Schlagwort: Rechtssicherheit

  • „Lichtblick der Vernunft“

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagte gegenüber DTZ: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existenziell bedroht sind.“

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabakrichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz des Eigentums vereinbar sind.

    von Foerster: „Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten. Auch können infolge des ‚Aromawerbeverbots‘ viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich.“

    Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten“, so von Foerster weiter.

    pi

    (DTZ 18/17)

  • „Mit Füßen getreten“

    BERLIN // Neue Aufregung für die Tabakbranche: Die EU-Kommission hat kurzfristig Vorschriften der Tabakproduktrichtlinie geändert. Dabei geht es um die Textwarnhinweise auf Verpackungen von Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos.

    Die Änderungen betreffen mehrere Sprachen, unter anderem neben der deutschen auch die französische, die ungarische und die slowakische. Der exportorientierte, aber in Deutschland produzierende Mittelstand sieht sich folglich gleich in mehreren Ländern vor Herausforderungen gestellt.

    Die Hersteller, die im BdZ (Bundesverband der Zigarrenindustrie) und VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) organisiert sind, weisen in einer gemeinsamen Erklärung darauf hin, dass sie die Bundesregierung immer wieder auf den Umstand aufmerksam gemacht habe, dass durch die fehlende Umsetzung der Richtlinie noch keine Rechtssicherheit vorliege.

    Diesem Argument hätte das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entgegnet, dass man die Anforderungen kenne und ohne Probleme mit der Umstellung der Verpackungen beginnen könne, um die Frist bis zum 20. Mai einhalten zu können.

    Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie ist empört: „Die Richtlinie existiert seit 22 Monaten, und kurz vor Umsetzungsfrist werden die Textwarnhinweise korrigiert. Hier werden die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die Interessen der mittelständischen Zigarrenindustrie mit Füßen getreten.“

    Die mittelständische Zigarrenindustrie muss für bis zu 3.000 verschiedene Verpackungen die Warnhinweise bis zum 20. Mai anpassen. Das Gleiche gilt für eine Vielzahl an Verpackungen für den Pfeifentabak. „Die erneuten Änderungen haben dramatische Auswirkungen für die Unternehmen“, so Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie. „Es zeigt aber auch, dass sich die Unternehmen bis zur Verabschiedung des Gesetzes auf nichts verlassen können. Erst mit Rechtssicherheit können Investitionsmaßnahmen angeschoben werden.“

    Beide Verbände fordern, dass nun eine Verlängerung der Umsetzungsfrist und der Abverkaufsfrist um mindestens zwölf Monate für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zwingend geboten ist, um die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit wieder in Kraft zu setzen. Beide Verbandsgeschäftsführer wissen nach eigenem Bekunden bei ihrem Verlangen den Bundesrat hinter sich, der eine Fristverlängerung bereits angeregt hatte.
    pi

    (DTZ 08/16)

  • Überzogene Regulierungswut wird zum Sargnagel für den Mittelstand

    BERLIN // Die vergangene Woche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) an die betroffenen Verbände versandten Referentenentwürfe für ein Tabakerzeugnisgesetz und eine Tabakerzeugnisverordnung gehen nach Ansicht der Branchenverbände deutlich über die seitens der EU zur nationalen Umsetzung vorgegebenen Regelungen (TPD 2) hinaus.

    Sie stoßen auf harsche Kritik von VdR (Verband der deutschen Rauchtabakindustrie) und DZV (Deutscher Zigarettenverband). Beide fordern eine schnelle 1:1-Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie und angemessene Fristenverlängerung für die Anpassung der Produktion.

    Fehlende Planungs- und Rechtssicherheit
    Der DZV kritisiert die bis heute fehlende Planungs- und Rechtssicherheit für alle Unternehmen auf das Schärfste und fordert eine Regulierung mit Augenmaß. „Ziel muss eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie sein, um nationale Alleingänge zu Lasten der Wirtschaft, der Verbraucher und des Bundeshaushaltes zu verhindern“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Die durch das Gesetz notwendig werdenden Umstellungen in der Produktion und bei der Verpackung sind in der Kürze der Zeit nicht zu leisten. Die Umstellungsfrist zum 20. Mai 2016 ist für die deutschen Tabakhersteller nicht zu halten. Ein Gutachten der Technischen Hochschule Leipzig (HTWK) attestiert für Zigaretten eine Umsetzungsfrist von 15 Monaten, bei Feinschnitttabak sind es mindestens 18 Monate. Es droht ein Stillstand der Produktion.

