr 2024 freuen wir uns nun zunächst besonders auf den Marktstart von Ploom. Ploom X ist das neueste Angebot der JT Gruppe im Segment der beheizten Tabakststicks, kurz HTS, und unsere bisher aufregendste und ehrgeizigste Einführung. Ploom X wurde erstmals 2021 in Japan, dem größten HTS-Markt der Welt, eingeführt und wird nun in den nächsten Jahren beschleunigt in die wichtigsten Märkte eingeführt. Aber das ist alles nur möglich mit einem starken Team an der Seite. JTI in Deutschland ist glücklich, neben der Marktgesellschaft in Köln mit dem Werk in Trier eine der modernsten Fertigungsanlagen der Welt zu beheimaten, ebenso wie das benachbarte Forschungs- und Entwicklungszentrum mit globalen Funktionen. Wir sind damit der größte Arbeitgeber der Tabakbranche in Deutschland. Gleichzeitig sind wir in diesem Jahr zum zehnten Mal in Folge als „Top Employer Germany“ zertifiziert worden. So dürfen alle JTI-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bis zu 20 Wochen bezahlte Familienzeit in Anspruch nehmen. Aber auch sonst ist uns die Balance zwischen Arbeit und Privatleben wichtig. Beispiel neue Arbeitskultur.

    Erklären Sie uns das.
    Lau: JTI hat die traditionelle Bürokultur hinter sich gelassen, um seinem Personal mehr Flexibilität zu ermöglichen. Unsere Angestellten können bis zu 50 Prozent der monatlichen Arbeitszeit außerhalb des Büros zu arbeiten, von flexiblen Kernzeiten profitieren und bis zu zehn Tage jährlich im Ausland arbeiten. Das alles bei größerer Flexibi‧lität in der Arbeitsweise, einem Führungsstil mit mehr Autonomie bei einer ausgewogeneren Work-Life-Balance. JTI Deutschland geht hierbei in Köln den ganzen Schritt und bezieht im kommenden Jahr eine neue Zentrale, die für den neuen Ansatz von JTI maßgeschneidert wird. Für ein weltoffenes, kreatives, diverses Team, das in seiner Gesamtheit die neue JTI verkörpert. Unsere Zukunft ist spannend, im besten Sinne des Wortes. Ich freue mich sehr darauf.

    Frau Lau, herzlichen Dank für das Gespräch!

    kes

  • Klarheit bei Nikotin-Pouches

    BERLIN // Nikotin-Pouches – auch bekannt als Nikotinbeutel, Nikotin-Pods oder All Whites – etablieren sich als Alternative für erwachsene Nikotin- und Tabakkonsumenten. Doch ist die Unsicherheit bei den Kunden und im Handel groß. DTZ sprach mit Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse ([link|http://www.bvte.de]BVTE[/link]).

    Herr Mücke, welches Potenzial sehen Sie in Nikotin-Pouches?
    Jan Mücke: Die Mehrheit der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden, können auf die toxischen Stoffe im Tabakrauch, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, zurückgeführt werden. Bei Nikotinprodukten, die keinen Tabak enthalten und bei deren Konsum somit kein Tabak verbrannt wird, werden im Vergleich zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen weniger und geringere Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Für Verbraucher steht somit neben E-Zigaretten und Tabakerhitzern mit den Nikotin-Pouches ein weiteres Produkt zur Auswahl, das einen potenziell risikoreduzierten Nikotinkonsum ermöglicht.

    Was enthalten die Beutel?
    Mücke: Neben dem Nikotin, das in unterschiedlichen Formen dem Produkt hinzugefügt werden kann, vor allem Pflanzenfasern, Feuchthaltemittel und Aromen.

    Wie werden Nikotin-Pouches konsumiert?
    Mücke: Der Beutel wird in den Mund unter die Oberlippe gelegt, das Nikotin so über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Beutel wird nicht gekaut. Nach der Verwendung wird das Produkt aus dem Mund genommen und entsorgt.

