Schlagwort: Recycling

  • Disposable-Aus droht

    BRÜSSEL / BERLIN // Einweg-E- Zigaretten, sogenannte Disposables, sind – auch – unter ökologischen Aspekten umstritten. Plastik, Elektronik und Batterien landen meist im Hausmüll, statt fachgerecht dem Recycling zugeführt zu werden. Jetzt droht den bunten Dampfen das Aus.

    Bereits seit einiger Zeit herrscht bei Bundespolitikern Unmut. Grund: Die miese Umweltbilanz der Disposables. Längst wurde der Ruf laut, die Produkte müssten verboten werden. Tatsächlich droht jetzt ein solches Verbot – allerdings weder wegen fehlender Kindersicherung oder falscher Kennzeichnung, sondern wegen einer Verordnung auf EU-Ebene.

    Kompromisses zwischen EU-Parlament und -Rat
    Konkret solle, so das Online-Medium „Table.Media“, die Einweg-E-Zigarette bis Ende des Jahres 2026 vom EU-Markt verschwinden. Das sei die Folge eines Kompromisses zwischen Parlament und Rat im sogenannten Trilog-Verfahren – einem Vermittlungsprozess – zur Batterieverordnung. Der Kompromiss sehe vor, dass dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung bei tragbaren Geräten – also auch bei Disposables – die Nutzer die Batterien selbst herausnehmen und austauschen können müssen.

    Die Verordnung verbietet demnach auch das Verwenden von Klebstoffen, da die Batterien ohne Lösungsmittel demontierbar sein müssten. Zudem müsse der Hersteller Anleitungen zum Entfernen der Batterien sowie Sicherheitshinweise bereitstellen. Laut Table.Media muss der Kompromiss noch vom Plenum des Europaparlaments gebilligt werden. Das gelte jedoch als Formsache. Vermutlich werde der Kompromiss im Juni des laufenden Jahres vom Parlament beschlossen.

    Das [link|https://www.tabakfreiergenuss.org/]Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)[/link] bestätigt auf DTZ-Anfrage: „Die Batterieverordnung wird die leichte Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien durch den Verbraucher vorschreiben. Disposables erfüllen diese Kriterien nicht.“ Allerdings lägen die Vorteile der Produkte in der einfachen Handhabung und der hohen Verfügbarkeit der Geräte. Damit könnten viele Raucher erreicht werden, die bisher wenig oder gar nicht mit E-Zigaretten in Berührung gekommen seien.

    Nachhaltige Geräte
    Nun stellt sich Handel und Konsumenten die Frage, ob die Hersteller die Produkte den neuen Vorschriften folgend anpassen können. Dazu teilt der [link|https://vd-eh.de/]Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH)[/link] mit: „Der E-Zigarettenfachhandel bietet bereits eine Vielzahl nachhaltiger Geräte an, die sowohl wiederaufladbar als auch nachfüllbar sind. Bei einem großen Teil dieser Geräte sind die Batterien austauschbar. Wir sind daher zuversichtlich, dass die betroffenen Unternehmen die Anforderungen der Batterieverordnung fristgerecht und vollumfänglich umsetzen werden.“ Auch das BfTG zeigt sich optimistisch: „Bereits jetzt ist zu beobachten, dass die Hersteller von Einwegprodukten auf die breite öffentliche Kritik an der schlechten Recycling-Fähigkeit der Geräte reagiert und neue, sinnvolle Produkte entwickelt haben. Das Ergebnis sind nicht weitere, leicht modifizierte Einweg-E-Zigaretten, sondern Produkte, die dem Verbraucher die Haptik und Bedienbarkeit von Disposables bieten, aber wiederaufladbar und mit austauschbaren Pods ausgestattet sind. Diese Geräte sind marktreif und werden in den nächsten Monaten im Handel erhältlich sein.“

    Für den VdeH sind einfach zu bedienende, langlebigere und damit kostengünstigere Geräte, die mit einem wiederaufladbaren Akku ausgestattet sind, die Alternative zu den aktuellen Disposables. Und: „Das gestiegene Umweltbewusstsein und der Kostenfaktor sind gute Voraussetzungen für den Fachhandel, bisherige Einwegnutzer von Mehrwegsystemen zu überzeugen. Mehrwegsysteme dominieren den Markt seit vielen Jahren und werden auch in Zukunft dominieren.“

    Akkus statt Batterien
    Die Einweg-E-Zigaretten haben den europäischen Markt seit etwa Anfang 2022 erfolgreich erobert, erfüllen laut Table.Media jedoch nicht die Anforderungen, die die Batterieverordnung stellt. Marktbeobachter gehen sogar davon aus, dass in einigen Geräten aufgrund von Lieferengpässen nicht Batterien, sondern stattdessen aufgeladene Akkus verbaut wurden.