    Produktion in Gefahr
    Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster vom VdR ist daher extrem besorgt: „Ich weiß nicht mehr, was unsere Mitgliedsfirmen ihren Mitarbeitern in der Produktion sagen sollen. Ohne praktikable Übergangsfristen muss ein Produktionsstopp ab Mai 2016 in Erwägung gezogen werden."

    Die Nichtbeachtung des vorgelegten Gutachtens einer anerkannten Technischen Hochschule und fehlende Anpassung der Umstellungsfristen mache die Ignoranz der Ministerien gegenüber einer gesamten Branche deutlich. Verschärft wird diese unhaltbare Situation durch angestrebte willkürliche Verbote bestimmter Inhaltsstoffe ohne wissenschaftlichen Nachweis und ohne eine ausreichend lange Frist zur Rezepturanpassung auf Seiten der Hersteller. Diese intransparenten Verbote einer Vielzahl von Zusatzstoffen in Pfeifentabaken, Zigarren, Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabaken sowie der Verzicht auf wissenschaftliche Kriterien bei einem Verbot von Tabakerzeugnissen sind für die betroffene Industrie nicht nachvollziehbar.

    Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs sowie der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der Fraktion Joachim Pfeiffer erklärten erst jüngst, dass Europäische Richtlinien nur 1 : 1 umgesetzt werden dürfen. Ein „zusätzliches Draufsatteln“ würde die deutsche Wettbewerbsfähigkeit schädigen.

    Genau das macht die Bundesregierung hier. Sowohl VdR als auch DZV halten zudem die geplanten Verbote der Außenwerbung sowie des sogenannten Samplings, der kostenlosen Abgabe von Tabakprodukten zu werblichen Zwecken an erwachsene Konsumenten, für inakzeptabel. Hersteller legaler Produkte müssten mit ihren Kunden kommunizieren können, sonst würden Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft verletzt.
    pi

    (DTZ 47/15)

  • „Das wird knapp“

    Berlin // Nachdem am 19. Mai 2014 die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten ist, geht es jetzt an die Umsetzung. Die Politik muss innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben der TPD in deutsches Recht umgesetzt haben. Dieselbe Frist gilt für die Hersteller, die bis zum Stichtag 20. Mai 2016 ihre komplette Produktion umstellen und ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Bestimmungen produzieren müssen.

    Angesichts der Komplexität der TPD und der noch offenen Umsetzungsfragen kommt die fristgerechte Produktionsumstellung einer Herkulesaufgabe gleich.

    Vorbereitung auf die TPD
    „Die Tabakindustrie ist, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Kritik an der TPD – die unserer Auffassung nach weder dem Binnenmarkt förderlich ist noch dem Gesundheitsschutz dient – willens, unverzüglich mit den Vorbereitungen der Produktionsumstellung zu beginnen, um zum vorgegebenen Stichtag richtlinien- und gesetzeskonform zu sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass die noch offenen Umsetzungsfragen von der EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten schnellstmöglich geregelt werden“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).
    Dies betrifft beispielsweise die Vorgaben zu Gestaltung und Aufmachung der neuen Text- und Bildwarnhinweise auf der Vorder- und Rückseite der Packungen sowie die Vorgaben zur Anbringung der Warnhinweise auf Beuteln für Tabak zum Selberdrehen. Diese Vorgaben werden von den Herstellern zur Anpassung und Umrüstung der entsprechenden Druck- und Verpackungsmaschinerie benötigt.

    Anfang Dezember hat die Kommission ihren Zeitplan für den Erlass der notwendigen EU-Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist mit deren Erlass frühestens im vierten Quartal 2015 zu rechnen. Für die Entwicklung der neuen Maschinenelemente, die Installation in den Produktionsstätten sowie das Anfahren und Austesten auf den jeweiligen Produktionslinien brauchen die Hersteller aber eine angemessene Vorlaufzeit.

    Mindestvorlaufzeit: 18 Monate
    „Wir gehen von technisch bedingten Mindestvorlaufzeiten in der Branche von 18 Monaten für Feinschnitt und von zwölf Monaten für Zigaretten aus, zumal alle Produktionslinien EU-weit zum Stichtag 20. Mai 2016 umgerüstet sein müssen. Wer solch unrealistische zeitliche Vorgaben wie die EU-Kommission macht, scheint noch nie eine Fabrik von innen gesehen zu haben“, erklärt Jan Mücke.

