Raucher Adolfs darf bleiben

DÜSSELDORF // Der bundesweit als Raucher Adolfs bekannte Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

Die Vermieterin des 78-Jährigen hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt mit der Begründung, dass der Zigarettenqualm im Hausflur eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn sei.

Dazu hatte das Landgericht geprüft, ob gegen Mieterpflichten verstoßen worden sei. Dies wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Adolfs nicht ausreichend gelüftet oder die Asche nicht entsorgt hätte, informiert das Landgericht.

Dazu waren 13 Zeugen vernommen sowie das Treppenhaus des Wohnhauses geprüft worden. Letztlich konnte dem Beklagten nichts nachgewiesen werden. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht, betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung und keinen Präzedenzfall handle.

Friedhelm Adolfs ist Medienangaben glücklich über das Urteil. Er erklärte gegenüber der Presse, dass er zunächst in seiner Wohnung bleiben und später eine neue Wohnung suchen wolle. Er will mit seiner Freundin, einer Raucherin, zusammenziehen.
red

(DTZ 40/16)

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