Schlagwort: Friedhelm Adolfs

  • Raucher Adolfs darf bleiben

    DÜSSELDORF // Der bundesweit als Raucher Adolfs bekannte Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

    Die Vermieterin des 78-Jährigen hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt mit der Begründung, dass der Zigarettenqualm im Hausflur eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn sei.

    Dazu hatte das Landgericht geprüft, ob gegen Mieterpflichten verstoßen worden sei. Dies wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Adolfs nicht ausreichend gelüftet oder die Asche nicht entsorgt hätte, informiert das Landgericht.

    Dazu waren 13 Zeugen vernommen sowie das Treppenhaus des Wohnhauses geprüft worden. Letztlich konnte dem Beklagten nichts nachgewiesen werden. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht, betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung und keinen Präzedenzfall handle.

    Friedhelm Adolfs ist Medienangaben glücklich über das Urteil. Er erklärte gegenüber der Presse, dass er zunächst in seiner Wohnung bleiben und später eine neue Wohnung suchen wolle. Er will mit seiner Freundin, einer Raucherin, zusammenziehen.
    red

    (DTZ 40/16)

  • Raucherstreit in Düsseldorf geht weiter

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Dem Düsseldorfer Rentner und Raucher Friedhelm Adolfs (75) droht die fristlose Kündigung seiner Wohnung.

    Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Am 31. Juli hatte das Düsseldorfer Amtsgericht der persönlichen Freiheit von Adolfs klare Grenzen gesetzt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Wer den Hausflur verpestet, wenig lüfte, auf Beschwerden und Abmahnungen nicht reagiere, der muss die Konsequenzen tragen, heißt es.

    Jetzt steht die nächste juristische Runde an. Adolfs und sein neuer Anwalt Martin Lauppe-Assmann stehen am 19. Dezember vor dem Düsseldorfer Landgericht als Berufungsinstanz. Lauppe-Assmann ist zuversichtlich. Auf seiner Homepage äußert er den Unmut über den Umgang mit seinem Mandanten und stellt einen Spendenaufruf ins Netz.

    Mit einer Entscheidung ist2013 nicht mehr zu rechnen, sagt eine Sprecherin des Landgerichts.

    (DTZ 49/13)