    Ob Akku oder Batterie – E-Zigaretten gehören nicht in den Restmüll, sondern müssen nach Wertstoffen getrennt entsorgt werden. Zwar wurden bereits erste Rücknahmesysteme installiert. Dennoch entsorgten viele Dampfer vor allem Einweg-E-Zigaretten häufig nicht fachgerecht.

    Ob die E.Zigarettenbranche überhaupt vom drohenden Verbot betroffen sein wird, ist fraglich. So meint der VdeH: „Aktuell erkennen wir bei Einweg-E-Zigaretten ohnehin einen rückläufigen Trend zu den Vormonaten. Der ‚Peak‘ scheint gebrochen. Viele, die das Produkt ausprobieren wollten, fallen inzwischen weg. Das liegt unter anderem daran, dass der Fachhandel es geschafft hat, zahlreiche Konsumenten von Einweg-E-Zigaretten von den Vorzügen wiederverwendbarer Modelle zu überzeugen. Dadurch steigt ein erheblicher Teil der Nutzer auf nachfüllbare und wiederaufladbare Systeme um und gibt das Tabakrauchen vollständig auf.“ Man könne davon ausgehen, dass das Thema Einweg-E-Zigarette bis 2026 stark an Relevanz verlieren werde.


    max

  • Juul legt Berufung ein

    DÜSSELDORF/HAMBURG // Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Oktober die einstweilige Verfügung vom 23. September gegen Juul Labs Deutschland bezüglich der angeblich inkorrekten Platzierung des Recycling-Symbols auf den Juul-Pods bestätigt. Damit bleibt es bis auf Weiteres untersagt, die Juul-Erzeugnisse ohne das Mülltonnen-Symbol und die Nennung des Herstellernamens in den Verkehr zu bringen.

    „Das Gericht hatte klargestellt, dass der Verkauf der derzeit im Groß- und Einzelhandel verfügbaren Juul-Pods von diesem Verbot ausdrücklich nicht betroffen ist“, betont der E-Zigarettenanbieter.

    Juul ist davon überzeugt, dass die Platzierung des Recycling-Symbols auf der Umverpackung seiner Produkte ausreichend ist und im Einklang mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung steht. Diese vorläufige Entscheidung habe im Übrigen keinerlei Einfluss auf die Sicherheit für die Verbraucher und die Qualität der Juul-Pods.


    Mülltonen-Symbol ab November

    Das Unternehmen wird gegen die vorläufige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf Berufung einlegen. Um Engpässe zu vermeiden, will Juul sich bemühen, bis spätestens Mitte November vorläufig neue Pods, die mit dem Mülltonnen-Symbol und dem Herstellerhinweis gekennzeichnet sind, an den Handel auszuliefern.

    Zum Disput mit Niko Liquids teilt Juul mit: „Wir verwahren uns gegen die im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzungen von der Firma Niko Liquids beziehungsweise Herrn Endler verbreiteten falschen Behauptungen und haben hierzu eine Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Hamburg erwirkt.“

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • „Falsche Entwicklungen“

    BERLIN // Eine Allianz verschiedener Verbände kritisiert die geplante Verschärfung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie. Mit dabei: der Deutsche Zigarettenverband (DZV). Die Pläne des Bundesumweltministeriums verhinderten den notwendigen Wandel von der Wegwerf- zur Recycling-Gesellschaft, heißt es.

    Die Verbändeallianz weist darauf hin, dass das Bundesumweltministerium im Rahmen der Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Herstellerverantwortung in Deutschland weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus ausweiten soll. Die Europäische Union hatte die Grundlage für die sogenannte Herstellerverantwortung im Frühjahr gelegt: Fast-Food-Verpackungen, Getränkebecher, leichte Kunststofftragetaschen und Zigarettenfilter fallen darunter. Bestimmte Plastikartikel, etwa Teller und Besteck, sind ab 2021 in der EU ohnehin verboten.

    Freier Wettbewerb in Gefahr
    Die Verbände meinen: Mit der geplanten Verschärfung würden in Deutschland erneut nationale Hürden zu Lasten des freien Wettbewerbs aufgebaut. Und das Ansinnen, Hersteller von Produkten zukünftig für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zahlen zu lassen, sei ein Freibrief für alle Verbraucher, die Abfall regelwidrig entsorgten. Gegen diese falschen Entwicklungen wendet sich die Verbändeallianz aus Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), DZV, Handelsverband Deutschland (HDE), Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK), Markenverband und die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen Pro-S-Pack.

