MÜNSTER // Die WestLotto-Annahmestellenleiter in Nordrhein-Westfallen entscheiden am 24. April über eine Verbandsklage gegen die Westdeutsche Lotterie (WestLotto).
„Wir stehen vor einer der wichtigsten Mitgliederversammlungen unserer 60-jährigen Verbandsgeschichte“ so Tobias Buller, Geschäftsführer des Lotto- und Toto-Verbandes der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) in einer Pressemitteilung. „Unsere Mitglieder entscheiden am Sonntag über ein mögliches Klageverfahren im Gebührenstreit mit WestLotto.“
Was ist passiert?
Der Verband, der die Interessen seiner Mitglieder gegenüber WestLotto und den Kommunen sowie der Landesregierung in NRW vertritt, kann sich mit dem Lotterieveranstalter seit über einem Jahr nicht einigen, wer die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle letztlich zu zahlen hat.
Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht. Dieser lässt sich laut Buller die Gebühren jedoch von den selbstständigen Annahmestellen derzeit unfreiwillig, erstatten. „Bis Ende September 2014 kostete ein Genehmigungsjahr 20 Euro und wurde teilweise von WestLotto übernommen; seit Oktober 2014 kostet das Genehmigungsjahr erheblich mehr – 250 Euro pro angefangenem Jahr. Regelmäßig wird ein Genehmigungszeitraum von fünf Jahren gewählt; zahlbar sind die 1.250 Euro unverzüglich nach Erhalt der Genehmigung“, erläutert er.
„Verschiedene von uns in Auftrag gegebene Rechtsgutachten stärken über 3.500 Lotto-Annahmestellen in Nordrhein-Westfalen den Rücken und halten das Vorgehen von West-Lotto für rechtswidrig. Um endlich Klarheit zu haben – und wieder zum Tagesgeschäft übergehen zu können – wird sich voraussichtlich die Justiz damit beschäftigen müssen“, sagt er.
Auch seien außergerichtliche Klärungsversuche den Angaben zufolge gescheitert; weder mit dem Hauptgesellschafter von WestLotto (NRW.Bank), noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden. Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag mehrfach mit dem Vorgang.
pi
(DTZ 16/16)
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