Richter geben grünes Licht für Schockbilder

KARLSRUHE // Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die EU-Tabakrichtlinie (TPD 2) abgelehnt. Ein Hersteller hatte gegen eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.

Die Richtlinie sieht unter anderem sogenannte Schockbilder auf mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln vor. Darüber hinaus verbietet das Gesetz ab 2020 den Zusatz bestimmter Aromen wie Menthol. Die Richter lehnten es ab, das Tabakerzeugnisgesetz außer Kraft zu setzen.

Der Hersteller sah darin seine Unternehmens- und Meinungsfreiheit verletzt. Mit dem Eilantrag in Karlsruhe wollte er die Umsetzung stoppen. Die Richter begründen ihre Ablehnung damit, dass das neue Gesetz hilft, den EU-Binnenmarkt zu harmonisieren und den Abbau von Markthemmnissen abbaut. Ein weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz, „und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang“. Dadurch seien Eingriffe in die Rechte der Hersteller gerechtfertigt.

Der Hersteller habe nicht darlegen können, dass ihm „nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden drohen“.

In Großbritannien waren Philip Morris International (PMI), British American Tobacco (BAT), Imperial Tobacco und Japan Tobacco International (JTI) mit ihrem Antrag, die Umsetzung der TPD 2 zu stoppen, vor Gericht gescheitert. JTI kündigte Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung an.
red

(DTZ 21/16)

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