    Dass die Bundesumweltministerin zukünftig Hersteller von Produkten einseitig für die Sauberkeit im öffentlichen Raum zahlen lassen wolle, ohne dass sie Einfluss auf die Ermittlung der Kosten, die Ursachen von „Vermüllung“ oder die Organisation der Abfallsammlung und Verwertung hätten, bewerten die Verbände als inakzeptabel. Mit diesen Ideen werde der erforderliche Wandel von einer Wegwerf- in eine Recycling-Gesellschaft verhindert und Konsumenten aus ihrer Pflicht entlassen, Abfälle korrekt zu entsorgen.

    Verantwortung für eine saubere Umwelt
    Gelebte Herstellerverantwortung könne nicht bedeuten, dass ein Akteur für das Fehlverhalten des anderen geradestehen muss. Vielmehr müssten alle Akteure des Wertschöpfungskreislaufs – vom Hersteller über Konsumenten und Kommunen bis zu den Recycling-Unternehmen – die Verantwortung für eine saubere Umwelt und für Rohstoffkreisläufe übernehmen und bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen miteinbezogen werden.

    In einem europäischen Binnenmarkt seien gemeinsame Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling von Produkten unabdingbar. Mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung schieße Bundesministerin Svenja Schulze über das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung von europäischen Regelungen hinaus. So funktioniere ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt nicht.

    Gemeinsam fordern die Verbände einen fairen Wettbewerb in privatwirtschaftlich organisierten Systemen der Herstellerverantwortung. Der Wettbewerb müsse um die besten Produkte, die beste Vermarktung, die hochwertigste Abfallverwertung und Vermeidung und die besten Lösungen für eine saubere Umwelt geführt werden. Für die Finanzierung der Reinigungs- und Entsorgungskosten sei es zweckmäßig, an bestehende privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen anzuknüpfen.

    Pro Tag werden in Deutschland 204 Millionen Zigaretten geraucht.

    red

    (DTZ 41/19)

  • Streit eskaliert – Dampfer verunsichert

    DORTMUND // Noch ist der Anteil der E-Zigarette am deutschen Tabakmarkt gering. Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), bezifferte ihn anlässlich der InterTabac 2019 mit knapp 670 Millionen Euro fürs laufende Jahr – das ist ein Marktanteil von etwa 2,5 Prozent. Aber: Die Branche legt deutlich zu. Das zeigte sich auch auf der Leitmesse.

    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) ist übrigens etwas vorsichtiger in seiner Schätzung: Er geht von einem Umsatz zwischen 570 und 650 Millionen Euro für 2019 aus – ein Plus von rund 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss dagegen rechnet zwar ebenfalls mit einem Plus von 25 Prozent, geht aber dabei wie der DZV von einem Jahresumsatz von 670 Millionen Euro aus.


    Neue Aromen, differenzierte Nikotinstärken und neue Hardware

    Neue Aromen, differenziertere Nikotinstärken und zum Teil auch neue Hardware wie Ultraschall-Dampfgeräte sollen dafür sorgen, dass die Branche weiter zügig wächst. Wichtigstes Argument: Die Gesundheit der Raucher, die nur durch den Umstieg aufs Dampfen geschützt werden könne – die gleiche Zielrichtung, die auch Philip Morris mit seinem Tabakerhitzer Iqos verfolgt.

    Was jedoch die Gemüter auf der diesjährigen InterTabac am meisten erhitzte, war die Auseinandersetzung zwischen Niko Liquids und Juul. Dabei hatte Niko Liquids zwei Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf erwirkt. Damit wurde Juul einerseits untersagt, Liquid-Kartuschen zu vertreiben, deren Nikotingehalt von dem auf der Verpackung angegebenen abweicht; Niko Liquids hatte nach eigenen Angaben in eigenen Messungen teils erheblich nach unten abweichende Nikotinmengen festgestellt. Zum zweiten geht es um ein fehlendes Recycling-Symbol auf den Verpackungen der Geräte.

    Juul und Niko Liquids argumentieren
    Auf Anfrage erklärte Juul, das Unternehmen sei in den vergangenen sechs Wochen von einem deutschen Wettbewerber mit rechtlichen Schritten angegangen worden. Diese stünden offensichtlich im Zusammenhang mit Verkaufsplänen des entsprechenden Unternehmens an Juul. Juul halte diese Drohungen für unangebracht und unverhältnismäßig und werde den Forderungen nicht nachgeben.

