Schlagwort: Tabakrichtlinie

  • Bericht der EU-Kommission zur EU-Tabakrichtlinie

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission hat vor wenigen Tagen ihren ersten Bericht zur EU-Tabakrichtlinie veröffentlicht, die vor fünf Jahren in Kraft getreten ist.

    Der Tabakkonsum ist in der Europäischen Union in den vergangenen Jahren demnach stetig zurückgegangen. Es seien jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, heißt es, insbesondere bei der Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Regeln auf nationaler Ebene und beim Umgang mit neuartigen Tabakprodukten. Deren Nutzung, vor allem von E-Zigaretten, nehme unter jungen Menschen zu.


    Ehrgeizigen Ziele

    Die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides verwies auf die ehrgeizigen Ziele im Rahmen des Europäischen Plans gegen den Krebs, den die Kommission im Februar dieses Jahres vorgelegt hatte. Ziel sei es, eine tabakfreie Generation in Europa zu schaffen, in der bis 2040 weniger als fünf Prozent der Menschen Tabak konsumierten. Dafür müsse die EU-Gesetzgebung Schritt halten mit neuen Entwicklungen.

    Auf den Tabakkonsum sind laut dem Bericht 27 Prozent aller Krebserkrankungen zurückzuführen. Er sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in der Europäischen Union, so die Verfasser.

    Track-and-Trace-System
    Der aktuelle Bericht stellt fest, dass die EU-Rechtsvorschriften dazu beigetragen hätten, den Tabakkonsum zu senken, indem sie den Mitgliedstaaten strenge Vorschriften an die Hand gegeben hätten, um gegen den Konsum von Tabakerzeugnissen in der EU vorzugehen. Dazu gehörten insbesondere erweiterte Warnhinweise in Text und Bild, das sogenannte Track-and-Trace-System zur Nachverfolgung von Tabakprodukten, ein Verbot charakteristischer Aromen sowie die Regulierung von E-Zigaretten.

    Der Bericht kommt aber auch zu dem Schluss, dass aufgrund der Marktentwicklungen in einigen wesentlichen Bereichen wie Kennzeichnung, Bewertung der Inhaltsstoffe, grenzüberschreitender Fernabsatz sowie neuartige und neu entstehende Produkte noch Verbesserungsbedarf bestehe.

    pi

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  • EuGH soll klären

    BERLIN // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin klären, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie) mit höherrangigem EU-Recht vereinbar sind.

    Die Klägerin ist ein in Berlin ansässiges Familienunternehmen, das Tabakprodukte herstellt und vertreibt. Seit vielen Jahren lag ihr Produktionsschwerpunkt in der Herstellung von aromatisierten Tabaken zum Selbstdrehen (sogenannter Feinschnitt) sowie aromatisierten Pfeifentabaken und Zigaretten.

    Das Unternehmen will erreichen, dass einzelne Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Tabakerzeugnisverordnung auf sie keine Anwendung finden. Insbesondere verstoße das Fehlen von Übergangsfristen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Klägerin habe nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen. Insbesondere geht es um das „Aromaverbot“ und das „Aromawerbeverbot“.

    Das Gericht hat ebenfalls Zweifel an der Vereinbarkeit der den deutschen Regelungen zugrunde liegenden Bestimmungen der Tabakrichtlinie mit primärem EU-Recht. Ferner will es wissen, wie einzelne Bestimmungen der Tabakrichtlinie auszulegen sind.

    red

    (DTZ 18/17)

  • „Lichtblick der Vernunft“

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagte gegenüber DTZ: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existenziell bedroht sind.“

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabakrichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz des Eigentums vereinbar sind.

    von Foerster: „Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten. Auch können infolge des ‚Aromawerbeverbots‘ viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich.“

    Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten“, so von Foerster weiter.

    pi

    (DTZ 18/17)

  • Weniger Zigaretten versteuert

    WIESBADEN // Im dritten Quartal wurden in Deutschland 11,3 Prozent weniger Zigaretten versteuert als im Vergleichsquartal des Vorjahres. Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte mit, auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos (– 21,9 Prozent) und die Menge des versteuerten Feinschnitts (– 17,4 Prozent) seien zurückgegangen. Dagegen ist im Vergleich zum Vorjahresquartal der Absatz von Pfeifentabak um 33,5 Prozent gestiegen.

    Wie schon im Vorquartal ist der Rückgang im dritten Quartal auf das Inkrafttreten der EU-Tabakrichtlinie zum 20. Mai 2016 in Deutschland zurückzuführen. Die neuen rechtlichen Bestimmungen (unter anderem die sogenannten Schockbilder) erfordern eine technische Umstellung der Produktion.

    Aus diesem Grund hatte es in den ersten Monaten 2016 eine Vorratsproduktion von Tabakwaren und damit einhergehend einen erhöhten Absatz von Steuerzeichen gegeben. In den Folgequartalen kam es nun zu einem Umkehreffekt, der zu einem Rückgang beim Bezug von Steuerzeichen führte. pi

    (DTZ 42/16)

  • Richter geben grünes Licht für Schockbilder

    KARLSRUHE // Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die EU-Tabakrichtlinie (TPD 2) abgelehnt. Ein Hersteller hatte gegen eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.

    Die Richtlinie sieht unter anderem sogenannte Schockbilder auf mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln vor. Darüber hinaus verbietet das Gesetz ab 2020 den Zusatz bestimmter Aromen wie Menthol. Die Richter lehnten es ab, das Tabakerzeugnisgesetz außer Kraft zu setzen.