    Ist es eigentlich unschädlich, wenn ein Pouch verschluckt wird?
    Mücke: Die Pouches sind nicht zum Verzehr bestimmt. Hierauf weisen die BVTE-Mitgliedsunternehmen auf ihren Produkten mit „Nicht schlucken“ oder mit „Nicht zum Verzehr geeignet“ hin. Die Beutel sollten zudem wie Tabakprodukte oder E-Zigaretten außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Durch eine Nikotinobergrenze von 20 Milligramm pro Beutel stellen die Hersteller jedoch sicher, dass mögliche gesundheitliche Symptome wie Übelkeit im unwahrscheinlichen Fall eines Verschluckens minimiert werden.

    Händler waren zuletzt verunsichert, welche Ware verkauft werden darf und welche nicht. Warum?
    Mücke: Da Nikotin-Pouches keinen Tabak, sondern mit Nikotin versetzte Pflanzenfasern enthalten, unterliegen sie bis dato nicht der europäischen und deutschen Regulierung für Tabakerzeugnisse und verwandte Produkte. Sie sind weder ein orales Tabakerzeugnis noch ein Lebensmittel, sondern ein sonstiges nikotinhaltiges Verbraucherprodukt, das unter die allgemeinen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes fällt. Das hat für Verunsicherung gesorgt.

    Kann denn der Händler Nikotinbeutel sicher vermarkten?
    Mücke: Ja, genau aus diesem Grund verpflichten sich die BVTE-Mitgliedsunternehmen, in Abwesenheit produktspezifischer gesetzlicher Regelungen auf effektive Produkt- und Werbestandards zu achten.

    Was bedeutet das?
    Mücke: Die Unternehmen betreiben verantwortungsvolle, nicht irreführende Werbung und nehmen den Verbraucher- und Jugendschutz sehr ernst. Nikotin ist ein abhängig machender Stoff. Daher verharmlosen die BVTE-Unternehmen die Risiken nikotinhaltiger Produkte nicht. In der kommerziellen Kommunikation werden ausschließlich erwachsene Konsumenten nikotinhaltiger Produkte angesprochen.

    Und in Bezug auf die Produkte?

    Mücke: Hier verpflichten sich die BVTE-Unternehmen auf hohe Standards bei der Qualität der Inhaltsstoffe, eine transparente Kennzeichnung sowie das Anbringen eines gesundheitsbezogenen Warnhinweises.

    Was spricht für den Grenzwert von 20 Milligramm Nikotin?
    Mücke: Die Pouches sind in unterschiedlichen Stärken erhältlich. Der Nikotingehalt in den Produkten der BVTE-Mitgliedsunternehmen ist in etwa mit dem in Tabakerzeugnissen und E-Zigaretten vergleichbar und entspricht dem, was Tabak- und Nikotinkonsumenten üblicherweise erwarten.

    Aktuell werden Produkte verkauft, die keinen „18+“-Hinweis tragen. Diese könnten ja auch an Jugendliche verkauft werden, oder?
    Mücke: Die Nikotin-Pouches dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Das Jugendschutzgesetz schreibt ein Abgabeverbot für alle nikotinhaltigen Erzeugnisse an Minderjährige vor. Auf den Erzeugnissen unser Mitgliedsunternehmen wird deutlich sichtbar darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt sind. Die BVTE-Unternehmen legen allergrößten Wert darauf, dass ihre Produkte nicht in die Hände von Minderjährigen geraten.

