Juul legt Berufung ein

DÜSSELDORF/HAMBURG // Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Oktober die einstweilige Verfügung vom 23. September gegen Juul Labs Deutschland bezüglich der angeblich inkorrekten Platzierung des Recycling-Symbols auf den Juul-Pods bestätigt. Damit bleibt es bis auf Weiteres untersagt, die Juul-Erzeugnisse ohne das Mülltonnen-Symbol und die Nennung des Herstellernamens in den Verkehr zu bringen.

„Das Gericht hatte klargestellt, dass der Verkauf der derzeit im Groß- und Einzelhandel verfügbaren Juul-Pods von diesem Verbot ausdrücklich nicht betroffen ist“, betont der E-Zigarettenanbieter.

Juul ist davon überzeugt, dass die Platzierung des Recycling-Symbols auf der Umverpackung seiner Produkte ausreichend ist und im Einklang mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung steht. Diese vorläufige Entscheidung habe im Übrigen keinerlei Einfluss auf die Sicherheit für die Verbraucher und die Qualität der Juul-Pods.


Mülltonen-Symbol ab November

Das Unternehmen wird gegen die vorläufige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf Berufung einlegen. Um Engpässe zu vermeiden, will Juul sich bemühen, bis spätestens Mitte November vorläufig neue Pods, die mit dem Mülltonnen-Symbol und dem Herstellerhinweis gekennzeichnet sind, an den Handel auszuliefern.

Zum Disput mit Niko Liquids teilt Juul mit: „Wir verwahren uns gegen die im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzungen von der Firma Niko Liquids beziehungsweise Herrn Endler verbreiteten falschen Behauptungen und haben hierzu eine Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Hamburg erwirkt.“

pnf

(DTZ 42/19)

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