    Der Hersteller sah darin seine Unternehmens- und Meinungsfreiheit verletzt. Mit dem Eilantrag in Karlsruhe wollte er die Umsetzung stoppen. Die Richter begründen ihre Ablehnung damit, dass das neue Gesetz hilft, den EU-Binnenmarkt zu harmonisieren und den Abbau von Markthemmnissen abbaut. Ein weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz, „und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang“. Dadurch seien Eingriffe in die Rechte der Hersteller gerechtfertigt.

    Der Hersteller habe nicht darlegen können, dass ihm „nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden drohen“.

    In Großbritannien waren Philip Morris International (PMI), British American Tobacco (BAT), Imperial Tobacco und Japan Tobacco International (JTI) mit ihrem Antrag, die Umsetzung der TPD 2 zu stoppen, vor Gericht gescheitert. JTI kündigte Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung an.
    red

    (DTZ 21/16)

  • Wirtschaftsverbände sehen staatliche Überregulierung durchweg kritisch

    BERLIN (DTZ/HePe). „Staatliche Fürsorge zwischen Überregulierung und Kundennutzen“ – zu diesem Thema luden der BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE und der Markenverband zu ihrem „Forum Wirtschaft und Verbraucher“ nach Berlin.

    Vor etwa 100 Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Politikern und Journalisten verwies Dieter Schweer, Hauptgeschäftsführer des BDI, auf das verbraucherpolitische Leitbild der Bundesregierung: Danach solle ein gut informierter mündiger und selbstbestimmter Verbraucher eine eigenverantwortliche Wahl treffen können. Überregulierung sei teuer und verhindere Angebotsvielfalt. Konsumsteuerung werfe die Frage nach ihren politischen Kriterien und ihrer demokratischen Legitimation auf. Es gibt auch, so Schweer, ein Recht auf Unvernunft.

    Während Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Schutzaspekt in den Vordergrund stellte – der Konsument müsse vor Irreführung und Gesundheitsgefährdung bewahrt werden – beklagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Jürgen Abraham, eine „Diktatur der Fürsorge“. Zur freien Lebensgestaltung gehöre auch das Wahlrecht des Verbrauchers. Dieser ließe sich stark vom Vertrauen in Marken leiten. Andererseits gäbe es besonders im Lebensmittelbereich eine Verunsicherung, die aus fehlendem Verständnis für die qualitativen, vor allem hygienischen Vorteile industrieller Produktion resultiere. Hier müsse die produzierende Wirtschaft durch maximale Transparenz für Abhilfe schaffen. „Öffnet Eure Betriebe“, forderte Abraham.

    In verschiedenen Podiumsrunden diskutierten dann unter der Moderation des Politikjournalisten Guido Bohsem von der Süddeutschen Zeitung Fachleute, Politiker und Journalisten über die Themenkreise Werbung, Sponsoring, Markenauftritt und Produktgestaltung, Inhaltsstoffe, Kennzeichnungspflicht und was das für die Kommunikation mit dem Verbraucher bedeute und wo die Grenzen der Herstellerfreiheit lägen.

    Während Jens Spahn (CDU) den Alkoholanbietern mangelhafte Einhaltung der Selbstverpflichtungen vorwarf, was der Präsident des Brauer-Bunds, Hans-Georg Eils, zurückwies, reklamierte Manfred Parteina, Geschäftsführer des ZAW, der Staat mische sich über Werberegulierung unzulässig in persönliche Lebensbereiche ein. Auch er forderte das „Recht auf Unvernunft“. Allgemeine Übereinstimmung dagegen herrschte bei der Feststellung der Notwendigkeit eines strikten Jugendschutzes.

    Beim Thema Tabak stand natürlich die neue Tabakrichtlinie im Mittelpunkt der Diskussion. Dirk Pangritz, Geschäftsführer des DZV, zeigte sich enttäuscht darüber, dass seitens des Bundesinstituts für Risikobewertung noch immer keine klare Reaktion auf die vorliegenden Daten erfolgt sei. Die im EU-Entwurf veränderten Deklarationsvorschriften würden zu weniger Information als bisher führen, Forderungen etwa nach „Verringerung der Attraktivität“ seien sinnlos, da Attraktivität ja kein objektiv messbarer Wert sei.

    Hans-Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hielt die in der neuen Tabakrichtlinie vorgesehenen Verschärfungen schlicht für überflüssig und für schädlich, da sie der Produktdifferenzierung im Wege stünden. Dirk Pangritz sprang ihm bei mit dem Hinweis, dass selbst nach Aussage der Drogenbeauftragten fast 100 Prozent der erwachsenen Bevölkerung über die Gesundheitsrisiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, informiert seien. Außerdem sei der Konsum bei Jugendlichen deutlich rückläufig.

    „Dürfen wir bald gar nichts mehr – rauchen, saufen, fressen?“ fragte Nicole Maisch (Grüne), ebenfalls Mitglied im Verbraucherschutz-Ausschuss, und antwortete mit einem erfrischenden „Doch“. Allerdings meinte sie auch, es sei politisch gewollt, dass weniger geraucht würde.

    Die Journalisten Jan Grossarth, Wirtschaftsredakteur der FAZ, und Guido Bohsem warfen übereinstimmend ihrem eigenen Berufsstand vor, dass die Diskussion in den Medien viel zu hysterisch geführt werde. Es sei ein Mechanismus der Mediengesellschaft, dass gehört werde, wer am lautesten schreie. Auch der FDP-Politiker Goldmann beklagte, dass die Berichterstattung zu diesen Themen ungewichtet und mit negativen Tendenzen erfolge – von den Politikern würde dann gefordert, daraus Gesetze zu machen.

    Wenn die Standpunkte dieses Forums auch unterschiedlich waren, blieb ein gemeinsames Fazit: Weniger Aufgeregtheit und mehr Sachlichkeit in der Diskussion, mehr Transparenz auf der Wirtschaftsseite und weniger Populismus in der Politik wären zu wünschen.

    (DTZ 21/13)