    Welche Vorteile hat es für den Händler, wenn er Produkte von Unternehmen vermarktet, die sich an die von Ihrem Verband gesetzten Standards halten?
    Mücke: Durch das Beachten dieser Regelungen wird gewährleistet, dass es sich um ausreichend sichere und angemessen gekennzeichnete Produkte handelt, die an erwachsene Nikotin- und/oder Tabakkonsumenten verkauft werden dürfen. Wir erkennen zudem unsere besondere Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz an. Mit den hohen Standards auf dem Gebiet der Werbung treten wir entschieden dem Eindruck entgegen, dass Nikotin-Pouches ein Einstiegsprodukt für Minderjährige in den Konsum von Tabakerzeugnissen darstellten.

    max

    Weitere Infos unter:[link|http://www.bvte.de] www.bvte.de[/link]

  • Meinung: „Ich lehne ein Verbot ab“

    BERLIN // Unter der Überschrift „Neue Tabakwerbeverbote verhindern!“ hat sich der Bundestagsabgeordnete Albert Weiler (CDU) an seine Kollegen der CDU / CSU-Fraktion gewendet. DTZ veröffentlicht Auszüge aus diesem Schreiben:

    „Angesichts des geplanten Gesetzes- und Maßnahmenpaketes zur Beschränkung der Tabakwerbung („Tabakwerbeverbot“) und zur Stärkung des Verbraucher- und Jungendschutzes bei E-Zigaretten setze ich mich gegen eine Verschärfung der bestehenden Werbeverbote ein und werbe dabei um Ihre Unterstützung. Bereits heute gelten umfangreiche Verbote in Printmedien und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist per Gesetz untersagt. Ein Totalwerbeverbot, das Außen- und Kinowerbung einschließt, halte ich für verfassungswidrig und lehne ich daher ab.

    Keine Verbotspartei
    Die Union ist für mich keine Verbotspartei, sondern eine Partei, die den mündigen Bürgern auch noch freie Entscheidungen lässt. Wenn es um Jugendschutz geht, halte ich strenge gesetzliche Regelungen beim Thema Tabak für absolut richtig. Aber ich als erwachsener Mensch möchte schon selbstständig bestimmen, wie ich mich beim Thema Rauchen verhalte. Daher sollten wir in diesem Fall unseren ordnungspolitischen Grundsatz nicht aufgeben, dass für ein legales Produkt auch legal geworben werden darf.

    Gerade das Rauchen von Pfeife und Zigarre hat aus meiner Sicht seinen festen Platz in der Gesellschaft. Deshalb plädiere ich für einen verantwortungsvollen Tabakkonsum. Es obliegt der Selbstverantwortung jedes Einzelnen, sich um seine eigene Gesundheit zu kümmern und das richtige Maß für sich einzuschätzen. Der Staat darf an dieser Stelle niemanden bevormunden.

    Politik lebt von Kompromissen
    Politik lebt von Kompromissen, aber wir dürfen uns bei diesem Thema nicht von unserem Koalitionspartner über den Tisch ziehen lassen. Der Koalitionsvertrag sieht kein Tabakwerbeverbot vor. Warum also einknicken? Viel zu oft diktiert die SPD ihre politischen Ziele in unsere Agenda. Jetzt müssen wir Stärke zeigen und unserem Koalitionspartner deutlich machen, wo unsere Grenzen liegen. Werbeverbote für legale Produkte gehören aus meiner Sicht nicht zu unserer politischen Überzeugung. Deshalb lehne ich zusätzliche Tabakwerbeverbote grundsätzlich ab.“

    nh

    (DTZ 46/19)

  • Erlebnisse gesucht

    KÖLN // Der Handel bekommt eine neue Aufgabe: Er wird zum Erlebnis-Lieferanten. Der stationäre Handel muss künftig in „Erlebnis pro Quadratmeter“ denken – und nicht mehr in Umsatz pro Quadratmeter.

    Dies belegt die Studie „Vitale Innenstädte“ des Instituts für Handelsforschung IFH. Gut ein Drittel der Käufer kommen wegen des Erlebnis-Charakters, des Ambientes und einer attraktiven Gestaltung in die Geschäfte.

