BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.
Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagte gegenüber DTZ: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existenziell bedroht sind.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabakrichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz des Eigentums vereinbar sind.
von Foerster: „Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten. Auch können infolge des ‚Aromawerbeverbots‘ viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich.“
Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten“, so von Foerster weiter.
pi
(DTZ 18/17)
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