    Bereits heute zeichnet sich somit ab, dass den Herstellern eine rechtzeitige Umstellung ihrer Produktion nicht möglich sein wird. Auch die Planungen des in Deutschland für die Umsetzung federführend zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürften damit Makulatur sein. Die Bundesregierung hat der Industrie versichert, dass sie sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden, so dass den Herstellern ausreichend Zeit bleibt, ihre Produktion an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Allerdings kann der deutsche Gesetzgeber erst dann vollständig umsetzen, wenn die fehlenden EU-Rechtsakte vorliegen.


    Industrie braucht Rechtssicherheit

    Die Verabschiedung eines neuen Tabakgesetzes, das nach den Vorstellungen des BMEL erst im März des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet werden soll, käme eindeutig zu spät.
    Dazu stellt Jan Mücke fest: „Die Industrie benötigt jetzt zeitnah Rechtssicherheit, um zum Stichtag 20.5.2016 einen reibungslosen Übergang in der Produktion hinzubekommen. Kein Unternehmensvorstand wird Investitionen in Millionenhöhe freigeben, solange nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig feststehen. Ich appelliere an die EU-Kommission und die Bundesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit den Herstellern eine fristgerechte und vollständige Umstellung ihrer Produktion ermöglicht wird.“

    Zugleich fordert Mücke eine angemessene Beteiligung der betroffenen Industrie am weiteren Umsetzungsprozess auf Brüsseler und nationaler Ebene ein. „Angesichts des operativen Erfüllungsaufwands kann eine operable und rechtzeitige Umsetzung der TPD nur gelingen, wenn nicht über die Köpfe der Branche hinwegentschieden wird, sondern eine fachliche Zusammenarbeit mit uns gesucht wird. Wir stehen der Bundesregierung, insbesondere dem federführenden BMEL, jederzeit mit unserer Expertise zu Verfügung“, so Jan Mücke.


    Wie sinnvoll sind die Maßnahmen?

    Dies gilt auch bei einem weiteren Thema: der Einführung von Track&Trace (T&T) in der Lieferkette. Hier verlangt die TPD, dass bis 20. Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitttabake entsprechende Systeme aufgebaut werden, damit alle Warenbewegungen in der legalen Lieferkette anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Einzelverpackung erfasst und verfolgt werden können.

    „Die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes zur Schmuggelbekämpfung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Schmuggel aus Nicht-EU-Ländern, der außerhalb der legalen Lieferkette stattfindet, wird man dadurch nicht bekämpfen können. Keine einzige Schmuggelzigarette weniger wird es deshalb in Deutschland geben. Denn illegale Produzenten und Schmuggelhändler entziehen sich naturgemäß einer Kontrolle. Stattdessen werden den legalen Herstellern und Händlern unverhältnismäßige Lasten und Kosten aufgebürdet“, beurteilt Jan Mücke die neuen Regelungen.


    Partner rechtzeitig einbinden

    Damit eine Rückverfolgbarkeit bis auf Einzelpackungsebene nicht an der immensen Datenflut von Billionen von Datensätzen scheitert, ist Sachverstand von Experten gefragt. Eine operable Umsetzung setzt Fachkenntnisse auf den Gebieten des Supply Chain Management, der IT-Technologie und der Besteuerungsverfahren für Tabakerzeugnisse voraus. Die Industrie sollte – wie die Erfahrungen auf europäischer Ebene mit komplexen IT-Projekten wie EMCS oder ATLAS gezeigt haben – frühzeitig in die Beratungen einbezogen werden.

    Wie die technischen Standards und Kernelemente für die Inbetriebnahme des Track & Trace-Systems aussehen sollen, steht bislang noch in den Sternen. Jan Mücke fordert: „ Warenerfassung, Datenübermittlung und -speicherung müssen auf offenen Standards beruhen, damit eine Interoperabilität mit bereits in der Tabakindustrie eingesetzten T&T-Systemen gewährleistet ist. Nur elektronische Systeme basierend auf Packungscodierung garantieren eine sichere und verlässliche Lösung zur Kontrolle der Lieferkette. Sie könnten zukünftig auch für Zwecke der digitalen Steuererhebung sowie zur Produktauthentifizierung eingesetzt werden.“

    Knapper Zeitplan
    Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erst im 2. Quartal 2017 zu erwarten sind. „Dann wird es wirklich knapp“, befürchtet Jan Mücke, „denn ein solches Großprojekt lässt sich ohne langfristige Planungssicherheit nicht von heute auf morgen umsetzen, insbesondere nicht für die kleinen und mittleren Hersteller und Händler. Auch bei diesem Thema sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission für eine zügige Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen einsetzen.“
    red

    (DTZ 04/15)