Schlagwort: Landgericht Düsseldorf

  • Juul legt Berufung ein

    DÜSSELDORF/HAMBURG // Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Oktober die einstweilige Verfügung vom 23. September gegen Juul Labs Deutschland bezüglich der angeblich inkorrekten Platzierung des Recycling-Symbols auf den Juul-Pods bestätigt. Damit bleibt es bis auf Weiteres untersagt, die Juul-Erzeugnisse ohne das Mülltonnen-Symbol und die Nennung des Herstellernamens in den Verkehr zu bringen.

    „Das Gericht hatte klargestellt, dass der Verkauf der derzeit im Groß- und Einzelhandel verfügbaren Juul-Pods von diesem Verbot ausdrücklich nicht betroffen ist“, betont der E-Zigarettenanbieter.

    Juul ist davon überzeugt, dass die Platzierung des Recycling-Symbols auf der Umverpackung seiner Produkte ausreichend ist und im Einklang mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung steht. Diese vorläufige Entscheidung habe im Übrigen keinerlei Einfluss auf die Sicherheit für die Verbraucher und die Qualität der Juul-Pods.


    Mülltonen-Symbol ab November

    Das Unternehmen wird gegen die vorläufige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf Berufung einlegen. Um Engpässe zu vermeiden, will Juul sich bemühen, bis spätestens Mitte November vorläufig neue Pods, die mit dem Mülltonnen-Symbol und dem Herstellerhinweis gekennzeichnet sind, an den Handel auszuliefern.

    Zum Disput mit Niko Liquids teilt Juul mit: „Wir verwahren uns gegen die im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzungen von der Firma Niko Liquids beziehungsweise Herrn Endler verbreiteten falschen Behauptungen und haben hierzu eine Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Hamburg erwirkt.“

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • Raucher Adolfs darf bleiben

    DÜSSELDORF // Der bundesweit als Raucher Adolfs bekannte Friedhelm Adolfs darf in seiner Wohnung bleiben. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

    Die Vermieterin des 78-Jährigen hatte ihm 2013 die Wohnung gekündigt mit der Begründung, dass der Zigarettenqualm im Hausflur eine unzumutbare Belästigung der Nachbarn sei.

    Dazu hatte das Landgericht geprüft, ob gegen Mieterpflichten verstoßen worden sei. Dies wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Adolfs nicht ausreichend gelüftet oder die Asche nicht entsorgt hätte, informiert das Landgericht.

    Dazu waren 13 Zeugen vernommen sowie das Treppenhaus des Wohnhauses geprüft worden. Letztlich konnte dem Beklagten nichts nachgewiesen werden. Elisabeth Stöve, Vorsitzende Richterin am Landgericht, betonte, dass es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung und keinen Präzedenzfall handle.

    Friedhelm Adolfs ist Medienangaben glücklich über das Urteil. Er erklärte gegenüber der Presse, dass er zunächst in seiner Wohnung bleiben und später eine neue Wohnung suchen wolle. Er will mit seiner Freundin, einer Raucherin, zusammenziehen.
    red

    (DTZ 40/16)