    Juul weiter: Das beanstandete Recycling-Symbol auf den Verpackungen und Produkten von Juul habe keinen Einfluss auf die Qualität des Produkts oder die Verwendung durch den Verbraucher. Juul wollte diese Entscheidung unverzüglich anfechten: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Produkte in Deutschland sowohl mit der deutschen als auch mit der EU-Gesetzgebung in Einklang stehen.“

    Dagegen erklärte Stephan Endler von Niko Liquids, er bedauere sehr, dass die junge Branche mit all ihren Chancen durch das Verhalten einzelner einen solchen Rückschlag erhalte. Endler weiter: „Ich plädiere für einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die jeder verbindlich einzuhalten hat.“

    Die öffentliche Auseinandersetzung trifft die Branche – nach den Schreckensmeldungen aus den USA – zur Unzeit. Fest steht, dass gerade in sozialen Medien viel Halb- oder Unwahrheiten zu dem Fall kommuniziert werden. Das dürfte die Konsumenten weiter verunsichern. Die Umsatzprognosen werden somit Makulatur.

    max

    (DTZ 40/19)

  • Streit zwischen E-Zigaretten-Herstellern eskaliert

    DORTMUND // Aufregung im Rahmen der InterTabac in Dortmund: Nachdem Jan Mücke, Geschäftsführer des neuen Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), auf der jährlichen Pressekonferenz über eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem Mitgliedsunternehmen und einem weiteren Anbieter von E-Zigaretten berichtet hatte, konnte DTZ die beteiligten Firmen identifizieren.

    Es geht um Niko Liquids aus Essen und Juul Deutschland mit Sitz in Hamburg. Bis zum Redaktionsschluss hatte Niko Liquids zwei Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf zu erwirken, die DTZ vorliegen. Damit wird Juul einerseits untersagt, Liquid-Kartuschen zu vertreiben, deren Nikotingehalt von dem auf der Verpackung angegebenen abweicht; Niko Liquids hatte in eigenen Messungen teils erheblich nach unten abweichende Nikotinmengen festgestellt. Zum zweiten geht es um ein fehlendes Recycling-Symbol auf den Verpackungen der Geräte.

    Auf Anfrage erklärte Juul, das Unternehmen sei in den vergangenen sechs Wochen von einem deutschen Wettbewerber mit rechtlichen Schritten angegangen worden. Diese stünden offensichtlich im Zusammenhang mit Verkaufsplänen des entsprechenden Unternehmens an Juul. Juul halte diese Drohungen für unangebracht und unverhältnismäßig und werde den Forderungen nicht nachgeben.

    Zur Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf teilte Juul mit, man sei in diesem Verfahren nicht zuvor angehört worden. Die vorläufige Entscheidung richte sich gegen die vermeintlich nicht richtige Platzierung des Recycling-Symbols auf den Verpackungen und Produkten von Juul. Dies habe keinen Einfluss auf die Qualität des Produkts oder die Verwendung durch den Verbraucher. Juul werde diese Entscheidung unverzüglich anfechten: "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Produkte in Deutschland sowohl mit der deutschen als auch mit der EU- Gesetzgebung in Einklang stehen."
    Nach DTZ-Informationen wollte Niko Liquids seine gerichtlichen Ansprüche noch auf der InterTabac mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers durchsetzen.

    „Ich bedauere sehr, dass unsere junge Branche mit all ihren Chancen durch das Verhalten einzelner einen solchen Rückschlag erhält. Ich plädiere für einheitliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards, die jeder verbindlich einzuhalten hat“, erklärte Stephan Endler von Niko Liquids.

    Kommentar der Redaktion:
    Wie schade, dass die Unternehmen es nicht geschafft haben, ihren Streit außergerichtlich beizulegen. Verständlich sind beide Seiten: das Unternehmen Juul, das mit viel Engagement und hohem Tempo einen neuen Markt erschließen möchte und dabei oft aggressiv vorgeht, und Niko Liquids, das darauf besteht, dass der neue Konkurrent alle Regeln einhält, die für alle Wettbewerber gelten.
    Schaden könnte dieser Streit der noch jungen und eigentlich stark wachsenden Kategorie E-Zigarette. Denn die Kunden dürften sich gerade angesichts der – für sie undurchsichtigen – Vorgänge in den USA weiter verunsichern lassen. Hoffen wir, dass der Schaden für den Markt überschaubar bleibt.

    red

    DTZ 39/19