Vergiftungen nicht durchs Dampfen

BERLIN // Nachdem in den USA illegale und gestreckte Cannabis-Produkte zu Todesfällen geführt haben, warnt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) vor dem Konsum solcher illegaler Erzeugnisse. Gleichzeitig betont die Organisation den fundamentalen Unterschied zur herkömmlichen E-Zigarette und mahnt die Aufklärung von Verbrauchern an.

Zwei unterschiedliche Produkte
Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Sogenannte E-Joints sind keine E-Zigaretten. Rein äußerlich ähneln diese Cartridges zwar der herkömmlichen E-Zigarette, tatsächlich aber handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Produkte.“ Im Fachhandel angebotene E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) unterlägen gesetzlichen Kontrollen und einer strengen Regulierung, so Dobrajc. Für die E-Joints gelte das nicht, ihre THC-haltigen Flüssigkeiten seien potenziell lebensgefährlich.

Ausschlaggebend für die jüngsten Todesfälle ist, Untersuchungen von Behörden zufolge, der Einsatz zähflüssiger Streckmittel, die sich ausschließlich in THC-haltigen Ölen für E-Joints fanden. Offenbar handelt es sich dabei um Vitamin-E-Acetat, das sich nicht für die Inhalation eignet und dem Käufer einen hohen THC-Gehalt suggerieren soll. Solche fetten Öle (Lipide) können zu einer Lipidpneumonie („fettige Lungenentzündung“) führen.

Vitamine in Deutschland untersagt
In nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten hingegen sind in Deutschland Vitamine als Zusatzstoff gesetzlich untersagt; das Verwenden des Acetats zum Strecken ist zudem nicht sinnvoll. „Reguläre Liquids für E-Zigaretten enthalten keine Lipide, Punkt“, stellt der VdeH-Vorsitzende klar.

Labortests in den USA zeigten außerdem, dass einige der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Flüssigkeiten für E-Joints mit einem Fungizid verunreinigt waren, das bei Erhitzung zu lebensgefährlichem Cyanid werden kann. Eine weitere Studie zeigt, dass die Lungenschäden aussehen, wie durch Vergiftungen verursacht. „Das sind eindeutige Hinweise darauf, dass es zu einer durch die Inhalation toxischer Substanzen ausgelösten akuten Entzündung gekommen ist und es sich nicht um ein grundsätzliches Phänomen aufgrund chronischen Konsums handelt“, so Dobrajc.

Da nicht auszuschließen ist, dass E-Joints auch hierzulande auf dem Schwarzmarkt auftauchen, fordert der VdeH eine bessere Verbraucheraufklärung: „Alle betroffenen Stoffe finden sich nicht in den herkömmlichen, freiverkäuflichen Liquids. E-Zigaretten bergen deshalb nicht dasselbe Risiko wie E-Joints“, so Dobrajc.

US-Fälle nicht übertragbar auf Deutschland
Zu diesem Urteil kamen jüngst auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ). Beide Institutionen stellten klar, dass die Vorkommnisse in den USA nichts mit regulären E-Zigaretten zu tun haben und verweisen auf die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakrauch.

Michal Dobrajc appelliert: „Öffentliche Stellen in Deutschland haben die tatsächliche Lage erkannt und kommunizieren eindeutig, was die eigentliche Gefahr ist. Die Medien haben eine hohe Verantwortung gegenüber Verbrauchern, diesen ebenfalls deutlich zu machen, worin die Gefahr tatsächlich besteht.“

red

(DTZ 42/19)

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