    Der Wunsch der Verbraucher nach Erlebnis, Ambiente und Erlebnis-Charakter im Handel trifft noch nicht auf entsprechende Angebote. In der IFH-Studie bekamen diese Eigenschaften die schlechtesten Bewertungen. Weitere Ergebnisse: Mit zunehmender Ortsgröße sinkt die Bedeutung für die tägliche Versorgung auf zehn Prozent – Freizeitgestaltung und Stadtbummel dagegen treten als Besuchsmotive in den Vordergrund.
    red

    (DTZ 51/16)

  • EuGH-Generalanwalt: Staatiche Hilfe Glücksspielmonopole zulässig

    Einschränkungen privater Glücksspielangebote auch im Internet möglich

    LUXEMBURG (DTZ/vi). Steht das EU-Gemeinschaftsrecht einem nationalen Lotterie- und Wettmonopol entgegen, das sich auf das gesamte Staatsgebiet eines Mitgliedsstaates einschließlich des Internets erstreckt? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Verfahren (Rechtssache C-42/07) , das die portugiesische Fußballliga und der zum bwin-Konzern gehörende Buchmacher Baw International Ltd gegen den portugiesischen Monopolanbieter Santa Casa da Misericórdia de Lisboa anstrengt. Santa Casa, eine öffentlich anerkannte gemeinnützige Einrichtung, die in Portugal das staatliche Glücksspielmonopol innehat, versuchte im Vorfeld, einen Sponsorenvertrag des Buchmachers Baw mit der portugiesischen Fußballliga im Wert von bis zu 10 Mill. Euro über vier Jahre für unwirksam erklären zu lassen. Im Rahmen des Sponsorenvertrags war die Fußballliga in „Bwin Liga“ umbenannt worden. Santa Clara beruft sich aber darauf, dass nach dem portugiesischen Werbegesetz nur die von ihr veranstalteten Glücksspiele beworben werden dürfen und hatte deshalb eine Strafzahlung von Baw erwirkt.

    Der Fall kam in der Folge vor den Europäischen Gerichtshof, dessen Entscheidung in der ersten Jahreshälfte 2009 erwartet wird.

    Mit seinen aktuellen Schlussanträgen hat der Generalanwalt beim EuGH, Yves Bot, Mitte letzter Woche jedoch deutlich gemacht, dass er im Vorgehen des portugiesischen Monopolanbieters gegen den privaten Sportwettenbetreiber keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht sieht. Er ist der Meinung, dass die Ausführungen von Liga und Bwin für sich genommen nicht belegen, das Portugal die obliegende Pflicht verletze, die Ziele, die den in den Rechtsvorschriften festgelegten Beschränkungen zugrunde liegen, kohärent und systematisch umzusetzen. Er ist der Auffassung, dass „Portugal zu Recht die freie Erbringung von Lotterie- und Wettdienstleistungen im Internet zum Schutz der Verbraucher und der öffentlichen Ordnung einschränken kann“, weil Portugal davon ausgehen dürfe, dass Internetglücksspiele mit zu großen Gefahren verbunden sind, um sie einem offenen Markt zu überlassen. Der Generalanwalt bestätigt erneut, dass die Vergabe eines Ausschließlichkeitsrechts an eine einzige Organisation in einem Mitgliedsstaat eine verhältnismäßige Maßnahme sein kann, um Allgemeinwohlziele, wie z.B. den Spielerschutz und die Eindämmung der Spielsuchtgefahren zu verfolgen.

    Die Schlussanträge des Generalanwalts haben für den EuGH keine bindende Wirkung. In der Praxis folgte der Gerichtshof bisher in fast allen Fällen seinem Plädoyer.

    Dr. Winfried Wortmann, Geschäftsführer von WestLotto und Präsident der European Lotteries, begrüßte die Positionen des Generalanwalts ausdrücklich: „Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen nochmals eindeutig bestätigt, dass staatliche Glücksspielmonopole zulässig sind. Die Behauptungen der kommerziellen Glücksspielindustrie, exklusive staatliche Glücksspielangebote würden gegen europäisches Recht verstoßen, sind erneut als falsch widerlegt worden. Der Generalsnwalt betont in aller Deutlichkeit, dass eine Kommerzialisierung des Glücksspiels in Europa nicht Ziel des Gemeinschaftsrechts ist.“

    (DTZ 43/08)